Job mit Behinderung

Behinderte Menschen haben bei beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf besondere Berücksichtigung ihrer Behinderung. Prüfungen in den neuen bzw. modernisierten Berufen müssen daher ebenso wie in den traditionellen Berufen den spezifischen Behinderungen der Prüfungsteilnehmer/innen angepasst werden. Mehr Zeit für die Bewältigung der Prüfungsaufgaben, Durchführung der Prüfung am Arbeitsplatz, psychische Unterstützung durch eine Begleitperson während des Prüfungsverlaufs, häufigere Pausen oder auch der Einsatz von Lese- und Schreibhilfen sowie des Computers haben kompensatorische Wirkung und können behinderungsbedingte Nachteile im Prüfungsgeschehen ausgleichen.

Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in seinem Forschungsprojekt „Analyse der Prüfungsmodalitäten für Menschen mit Behinderungen“. 1985 hatte der Hauptausschuss des BIBB eine grundlegende Empfehlung „zur Berücksichtigung besonderer Belange behinderter Menschen bei Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfung“ ausgesprochen. In dem Forschungsprojekt wurde der Frage nachgegangen, wie diese Empfehlung heute in der Praxis umgesetzt wird. Untersucht wurde u.a., welche Auswirkungen die neuen und modernisierten Berufsbilder bzw. die veränderten beruflichen Anforderungen sowie die neuen handlungsorientierten Prüfungsvorschriften auf die Prüfungsmodifikationen haben und welche Kompensationswege die Praxis bei der Prüfungsgestaltung verschieden behinderter Menschen geht.

Im Rahmen der Untersuchung, in die sämtliche Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke einbezogen waren, wurden die befragten Institutionen um Beispiele für die von ihnen gewählten Prüfungsmodifikationen und um die Darstellung konkreter Praxisfälle in ihrer Einrichtung gebeten. Die jetzt vom BIBB herausgegebene Veröffentlichung „Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer.

Ein Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis“ stellt in ca. 90 Einzelfällen aus der Praxis Prüfungsmodifikationen für Menschen mit Körperbehinderung, Lernbehinderung, Mehrfachbehinderung, psychischer Behinderung (einschließlich Autismus) und Sinnesbehinderung (Hör-/Sprachbehinderung, Sehbehinderung) vor.

Das Berufsspektrum, in denen dabei die behinderten Menschen ihre Prüfung ablegten, reicht u.a. vom Beruf Bauzeichner/in über den/die Bürokaufmann/frau, Tischler/in, Raumausstatter/in und Gärtner/in bis hin zu den Industrie-, Feingeräte- und Informationselektroniker/innen, fasst die vorgelegten Beispiele zu Modifikationsarten zusammen und ordnet sie den verschiedenen Behinderungsformen zu, bei denen sie angewendet wurden, gibt allgemeine Informationen zu Prüfungsmodifikationen für blinde und sehgeschädigte sowie hörgeschädigte Menschen, stellt Formblätter zur Beantragung der Gewährung besonderer Hilfen zur Verfügung, informiert umfassend über die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Analyse der Prüfungsmodalitäten für Menschen mit Behinderung“.
Intention des umfangreichen Handbuchs ist, das Wissen der Bildungsträger, Beratungsstellen, der Prüfungspraxis und nicht zuletzt der Menschen mit Behinderung selbst um das große Spektrum möglicher Prüfungsmodifikation zu verbreitern und erprobte Wege aufzuzeigen, wie behinderungsbedingte Benachteiligungen im Prüfungsgeschehen auf geeignete Weise ausgeglichen werden können.

Jobs ohne Barrieren

Zusammen mit seinen Partnern – Integrationsämtern, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und -organisationen, der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträgern sowie Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen, dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen – führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative „Jobs ohne Barrieren“ durch. Mit der Initiative „job“ soll – auch in wirtschaftlich und konjunkturell schwierigen Zeiten – erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können.

