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Die jobbörse-Angebote-Gesuche

handicap: recht - neue Gesetzentwürfe und Gerichtsurteile

„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen
Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.„
(Reinhard Turre)



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Die Übersicht

- Barrierefreie Mobilität für alle Menschen sichern
Mit der Föderalismusreform droht die Barrierefreiheit zu kippen
-
Wunsch- und Wahlrechte Behinderter stärken
VdK fordert Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuch IX
- Zum Tag der Krankenpflege
Auch die häusliche Pflege ist versichert

- Manche Brust-OP zahlt die Kasse - Urteil: Krankenversicherung zuständig bei Brustverkleinerung wegen Schmerzen
-
Bundessozialgericht: Krankenkasse muss Krankenbeobachtung
zahlen - Einschränkungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
nicht bindend

- Betreutes Wohnen: Sicherer mit zwei Verträgen - Wohnverhältnis und Serviceleistungen getrennt vereinbaren
- Zu dick: Kein Geld für Operation -
Ohne vorherige eigene Anstrengungen muss Krankenkasse nicht zahlen
- BSG bestätigt: Richtlinien häusliche Krankenpflege nicht abschließend - Bundesausschuss darf
Leistungen nicht ausgrenzen
- Lösemittel-Berufskrankheiten: Abgelehnte Fälle werden teilweise
neu geprüft

-
Schwerbehindertenantrag kann in Bayern ab sofort online gestellt werden
- Initiative Selbstbestimmung kritisiert Zweitverwertung von ärztlichen Gutachten
- BSK fordert barrierefreien Zugang zu Arztpraxen
- Prüfungsangst gilt nicht als Krankheit - Urteil: Angst-Attest keine ausreichende Entschuldigung
-
Erwerbsminderungsrente - Kostenlose Broschüre neu aufgelegt
- Wer ist "chronisch krank"? - Anerkennung bedeutet finanzielle Erleichterung
- Patienten können sich in Versandapotheke selbst von Zuzahlungen befreien
-
Arzneikosten: Nur Mitrechnen bringt Befreiung - Niemand benachrichtigt Anspruchberechtigte
-
Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen
- Arzthaftung: Bei Krise im Gespräch bleiben
-
Online-Service für viele Behörden ein Fremdwort
-
Zuzahlungen: Quittungen sammeln - bares
Geld sparen

- Urteil: Arbeitgeber darf Arztwahl nicht einschränken
-
Krankenkasse muss High-Tech-Hörgerät bezahlen .
-
Essstörung nicht verschweigen - Urteil: Krankenversicherung
muss nicht zahlen

-
Ulla Schmidt will ihre Zahnersatz-Pläne ohne Union umsetzen
-
Der "deutsche Patient"- Wie geht es ihm im Jahr 2020?
-
KZBV-Vorsitzender Fedderwitz: "Possenspiel beenden - Gesetzentwurf zum Zahnersatz zurückziehen!"
- Auch Behinderte dürfen gekündigt werden
- Ze
ckenbiss gilt als Unfall - Kasse muss Krankenhaustagegeld bezahlen
-
Gezieltere Hilfe durch die Reform des Sozialrechts
- Kein Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Keine Kürzung bei unentgeltlicher Beförderung für behinderte Menschen
-
SoVD: Behinderte Jugendliche beim Ausbildungspakt berücksichtigen
-
Gesundheitsbelastung am Arbeitsplatz wächst - unternommen
wird wenig

-
Arzneimittelpreise: Endlich runter mit der Mehrwertsteuer!
-
Datenschutz bei Krankentransportformularen /KBV schlägt unbürokratische Lösung vor
-
Die Frage nach dem Röntgenpass
-
Forschungsbericht zur „Einrichtung und Arbeitsweise
Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation“

-
ÖPNV-Info startet Unterschriftenaktion gegen Pläne der Bundesregierung
- Elektronische Gesundheitskarte - Allein Patienten entscheiden
über Datenverwendung

- Pflichtversicherung für Zahnersatz: BZÄK-Präsident Weitkamp
rät zu Geduld und Gelassenheit

- Ulla Schmidt: Bundessozialministerium ist vorbildhaft bei der Integration behinderter Menschen
-
Reisezeit: Rechtzeitig um Pflegebedürftige kümmern
-
Mit Verhinderungspflege in den Urlaub
- Muss das Sozialamt die Kosten für Computerkurse tragen?
-
Budgetverordnung SGB IX im Internet
-
Schwerbehinderten droht neue Belastung
- Neue Heilmittel-Richtlinien
- Mitarbeiter krank - was nun?

-
Behinderte Frauen beklagen unsoziale Sozialgesetze
- Plötzlich konfrontiert mit Behinderung?
-
Bundesregierung übersieht Diskriminierung der Behinderten
an Fahrkartenautomaten

-
Frühförderung behinderter Kinder

Barrierefreie Mobilität für alle Menschen sichern
Mit der Föderalismusreform droht die Barrierefreiheit zu kippen

01.06.2006 - "Die Föderalismusreform geht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, weil sie die Herstellung der Barrierefreiheit im Bau- und Verkehrswesen gefährdet" , erklärt der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, zur aktuellen Anhörung.

"Wird das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ( GVFG ) im Zuge der Föderalismusreform gekippt, sind alle mobilitätseingeschränkten und mobilitätsbehinderten Menschen die Leidtragenden. Sie werden benachteiligt. Davon betroffen sind Menschen mit Behinderungen, Ältere sowie junge Familien gleichermaßen."

Offen bleibt, welche konkreten Gesetze künftig den bisherigen zentralen Gesetzesinhalt, die Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit, sichern sollen. Der VdK fordert dazu eine verbindliche Erklärung seitens des Bundes und der Länder. Mit finanziellen Mitteln des GVFG werden jährlich rund 10.000 Bauvorhaben wie Bushaltestellen und Bahnhöfe gefördert.

Der VdK kritisiert, dass trotz massiver mehrfacher Anstrengungen seitens des Sozialverbands VdK und des Deutschen Behindertenrats ( DBR ) kein Vertreter zu der Anhörung eingeladen worden ist.
"Wir verlangen, dass die Verpflichtung zur Barrierefreiheit und die Beteiligung der Behindertenverbände erhalten bleibt" , so VdK-Präsident Hirrlinger. "Erst schließt man behinderte Menschen und deren Verbände von den Anhörungen aus, dann werden neue Barrieren geschaffen, die sie vom gesellschaftlichen Leben ausschließen."

Quelle: VdK

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Wunsch- und Wahlrechte Behinderter stärken
VdK fordert Weiterentwicklung des Sozialgesetzbuch IX

29.05.2006 - "Das Sozialgesetzbuch IX muss fortentwickelt werden. Die gemeinsamen Servicestellen funktionieren noch immer nicht. Das Wunsch- und Wahlrecht der behinderten Menschen wird missachtet." Dies hat der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, auf einer VdK-Pressekonferenz in Berlin gefordert.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch IX sei bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes durch die Rehabilitationsträger das eigentliche Ziel, nämlich die Verwirklichung eines einheitlichen und umfassenden und trägerübergreifenden Teilhabeanspruchs nicht erreicht worden.

Leistungen zur Rehabilitation für Arbeitslosengeld-II-Berechtigte und Leistungen zur Vermeidung oder Verringerung von Pflegebedürftigkeit seien noch nicht in das SGB IX integriert. Es dominiere weiter ein deutlicher Trägeregoismus statt der vom SGB IX geforderten Kooperation, Koordination und Konvergenz im Leistungsgeschehen.

Das Ineinandergreifen von Akutversorgung und medizinischer und beruflicher Rehabilitation funktioniert oftmals nicht vernünftig. Bei vielen Betroffenen geht erst der Arbeitsplatz und dann die Motivation verloren. Dann kommt der Streit um die Erwerbsminderungsrente.

Hirrlinger forderte: "Für alle Träger sollten einheitliche und abschließende Rechtsansprüche auf medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation garantiert werden. Zur Durchführung der Träger sollte nur ein Träger oder die gemeinsame Servicestelle beauftragt werden. Außerdem sollte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus dem Fürsorgerecht herausgelöst und ordnungspolitisch richtig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einem Bundesleistungsgesetz angesiedelt werden, das durch Bund, Länder und Kommunen finanziert wird."

Quelle: VdK

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Zum Tag der Krankenpflege
Auch die häusliche Pflege ist versichert

München -11.05.2006 (ots) - Wer einen Verwandten, Freund oder Nachbarn zu Hause pflegt, der nimmt eine wichtige gesellschaftliche und nicht immer einfache Aufgabe wahr. Deshalb ist auch die häusliche Pflege bei einem Unfall gesetzlich versichert. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) aus Anlass des Tages der Krankenpflege am 12. Mai hin. Für die häuslichen Pflegepersonen ist der Versicherungsschutz dabei beitragsfrei. Die Kosten übernehmen die Gemeinden.

Voraussetzung ist, dass die gepflegte Person als pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Sozialgesetzbuches XI anerkannt ist. Dazu muss sie auf Dauer (mindestens sechs Monate) und in höherem Maß einer Hilfe bedürfen. Die Pflegeperson darf über das gesetzliche Pflegegeld hinaus keine finanzielle Zuwendung erhalten. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden. Das kann der Haushalt des Pflegebedürftigen, der Pflegeperson oder auch der Haushalt einer dritten Person sein.

Versichert ist die Pflegetätigkeit selbst, also zum Beispiel das Waschen des Pflegebedürftigen, das Essenkochen oder die Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen. Allerdings gilt das nur dann, wenn die Tätigkeit überwiegend dem Pflegebedürftigen zugute kommt und nicht zum Beispiel der ganzen Familie, wie das zum Beispiel beim Einkaufen der Fall sein könnte. Auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Pflegetätigkeit sowie Berufskrankheiten (z.B. Infektionskrankheiten, Hauterkrankungen) sind versichert.

