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Die Übersicht


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Medizinrechts-Beratungsnetz ausgeweitet
- Gericht erlaubt MS-Patienten
Haschisch-Besitz

- Das Merkblatt zur Arbeitsassistenz



Medizinrechts-Beratungsnetz ausgeweitet

Seit Mai 2003 bietet die gemeinnützige Stiftung Gesundheit auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kostenlose Erstberatungen in Medizinrechtsfragen an - beispielsweise bei Konflikten zwischen Ärzten und Patienten, aber auch bei Problemen mit Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungen. Die Stiftung hat hierzu erfahrene Rechtsanwälte ausgewählt.

Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 0732483 (Mo-Fr 9-17 Uhr) kann man sich einen Beratungsschein für den nächstliegenden Vertrauensanwalt ausfertigen lassen.

Die kostenlose Erstberatung bei einem der Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit dauert etwa eine halbe Stunde. Dabei wird unter anderem geklärt, ob und welche juristische Dimension der Konflikt hat, welche Möglichkeiten der Einigung es gibt, welche weiteren Beratungsangebote offen stehen, welche Kosten und Laufzeiten eine Klage hätte und welche weiteren Schritte im individuellen Fall sinnvoll sind.

In diesen Bundesländern ist das Medizinrechts-Beratungsnetz bereits in Betrieb: Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.

Das Beratungsnetz wird schrittweise bundesweit ausgebaut.

Quelle: www.krebs-kompass.de

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Gericht erlaubt MS-Patienten Haschisch-Besitz

Anklage will Revision
MANNHEIM (dpa). Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann, der zu medizinischen Zwecken eine größere Menge Haschisch und Marihuana besaß, ist vom Amtsgericht Mannheim freigesprochen worden. Das teilte der Anwalt des Mannes, Robert Wenzel (Hamburg), in Mannheim mit. In dem von Wenzel vorgelegten Urteil wertet das Gericht den Wunsch des 40jährigen Mannes, seine Leiden mit den verbotenen Mitteln zu lindern, höher als den Rechtsverstoß.

Nach Angaben des Anwalts war dies einer der ersten Freisprüche dieser Art in Deutschland. Die Anklage sei jedoch in Revision gegangen. Nun müsse das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheiden.

Der 40jährige Mannheimer, der mit 22 Jahren an Multipler Sklerose erkrankt war, war wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz angeklagt. Die Fahnder hatten 1999 in seiner Wohnung insgesamt rund 200 Gramm Haschisch und Marihuana sichergestellt. Knapp drei Jahre später wurden bei ihm vierzehn Hanfstauden und mehrere Portionen Marihuana mit einer Gesamtmenge von knapp 382 Gramm beschlagnahmt.

MS-Patient räumte seinen Cannabis-Konsum ein
Der Angeklagte gab zu, daß er seit 1987 Cannabis gegen seine Beschwerden nimmt, zu denen auch eine Ataxie gehört. Diese Koordinationsstörung beeinträchtigt Fein- und Grobmotorik sowie den Gang, das Stehen und die Sprache.

Laut Urteil billigte das Gericht dem Mann eine Notstandslage zu. Gegen seine Ataxie gebe es nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft keine Therapie. Es gebe aber Erkenntnisse, daß Cannabis gegen die Symptome helfen könne.

"Bedenkt man, daß es dem Angeklagten durch den Konsum der weichen‘ Droge Cannabis ermöglicht wird, ein annähernd erträgliches Dasein zu führen, so tritt der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vor seinen Individualinteressen zurück", heißt es im Urteil. Zudem habe der Mann das Cannabis zum Eigenkonsum angebaut und nicht andere Drogenkonsumenten in ihrem Tun bestärkt.

Urteil des Amtsgerichts Mannheim,
Az.: 1 Ls 310 Js 5518/02


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Das Merkblatt zur Arbeitsassistenz vom BIH können Sie hier als .pdf (18 KB) downloaden. Download  
   

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