Der Erwerb des Führerscheins ist wie selbstverständlich
in das Erwachsenwerden integriert. Der bewusste
Verzicht auf die Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges
meist aus ökologischen Gründen ist
im Regelfall das Ergebnis eines längerfristigen Entscheidungsprozesses
und fällt nur demjenigen leicht, für den die Benutzung
der Angebote des öffentlichen Verkehrs kein wesentliches
Problem darstellt. Die Entstehung einer Querschnittslähmung
bedeutet für den Betroffenen eine Lebenskatastrophe,
welche durch den Verlust der automobilen Beweglichkeit zumindest
subjektiv wesentlich verstärkt wird.
In
der Bundesrepublik Deutschland erleiden pro Jahr etwa 1000
Patienten eine schwerwiegende Rückenmarksschädigung,
in etwa 80 % der Fälle ist diese Schädigung traumatischer
Genese. Etwa 70 % der Patienten sind 30 Jahre alt oder jünger.
Eine
graduelle Abstufung der Beeinträchtigung ergibt sich
aus der Feststellung, ob eine komplette oder inkomplette
(nahezu jedes Muster verschiedener Funktionsausfälle
ist denkbar) Lähmung vorliegt, sowie aus der Lokalisation
der Schädigung bezogen auf die verschiedenen Rückenmarksetagen.
Die
primäre Rehabilitationsbehandlung Rückenmarkverletzter
ist hochspezialisierten Behandlungs-Zentren vorbehalten
und benötigt bei unkompliziertem Verlauf
einen Zeitraum von etwa vier bis acht Monaten. Ziel ist
es, dem als schwerverletzter Patient eingelieferten Querschnittsgelähmten
durch notwendige medizinische Maßnahmen, sowie zunächst
durch fürsorgende Pflege, im weiteren Verlauf durch
konsequentes Training der weitest möglichen pflegerischen
Selbstversorgung und Selbstkontrolle, durch intensive Physiotherapie,
funktionelle Ergotherapie, Betreuung durch Sozialarbeiter
und Psychologen, den Weg einer fundamentalen Neuorientierung
zu zeigen in Richtung auf ein möglichst selbstständiges,
in jedem Fall aber selbstbestimmtes Leben nicht mehr
als Patient sondern nunmehr als behinderter Familienvater,
Freund, Mitarbeiter, Autofahrer...
| Entwicklung
der Teilnahme Querschnittsgelähmter am Straßenverkehr |
Die
Kette entscheidender Impulse beginnt mit der Notwendigkeit,
die Invaliden des 2, Weltkrieges wieder am öffentlichen
Leben teilnehmen zu lassen, und setzt sich fort über
die Ausstattung mit einem behindertengerechten Fahrzeug
als notwendige Hilfe zur beruflichen Rehabilitation bis
zu den Bedürfnissen einer freizeitbewussten Gesellschaft.
in der ein Clay Regazzoni zunächst davon träumt,
mit umgebautem Fahrzeug wieder Rennen zu fahren, in der
das durchdacht ausgestattete Wohnmobil die beste Sicherheit
darstellt, sich auf das Vorhandensein einer rollstuhlgerechtern
Unterkunft auch während der Urlaubsreise verlassen
zu können, und der junge Paraleptiker es nicht einsieht,
auf off-road-Erkundungen mit einem Vierradfahrzeug verzichten
zu sollen.
In
der Technik führte dies vom motorgetriebenen Krankenfahrstuhl
oder Invalidendreirad über die Servokupplung, zu der
heute weitverbreiteten Kombination einer mechanischen Handbedieneinrichtung
für Gas und Bremse in Verbindung mit einer serienmäßigen
Getriebeautomatik und Servolenkung. Die Umstellung der mechanischen
auf elektronische Funktionen ist in der Entwicklung weit
fortgeschritten (Sorgen bereiten nur noch die geforderten
Ausfallsicherungen), der Ersatz der konventionellen Lenkung
durch digital proportionale Umsetzung einer Hebel
(Joystick) position in eine definierte Vorderrad
Stellung, steht bereits im Serienbetrieb zur Verfügung.
