ARBEITSGEMEINSCHAFT
DEUTSCHSPRACHIGER AUDIOLOGEN
UND NEUROOTOLOGEN DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR HALS-NASEN-OHREN-HEILKUNDE,
KOPF- UND HALS-CHIRURGIE
Leitlinie "Cochlear Implant Versorgung"
einschließlich auditorisches Hirnstammimplantat
herausgegeben im Auftrag des Präsidiums der Deutschen
Gesellschaft für
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie
von T. Lenarz, Hannover
unter Mitarbeit von:
Prof. Dr. K. Begall, Halberstadt, Dr. B. Bertram, Hannover,
Prof. Dr. G. Diller, Friedberg, PD Dr. N. Dillier, Zürich,
Dr. W. H. Döring, Aachen, Prof. Dr. J. Helms, Würzburg,
A. Klingl, Straubing, Dr. H. Kühn-Inacker, Würzburg,
Prof. Dr. R. Laszig, Freiburg, Prof. Dr. T. Lenarz, Hannover,
Prof. Dr. E. Löhle, Freiburg, J. Müller-Deile,
Kiel
(Arbeitsgruppe Cochlear Implant der ADANO)
Konsensus: Expertenkommission
Präambel
Die Leitlinie "Cochlear Implant Versorgung
einschließlich auditorisches Hirnstammimplantat"
umfasst die präoperative Diagnostik, die Indikationsstellung,
die Kontraindikationen, die operative Phase, die postoperative
Basis- und Folgetherapie sowie die Rehabilitation bei Kindern
und Erwachsenen. Gleichzeitig werden die für die Struktur-,
Prozeß- und Ergebnisqualität erforderlichen Voraus-setzungen
beschrieben. Sie enthält auch Angaben zur Mindestzahl
der zu betreuenden und zu implantierenden Patienten, zum
strukturellen Rahmen und zur personellen Ausstattung sowie
zur
Dokumentation.
Das Cochlear Implant
Das Cochlear Implant soll bei Taubheit aufgrund
eines funktionslosen Innenohres mit Hilfe elektrischer Reizung
des noch funktionsfähigen Hörnerven auditive Sensationen,
also Hörempfindungen und Sprachverstehen ermöglichen.
Über ein Mikrophon wird die Schallwelle aufgenommen,
im Sprachprozessor bearbeitet und als drahtloses Signal
transkutan zum Implantat (Empfänger und Stimulator)
gesendet. Das dort decodierte Signal bewirkt über eine
definierte Elektrodenstimulation
die Reizung unterschiedlicher Hörnervenabschnitte.
Die Codierung im Sprachprozessor bedeutet eine digitale
und/oder analoge Verarbeitung von Sprachsignalen. Der Sprachprozessor
muß individuell angepasst werden.
Das im Empfänger decodierte (wieder in Stromreize gewandelte)
Signal führt zu einer, von einer oder mehreren Elektroden
geleiteten elektrischen Stimulation des Hörnerven.
Mikrophon und Sendespule werden, ähnlich einer sonstigen
Hörhilfe, am Kopf getragen. Empfänger und Stimulator
sind hinter dem Ohr, unter der Haut in ein ausgefrästes
Knochenbett implantiert. Die Elektroden werden in die Schneckevorgeschoben
(intracochleär).
Das operative Vorgehen ist heute standardisiert und komplikationsarm.
Das Ergebnis der Versorgung ist abhängig von der Indikationsstellung,
der damit verbundenen Patientenauswahl, der Qualität
in der Operation und der postoperativen Therapie sowie der
technischen Zuverlässigkeit des Implantate-Systems.
Dieser Indikationsbereich erstreckt sich auf postlingual
ertaubte Erwachsene und auf gehörlose Kinder mit einer
angeborenen oder erworbenen Taubheit. Zunächst wurden
vorrangig erwachsene Ertaubte mit einem Cochlear Implant
versorgt. In den letzten Jahren dehnte sich der Indikationsbereich
insbe-sondere auf Kinder aus, die entweder vor dem Spracherwerb
(prälingual) oder nach dem Spracherwerb (postlingual)
ertaubten.
Dabei kann die Gehörlosigkeit sowohl angeboren (prälingual)
als auch erworben sein. Taubheit und Gehörlosigkeit
können auch Patienten mit Resthörigkeit umfassen.