Ein Unfall muss innerhalb von drei Tagen dem zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Beim Arztbesuch sollte man sofort darauf hinweisen, dass sich der Unfall bei der Pflege ereignet hat. Dann ist es nicht notwendig, die Krankenversicherungskarte vorzulegen und auch die Praxisgebühr von 10 Euro entfällt.

Im Falle eines Unfalls sorgt die gesetzliche Unfallversicherung für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen zahlt sie auch eine Rente. Zuständig ist derjenige Unfallversicherungsträger, in dessen Bereich der Ort der Pflegetätigkeit liegt (Adressen unter www.unfallkassen.de).

Quelle: Bundesverband der Unfallkassen e.V.

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Betreutes Wohnen: Sicherer mit zwei Verträgen - Wohnverhältnis und Serviceleistungen getrennt vereinbaren

Baierbrunn - 07.11.2005 (ots) - Wer seinen Lebensabend in einer Einrichtung des „Betreuten Wohnens“ verbringen möchte, soll zwei Verträge abschließen, die getrennt kündbar sind: einen über das Wohnverhältnis und einen über die Serviceleistungen. Der Mietvertrag berge nämlich ein „erhebliches Missbrauchspotential“ warnt Jürgen Pfeilschifter vom Deutschen Mieterbund im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.


Bild: Photocase

Vorherige Beratung durch einen Mieterverein oder Wohnungsberatungsstellen der Kommunen kann Geld sparen helfen und Sicherheit schaffen. Bei den Serviceleistungen wird vor Pauschalverträgen gewarnt. Jeder Bewohner sollte für sich die Leistungen buchen können, die er auch tatsächlich benötigt. Falls erforderlich, können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, die auch dann erst bezahlt werden müssen. Betreutes Wohnen wird immer beliebter: In rund 4000 Anlagen leben in Deutschland schon etwa 160.000 Menschen.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau

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Zu dick: Kein Geld für Operation -
Ohne vorherige eigene Anstrengungen muss Krankenkasse nicht zahlen

Baierbrunn (ots) - 13.10.2005 - Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat einer Patientin die Übernahme der Kosten für eine Magenoperation zur Gewichtsreduktion verweigert, weil sie zuvor zu wenig gegen ihr Übergewicht unternommen hatte (Aktenzeichen L 5 KR 86/03). Wie das Apothekenmagazin „Diabetiker Ratgeber“ berichtet, wollte die Frau sich ein Magenband implantieren lassen, das die Nahrungsaufnahme verringert und zum Abnehmen führt.

Das Gericht argumentierte, die Frau habe andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft, habe sich keiner längerfristigen Therapie unter ärztlicher Anleitung unterzogen oder Kontakt zu Selbsthilfegruppen gesucht. Auch spielte eine Rolle, dass sie nicht unter schweren Folgeerkrankungen leide.

Quelle: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber

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BSK fordert barrierefreien Zugang zu Arztpraxen

09.02.2005 - Für viele Menschen ist das Aufsuchen einer Arztpraxis kein Problem. Anders für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. In den meisten Fällen endet für sie der Arztbesuch bereits an der Eingangstür.

Der Grund: an einer Stufe, Treppen oder schmalen Tür ist für Rollstuhlfahrer Endstation.

Dagegen wehrt sich jetzt der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK). "Wir fordern, dass mit dieser Diskriminierung endlich Schluss gemacht wird und barrierefreie Zugänge zu allen Arztpraxen geschaffen werden" betont Peter Gramatzky, BSK-Bundesvorsitzender.

Gramatzky beruft sich dabei auf das Behindertengleichstellungsgesetz und das Sozialgesetzbuch, wonach bauliche Anlagen "ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein müssen".

Das bedeutet eben auch die barrierefreie Gestaltung des Innenbereiches einer Arztpraxis: zum Beispiel eine Behindertentoilette, höhenverstellbare Behandlungsliegen, barrierefreie Zahnarztstuhl und absenk- und schwenkbare Behandlungsstühle bei Gynäkologen.

Zunächst sollen neue Arztpraxen nur noch dann zugelassen werden, wenn sie barrierefrei sind. Konkret fordert der Behindertenverband: bei allen Neuzulassungen ist von den Kassenärztlichen und den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als unbedingte Auflage aufzunehmen: "Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BBG i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen".

Diesen Anspruch wird der BSK jetzt im Rahmen der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen in die Zulassungsausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen einbringen.

"Das kann aber nur ein erster Schritt sein" betont Peter Gramatzky. Denn auch die bereits bestehenden Arztpraxen müssten innerhalb der nächsten Jahre nachgerüstet werden. " Und: " auch bei physiotherapeutischen Einrichtungen und Sanitätshäusern erwarten wir künftig Barrierefreiheit!"

Der BSK wurde bereits 1955 gegründet und ist heute einer der großen Interessenvertreter für Menschen mit Körperbehinderung in Deutschland. In über 140 Untergliederungen und von einem Netzwerk mit Experten erhalten betroffene Menschen Rat und Hilfe. Diese Arbeit wird ausschließlich durch Spenden finanziert.

Als Beratungshilfe für barrierefreie Neu- oder Umbaumaßnahmen bietet der Verband die Broschüre "BSK-Soforthilfe-Planungsberater" an. Darin wird die barrierefreie Gestaltung von Räumen ausführlich und leicht verständlich erörtert.

Quelle: Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V.
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Patienten können sich in Versandapotheke selbst von Zuzahlungen befreien /
Bonus verringert Rezeptgebühren gesetzlich Versicherter


Hamburg (ots) 10.01.2005 - Mehr als die Hälfte der Kunden der Versandapotheke www.apo.ag haben im Gesamtjahr 2004 unter dem Strich keine Zuzahlungen für Kassenrezepte leisten müssen. Der Grund dafür ist das Bonusmodell der Apotheke, in dem automatisch pro verordneten Medikament je nach Apothekenpreis ein Betrag zwischen 2,50 und zehn Euro gutgeschrieben wird. Diese Gutschrift wird mit den gesetzlichen Zuzahlungen, die immer zwischen fünf und zehn Euro pro Packung betragen, verrechnet. So kann bei teuren Medikamenten die Rezeptgebühr sofort auf null reduziert werden.

Bei billigen Medikamenten spart der Patient mindestens den halben Eigenanteil. Und weil viele Patienten im Laufe des vergangenen Jahres von Ihren Krankenkassen von Zuzahlungen befreit wurden, das Bonusmodell aber weiterlief, haben zahlreiche Kunden nun zu Beginn des neuen Jahres ein erhebliches Guthaben auf Ihrem Bonuskonto. Das Bonusmodell der APO AG ist eine Besonderheit. Der niederländische Anbieter darf nach einem Urteil des OLG Hamm (AZ: 4 U 74/04) seinen Kunden die Zuzahlung bei Kassenrezepten erlassen.

Während die Patienten beim Branchenprimus DocMorris maximal die halben Kosten einsparen können, erreicht das vom Preis der Arzneimittels abhängige Einsparpotential bei der APO AG die gesamte Zuzahlung. Auf Privatrezepte wird ebenfalls ein Bonus gutgeschrieben. "Mit diesem Angebot wird insbesondere chronisch kranken Menschen, die durch die Gesundheitsreform deutlich benachteiligt wurden, ein teilweiser Ausgleich Ihrer Belastungen ermöglicht", sagt Jens Apermann, Geschäftsführer der APO AG. Die Entlastung kann sich bei einem Chroniker mit Diabetes, Asthma oder Multiple Sklerose auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren.

Die Kundenhotline der APO AG lautet: 01805 - 606 605. Die Internet-Adresse lautet: www.apo.ag

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Arzneikosten: Nur Mitrechnen bringt Befreiung - Niemand benachrichtigt Anspruchberechtigte

Baierbrunn (ots) 04.01.2005 - Wer mit der Befreiung von Zuzahlungen zu Arzneimitteln rechnen kann, muss selbst die Belege sammeln und mitrechnen, wann seine gesetzliche Belastungsgrenze erreicht ist. Mit Beginn des neuen Jahres verlieren alte Befreiungs-Bescheinigungen
ihre Gültigkeit und die Berechnung beginnt neu. Das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" erinnert daran, dass niemand den Versicherten automatisch benachrichtigt. Seit dem vergangenen Jahr muss für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen
Krankenversicherung - vom Praxisbesuch über Arzneimittel bis hin zu Rehamaßnahmen - ein Eigenanteil bezahlt werden. Um soziale Härten zu vermeiden, hat der Gesetzgeber aber Obergrenzen festgelegt: zwei Prozent des jährlichen Familieneinkommens, bei chronisch Kranken nur ein Prozent. Für Betroffene heißt es also Belege sammeln und Übersicht bewahren. Ist die Belastungsgrenze erreicht, erteilt die Krankenkasse auf Antrag eine Bescheinigung, dass für den Rest des
Jahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.

Quelle: Wort und Bild - Apotheken Umschau


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Nicht alle Jahre wieder: Befreiungsnachweis für chronisch Kranke bei Zuzahlungen

03.01.2005 - Chronisch Kranke müssen nicht mehr jedes Jahr aufs Neue ihre dauerhafte Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können. Diesen Vorschlag der Krankenkassen hat das
Bundesgesundheitsministerium jetzt offiziell akzeptiert. "Damit sind insbesondere Pflegebedürftige von der alljährlichen Einreichung ihrer Nachweise über das fortbestehen ihrer chronischen Erkrankung entlastet", äußerte sich Bernd Tews, Geschäftsführer des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), heute dazu in Berlin. "Wir begrüßen diese Klarstellung ebenso wie die unbürokratische Möglichkeit, sich durch eine Pauschalzahlung an die Kassen bereits im Januar von weiteren Zuzahlungen und dem Sammeln von
Belegen befreien lassen zu können."

