Nachträgliche Entmündigung /
Reform des Betreuungsrechts: Initiative Selbstbestimmung kritisiert Zweitverwertung von ärztlichen Gutachten
Berlin 22.02.2005 (ots) - Heftige Kritik an der vom Bundestag in der vergangenen Woche beschlossenen Reform des Betreuungsrechts übt die Initiative Selbstbestimmung in Berlin.

Foto: PhotoCase
Das neue Gesetz werde dem erklärten Ziel, die Grundrechte des Einzelnen zu schützen und seine Selbstbestimmung zu stärken, nicht gerecht. Höchst fragwürdig, so Uwe Pankow, Sprecher der Initiative, sei die in dem neuen Gesetz enthaltene Regelung, dass die Vormundschaftsgerichte künftig auf bereits vorhandene ärztliche Gutachten der Krankenkassen zurück greifen können, um festzustellen, ob bei den Betroffenen infolge einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Voraussetzungen für die Einrichtung einer so genannten Betreuung vorliegen. "Jedes medizinisch-psychiatrische Gutachten, das vom medizinischen Dienst der Krankenkasse ursächlich für die Bedarfsermittlung beim Bezug von Krankengeld erstellt wurde, lässt sich damit nachträglich zu einer weitgehenden Entmündigung des Betroffenen verwenden", warnt Pankow. Zwar dürfe der Versicherte der Zweitverwertung des Kassen-Gutachtens widersprechen. Eine "Betreuung", notfalls gegen seinen eigenen Willen, lasse sich dadurch im Ernstfall aber kaum verhindern.
In diesem Zusammenhang unterstrich Pankow die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht, wie sie die Initiative Selbstbestimmung dringend empfehle. Eine solche Vollmacht stelle das einzige Rechtsinstrument dar, mit dem sich Betroffene gegen eine Zwangsbetreuung und ein vom Vormundschaftsgericht bestelltes Zwangsgutachten wirksam schützen könnten. Den Gesetzentwurf zur Reform des seit 1992 geltenden Betreuungsrechts hatten die Justizminister der Länder im vergangenen Jahr beschlossen. Nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag und der als sicher geltenden Zustimmung im Bundesrat wird das neue Betreuungsrecht voraussichtlich zum 1. Juli 2005 in Kraft treten.
Quelle: Informationsdienst Recht und Verbraucher
Erwerbsminderungsrente - Kostenlose Broschüre neu aufgelegt
18.01.2005 - Über 170.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen jedes Jahr aus gesundheitlichen Gründen ihren Job vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Verminderte Erwerbsfähigkeit, oft verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes, ist ein harter Einschnitt in die persönliche Lebensplanung. Doch in dieser schwierigen Situation stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ungeschützt da - durch ihre Beiträge zur Rentenversicherung haben sie auch einen umfassenden Schutz gegen den vorzeitigen Verlust ihrer Arbeitskraft erworben. Über diesen Schutz und über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer informiert die neue Broschüre "Erwerbsminderungsrente" des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (Rechtsstand Januar 2005).
Zu folgende Themen bietet die Broschüre u. a. Informationen:
- Was tun, wenn meine Gesundheit mich im Stich lässt?
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
- Renten wegen voller Erwerbsminderung
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- Womit kann ich rechnen?
- Was ist, wenn ich keinen Job auf dem Arbeitsmarkt finde?
- Ist die Rente für mich eine Endstation?
- Ist mein erlernter Beruf für die Rente wichtig?
- Wie viel kann ich neben der Rente verdienen?
- Welche Einkommensarten sind denn eigentlich rentenschädlich?
- Wie viel darf zur Rente wegen Erwerbsminderung hinzuverdient werden?
Bestellmöglichkeiten:
Wenn Sie die kostenlose Broschüre bestellen wollen, nutzen Sie unseren Internetservice http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_5.cfm oder unser Bestelltelefon 0180 / 51 51 51 0 (0,12 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz).
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung:
Fragen zur Rente beantwortet auch unser Bürgertelefon von Montag bis Donnertag, 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, unter der Telefonnummer 01805 / 99 66 01 ebenfalls für 0,12 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz.
Essstörung nicht verschweigen - Urteil: Krankenversicherung muss nicht zahlen
04.10.2004 - Wer an einer Essstörung leidet, muss dies beim Abschluss einer Krankenversicherung angeben, berichtet das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Tut er das nicht, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss keine
Behandlungskosten übernehmen. So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil entschieden (Az. 5 U 25/03-1).