Auditorisches Hirnstammimplantat
Das Hirnstammimplantat soll bei Taubheit aufgrund
eines beiderseits funktionslosen Hörnerven mit Hilfe
elektrischer Reizung am noch funktionsfähigen Hörnervenkern
auditive Sensationen, also Hörempfinden und Sprachverstehen
ermöglichen. Die Funktionsweise entspricht der eines
Cochlear Implants mit dem Unterschied, dass eine spezielle
ausgeformte Elektrode auf die Oberfläche des Hörnervenkerns
zur elektrischen Reizung aufgelegt wird. Der Indikationsbereich
erstreckt sich auf postlingual ertaubte Patienten mit einer
erworbenen Hörnerventaubheit. Nachfolgend werden Empfehlungen
zur Cochlear Implant Versorgung (einschließlich Hirnstammimplantat)
gegeben. Abweichungen sind denk- und begründbar. Die
Ausführungen sind im Zusammenhang mit der Begutachtungsanleitung
bei Schwerhörigkeit und Hörgeräteversorgung
und der Leitlinie Hörgeräte-versorgung der Deutschen
Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und
Hals-Chirurgie zu
sehen.
1. Präoperative Diagnostik
Die Verantwortung für eine komplette Diagnostik
trägt der Operateur. Sie muss entsprechend der Anforderung
der verantwortlichen Implanteure durchgeführt werden.
Als Mindestanforderungen sind anzusehen:
1.1 Erwachsene
- Allgemeinstatus
- HNO-Status, einschließlich Trommelfellmikroskopie
- Ton- und Sprachaudiometrie zum Ausschluss verwertbarer
Hörreste
- Hörgeräteüberprüfung und -optimierung
zum Ausschluß verwertbarer Hörreste
- Berücksichtigung psychischer Faktoren
- Objektive Hörprüfungen
- OAE
- Impedanzaudiometrie
- Elektrocochleographie
- BERA
- CERA
- Promontoriumtest
- Vestibularisprüfung
- Neuroradiologische Diagnostik (hochauflösendes CT,
Kernspintomographie
Im Einzelfall nützlich:
- Funktionelle Kernspintomographie
- Positronenemissionstomographie
- AMFR (Amplitude Modulation Following Responses)
1.1.1 Ergänzende Untersuchungen und Aufklärung
- Logopädisch-phoniatrische, pädagogische
und psychologische Abklärung bezüglich der Kommuni-kationsfähigkeit,
der Erwartungshaltung, der Motivation, der Lernfähigkeit
und der psychosozialen Situation des Patienten als wichtigem
Kriterium für den Einsatz des Cochlear Implants
- Konsiliaruntersuchungen bezüglich der
Abklärung von Risikofaktoren
1.1.2 Dauer
- Bis zu 5 Tagen stationärer Aufenthalt
oder teilstationär bei wohnortnaher Versorgung
1.2 Kinder
Die Abklärung des medizinischen Status
erfolgt analog dem Vorgehen bei Erwachsenen. Je nach Alter
und Kooperationsfähigkeit des Kindes müssen Teile
in Narkose durchgeführt und durch Parazentese sowie
Adenotomie ergänzt werden.
- Vorangehende Diagnostik mit Hörgeräten durch
kompetente Therapeuten ca. 6 Monate, evtl. auch längere
Hörgeräteverordnungen, verbunden mit Frühförderung,
außer bei postmeningitischer Taubheit (in Beobachtungsphase)
- Audiologische Überprüfung der Hörgeräte
- Hörgeschädigtenpädagogische/phoniatrische
Abklärung des Hör-, Sprech- und
Sprachstatus
- Mitarbeit des Cochlear Implant Centrums bei der Indikationsstellung
1.2.1 Weitere Untersuchungen
- Entwicklungsdiagnostik
- Entwicklungsneurologische Zusatzuntersuchungen, z.B. um
weitere Behinderungen zu erkennen, Teilleistungsstörungen
festzustellen (hierzu evtl. zusätzlicher stationärer
Aufenthalt in einer hierfür spezialisierten Einrichtung
erforderlich)
- Abklärung des psychosozialen Umfeldes
- Beratungsgespräch der Eltern
- Therapieplanung
1.2.2 Dauer
- Bis zu 5 Tagen stationärer Aufenthalt
2. Indikationen
Die Indikation wird unter Berücksichtigung
aller Befunde und in Absprache mit den Voruntersuchern und
Nachbetreuern durch den Operateur gestellt. Für Cochlear
Implantationen kommen Patienten in Frage, die keine verwertbaren
Hörreste besitzen. Die Funktionstüchtigkeit von
Hörnerv und Hörbahn muss aufgrund der Voruntersuchungangenommen
werden können. Für Hirnstammimplantate muß
die zentrale Hörbahn intakt sein.