Durch das GKV-Modernisierungsgesetz sind zum 1. Januar 2004 für viele Leistungen der gesetzlichen Krankenver-sicherung Zuzahlungen eingeführt worden. Versicherte müssen maximal 2 % des jährlichen Brutto-haushaltseinkommens an Zuzahlungen leisten. Wird dieser Betrag nachweislich überschritten, wird der Patient von den Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit. Bei chronisch Kranken gilt eine Zuzahlungsbegrenzung von 1 %. Durch die jetzt getroffene Regelung müssen chronisch Kranke nur noch einmal - und nicht einmal jährlich -
ihre Erkrankung nachweisen, um die reduzierten Zuzahlungsregelungen beanspruchen zu können. "Für viele dieser Patienten, die oft schwer pflegebedürftig sind, wäre es eine Zumutung gewesen, jedes Jahr aufs
Neue ihre unveränderte gesundheitliche Not belegen zu müssen", so Tews.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder, hat den Krankenkassen in einem Brief mitgeteilt, dass gegen diese pragmatische Verfahrensweise "keine durchgreifenden Bedenken"
bestehen. Voraussetzung sei, dass es keine Anzeichen für einen Wegfall der chronischen Erkrankung gebe.

"Wir freuen uns mit den betroffenen Patienten, dass auf diese unsinnige bürokratische Maßnahme verzichtet wurde" so Tews abschließend. "Allerdings halten wir zugleich daran fest, dass insbesondere die Zuzahlungen für chronisch Kranke und Sozialhilfeempfänger bei den Krankenkassen mehr Kosten verursachen als sie hierdurch einnehmen. Daher sollte wie vor dem ersten Januar
2004 auf diese Zuzahlungen gänzlich verzichtet werden."

Quelle: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste

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Arzthaftung: Bei Krise im Gespräch bleiben

Wiesbaden (ots) 10.12.2004 - Ein verständnisvoller Umgang mit Patienten kann Gerichtsverfahren in der Arzthaftpflicht vermeiden. Hierauf wies Rechtsanwalt Patrick Weidinger auf dem Deutschen Patientenrechtstag
2004 in Frankfurt hin. Als Leiter der Arzthaftpflicht der
DBV-Winterthur Versicherungen betreut er knapp 120.000 Ärzte. Der Versicherer reguliert über 90 Prozent der Fälle außergerichtlich.

Fälle, in denen ein Patient Schadenersatz wegen eines durch ärztliche Einwirkung entstandenen Fehlers geltend macht, sind für alle Beteiligten sehr belastend. Denn sowohl Patient als auch Arzt befinden sich in Ausnahmesituationen: der Patient, weil er von einem
vermeidbaren Gesundheitsschaden ausgeht, und der Mediziner, weil er nach seiner Auffassung mit großer Fürsorge das bestmögliche Ergebnis erreicht hat oder weil ihm tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.

Spätestens mit dem rechtskräftigen Urteil eines Zivilprozesses wird feststehen, wer Recht hat. Eine Analyse der DBV-Winterthur Versicherungen zeigt, so Weidinger, dass der Kommunikation zwischen
den Beteiligten eine herausragende Bedeutung zukommt. Unabhängig von den Fallergebnissen ist die Kommunikation oft die Weichenstellung dafür, ob ein Vorgang emotional eskaliert oder nicht.

Im schlimmsten Fall könnte das so aussehen: Ein Patient erleidet durch einen schweren Motorradunfall schwerste Trümmerbrüche. Nach zahlreichen Operationen besteht bei ihm immer noch eine Fußheberschwäche. Der Patient vermutet einen Behandlungsfehler. Im Beisein Dritter wirft er dem Chefarzt vor, er habe ihn verpfuscht, was ihn noch teuer zu stehen komme. Der Mediziner wird ebenfalls lautstark: Der Patient würde ohne die Ärzte doch gar nicht mehr leben und warum müssen Motorradfahrer überhaupt immer so rasen.  Der
Patient geht dann zu einem Rechtsanwalt, der gleich eine Strafanzeige gegen den Arzt erstattet. Die Behörden fangen an zu ermitteln und beschlagnahmen die Behandlungsunterlagen. Parallel dazu macht der
Anwalt irreal hohe Schadenersatzansprüche geltend, auf welche die Versicherung des Arztes kurz und knapp reagiert: "Wir verweisen Sie auf den Rechtsweg". So wird sehr schnell Klage eingereicht. Zwar stellt das Gericht nach zwei Jahren fest, dass die Behandlung lege
artis gewesen ist, gleichwohl haben alle Beteiligten zumindest einen Imageschaden erlitten.

Außenstehende erkennen sofort, was hier falsch gelaufen ist. Ein wesentlicher Grund für die Eskalation liegt in den -
nachvollziehbaren - Emotionen von Patient und Arzt, ein anderer sicherlich in Qualitätsdefiziten des Anwaltes und der Versicherung.

Hätten die Beteiligten die Regeln einer konstruktiven
Kommunikation beachtet, wäre der Ablauf sicherlich ein anderer gewesen. Wissenschaften wie Transaktions-analyse und Konfliktmanagement geben Anleitungen für ein Verhalten, das einigermaßen stressfrei zur einer Klärung der Situation führen kann:

Grundsätzlich ist jedem Beteiligten zu raten, sich einmal in die Situation des anderen hinzuversetzen und hineinzufühlen. Vieles, auch überzogenes Verhalten, kann so verständlich werden. Und: In Erregung sollte überhaupt kein Gespräch geführt werden. Es ist erwiesen, dass das Verhalten der Menschen von starker Emotion geprägt ist und nicht von rationalem und analytischem Denken. Dies geht so weit, dass man bei großer Aufgeregtheit die sachlichen Argumente des Gegenübers gar nicht erfassen kann.

Wie hätte in dem geschilderten Fall der bessere Weg ausgesehen? Der Patient sucht zunächst ein persönliches Gespräch mit dem Arzt, um mit diesem seine Bedenken oder Vermutungen zu erörtern. Der Mediziner hört sich dies zunächst einmal ohne Unterbrechungen und ohne
sofortige Einwände an. Wichtig ist hierbei, durch Fragen zu erkennen zu geben, dass man den Ausführungen des Patienten geistig folgt und den Patienten ernst nimmt. Auch im Weiteren sollte der Arzt sachlich reagieren, also zum Beispiel den Behandlungsablauf aus seiner Sicht
patientenverständlich schildern. Sind danach noch Zweifel des Patienten offensichtlich oder spürbar ("wenn Sie meinen, Herr Doktor...") könnte der Mediziner ansprechen, dass er den Vorgang seiner Haftpflichtver-sicherung zur Prüfung meldet, und dass diese sich mit dem Patienten in Verbindung setzt. Und er könnte
gleichzeitig darauf hinweisen, dass es Schlichtungsstellen gibt, welche die Behandlungsmaßnahmen objektiv und für den Patienten kostenfrei begutachten.

Für den weiteren Verlauf ist entscheidend, dass sowohl ein etwaiger Patientenanwalt als auch die Haftpflichtver-sicherung fach- und sozialkompetent sind.

Ein Patientenanwalt, der gleich ein Strafverfahren einleitet, richtet letztlich nur Schaden an. Zum einen kann die Erörterung von Schadenersatzansprüchen erheblich verzögert werden, zum anderen ist
der Ausgang des Strafverfahrens nicht ohne weiteres bindend für zivilrechtliche Ansprüche. Und wenn er dann noch ein Vielfaches der angemessenen Summe fordert, erschwert er eine kurzfristige Einigung erheblich.

Auch eine Versicherung, die nicht auf Arzthaftpflicht
spezialisiert ist, kann großen Schaden anrichten. Denn die
Bearbeitung von Arzthaftpflichtfällen stellt höchste
Qualitätsanforderungen. Der Versicherer sollte nicht nur das aktuelle Richterrecht kennen, über kompetente Konsiliarärzte verfügen, schnelle Entscheidungen anstreben und berechtigte Schadenersatzansprüche umgehend regulieren, sondern auch unberechtigte Forderungen sozialkompetent, also sensibel und
nachvollziehbar, zurückweisen sowie einen Gerichtspro-zess als letzten Weg ansehen.

Rechtsanwalt Weidinger wies darauf hin, dass tatsächliche oder behauptete Schadenfälle also keineswegs eskalieren müssen. Arzt und Versicherung haben es in der Hand, die Weichen richtig zu stellen.
Erfahrungen der DBV-Winterthur zeigen, so der Versicherungsjurist, dass Behandlungsverhältnisse durchaus fortgeführt werden, wenn der Patient sicher sein kann, dass seine Anliegen sachlich behandelt
werden.

Quelle: DBV-Winterthur Versicherungen

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Online-Service für viele Behörden ein Fremdwort

24.11.2004 - In der Kommunikation zwischen Bürger und Amt steckt noch enormes Entwicklungspotenzial. Effektiver Kontakt über Internet, E-Mail, virtuelle Beratung oder Live-Chat existieren derzeit nur selten. Zwar nutzen zwei Drittel der deutschen Behörden das Internet als Kommunikationskanal, doch gehen die Web-Auftritte meist nicht über den Status einer virtuellen Visitenkarte hinaus. Dies haben auch die Behörden-Entscheider erkannt. Vier von fünf sehen sich der Wirtschaft hier klar unterlegen. Die Folge: Rund 75 Prozent der Ämter wollen in den kommenden zwölf Monaten in den digitalen Bürgerservice investieren. Vor allem Angebote zur Online- Antragstellung und zum Informationsdownload sollen verbessert werden. Zudem planen die Behörden, Bürgerportale einzurichten. Das ist das Ergebnis der Studie eGovernment-Trend der novomind AG und der Zeitschrift „eGovernment Computing“.