Quelle: Wort und Bild – Apotheken Umschau
Erklärung zum Referentenentwurf zum SGB XII
21.08.03
Im nächsten Jahr soll es ein SGB XII geben. Nach dem derzeit vorliegenden Referententwurf stellt es für auf Assistenz angewiesene Menschen eine Verschlechterung ihrer Situation dar, z.B. in finanzieller Hinsicht, weil Einkommensgrenzen und Vermögensfreibetraege abgesenkt werden sollen.
Besonders drastisch würde sich das Fehlen der bisher im BSHG erwähnten sonstigen Verrichtungen auf die Erbringung von Assistenz auswirken, weil nur noch pflegerische Tätigkeiten abgegolten würden. Auch die Vorgabe, dass persönliche Budgets nicht höher ausfallen dürfen als bisherige Leistungen, stellt sich problematisch dar. Zeitlich begrenzte höhere Leistungen, die einen Auszug aus einer Einrichtung in eine ambulante Lebensform ermöglichen, sind zwar vorgesehen. Aber was geschieht nach dieser Zeit? Wird die Leistung dann wieder zurückgefahren auf Anstaltsniveau? Ein Auszug aus dem Heim wird so für Menschen mit einem hohen Hilfebedarf noch schwieriger als bisher.
Abgesehen davon empfinden wir das Verbleiben der Assistenzsicherung im Sozialhilfebereich behindertenpolitisch katastrophal. Von vielen Organisationen, u.a. ForseA und dem Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin, oder dem Landesbehindertenbeirat von Berlin wird seit mehr als einem Jahr ein auf Bundesebene neu zu schaffendes Assistenzgesetz gefordert, ein bedarfsdeckendes einkommens- und vermögens- sowie standortunabhängiges steuerfinanziertes Leistungs- bzw. Nachteilsausgleichsgesetz in allen Lebensbereichen.
Tagungen unter der Schirmherrschaft des Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen oder unter der Regie der Nationalen Koordinierungsstelle für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 haben Richtungen und Inhalte eines solchen Gesetzesvorhabens erarbeitet, z.B. eine Berliner Resolution vom 29. November 2002
(u.a. unter www.adberlin.com/behpol.htm).
Die Ausgestaltung des SGB XII, überhaupt die Tatsache, dass es im Sozialhilfebereich verbleibt, ignoriert diese Arbeit und belässt die Betroffenen in ihrer schwierigen Situation.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin, fordert weiterhin ein auf Bundesebene neu zu schaffendes bedarfsdeckendes einkommens- und vermögens- sowie standortunabhängiges steuerfinanziertes Leistungs- bzw. Nachteilsausgleichsgesetz in allen Lebensbereichen zur Absicherung und Ausgestaltung persönlicher Assistenz behinderter Menschen. Nur ein solches Gesetz kann die nötige Umgestaltung der Hilfeerbringung weg von Anstalten und einem hin zu ambulanten Strukturen, weg von Verwahrung hin zu Selbstbestimmung, flankieren.
Quelle: Matthias Vernaldi
„Einmischen - Mitmischen“
Diese
Informationsbroschüre für Frauen und Mädchen
mit Behinderungen ist im Bundesfamilienministerium
erschienen. Zum Europäischen Jahr der Menschen
mit Behinderung legt das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Veröffentlichung
vor, die hauptsächlich von behinderten für
behinderte Frauen verfasst wurde. Behinderte Mädchen
und Frauen finden in der Broschüre Tipps zur
Durchsetzung ihrer Rechte und erfahren, wo und wie
sie Unterstützung finden.
In
13 Kapiteln werden jeweils einzelne Lebensbereiche
aufgegriffen. Behandelt werden die verschiedenen
Aspekte der beruflichen Ausbildung und der Erwerbssituation
behinderter Frauen, Themen wie Sexualität,
Mutterschaft und Familie, Leben mit Pflege und Assistenz
oder die Bedeutung der bioethischen Diskussion für
behinderte Frauen. Relevante Daten und Fakten, die
aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und der Stand
der politischen Diskussion werden im jeweiligen
Kapitel dargelegt. Abgerundet werden die Kapitel
durch Adressverzeichnisse und Literaturtipps.
Eine
barrierefreie Fassung der Broschüre wird ab
August auf der Internetseite des Bundesministeriums
unter www.bmfsfj.de
zu
finden sein.
Die
Broschüre kann angefordert werden beim
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
53107 Bonn
Tel.: 0180 5329329
E-Mail: broschuerenstelle@bmfsfj.bund.de
Quelle:
www.kobinet-nachrichten.org