2.1 Postlingual ertaubte und resthörige Kinder,
Jugendliche und Erwachsene
- Akut ertaubte Patienten sowie Patienten, die progredient
ertaubt sind, möglichst frühzeitig
- Liegt die Ertaubung länger als 10 Jahre zurück,
werden besondere Anforderungen in der Therapie und Rehabilitation
gestellt
- Eingeschlossen sind Patienten mit Restgehör, das
für ein Sprachverstehen nicht ausreichend ist
2.2 Prälingual gehörlose Erwachsene
Nur unter besonders günstigen Umständen
(im Einzelfall zu begründen) ist eine Implantation
indiziert.
2.3 Kinder (taub geboren, vor- und während des Spracherwerbs
ertaubt, auch mit Resthörigkeit)
Bei diesen möglichst frühzeitige Implantation
innerhalb der ersten Lebensjahre oder nach Feststellung
der Taubheit oder der Resthörigkeit. Die Indikationsstellung
bei Kindern soll nicht ohne vorange-gangene Beobachtungsphase
(optimierte Versorgung mit Hörgeräten, verbunden
mit Frühförderung über ca. 6 Monate) gestellt
werden (Ausnahme: Postmeningitische Ertaubung und schwere
Innenohrmißbildung). Bei bakterieller Meningitis droht
in einem nicht unerheblichen Prozentsatz eine
obliterierende Labyrinthitis, die eine intracochleäre
Implantation deutlich erschwert. Hier ist die neuroradiologische
Diagnostik unverzüglich einzuleiten und ggf. in kurzen
Abständen von mehreren Wochen zu wiederholen, um ggf.
frühzeitig das Kind der Cochlear-Implant-Versorgung
zuzuführen.
2.4 Hirnstammimplantate
- Postlingual ertaubte Patienten mit neuraler Taubheit beidseits
bei funktionstüchtiger zentraler Hörbahn
- Bilaterale Akustikusneurinome mit beiderseitigem Hörverlust
- Neurofibromatose Typ II
- Traumatische Hörnervenschädigung
3. Kontraindikationen
3.1 Absolute Kontraindikationen
- Fehlende Cochlea oder fehlender Hörnerv (siehe Hirnstammimplantat)
- Mittelohrinfektionen (nach Sanierung Implantation möglich)
- Schwere psychotische Erkrankungen
- Schwerste Intelligenzdefekte
- Schwerste psychomotorische Entwicklungsstörungen
- Nicht sichergestellte postoperative Rehabilitation
- Fehlende Rehabilitationsfähigkeit bei der CI-Versorgung
3.2 Relative Kontraindikationen
- Negativer subjektiver Promontoriumtest
- Schwere Allgemeinerkrankungen
- Therapieresistentes Krampfleiden
3.3 Obere Altersgrenze
Entscheidend ist das biologische Alter bezüglich der
Lernfähigkeit.
3.4 Hirnstammimplantat
- Zentrale Taubheit mit Funktionsstörungen im Bereich
der zentralen Hörbahnen
- Schwere Allgemeinerkrankung
- Schlechte Prognose aufgrund der Grunderkrankung
4. Operative Phase
4.1Anforderungen an den Operateur
- Langjährige kontinuierliche Erfahrungen in der speziellen
Mikrochirurgie des Ohres und vorange-gangene Tätigkeit
in einer auf CI-Chirurgie spezialisierten Klinik.
4.2 Anzahl der CI-Operationen pro Jahr
- Zur Qualitätssicherung ist eine Mindestzahl von 10
Operationen pro Jahr erforderlich und um eine entsprechende
personelle und strukturelle Voraussetzungen zu rechtfertigen.