Die
technische Standardversorgung des Paraleptikers (unbeeinträchtigte
Armfunktion) besteht im wesentlichen in einem (noch) mechanisch
die notwendigen Kräfte auf Gas- und Bremspedal übertragenden
Handgerät in Verbindung mit einem Getriebeautomaten
sowie einer serienmäßigen, in Einzelfällen
einer besonders hoch verstärkenden, (notwendige Lenkkraft
dann 10 Newton) Servolenkung. Die nunmehr einhändige
Bedienung der Lenkung erfolgt mittels eines Drehknopfes.
Bei der Auswahl des Handgerätes sollten Unfallsicherheit
(beispielsweise keine verletzungsträchtigen Gestängekonstruktionen
quer im Unterschenkel/-Kniebereich), Ausfallsicherheit (Bowdenzüge,
insbesondere dann, wenn sie nicht mit notwendiger Größe
der Biegeradien geführt sind, neigen nun einmal dazu,
sich irgendwann einmal zu verklemmen oder gar durchzureiben),
sowie patientenbezogene Ergonomie (keine unnötigen
Kraftanforderungen, keine unphysiologischen Bewegungsnotwendigkeiten
der immerhin während des Fahrens manchmal stundenlang
ohne Entlastung weitgehend statisch beanspruchten Extremität)
eine primäre Rolle spielen. Sekundär wird selbstverständlich
auf den Preis, die Erfahrung eines auch für notwendige
Reparaturen gut erreichbaren Umrüsters und persönliche
Vorlieben des Benutzers zu achten sein.
Schließlich
haben verschiedene Fahrzeughersteller bestimmte Umrüstungskomponenten
im Zusammenhang mit ihrer Typenpalette geprüft und
garantieren bei Benutzung eine durchgehende Produkthaftung.
Die
mechanische Übertragung erfolgt meist von einer in
Kniehöhe knapp neben dem Getriebetunnel oder der Mittelkonsole
angebrachten Hebelarmatur direkt auf die Pedale. Gasgeben
entspricht dann einer Rechtsdrehung oder einem zurückziehen
des Griffes, Bremsen wird durch vorschieben
des Griffes ausgelöst. Eine ebenfalls verbreitete Variante
übernimmt die Funktion des Gasgebens in einem in das
Lenkrad integrierten Gasring, ähnlich der
Hupenbetätigung in früherer Zeit. Dieses System
hat den Vorteil, dass über längere Phasen beide
Hände entspannt am Lenkrad ruhen können, ist wegen
der konstruktiven Schwierigkeiten bei der Übertragung
auf das Gaspedal jedoch nicht unumstritten (teilweise sind
Veränderungen an der Lenksäule erforderlich, welche
nach Ansicht verschiedener Experten die Stabilität
bei einem Aufprall beeinträchtigen könnten). Für
Tetraplegiker (Läsion im Bereich des Halsmarkes, mehr
oder weniger schwere Beeinträchtigung auch der Arm-
und Halsfunktion), wird zur Erstellung einer Versorgungskonzeption
zunächst ein genauer funktioneller Status zu erheben
sein. Dieser umfasst eine ausführliche Muskeltestung
sowie notwendigerweise in vielen Fällen Fahrproben
mit verschiedenen Adaptionen.
Im
Idealfall stehen die für die Bedienung des bereits
beschriebenen Handgerätes notwendigen Muskelfunktionen
mit ausreichender Kraft und Sicherheit zur Verfügung:
Abduktion/Adduktion im Schultergelenk (Lenkfunktionen),
Supination im Unterarm (Gas), Blockade der Beugung im Ellbogengelenk
zum Vorschieben des gestreckten Armes (Bremse). Die im Regelfall
fehlende oder stark beeinträchtigte Fingerfunktion
kann dann kompensiert werden durch Austausch der üblichen
Griffe sowie des Lenkradknopfes gegen Gabeln, in denen die
Hand auch ohne Fingeraktivität passiv gehalten wird.