Obwohl sich die berufliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland deutlich verbessert hat, ist die Situation nach wie vor unbefriedigend.
Unbefriedigend nicht nur für die Betroffenen, sondern für uns alle. Auch in Anbetracht des demographischen Wandels und des sich bereits jetzt immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, auf die Fähigkeiten und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen zu verzichten.

Schon heute beweisen rd. 800.000 schwerbehinderte Menschen, dass sie, im Arbeitsleben an der richtigen Stelle tätig, voll leistungsfähig sind. Trotzdem warten immer noch zu viele behinderte und schwerbehinderte Menschen auf „ihre“ Gelegenheit, am Arbeitsleben (wieder) teilnehmen zu können. Immer wichtiger wird es auch, mit gezielten Maßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft zu erhalten. Allein die volkswirtschaftlichen Kosten der Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit in Deutschland werden auf jährlich über 40 Milliarden Euro geschätzt.

„Jobs ohne Barrieren“ hat deshalb drei Ziele, die in Betrieben und Dienststellen öffentlicher und privater Arbeitgeber realisiert werden sollen:

  • Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher mit dem Ziel, möglichst vielen ausbildungsplatzsuchenden (schwer-)behinderten jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anbieten zu können;
  • Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben, mit dem Ziel, dass möglichst alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber auch schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und
  • Stärkung der betrieblichen Prävention, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern.
  • „Jobs ohne Barrieren“ will in Betrieben und Dienststellen Arbeitgeber/Personalverantwortliche und Interessenvertretungen der Beschäftigten, insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, zu Partnern machen, die in gemeinsamer Verantwortung und unterstützt durch Aktivitäten der an der Initiative Beteiligten die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation behinderter Menschen und die betriebliche Prävention nachhaltig verbessern.

Bundesregierung fördert Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des „Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium Franz Thönnes: „Die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen an Arbeit und Ausbildung muss oberstes Ziel in der Behindertenpolitik sein. Dieses Ziel können wir nur gemeinsam – mit den Behinderten und den Unternehmen – erreichen. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ haben wir in der letzten Legislatur-periode einen Grundstein dafür gelegt. Dank gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitsämtern und Integrationsdiensten sowie Verbänden und den Belegschaftsvertretungen in den Betrieben ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen innerhalb von nur drei Jahren um rund 24 % zu senken.“

„Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, so Staatssekretär Thönnes, wollen wir Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden – zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk – sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Außerdem haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung behinderter Menschen in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern.“

Franz Thönnes: „Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist. Die Integrationsfachdienste sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten.“

Konkrete Verbesserungen durch das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ sind:

  • Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung
  • Arbeitgeber mit Stellen zur beruflichen Bildung, die über wenigstens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Bildung mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen
  • Gewährung von Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung
  • Anreize zur besseren Verzahnung von betrieblicher und überbetrieblicher Berufsausbildung
  • Verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung
  • Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von „Rehabilitation statt Entlassung“.
  • Fortentwicklung der bisherigen Verfahrensregelungen im SGB IX zu einem wirksamen Eingliederungsmanagement
  • Ausbau des Instruments der Integrationsvereinbarungen
  • Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen:
  • Zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
  • Erweiterte Einbeziehung stellvertretender Mitglieder der Vertretungen in größeren Betrieben
  • Beibehaltung der mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Jahre 2000 verbesserten Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber durch Festhalten an der auf 5 Prozent abgesenkten Beschäftigungspflichtquote

Ausbau der Integrationsfachdienste:

  • Übertragung der Strukturverantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter
  • Aufgabe der Integrationsfachdienste als zentrale Ansprechpartner für die Arbeitgeber
  • Zusätzliche Klarstellungen zur Dauer der Förderung der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Weitere Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Gewährung besonderer Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen und Mehraufwand
  • Mehrfachanrechnung von Werkstattbeschäftigten auf Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers

Wettbewerbsvorteile durch präventive Arbeitsgestaltung

Weil Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtige Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sind, sollten Arbeitssysteme und Arbeitsprozesse detailliert und vorausschauend geplant werden. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet Unternehmern dabei persönliche Beratung, ein umfangreiches Seminarprogramm und konkrete Handlungshilfen, um den Betrieb und seine Mitarbeiter auf die veränderten Bedingungen in der modernen Bürowelt einzustellen.