Wer in Deutschland seinen neuen Wohnsitz anmelden, den Führerschein beantragen oder ein neues Auto zulassen möchte, der muss fast immer persönlich auf dem Amt vorsprechen. Obwohl 88 Prozent der Bürger die Amtsgeschäfte gerne vollständig online abwickeln würden, bieten nur ein Drittel der Behörden beispielsweise den Service der Online-Antragstellung. Und auch bei Fragen und Problemen der Bürger bleibt häufig nur der Weg zum Amt. Der Grund: Die Informationen im Web beantworten die Bürgerfragen meist nicht ausreichend. Nahezu jeder Bürger, der sich vorher zu einer Frage auf der Behördenwebsite informiert hat, kommt zur abschließenden Beantwortung persönlich aufs Amt.

Neben dem persönlichen Kontakt ist für 93 Prozent der Behörden das Telefon Kommunikationsmedium Nummer eins. Der Brief folgt mit 89 Prozent noch vor der E-Mail, die von 82 Prozent aller Ämter als Draht zum Bürger verwendet wird. Die Behörden machen es den Bürgern nicht einfach, per elektronischer Post Kontakt aufzunehmen. Nur 57 Prozent der Amtsstuben bieten ein E-Mail-Kontaktformular auf ihrer Homepage an. Schafft es der Bürger dennoch, eine E-Mail an die staatliche Dienststelle zu senden, muss er durchschnittlich fast zwei Tage auf eine Antwort warten. Das Problem: Die eingehenden E- Mails landen fast immer an zentralen Kontaktstellen, von wo aus sie manuell weitergeleitet werden. Die Folge: hohe administrative Kosten und späte Antworten an die Bürger. Deutlich weniger als die Hälfte der E-Mails landen direkt beim zuständigen Sachbearbeiter. Ein Grund dafür ist, dass die meisten Behörden noch keine E-Mail-Management- Systeme verwenden, die elektronischen Briefe automatisch verteilen. Auch intelligente Wissensdatenbanken, die häufig gestellte Fragen automatisch beantworten, setzen gegenwärtig nur ein Drittel der Ämter ein.

ots-Originaltext: novomind AG


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Zuzahlungen: Quittungen sammeln - bares
Geld sparen

14.11.2004 - TK Techniker Krankenkasse   - Patienten, die in diesem Jahr schon mehrfach Praxisgebühren und Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien bezahlt haben, sollten ihre persönliche Belastungsgrenze im Auge behalten. Denn die Obergrenze für alle Zuzahlungen pro Jahr liegt für gesetzlich Krankenversicherte bei zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen. Schwerwiegend chronisch Kranke müssen maximal ein Prozent bezahlen. Wer die Grenze erreicht, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen für dieses Jahr befreien lassen. Wenn man bereits über seine persönliche Belastungsgrenze hinaus zugezahlt hat, kann man sich das zuviel bezahlte Geld wieder holen: einfach einen Antrag auf Erstattung stellen.
  
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet unter www.tk-online.de im Internet einen Belastungsrechner an, der einfach und bequem ermittelt, bis zu welcher Höhe Versicherte zuzahlen müssen. Der Online-Rechner berücksichtigt neben den Einkommen der Versicherten (zum Beispiel Arbeitsentgelt, Rente, Pensionen, Mieteinnahmen und Zinsen) auch die gesetzlichen Freibeträge für Familienangehörige und berechnet daraus die persönliche Höchstgrenze. Damit man bei den Belegen nicht den Überblick verliert, hält die TK in jeder Geschäftsstelle Nachweishefte bereit.

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Krankschreibung gilt - Urteil: Arbeitgeber darf Arztwahl nicht einschränken

Baierbrunn (ots) 03.11.2004 - Arbeitgeber dürfen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten Arztes nicht pauschal zurückweisen. Wie das Apothekenmagazin "Gesundheit" berichtet, urteilte das Landgericht Erfurt (Az: 2 HK 0 180/04), dies
widerspreche dem Prinzip der freien Arztwahl. Ein misstrauischer Unternehmer hatte seiner Belegschaft mitgeteilt, die Atteste von zwei Ärzten grundsätzlich nicht anzuerkennen und in diesen Fällen die
Lohnfortzahlung zu verweigern.

ots-Originaltext: Wort und Bild - Gesundheit

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Essstörung nicht verschweigen - Urteil: Krankenversicherung muss nicht zahlen

04.10.2004 - Wer an einer Essstörung leidet, muss dies beim Abschluss einer Krankenversicherung angeben, berichtet das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Tut er das nicht, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten und muss keine Behandlungskosten übernehmen. So hat das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil entschieden (Az. 5 U 25/03-1).

Quelle: Wort und Bild – Apotheken Umschau

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Ulla Schmidt will ihre Zahnersatz-Pläne ohne Union umsetzen

22.09.04 -Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgeschlagene Neuregelung beim Zahnersatz lässt sich offenbar so in Gesetzesform bringen, dass keine Zustimmung des Bundesrates nötig ist. Bisher hieß es stets, die Zustimmung der Union im Bundesrat sei nötig, wie die ZEIT aus Regierungskreisen erfahren hat. Doch nun halten die Juristen des Schmidt-Ministeriums und des Justizressorts auch einen zustimmungsfreien Gesetzentwurf für möglich.

Damit könnte Schmidts Vorschlag in Kraft treten, wonach Arbeitnehmer ihre Zahnersatz-Versicherung künftig ohne Arbeitgeberzuschuss allein zahlen und die Höhe des Versicherungsbeitrags vom Einkommen abhängt. Die neue Regelung soll zum 1. Juli 2005 in Kraft treten, gemeinsam mit einem Sonderbeitrag für das Krankengeld.

ots Originaltext: DIE ZEIT

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Der "deutsche Patient"- Wie geht es ihm im Jahr 2020?

Herne (ots) 15.09.04 - 1. Deutsche Messe für NEUE Versorgungsstrukturen in der Medizin in Bochum am 19. 09. 2004, Referent und Workshopleiter Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Rychlik sieht Handlungsbedarf

Gesundheitsreform, Gesundheitsmodernisierung, integrierte medizinische Versorgung - am Ende steht der verunsicherte Patient.
Was wird aus unserer bisherigen gesundheitlichen Rundum-Versorgung?

Eine Prognose für das deutsche Gesundheitssystem von Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Rychlik, Universität Bochum, Gastprofessor an der Karls-Universität Prag sowie der Temple University in Philadelphia (USA)

"Noch können wir die Weichen für ein menschliches System stellen."

Prof. Dr. Dr. med. Reinhard Rychlik, wird es in Zukunft Gesundheit nur für Besserverdiener geben?

"Nein! Die Basisversorgung bleibt. Bei sozial Bedürftigen zahlt der Staat dazu. Für Wahl-Leistungen muss allerdings privat zugezahlt werden. Das bedeutet eine höhere finanzielle Belastung für gesundheitsbewusste Patienten."

Vom Kassen- zum Klassensystem. Ist der Unmut der Bürger also berechtigt?

"Die Politik hat versäumt, dem Bürger zu sagen, dass Gesundheit ein individuelles Anliegen ist. Eigenverantwortlichkeit des Patienten wurde nicht gerade gefordert. Deshalb ist der Bürger durch die Einschränkungen jetzt verärgert, aber er sollte Geduld haben. Denn die richtigen Reformen stehen noch aus. Sie werden unser System gesunden lassen, wenn wir gesellschaftspolitisch rechtzeitig handeln."

Welche Therapie schlagen Sie dem "deutschen Patienten" vor?

"Marktwirtschaftliche Verhältnisse im Gesundheitswesen: Kassenfreiheit, Kassenwettbewerb und vor allem Ärztewettbewerb. Das Gesundheitssystem muss transparenter werden. Patienten bekommen mehr Mitspracherecht. Und es wird medizinische Versorgungszentren geben, die als GmbH auftreten."

Gewähren Sie uns einen Blick in die Zukunft unseres
Gesundheitssystems?

"Der russische Sience-Fiction-Autor Isaak Asimow beschrieb einst folgendes Szenario: Die Macht im Staat liegt bei den Gesundheitszentren und diese entscheiden über Leben und Tod. Wenn wir das verhindern wollen, müssen wir Gesundheit jetzt gesellschaftlich diskutieren und wir müssen uns fragen, was uns Gesundheit wert ist. Noch können wir die Weichen für ein menschliches System stellen."

ots Originaltext: VivoConsult

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KZBV-Vorsitzender Fedderwitz: "Possenspiel beenden - Gesetzentwurf zum Zahnersatz zurückziehen!"

Berlin (ots) – 10.09.04 - "Wer Gesetze schon novelliert, bevor sie überhaupt in Kraft getreten sind, der muss sich nicht wundern, dass er in der Bevölkerung jede Glaubwürdigkeit verliert. Was in den letzten Tagen und Wochen auf der politischen Bühne zum Thema Zahnersatz gegeben wurde, ist ein Possenspiel." So kommentierte heute der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz, die aktuelle politische Auseinandersetzung um die künftige Finanzierung des Zahnersatzes. Es sei kaum noch fassbar, so Fedderwitz, wie durch mangelnde politische Standfestigkeit und Angst vor Wahlterminen einmal getroffene Entscheidungen mit einem Federstreich gekippt würden.

Fedderwitz forderte die Bundesregierung auf, die geplante
nochmalige Neuregelung des Zahnersatzes sofort zurückzuziehen: "Die Versicherten sind ohnehin schon hochgradig verunsichert. Nichts wäre schädlicher, als sie jetzt noch einmal wochenlang im Unklaren zu lassen, wie ihr Zahnersatz im nächsten Jahr versichert wird. Ein langwieriges Gesetzesverfahren, das bis November im Vermittlungsausschuss liegen bleibt, ist das Letzte, was wir jetzt gebrauchen können. Die Menschen haben ein Recht auf sofortige Klarheit und Verlässlichkeit. Das geht nur auf einem Weg: Die SPD muss ihren Gesetzentwurf zurücknehmen, und es bleibt bei der Zahnersatzversicherung, die Ende 2003 vereinbart worden ist."