4.3 Ausstattungsbesonderheiten im HNO-OP
- Intraoperatives Monitoring
- Cochlea-Implantate sowie Reserve- und Spezial-Implantate
- Im Falle einer Hirnstammimplantation: Hirnstammimplantat
4.4 Stationäre Verweildauer
- Bis zu 10 Tagen
4.5 Mögliche Komplikationen
- Selten, übersteigt die einer Mittelohroperation nicht
- Bakterielle Infektionen des Mittelohres
- (Mögliche Ausbreitung in Richtung Innenohr und Liquorraum
mit den Gefahren von Meningitis, Obliteration des Innenohres,
mögliche Schädigung der afferenten Hörnervenfasern.)
- Wundheilungsstörung
- Schwindel
- Facialisschädigung
- Geschmacksstörung
- Technische Komplikationen
5. Postoperative Basis- und Folgetherapie
Neben der beschriebenen intensiven präoperativen
Diagnostik haben die postoperative klinische Basis- und
Folgetherapie einen hohen Stellenwert. Insgesamt handelt
es sich bei der Versorgung mit Cochlear-Implantaten um eine
multidisziplinäre Vorgehensweise, die in Zentren mit
entsprechenden Fachkompetenzen durchzuführen ist. Deshalb
kommen für Cochlear-Implantationen nur Kliniken in
Frage, die die klinische Basistherapie selbst durchführen
können und denen entsprechende CI-Zentren
und Reha-Kliniken zur Verfügung stehen, die die Folgetherapie
in enger Zusammenarbeit mit der Klinik übernehmen können.
Das Angebot muss ganzjährig zur Verfügung stehen.
5.1 Basistherapie
5.1.1 Beginn
- Ab 4 Wochen postoperativ (Kinder und Erwachsene), d.h.
in der Regel 3 Wochen nach Entlassung aus stationärer
Behandlung.
5.1.2 Inhalt der postoperativen klinischen Basistherapie
- Medizinische Nachbetreuung
- Ersteinstellung des Sprachprozessors und seine technische
Kontrolle
- Schrittweise Optimierung der Sprachprozessoreinstellung
- Technische und audiometrische Kontrollen
- Initiales Hör-Sprach-Training
- Hörtests, auch mit Sprache
- Psychologische Betreuung (u. a. zur Auflösung therapiebehindernder
Konflikte)
- Sprachtherapeutische Maßnahmen
- Dokumentation und Evaluation der Ergebnisse
- Schulung in der Handhabung des Cochlear Implant Systems
(Pflege, Wartung, Fehlererkennung) und in der Nutzung von
Zusatzgeräten (z. B. Telefonadapter, Ladegerät,
Zusatzmikrofon, Infrarot-Anlage)
5.1.3 Folgetherapie
Die in der Basistherapie begonnenen therapeutischen
Maßnahmen werden in der Folgetherapie in Abhängigkeit
von den individuellen Therapiefortschritten fortgeführt.
Die Kontrollen werden in der Regel teilstationär durchgeführt.
In speziellen Fällen kann ein stationärer Aufenthalt
von einigen Tagen sinnvoll sein. Die Anzahl der notwendigen
technischen und klinischen Kontrollen sowie der ambulant
durchgeführten Einstellungen des Cochlear Implants
ist stark vom Alter, von der Kooperations-fähigkeit,
der Ertaubungsursache und -dauer abhängig und daher
individuell sehr verschieden. In der Regel ist mit folgendem
Aufwand zu rechnen:
- im ersten Monat nach der Ersteinstellung 4-8 Sitzungen
- im zweiten bis sechsten Monat nach der Ersteinstellung
1-2 Sitzungen pro Monat
- sechs Monate nach der Ersteinstellung solange das Cochlear
Implantat System
betrieben wird ca. 2-6 Sitzungen pro Jahr.
Reimplantation sind in dieser Hinsicht Neuimplantationen
in etwa gleichgestellt. Die Hör- und Sprachtests sollen
regelmäßig durchgeführt werden. Empfohlen
sind die folgenden zeitlichen Abstände (gerechnet ab
der Ersteinstellung des Cochlear Implant Systems): 1 Woche,
1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr und danach jährlich.