Durch die Technisierung von Kommunikation und Information hat sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren rasant gewandelt. An die Stelle traditioneller Beschäftigungsformen treten zunehmend neue Modelle wie Telearbeit, Subunternehmertum, Zeitarbeit und virtuelle Netzwerke. Mit dieser Entwicklung haben aber nicht nur trendige Anglizismen wie „Home office“ oder „Desk sharing“ Einzug in unseren Arbeitsalltag gehalten. Auch die Anforderungen an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind kontinuierlich gewachsen.
„Parallel zu den neuen Arbeits- und Organisationsformen nehmen Wettbewerb und Zeitdruck immer mehr zu“, sagt Dr. Manfred Fischer, Direktor Prävention bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). „Gleichzeitig hängen Produktivität und Erfolg immer stärker von der Qualität der Arbeitsgestaltung und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter ab. Vor diesem Hintergrund haben viele Unternehmen die Prävention als elementaren Wettbewerbsvorteil erkannt. Sie wissen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtige Garanten für produktive Arbeitsprozesse und motivierte Mitarbeiter sind.“

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung begleitet die VGB die Entwicklungen in der Arbeitswelt und stellt den Arbeitsschutz auf die veränderten Bedingungen ein. So ist sie in der Lage, ihren Mitgliedern zeitgemäße Konzepte für präventive Maßnahmen anzubieten. Das Service-Spektrum der VBG setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen: Beratung, Qualifizierungsprogramm und Handlungshilfen.

In der persönlichen Beratung wird zum Beispiel gezeigt, wie durch die Gestaltung von Büroräumen und Arbeitsplätzen Mitarbeiter motiviert und die Arbeitsbelastungen angepasst werden. Besonders gefragt sind derzeit auch die Seminare der VBG zum Zeitmanagement, zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und zum Umgang mit Stress. Abgerundet wird das Angebot durch konkrete Handlungshilfen für die Praxis, mit denen Unternehmen Schwachstellen und Risiken im Arbeitsprozess analysieren können. Dazu gehören diverse CD-ROMs, Info-Mappen, Broschüren und Servicehefte, die für Unternehmer, Planer, Organisatoren und Freiberufler hilfreich sind, um Büro- und Bildschirmarbeit ganzheitlich und systematisch gestalten zu können.

„Wir haben den Arbeitschutz zu einer Präventionsdienstleistung gemacht, die Unternehmen und Mitarbeitern helfen soll, unter den neuen Arbeitsbedingungen qualitativ hochwertige Produkte und Leistungen zu erbringen“, so Fischer. „Präventive Arbeitsgestaltung hat – richtig eingesetzt – ein großes Potenzial, um die Wirtschaftsleistung der Unternehmen zu stärken.“

Wie sich Unternehmen und Mitarbeiter mit präventiver Arbeitsgestaltung optimal auf die sich stetig wandelnde Bürowelt einstellen können, zeigt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vom 27. bis zum 30. Oktober 2003 auf der A+A in Düsseldorf, der weltweit größten Messe zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Interessierte finden die VBG an Stand D 30 in Halle 9. Weitere Informationen gibt es unter 01805-8247728 oder im Internet unter www.vbg.de.
Die VBG ist als gesetzliche Unfallversicherung unter anderem zuständig für Architekten, Ingenieure, Grafik- und Werbeagenturen, Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Unternehmens- und Steuerberater, Versicherungsvertreter, Wach- und Sicherungsdienste, Reisebüros und Zeitarbeitunternehmen.