An die CDU appellierte Fedderwitz, dem Gesetzentwurf der Regierung eine klare Absage zu erteilen: "Die CDU hat signalisiert, dass sie dem Neuregelungsvorschlag der Bundesregierung zum Zahnersatz nicht zustimmt. Sie sollte da noch viel deutlicher werden und der Gesundheitsministerin sagen: 'Wir bleiben bei dem, was wir 2003 vereinbart haben. Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück.'"

ots Originaltext: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

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Auch Behinderte dürfen gekündigt werden

24.08.2004 - Betriebsratsmitglieder und Schwerbehinderte sind bei Kündigungen ähnlich schutzbedürftig. Das geht aus einem jetzt durch Radio GanzNormal bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die behinderte Person hat danach nicht automatisch Vorrang.

Eine Bank hatte eine Abteilung geschlossen und einem Betriebsratsmitglied gekündigt, während sie einem Schwerbehinderten in vergleichbarer Position eine andere Stelle anbot. Das Gericht gab der Klage des Betriebsrats statt und erklärte dessen Kündigung für nichtig. Ausschlaggebend seien die Höhe der Unterhaltsver-pflichtungen und die Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Aktenzeichen 18/1 Ca 5407/03

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Zeckenbiss gilt als Unfall - Urteil: Kasse muss Krankenhaustagegeld bezahlen

Ein Zeckenbiss, aus dem eine Borreliose-Erkrankung entsteht, stellt eine Unfallverletzung dar, hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (Az.: 128 C 5745/03). Wie das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" berichtet, wurde eine Unfallversicherung verurteilt, Krankenhaustagegeld für die Dauer einer Borreliose-Behandlung zu zahlen. Eine Klinikeinweisung aus
diesem Grund ist allerdings nur sehr selten nötig.

ots-Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Gezieltere Hilfe durch die Reform des Sozialrechts

10.08.2004 - Das Statistische Bundesamt hat seinen Bericht über die Sozialhilfeempfänger im Jahr 2003 veröffentlicht. Entsprechend der konjunkturellen Entwicklung ist die Zahl der Sozialhilfeempfänger weiter gestiegen, während die Sozialhilfebedürftigkeit bei den über 65-Jährigen, vor allem durch die Einführung der Grundsicherung, abgenommen hat. Dazu erklärt die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt:

„Mit unseren Reformen im Sozialrecht wird ab dem nächsten Jahr Menschen gezielter geholfen. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Für sie gibt es aktivierende Hilfen und abgestimmte Beratung, damit sie schnellstmöglich eine Beschäftigung finden. Damit gibt es für diesen Personenkreis erstmals eine gezielte Förderung.

Durch den pauschalierten Regelsatz bekommen Sozialhilfeempfänger statt vieler Einzelleistungen - zum Beispiel für Kleidung oder andere Anschaffungen - einen Betrag, mit dem sie selbständig wirtschaften können. Kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen erhalten ein persönliches Gesamtbudget, mit dem sie Betreuungsleistungen selbst organisieren und bezahlen können. So werden die Hilfeleistungen vereinfacht, und sie werden transparenter.

Der besonderen Situation von Alleinerziehenden wird durch die Neuregelung des Mehrbedarfszuschlags Rechnung getragen. Alleinerziehende mit einem Kind ab sieben Jahre werden ab nächstem Jahr ebenso einbezogen wie Alleinerziehende mit mehreren Kindern, die aufgrund des Alters der Kinder bisher keinen Mehrbedarfszuschlag erhalten haben. Das heißt künftig bekommen Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahre den Mehrbedarfszuschlag in Höhe von in der Regel 40 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes.“

Weitergehende Informationen zum neuen Sozialhilferecht finden Sie hier.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung

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Kein Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz

05.08.2004 - Ein Schwerbehinderter hat keinen Anspruch
auf die zusätzliche Einrichtung eines behindertengerechten
Arbeitsplatzes. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das Urteil wurde in Mainz veröffentlicht (Az 7 Sa 1099/03). Das Gesetz verpflichte den Arbeitgeber nur, im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten einen schwerbehinderten Mitarbeiter angemessen zu beschäftigen. Eine Verpflichtung, wie etwa eine zusätzliche, behindertengerechte Beschäftigungsmöglichkeit zu schaffen, besteht nach Auffassung des Gerichts nicht.

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Keine Kürzung bei unentgeltlicher Beförderung für behinderte Menschen

Berlin (ots) 30.07.04 - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Wir begrüßen die Entscheidung von Bundessozialministerin Ulla Schmidt, bei der unentgeltlichen Beförderung für behinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr keine Kürzung vorzunehmen.

Damit bleibt es bei der Regelung, dass behinderte Menschen einen Nachteilsausgleich für ihre eingeschränkte Mobilität erhalten.

Wir begrüßen, dass die guten Argumente der Sozial- und
Behindertenverbände gegen die Kürzungspläne auf offene Ohren gestoßen sind.

Wir unterstützen die Aufforderung der Ministerin an die
Verkehrsbetriebe, eine umfassende Barrierefreiheit der öffentlichen Verkehrsmittel herzustellen.

ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland

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SoVD: Behinderte Jugendliche beim Ausbildungspakt berücksichtigen

Berlin (ots) 9.07.04 - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die Initiative der Bundesregierung für einen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft ist begrüßenswert.
Wir appellieren nun an Bundesregierung und Wirtschaft, sich dafür einzusetzen, dass junge Behinderte beim Ausbildungspakt berücksichtigt werden.

Wir haben Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement in einem Schreiben auf die besonders schwierige Ausbildungssituation behinderter junger Menschen hingewiesen und haben ihn gebeten, sich für ihre Ausbildungschancen stark zu machen.

Junge Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen trifft der immer härter werdende Verdrängungswettbewerb um Ausbildungs- und Arbeitsplätze besonders. Nur wenige behinderte Jugendliche erhalten überhaupt einen betrieblichen Ausbildungsplatz. Das ist nicht hinnehmbar. Es ist daher dringend erforderlich, mehr betriebliche Ausbildungsplätze für Behinderte zu schaffen.

Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bereits Schritte eingeleitet hat, die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Das Gesetz muss sich nun aber auch in mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätzen niederschlagen.

ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland

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Gesundheitsbelastung am Arbeitsplatz wächst - unternommen wird wenig

27.07.04 - Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz nehmen zu. Vor allem psychische Belastungen wie Terminhetze, Arbeitsintensität und Verantwortungsdruck in den Betrieben sind in den letzten fünf Jahren in rund 90 Prozent aller Betriebe gewachsen. Doch dagegen unternommen wird in den Betrieben zu wenig - in erstaunlich vielen Betrieben noch nicht einmal das gesetzlich Vorgeschriebene.

Dies ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bei mehreren tausend Betriebs- und Personalräten in allen Branchen Deutschlands. Die Befragung galt der faktischen Gesundheitsbelastung und der betriebenen Belastungsprävention am Arbeitsplatz.

Schon seit 1996 fordert das damals veränderte Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber auf, die körperlichen und physischen Arbeitsbelastungen am Arbeitsplatz mit einer so genannten Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und so gering wie möglich zu halten. Doch mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes scheint es zu hapern: Nur die Hälfte aller befragten Betriebe hat in den letzten acht Jahren die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt; von den kleineren Betrieben bis zu 50 Beschäftigten sogar nur jeder dritte. Psychische Belastungen werden dabei kaum berücksichtigt. Trotz der gesetzlichen Vorgaben werden sie nur in 23 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen ausdrücklich berücksichtigt.

Und was folgt in der betrieblichen Praxis aus den erkannten Problemen der Gefährdungsbeurteilung? Zu wenig: nach Auskunft der Betriebsräte werden nur in jedem dritten Betrieb die empfohlenen Maßnahmen auch umgesetzt. Bezogen auf alle Betriebe praktizieren also nur rund 16 Prozent von ihnen so etwas wie eine vorbeugende betriebliche Gesundheitspolitik.

Der geringe und teilweise gesetzeswidrige Stellenwert von betrieblicher Gesundheitsprävention geht nach den WSI-Befragungsergebnissen überwiegend auf die Scheu der Arbeitgeber vor entsprechenden Kosten zurück. Aber auch Gleichgültigkeit gegenüber betrieblichen Gesundheitsgefahren spielt eine große Rolle.

Die Befragungsergebnisse legen insgesamt die Frage nahe, ob das Arbeitsschutzgesetz von 1996 in der jetzigen Ausprägung mit einer Betonung auf Freiwilligkeit der Betriebe seinen Zweck erfüllen kann.

Quelle: WSI

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Arzneimittelpreise: Endlich runter mit der Mehrwertsteuer!

Berlin (ots) 27.07.04 - "Bevor Gesundheitspolitiker sich populistisch über Arzneimittelpreise äußern, sollten sie endlich ihre eigenen Hausaufgaben machen und die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel senken." So reagierte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Hermann Stefan Keller, auf die in der BILD-Zeitung veröffentlichten Forderung der SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller-Ohm, "endlich" die Preise zu senken.  

Mit Jahresbeginn wurden die Preise für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel freigegeben. "Das muss bei notwendiger betriebswirtschaftlicher Kalkulation aber nicht automatisch bedeuten, dass die Preise sinken", meinte Keller. Dies belegten auch Erfahrungen nach ähnlichen Preisfreigaben in den USA und Großbritannien. Wenn keine großflächigen Preissenkungen in den Apotheken stattgefunden haben, liege das schlicht und ergreifend daran, dass die Margen der Apotheken in diesem Segment traditionell sehr gering sind. Außerdem wurden die Apotheken durch die Neugestaltung der Preise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit 500 Mio. Euro zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen belastet.