5.1.4 Besonderheiten der Basistherapie der Kinder
Sie wird indiziert und delegiert durch die implantierende
Klinik bzw. den implantieren Arzt.
Ziele der Basistherapie:
- Nach einer Cochlear Implantation ist es ein wesentliches
Ziel, das Hören als integralen Bestandteil im Leben
des Kindes zu verankern und seine kommunikativen und sprachlichen
Fähigkeiten zu entwickeln und ständig über
Jahre zu verbessern
- Intensive Einbeziehung der Eltern und Bezugspersonen sowie
der Pädagogen der Förderein-richtungen in die
Therapie
- Vorbereitendes Training des Kindes auf die Erstanpassung
des Sprachprozessors, Erstanpassung und Optimierung des
Sprachprozessors:
- Die Erstanpassung und die Optimierung erfordern kindgerechte
und altersgemäße Rahmenbe-dingungen für
die Durchführung einer Verhaltens- und Spielaudiometrie
und basieren auf der engen Kooperation von implantierender
Klinik, Audiologen, Therapeuten und Eltern.
Anpassungsoptimierung ist als dreiphasiger Prozeß
zu verstehen. Er umfasst:
1. Vortraining zur Erstanpassung
2. Technische Anpassung
3. Evaluation und Neueinstellung mittels Verhaltensbeobachtung
und audiometrischen
Kontrolle während des gesamten Therapieplanes
Dies erfordert, dass Anpassung und Evaluation
bei Kindern an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen durchgeführt
werden können. Damit ist auch gesichert auf die individuelle
Befindlichkeit, Aufmerk-samkeit und Konzentration besonders
bei kleinen Kindern einzugehen. Darüber hinaus umfasst
dieser Prozeß die Schulung der Eltern in der Handhabung
des Cochlear Implant Systems (Pflege, Wartung und Fehlererkennung)
und in der Nutzung von Zusatzgeräten (z. B. FM-Anlage,
Tonträger, Walkman).
Therapeutische Maßnahmen:
Die Therapiekonzepte müssen die individuellen
Voraussetzungen wie Alter des Kindes, Zeitpunkt der Ertaubung
und Dauer der Taubheit, Hör- und Sprachentwicklungsstand
sowie die Kommunikations-fähigkeit und den allgemeinen
Entwicklungsstand berücksichtigen.
Hör- und sprachtherapeutische Angebote:
Das Therapiekonzept soll sicherstellen, daß
die natürlichen Entwicklungsbedingungen des Hörens
und der Lautsprache angeregt, unterstützt und gefördert
werden. Die Hör-und Sprachtherapie erfolgt nach Prinzipien
des hörgerichteten Spracherwerbs. Unter Einbeziehung
einer an den Interessen und des Entwicklungsstandes der
Kinder orientierten Hörerziehung und einem Hörfunktionstraining
soll ein Hör-Lern-Prozeß initiiert werden, der
ein möglichst differenziertes Hören ermöglicht.
Die Sprachtherapie im Sinne eines hörgerichteten Spracherwerbs
orientiert sich an den Bedingungen, die
für den allgemeinen Spracherwerbsprozeß erforderlich
sind. Für die Sprachentwicklung spielt die kommunikativ-situative
Interaktion zwischen Kind und Kommunikationspartner eine
wichtige Rolle.
Elternanleitung:
Die unter ganzheitlichen Gesichtspunkten durchgeführte
Therapie kann auf die Einbeziehung der Eltern des Kindes
oder enger Kontaktpersonen in die Hör- und Sprachtherapie
nicht verzichten.
Rhythmisch-musikalische mototherapeutische Angebote:
Motorische und rhythmische Fähigkeiten sind wesentlich
für die Sprachentwicklung. Daher machen es die nach
wie vor erschwerten Bedingungen des Hörens und Lernens
erforderlich, dass die Therapie mit CI-Kindern neben der
spezifischen Hör-Sprach-Therapie rhythmisch-musikalische
und rhythmisch-motorische Angebote miteinbezieht.