Der Versorgungsumfang zur Bedienung der reinen Fahrfunktionen
unterscheidet sich somit nicht wesentlich von dem eines
Paraplegikers (Hochverstärkende Servolenkung nahezu
immer erforderlich).
Derartige
Lösungen können im Regelfall realisiert werden
bis zu einer Läsionshöhe C5/6, wobei die Innervation
aus dem Segment C6 relativ gut sein muss. Bei höheren
Läsionen muss zunächst die Lenkfunktion durch
die bereits erwähnte Linearhebel Lenkung
ersetzt werden: ein Joystick setzt (minimale)
Bewegungen in durch einen Servomotor hergestellte Lenkradausschläge
um. (Spätestens hier beginnt unter den Technikern die
lebhafte Diskussion um Ausfallsicherungen!)
Reichen
die verbliebenen funktionellen Fähigkeiten nicht aus,
um Gas- und Bremsfunktionen in mechanischer Übertragung
wahrzunehmen, ist (zur Zeit noch) der Grenzbereich der Versorgungsmöglichkeiten
erreicht. Die elektronische Übertragung (drive
by wire) stellt kein technisches Problem dar, sie
ist in bestimmten Oberklassefahrzeugen bereits serienmäßig
im Gebrauch, ohne dass dies der Kundschaft ausdrücklich
mitgeteilt wird. Die derzeitigen Lösungen zur Ausfallsicherung
setzen jedoch wiederum die (in unserem Fall nicht vorhandenen!)
funktionellen Fähigkeiten des Fahrers voraus. In Frankreich
wird zumindest auf dem Wege der Einzelabnahme
bereits die Übernahme auch der Gas-/Bremsfunktion in
den Joystick der Linearhebellenkung akzeptiert, die Entwicklung
wird nicht stehen bleiben.
| Weitere
Umrüstungsdetails |
Zusätzlich
zur Modifizierung der Grundfunktionen sind entweder
aus medizinischen Gründen oder als Anforderungen der
Techniker eine Reihe weiterer Veränderungen
notwendig oder sinnvoll: Einzelne Schalter (Blinker, Abblendlicht)
müssen der veränderten Ruheposition der Hände
während des Fahrens neu zugeordnet werden, der abhängig
von der Läsionshöhe unter Umständen stark
reduzierten bis nicht vorhandenen Sitzstabilität (Ausgleich
von Seitbeschleunigungen in Kurven) muss Rechnung getragen
werden, die wesentlich reduzierte Fähigkeit des Querschnittsgelähmten
Autofahrers zur Temperaturregulation ist zu berücksichtigen.
Die
übliche Standardausstattung des von einem Querschnittsgelähmten
zu benutzenden Fahrzeuges erweitert sich damit um etwa folgende
Verordnungen: Fahrtrichtungsanzeiger/Abblendschalter
der ... Hand zugeordnet, Fahrersitz mit besonders guter
Seitenführung, elektrische Außenspiegelverstellung
rechts, elektrische Fensterheber vorn (Zu empfehlen,
aber nicht beliebt: Statikgurt. Über die Eintragung
einer Standheizung, eventuell einer Klimaanlage, einer elektrischen
Sechswegeverstellung für den Fahrersitz sollte individuell
entschieden werden).
Ein
Paraplegiker wird in aller Regel möglicherweise
nach aufwendigem Training in der Lage sein, sein
Fahrzeug ohne Fremdhilfe aufzusuchen und zu verlassen und
seinen Rollstuhl ohne Fremdhilfe zu verladen. Gegebenenfalls
muss die Ausstattung des Fahrzeuges mit einer Verladehilfe
für den Rollstuhl vorgesehen werden.
Bei
der Beratung eines Tetraplegikers muss bereits zu sehr frühem
Zeitpunkt ein Konzept entwickelt werden, welches dieser
Frage gezielt Rechnung trägt.
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