Verantwortlich für den Arzneimittelpreis sind in Deutschland grundsätzlich die Hersteller, die in einem ebenso großen Wettbewerb stehen, wie die 21.300 Apotheken untereinander. Hier lohne sich für den Verbraucher zudem ein Blick auf die Bonus-Systeme, die viele Apotheken ihren Kunden über Kundenkarten anbieten. Dass insgesamt aber kaum andere Preisbildungen möglich seien, sehe man nicht zuletzt auch an den neuen Angeboten des Versandhandels. Keller: "Rechnet man hier die bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln immer anfallende Versandkostenpauschale hinzu, liegen die Preise oft sogar höher als in öffentlichen Apotheken."

Der einzige, der sich bei den Arzneimittelpreisen keinem
Wettbewerb stellt, ist der Staat. Deutschland ist eines der wenigen Länder in der Europäischen Union, das auch auf Arzneimittel den vollen Mehrwertsteuersatz erhebt. "Während also Politiker der Regierungspartei sich über angeblich fehlenden Wettbewerb mokieren, verdient der Finanzminister weiterhin ungeniert an der Krankheit mit", empörte sich Keller.

ots Originaltext: ABDA


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Datenschutz bei Krankentransportformularen /KBV schlägt unbürokratische Lösung vor

Berlin (ots) 27.07.04 - "Wir möchten das Datenschutzproblem bei den Formularen für Krankentransporte möglichst unbürokratisch lösen.
Deshalb schlagen wir vor, dass gesetzlich Krankenversicherte die Kosten für eine Taxifahrt zunächst vorstrecken. Anschließend können sie sich ihre Auslagen von der Krankenkasse zurückerstatten lassen", erklärte heute Dr. Leonhard Hansen in Berlin. Der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weiter: "Wir appellieren an die Krankenkassen, diesem patientenfreundlichen Vorschlag zuzustimmen."

"Wir setzen den Datenschutz des Patienten an oberste Stelle. Allerdings müssen wir diese Einträge auf dem Formular vornehmen, weil sonst der Patient seinen Leistungsanspruch verliert", erklärte Hansen. Er wies darauf hin, dass die Kassen seit Beginn des Jahres die Kosten für Krankentransporte nur noch in Ausnahmefällen bezahlen.

"Das ist eine Folge der Gesundheitsreform. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien nach den Vorgaben der Politik beschlossen. Seit Juli müssen Ärzte ihren Patienten für Taxifahrten ein Formular ausfüllen, auf dem auch die Krankheit des Patienten genannt wird. Sowohl die Richtlinien als auch das Formular sind vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung genehmigt worden."

ots-Originaltext: KBV
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Die Frage nach dem Röntgenpass

Baierbrunn (ots) 26.07.04 - „Wie ernst der Arzt den Strahlenschutz nimmt, zeigt die Frage nach dem Röntgenpass“, sagt die Molekularbiologin und Strahlenschutzexpertin Privatdozentin Dr. Anna Friedl im Interview mit dem Apothekenmagazin " Gesundheit". Neuerdings muss der Arzt diesen Ausweis, in den alle Untersuchungen mit Röntgenstrahlung eingetragen werden, auch von sich aus anbieten. Die Zahl unnötiger Untersuchungen lässt sich dadurch reduzierten, hofft Friedel, denn so können Ärzte auf bereits existierende Aufnahmen anderer Mediziner zurück greifen - Kosten und Strahlenrisiko sinken. Dr. Friedl empfiehlt Patienten, die nicht auf dem Röntgenpass angesprochen werden, dies von sich aus zu tun.

Das Apothekenmagazin " Gesundheit" 7/2004 liegt in vielen Apotheken aus Und wird kostenlos an Kunden abgegeben.

ots-Originaltext: Wort und Bild - Gesundheit

Hüppe: Servicestellen für Behinderte – eigentlich eine sinnvolle Sache

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Veröffentlichung des Forschungberichts

Berlin (ots) 26.07.04 - Anlässlich der Veröffentlichung des Forschungsberichts zur „Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation“ erklärt der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Behinderte Menschen stehen oft, wenn sie Hilfsmittel oder Rehabilitationsmaßnahmen beantragen wollen, vor großen Problemen. Denn je nach Ursache der Behinderung und Lebenssituation sind unterschiedliche oder mehrere Rehabilitationsträger, die verschiedene Kriterien anlegen, für die Leistungsbewilligung zuständig. So können zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Krankenkassen, die Rentenversicherungsträger oder Sozialämter zuständig sein. Es ist verständlich, dass diese komplexen Zusammenhänge für einen Laien kaum durchschaubar sind.

Es ist begrüßenswert, dass mit der Neufassung des
Sozialgesetzbuchs Neun – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) im Jahr 2001 die flächendeckende Einführung der Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger beschlossen wurde, die genau dieses Problem bewältigen möchten. Die Servicestellen sind zentraler Anlaufpunkt für Betroffene und sollen die Zuständigkeiten rasch klären, zwischen den Rehabilitationsträgern vermitteln und die behinderten Antragsteller unterstützen. Damit möchte man eine Beschleunigung des Antragsverfahrens erreichen und unnötige Streitigkeiten über die Zuständigkeit vermeiden.

Der nun veröffentlichte Forschungsbericht zieht eine erste Zwischenbilanz. Zwar ist die flächendeckende Einführung der Servicestellen weitgehend abgeschlossen, das Angebot ist aber kaum bekannt und wird demzufolge auch kaum genutzt. So gibt ein Viertel der Servicestellen an, dass ihr Angebot in der Region nicht gut bekannt ist, die Hälfte der Servicestellen nimmt einen geringen Beratungsbedarf wahr. Nur sehr wenige Menschen nutzen das Angebot – die Hälfte der Servicestellen zählten im Jahr 2003 nur bis zu 13 Beratungen, interessanterweise verweigerte rund ein Drittel der Servicestellen die Antwort, vermutlich wegen der geringen Inanspruchnahme.

Die Idee der Servicestellen ist zwar positiv, aber die Umsetzung ist in vielen Punkten schwach. Es ist klar, dass in Zeiten knapper Gelder mit den vorhandenen Ressourcen sorgsam umgegangen werden muss. Aus diesem Grund ist kein neues Personal für die Servicestellen eingestellt worden, die Mitarbeiter bei den Reha- Trägern bewältigen die Arbeit zusätzlich zu ihrem regulären Pensum. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die zur Verfügung stehenden Mittel optimal auszunutzen. Durch folgende Maßnahmen könnte die Arbeit der Servicestellen noch effektiver gestaltet werden:

   • Koordination innerhalb der Servicestellen verbessern: Die Teammitglieder sollten eindeutig benannt werden und regelmäßige Teamsitzungen stattfinden.

   • Umfassende Barrierefreiheit herstellen: Insbesondere
Sehbehinderte und Blinde sowie Gehörlose stoßen auf erhebliche Probleme in den Servicestellen. Hier können die Fachverbände mit ihrem umfangreichen Wissen wertvolle Unterstützung leisten.

   • Kostengünstige Öffentlichkeitsarbeit betreiben: Die Kontaktdaten der Servicestellen könnten auf den schon vorhandenen Webseiten aller Landkreise und kreisfreier Städte eingestellt werden.

ots-Originaltext: CDU/CSU – Bundestagsfraktion


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ÖPNV-Info startet Unterschriftenaktion gegen Pläne der Bundesregierung

Schwerbehinderte wehren sich gegen die Einschränkung der unentgeltlichen Beförderung

Heidelberg, 22. Juli 2004 (mpsch) - Anfang Juni 2004 sind Planungen der Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) Ulla Schmidt (SPD) bekannt geworden, die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) massiv zu beschränken.

„Behinderte sollen künftig lediglich nur noch im Verbund oder Landkreis ihres Wohn- und Arbeitsorts unentgeltlich befördert werden. In allen anderen Gebieten wird ihnen dann zugemutet, Fahrscheine für nicht behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge mit oft barrierebehafteten Zugängen zu erwerben.“ Der Projektleiter des ÖPNV-Infos (www.oepnv-info.de), Marco Krings, weist weiter darauf hin, dass ein Fahrkartenerwerb ohne fremde Hilfe oft faktisch nicht möglich ist. „Sagen Sie doch mal einem Blinden, wie er an einem der vielen modernen Automaten mit grafischer Benutzerführung und berührungssensitivem Bildschirm (sog. Touchscreen) ein Ticket ordern soll. Ohne Sprachausgabe und physikalisch tastbarer Tastatur schlicht ein Ding der Unmöglichkeit. Fahrkartenschalter werden weiter abgebaut und es wird immer weniger Personal in den Verkehrsmitteln eingesetzt man wird also unverschuldet quasi zum notorischen "blinden Passagier".

Jeder Schwerbehinderte hat spezifische Bedürfnisse, um sein Handicap minimieren zu können. Diese unterliegen oft sich widerstrebenden Anforderungen. Exemplarisch hierfür seien bauliche Gegebenheiten zu nennen: Ein Rollstuhlfahrer benötigt niedrig angebrachte Automaten, ein Sehbehinderter hingegen einen in Augenhöhe. Bereits die Kosten für einen durchweg behindertengerechten Fahrkartenerwerb im ÖPNV für alle Behinderungsarten sind enorm. Sie übersteigen die Summe der Einsparungen, die man angeblich mit der Einschränkung erzielen will, um ein Vielfaches.

Bei dieser geplanten Einschränkung handelt es sich nicht nur um Peanuts. Ein nicht unerheblich großer Bevölkerungsteil wird davon massiv in seinen Mobilitätschancen betroffen. Deshalb bitten Sie alle, an unserer Unterschriftenaktion teilzunehmen“, fordert der Präsident von Seh-Netz Thomas Krämer zur Unterstützung auf. „Benutzen Sie entweder die Online-Liste unter http://unterschriftenaktion.oepnv-info.de oder laden Sie sich eine Unterschriftenliste herunter, drucken Sie aus und lassen diese von möglichst vielen Bekannten und Freunden signieren.;

Die gesammelten Unterschriften werden der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) dann zusammen mit einer Stellungnahme des ÖPNV-Infos übergeben. „Aus unserer Sicht sprechen viele gute Argumente gegen diese Pläne. Je mehr Menschen an dieser Aktion teilnehmen oder sich gar persönlich engagieren, desto größer sind die Erfolgsaussichten, das Vorhaben von Ulla Schmidt wieder dorthin zu schicken, wo es hingehört: In den Reißwolf!“, so Thomas Krämer.