Audiopädagogische Aspekte:
Ziel der Hörtherapie ist die Entwicklung
einer umfassenden Hörkompetenz. Voraussetzungen dafür
sind u. a.:
- Schulung in der Handhabung des Sprachprozessors, Erkennen
von Fehlerquellen und
ggf. Beseitigung
- Anleitung der Eltern zu einem situationsangemessenen Hörverhalten
(Hörtaktik)
- Kooperation mit den an der Förderung beteiligten
Institutoren
- Wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Therapie
ist die Zusammenarbeit der
CI-Zentren und der implantierenden Klinik mit der Frühförderung
der hörgeschädigten Kinder, dem Regel- oder Sonderkindergarten,
den Regel- oder Sonderschulen sowie mit den Herstellerfirmen.
- Jährliche ärztliche und technische Kontrollen
an der implantierenden Klinik
- Psychologische Beratung
Die sonderpädagogische Förderung kann auch bei
CI-versorgten Kindern erforderlich
sein und ist Aufgabe der Schule.
5.2 Evaluation und Dokumentation
Die Evaluation und Dokumentation des Therapieverlaufs
bei Cochlear Implant Patienten bedient sich qualitativer
und quantitativer Erhebungsmethoden, mit denen die Effekte
der Therapie festgelegt, kontrolliert und beurteilt werden.
Die Evaluation ist Grundlage der Qualitätssicherung
der kompletten CI-Versorgung. Die Evaluation bezieht sich
auf die Dokumentation und Beschreibung in den Bereichen
Indikationskriterien und Entscheidungen.
Therapieplanung:
- Prozessoranpassung
- Individuelle Entwicklung der auditiven, sprachlichen und
kommunikativen
Fähigkeiten
- Gesamt- und Persönlichkeitsentwicklung, soziale Integration
- Medizinische Komplikationen und technische Störungen
5.3 Zeitaufwand
5.3.1 Erwachsene
2 Wochen Basistherapie (siehe Abschnitt 5.1)
seltener teilstationär, in der Regel stationär
(bei größerer Entfernung des Wohnortes, bei Zusatzbehinderungen
oder bei anderen Gründen für eine stationäre
Aufnahme). Daneben, da die Therapie bei Erwachsenen den
Zeitaufwand betreffend sehr
unterschiedlich sein kann, ca. 40 Sitzungen Hör-/Sprachtraining
oder/und Anschlussrehabilitation in einer speziellen Rehabilitationsklinik
für CI-Träger.
5.3.2 Kinder
(Stationär oder teilstationär, in
Begleitung einer Bezugsperson.) Nach der Cochlear Implantation
ist eine Intensivmaßnahme zur Habilitation des Hörens
erforderlich. Sie wird von der implantierenden Klinik indiziert
und überwacht. Sie umfasst in der Regel 60 Therapietage
in einem Zeitraum von 2 Jahren. Im Einzelfall kann eine
Verlängerung notwendig sein. Sie wird in einer Form
von in der Regel drei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
Dieses sollte in Abständen von 4-6 Wochen je nach individuellem
Entwicklungsstand und Bedürfnissen durchgeführt
werden. Die jeweils gewählte Organisationsform muss
dem definierten Qualitätsstandard in vollem Umfang
genügen. Ab dem dritten Jahr sind größere
Intervalle möglich. Insgesamt sind für ein Kind
pro Tag ca. 240 Minuten (jeweils in Einheiten von 30 bzw.
40 Minuten) Therapie zu leisten. Einzel- und Gruppentherapien
sind möglich. Mindestens die Hälfte des Therapieangebotes
sollte als Einzelförderung durchgeführt werden.
Die
Förderschwerpunkte Therapie, Elternberatung und Prozessoranpassung
sollten im Verhältnis 3:2:1 durchgeführt werden.
Das Angebot muss ganzjährig zur Verfügung gestellt
werden.
6. Nachsorge
Die CI-Versorgung ist eine Therapie, die eine
lebenslange Betreuung durch eine implantierende Klinik und
ein CI-Zentrum verlangt. Die Nachsorge dient der medizinischen
und technischen Kontrolle und Beratung sowie der Überprüfung
der Hör- Sprech- und Sprachleistungen einschließlich
Dokumentation mit dem Ziel der Optimierung der individuellen
Kommunikationsfähigkeit. Sie ist erforderlich zur Erfassung
der Langzeiteffekte, der Komplikationen, zur Anpassung an
den Stand der Technik und Hilfe beim Einsatz von zusätzlichen
Kommunikationsmitteln und Zusatzzubehör. Sie dient
der Sicherstellung des Therapieergebnisses und der Qualitätssicherung
sowie der Indikationsstellung für weitere diagnostische,
therapeutische und rehabilitativeLeistungen.