Quelle: Seh-Netz, Service- und Informationszentrum für blinde und sehbehinderte Menschen

Kontakt: http://www.seh-netz.info | post@seh-netz.info

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Elektronische Gesundheitskarte - Allein Patienten entscheiden über Datenverwendung

22.07.04 - Zu Aussagen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über die angebliche Gefahr des Datenmissbrauchs durch die neue elektronische Gesundheitskarte erklärt das Bundesgesundheitsministerium:

Die Aussagen sind falsch und unbegründet. Mit der geplanten elektronischen Gesundheitskarte soll die Qualität der medizinischen Behandlung, insbesondere die Arzneimittelsicherheit, gestärkt werden. Patientinnen und Patienten werden in die Lage versetzt, sich besser als bisher über ihren Gesundheitszustand zu informieren. Die persönliche Gesundheitsakte gehört in die ausschließliche Entscheidungshoheit der Patienten. Bereits früher wurde zu dieser Art von Kampagne erklärt, dass es unmoralisch und unverantwortlich ist, mit falschen Argumenten Angst zu schüren, denn allein die Patientinnen und Patienten besitzen über diese Dokumentation die Verfügungsgewalt. Sie entscheiden darüber, ob sie Gesundheitsdaten mittels der Gesundheitskarte verfügbar machen wollen. Einzelheiten des Konzeptes der elektronischen Gesundheitskarte wurden in der Vergangenheit und werden auch in Zukunft eng mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und auch mit Patientenorganisationen abgestimmt.

Bereits vor einem Jahr hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf ein ähnliches, irreführendes Kampagnenmotiv der KZBV in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz reagiert und deutlich gemacht, dass das Prinzip der Freiwilligkeit, also die freie und unbeeinflusste Entscheidung der Patienten über den Einsatz der Karte und die Verwendung ihrer darauf gespeicherten medizinischen Daten ein Hauptanliegen bei der Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte ist.

Der Grundsatz, dass die Patienten Herr ihrer Daten sind, wird dadurch in die Tat umgesetzt, dass nur mit Einverständnis der Patienten durch berechtigte Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unter Einsatz ihres elektronischen Heilberufsausweises auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden kann. Ein unberechtigter Zugriff z. B. durch Arbeitgeber ist damit ausgeschlossen. Der Schutz vor Missbrauch der Gesundheitsdaten wird zusätzlich durch spezielle Strafvorschriften gestärkt. Wenn über solche Kampagnen die Sorge geschürt wird, die elektronische Gesundheitskarte enthülle private und schutzwürdige Daten, dann entbehrt dies jeder Grundlage.

Quelle: www.bmgs.bund.de

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Pflichtversicherung für Zahnersatz: BZÄK-Präsident Weitkamp rät zu Geduld und Gelassenheit

Berlin (ots) 21.07.04 - Zu Geduld und Gelassenheit im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung für Zahnersatz ab 2005 hat der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, allen gesetzlich Krankenversicherten geraten. In einer Sendung des Deutschlandfunks stellte Weitkamp heute vormittag noch einmal klar, dass sich bei der neuen Pflichtversicherung wenig am Leistungsumfang ändere: "Der Zahnersatz wird bezuschusst fast wie bisher, nur wesentlich gerechter, weil künftig bei gleichem Befund jeder Patient den gleichen Zuschuss erhält." Leichte Einschränkungen bei groß dimensionierten Brücken, die nur sehr wenige Patienten beträfen, müssten hingenommen werden. Dafür könnten künftig aber auch die Aufbauten auf Implantaten bezuschusst werden.
  
Weitkamp riet allen gesetzlich Krankenversicherten bei der Wahl, ob sie die neue Zusatzversicherung bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung abschließen wollen, mindestens bis zum letzten Quartal dieses Jahres zu warten. Erst dann lägen die entsprechenden Angebote vor. Das beträfe auch Angebote, den Eigenanteil bei den Zuzahlungen über eine freiwillige Zusatzversicherung zu reduzieren oder sich zusätzliche Leistungen hinzuzukaufen.
  
Zum Thema Zahnbehandlungen im Ausland erklärte Weitkamp, dass sich die deutsche Zahnärzteschaft diesem Wettbewerb stelle. Gleichzeitig machte er aber darauf aufmerksam, dass im Ergebnis einer Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nur 23 Prozent der im Ausland behandelten Patienten nach dem Standard des Inlands behandelt worden seien.
    
ots Originaltext: Bundeszahnärztekamme
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Ulla Schmidt: Bundessozialministerium ist vorbildhaft bei der Integration behinderter Menschen

19.07.04 - Bundessozialministerin Ulla Schmidt hat gemeinsam mit der Hauptvertrauensperson schwerbehinderter Menschen, Armin Kappallo, und dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrates, Udo Kertz, für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine neue Rahmenintegrationsvereinbarung für den gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums vereinbart.

"Durch diese Vereinbarung werden die Rechte der schwerbehinderten Menschen im Bundessozialministerium gestärkt. Als Ministerium haben wir eine Vorbildfunktion. Dieser Verantwortung werden wir gerecht, indem wir die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen fördern", so Ulla Schmidt.

Die Vereinbarung soll insbesondere

  • Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Frauen und Männer sichern und fördern,
  • und mehr Chancen für schwerbehinderte Menschen bieten, die sich im Ministerium und seinem Geschäftsbereich bewerben.

Beide Ziele unterstützen die Bemühung, die Schwerbehindertenquote zu sichern und den Anteil schwerbehinderter Frauen zu erhöhen.

Das Ministerium hat derzeit eine Beschäftigungsquote von rund neun Prozent und liegt damit weit über der gesetzlichen Grenze für die freie Wirtschaft von derzeit fünf beziehungsweise sechs Prozent.

Ulla Schmidt: "Integration kann aber nicht nur Sache des Arbeitsgebers sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bereit sein, behinderungsbedingte Einschränkungen auszugleichen um eine optimale Integration schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen zu erreichen. Integration ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe."

Quelle: www.bmgs.bund.de

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Reisezeit: Rechtzeitig um Pflegebedürftige kümmern - Urteil: Reiserücktritt nicht möglich

15.07.2004 - Wer Pflegebedürftige Angehörige betreut unddiese während einer Urlaubsreise in ein Pflegeheim geben möchte,.. mehr...

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Mit Verhinderungspflege in den Urlaub
Personen mit anerkannter Schwerbehinderung, denen eine Pflegestufe zuerkannt wurde,.. mehr...

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Muss das Sozialamt die Kosten für Computerkurse tragen?

(Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 09.10.2002 - AZ: 10A 337100; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig Holstein vom 16.01.02, AZ 2063/01)

Immer wieder müssen sich Menschen mit Behinderungen mit dem Sozialamt darüber auseinandersetzen, ob eine Maßnahme, die für die Betroffenen die Bewältigung des Alltags erleichtert und die soziale Integration fördert, von der Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 BSHG gezahlt wird. mehr...

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Budgetverordnung SGB IX im Internet

Berlin (Die aktuelle Fassung der vom Bundesrat verabschiedeten und am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen «Verordnung zur Durchführung des § 17 Abs. 2 bis 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Budgetverordnung - BudgetV)» wurde nun auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen eingestellt.
Unter www.sgb-ix-umsetzen.de/index.php/nav/tpc/nid/1/aid/386 steht die Budgetverordnung im Internet.


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Schwerbehinderten droht neue Belastung

VdK kritisiert Kürzung bei unentgeltlichen Bus- und Bahnfahrten

02.07.04 - Der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die geplante Einschränkung von unentgeltlichen Bus- und Bahnfahrten von Menschen mit Behinderungen scharf kritisiert. "Die Betroffenen sollen erneut zur Kasse gebeten werden, obwohl sie bereits durch die Einsparungen der Sozialpolitik belastet werden."

Hinzu komme, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in ihrer Mobilität behindert würden. Obwohl das Bundesgleichstellungsgesetz Barrierefreiheit einfordere, mangele es vielen Bussen und Bahnen und der damit verbundenen Infrastruktur genau an dieser Barrierefreiheit. Hirrlinger: "Menschen mit Behinderungen werden also doppelt benachteiligt."

Hirrlinger forderte die Politik auf, den so genannten Nachteilsausgleich, mit dem ein Teil der eingeschränkten Mobilität der Menschen mit Behinderungen ausgeglichen werden soll, uneingeschränkt beizubehalten. Das Bundesgleichstellungsgesetz schreibe die selbstständige Teilhabe und Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben fest. Hirrlinger: "Davon sind wir in der Wirklichkeit noch weit entfernt."

So lange es hier keine Verbesserung gäbe, seien weitere Einschränkungen für Menschen mit Behinderungen nicht hinnehmbar. Hirrlinger regte an, die Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen zu einem wirklichen Steuerungsinstrument zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln.

Der Gesetzentwurf des Sozialministeriums sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen Busse und Bahnen künftig nur noch innerhalb des Nahverkehrsverbundes ihres Heimatortes unentgeltlich nutzen dürfen. Bisher können Menschen mit Behinderungen den Nahverkehr auch in anderen Regionen Deutschlands unentgeltlich nutzen und zudem innerhalb eines Umkreises von 50 Kilometern um den Wohn- oder ständigen Aufenthaltsort Fahrten mit Zügen, die zum Nahverkehr zählen, machen.