Die Einbeziehung von Hörgeräteakustikern
in den technischen Service vor Ort ist möglich, sofern
diese eine spezielle Qualifikation besitzen (siehe separate
Vereinbarung mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker).
Diese Kooperation schließt die Prozessoranpassung
und -einstellung durch den Hörgeräteakustiker
aus. Die Nachsorge wird in der Regel teilstationär
durchgeführt und erstreckt sich über einen Zeitraum
von ein bis zwei Tagen. Sie muss mindestens einmal pro Jahr
erfolgen.
7. Struktureller Rahmen
Die Qualitätssicherung der CI-Versorgung
erfordert einen ausreichenden und zweckmäßigen
Raum-, Sach- und Personalaufwand. Sie kann nur durch die
Versorgung in Zentren mit entsprechender Ausstattung und
qualifiziertem Personal in ausreichender Zahl erfolgen.
Die Qualitätssicherung verlangt auch eine Mindestzahl
an Implantationen pro Jahr (10), da nur so ausreichende
Erfahrungen gewonnen werden können und der erforderliche
Aufwand auch unter Kostengesichtspunkten gerechtfertigt
ist.
Folgende räumliche Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Arztraum
- Anpassräume
- Audiometrieraum
- Therapieräume
- Sekretariat
- Gruppenraum
- Beratungsraum
- Videoraum
- Aufenthaltsraum
Für die Versorgung von Kindern ist zusätzlich
erforderlich:
- Adäquate Unterbringungsmöglichkeiten für
Begleitpersonen im Rahmen eines Zentrums.
Folgende sächliche Ausstattung muss vorhanden sein:
- Audiometer
- Kinderaudiometrieausstattung
- Impedanzaudiometrie
- ERA-Anlage einschließlich der Möglichkeit zur
Ableitung elektrisch evozierter
Potentiale
- Promontoriumtestgerät
- Gerät zur Messung otoakustischer Emissionen
- Equipment für intraoperatives Monitoring
- Chirurgisches Spezialinstrumentarium
- Implantate und Reserveimplantate
- Spezialimplantate für besondere anatomische Situationen
- Anpaßsysteme für genutzte Implantatsysteme
8. Personelle Ausstattung
8.1 In der Einrichtung, die die präoperative Diagnostik,
Operation und peri- und
postoperative Therapie durchführt, müssen vorhanden
sein und zur Verfügung
stehen:
(Die Zahlenangaben beziehen sich auf 10 Cochlear-Implant-Versorgungen
pro Jahr:
Klinik:
- 1 HNO-Arzt
- 0,2 Anästhesist
- 1 Logopäde
- 1 Ingenieur/Physiker (audiologisch tätig)
- 1 Pädagoge/Psychologe
- 1/2 Sekretär
- 1 MTA-F
CI-Zentrum:
- Hörgeschädigtenpädagoge *
- Sprachheilpädagoge*
- Heilpädagoge*
- Logopädin*
- Motopäde*
- Psychologe
- Ingenieur/Physiker/Biologe (audiologisch tätig)
- Verwaltungskraft
- MTA-F
* verteilt auf 4 Stellen
Zusätzlich ist Personal für die Aufrechterhaltung
des stationären Betriebes erforderlich.
8.2 Konsiliarisch müssen hinzugezogen werden können:
- Neurologe
- Internist bzw. Pädiater
- Radiologe (Neuroradiologe)
- Labormediziner
- Neuropädiater
Vorschlag zur Finanzierungsdiskussion
Als Sonderentgelt sollten berechnet werden:
- Die Implantation mit dem dazugehörigen stationären
Aufenthalt einschließlich der Kosten für Implantat
und sonstiges Material. Für die Vereinbarung einer
Fallpauschale oder für weitere Sonderentgelte eignen
sich jeweils in getrennter Berechnung:
1. Präoperative Diagnostik
2. Basistherapie
3. Folgetherapie
4. Nachsorge
Pauschalen für die teilstationäre Basis- und Folgetherapie
sowie Nachsorge sind mit den
Kostenträgern zu vereinbaren.