Quelle: Sozialverband VdK Deutschland

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Neue Heilmittel-Richtlinien

Das ändert sich zum 1. Juli 2004

Im Rahmen der Neufassung der Heilmittel-Richtlinien einschließlich des Heilmittelkatalogs gelten ab dem 1. Juli 2004 folgende Änderungen:

  • Künftig sind auch längerfristige Verordnungen möglich, wenn der behandelnde Arzt dies begründet. Die Verordnung ist dann nicht an maximale Verordnungsmengen gebunden und kann ohne Therapiepause fortgeführt werden. Dies betrifft besonders schwerwiegend Kranke wie z.B. halbseitig gelähmte Patienten nach Schlaganfall, die eine längerfristige Behandlung benötigen.
  • Die Vielzahl der Einzeldiagnosen wurden zu Gruppendiagnosen zusammengefügt.
  • Die Altersgrenze für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit zentralen Bewegungsstörungen wurde von 12 auf 18 Jahre hochgesetzt. Die speziell auf Kinder ausgerichtete Krankengymnastik hat längere Richtwerte für die Regelbehandlungszeit. Außerdem müssen die Therapeuten über eine höhere Qualifikation verfügen als Therapeuten, die die Erwachsenenform dieser Krankengymnastik anwenden.
  • Die neuen Heilmittel-Richtlinien stellen klar, dass Behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder nach § 30 SGB IX nur dann keinen Anspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln haben, wenn die Leistung der Frühförderung tatsächlich erbracht wird.

Erstes landesweites Hausarztmodell in Sachsen-Anhalt

Ab 1. Juli 2004 starten die AOK Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt (BDA) und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KV Sachsen-Anhalt) das erste landesweite Hausarztmodell.

Ärztinnen und Ärzte sowie die AOK Sachsen-Anhalt nutzen jetzt als erste die Chancen der Gesundheitsreform zur Verbesserung der medizinischen Versorgung durch ein Hausarztmodell.

Persönliche Budgets gelten trägerübergreifend

Mit Wirkung zum 1. Juli 2004 wird das Persönliche Budget im Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum trägerübergreifenden Budget weiter ausgestaltet und auf pflegerische Leistungen ausgeweitet. Als Persönliche Budgets stellen Rehabilitationsträger behinderten Menschen statt einer Sachleistung einen Geldbetrag oder Gutscheine zur Verfügung. Auch pflegebedürftige Menschen außerhalb stationärer Einrichtungen können von den Pflegekassen ein Persönliches Budget erhalten.

Behinderte oder pflegebedürftige Menschen können durch das Persönliche Budget nunmehr selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Das können z.B. Hilfen bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder bei der Haushaltsführung sein. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets soll soweit wie möglich die stationäre Betreuung vermeiden und damit den Grundsatz ambulant vor stationär besser umsetzen. Das Persönliche Budget ist ein mögliches Steuerungsinstrument z.B. für den Ausbau alternativer und günstigerer Wohnformen anstelle stationärer kostenintensiver Betreuung. Behinderte Menschen sollen hierdurch ein möglichst selbständiges Leben führen können.

Näheres zum Inhalt Persönlicher Budgets sowie das Verfahren und die Zuständigkeit der beteiligten Leistungsträger regelt die gleichzeitig zum 1. Juli 2004 in Kraft tretende Budgetverordnung. Die Einführung trägerübergreifender Persönlicher Budgets soll in Modellen erprobt und wissenschaftlich begleitet werden. Die Modellregionen werden durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit den obersten Landessozialbehörden ausgewählt.

Quelle: www.bmgs.bund.de

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Mitarbeiter krank - was nun?

28.06.2004 - Heidelberg (ots) - Seit Mai diesen Jahres verlangt das neue Sozialgesetzbuch IX von den Unternehmen stärkere Präventionsmaßnahmen, um die Ausgrenzung von gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten aus dem Arbeitsprozess zu verhindern.
Zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit sollen die Unternehmen gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter rechtzeitig gezielte Maßnahmen einleiten.

Die Fachtagung der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter (DVfR) zum Thema betriebliches Eingliederungsmanagement im Mai 2004 in Berlin beschäftigte sich mit den Fragen: Was können
Unternehmen tun, um Handlungsbedarf bei gesundheitlichen Störungen der Mitarbeiter zu erkennen? Auf welche staatlichen Hilfen können sie zurückgreifen? Wie kann betriebliches Eingliederungsmanagement
organisiert werden?

Zu den Referenten gehörten Vertreter von Unternehmen,
Sozialleistungsträgern und Gesundheitsdienstleistern, darunter METRO AG, Automobilhersteller Ford, das Bundesgesundheitsministerium, BDA, Berufsgenossenschaften, Kranken- und Rentenversicherungen, Sozialverbände VdK und SoVD.

Gute Beispiele aus Unternehmen, von sozialen Leistungsträgern und Diensten überzeugten davon, dass es durch Eigeninitiative und gute Zusammenarbeit aller Partner in vielen Fällen gelingt, Arbeitslosigkeit von gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeitern zu
vermeiden, das Fähigkeitspotential dieser Mitarbeiter weiter zu nutzen und die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Dies ist nicht nur solidarisch, sondern bringt auch wirtschaftlichen Erfolg für Unternehmen und Sozialversicherer!

In den nächsten Jahren muss es allerdings gelingen, diese
beispielhaften Lösungen auf viele Betriebe zu übertragen, vor allem auf Klein- und Mittelunternehmen, die wegen ihrer Strukturen auf die besondere Unterstützung durch externe Partner, wie Rehabilitationsträger, Betriebsärzte, arbeitsmedizinische Dienste und Integrationsfachdienste angewiesen sind.

Die DVfR ruft die Unternehmen, die Sozialleistungsträger und -dienste sowie auch die Arbeitnehmervertretungen in den Unternehmen auf, Verantwortung und Initiative dafür zu ergreifen, dass durch ein funktionierendes betriebliches Eingliederungsmanagement die vorzeitige Ausgrenzung von Menschen aus der Arbeitswelt verhindert wird.

ots Originaltext: DVfR Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e.V.

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Behinderte Frauen beklagen unsoziale Sozialgesetze

22.06.2004 - Das Resumée des Weiterbildungsseminars der Politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. ist eindeutig: „Frauen, insbesondere behinderte Frauen müssen sich in den nächsten Monaten warm anziehen, wenn die Sozialhilfereform und die Hartz-Konzepte in Kraft treten“, leitete die Juristin Julia Zinsmeister ihren Vortrag passend ein. Das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung – Weibernetz e.V. hatte zu einer zweitägigen Weiterbildung über die Auswirkungen der neuen „Sozialgesetze“ für behinderte Frauen nach Kassel eingeladen.

„Indem mit dem SGB II und dem SGB XII der Niedriglohnsektor forciert wird, werden die vor allem von Frauen besetzten Teilzeitarbeitsplätze bedroht und Frauen zudem noch stärker auf das Einkommen ihres Partners/ihrer Partnerin verwiesen. Für behinderte Frauen bedeutet dies eine besondere Härte. Sie sind aufgrund von Vorurteilen bereits jetzt im Erwerbsleben besonders benachteiligt. Aufgrund ihrer Behinderungen sind sie finanziell besonders belastet“ erläutert Zinsmeister.

Die Teilnehmerinnen – behinderte Beraterinnen und Multiplikatorinnen aus dem gesamten Bundesgebiet - können die soziale Härte der Gesetzestexte noch gar nicht fassen. „Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen werden sie und ihre Familien noch stärker in die Armut getrieben werden“ befürchtet Ulrike Jährig vom Vorstand des Weibernetz e.V.

Vor allem alleinerziehende Mütter, egal ob mit oder ohne Behinderung, sind die großen Verliererinnen der neuen Sozialgesetzgebung. Wenn ihre Kinder älter als drei Jahre sind, müssen sie mit der Regelung des Arbeitslosengeldes II jede Arbeit annehmen. Unklar ist jedoch, wie sich Mutter und Kind(er) ggf. mit einem Minijob finanzieren sollen. Hinzu kommt, dass das Kindergeld bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II einberechnet wird. „Somit erfüllt das Gesetz die Vorgaben des Gender Mainstreamings nicht“ urteilen die Teilnehmerinnen der Weiterbildung und Ulrike Jährig.

Quelle: www.weibernetz.de


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Plötzlich konfrontiert mit Behinderung? / Aktion Mensch bietet fundierte Beratung im Internet

Bonn (ots) 17.06.2004 - In einer Aktions-Woche vom 15. bis zum 21. Juni beantwortet der Rechtsanwalt, Behinderten- und Sozialrechts-Experte Günther Hoffmann die Fragen der Besucher von www.familienratgeber.de im Forum Recht/Pflege. Rund 10.000 Angebote für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Interessierte sind in der Datenbank des Familienratgebers zu finden. Hinter dieser Zahl steckt das Engagement von 110 regionalen Partnern, die die Aktion Mensch beim Aufbau der größten bundesweiten Datenbank für Menschen mit Behinderung unterstützen. Betroffene, Angehörige und Berater finden auf der Internetplattform Antworten auf Fragen wie: Was bedeutet Frühförderung? Wo bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis? Wer hilft bei der Pflege von Angehörigen? Welche Rechte hat ein behinderter Arbeitnehmer?
  
In der Datenbank finden Interessierte Adressen und Ansprechpartner in unmittelbarer Wohnortnähe - wie zum Beispiel die nächstgelegene Selbsthilfe-Kontaktstelle. "Die Zahl der unterstützenden Kommunen und Vereine nimmt ständig zu", so Projektleiterin Sandra Mühlbradt von Aktion Mensch, "und über 1.000 Menschen nutzen täglich unser Angebot."
  
Ziel des Familienratgebers ist, Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen weiterzuhelfen - durch die Vermittlung von Anlaufstellen vor Ort, durch Informationen oder durch die Möglichkeit, sich innerhalb der Foren auszutauschen. Die Adress-Datenbank ist das Kernstück der WebSite, aber auch inhaltlich bietet der Familienratgeber viel: Informationen zu allen wichtigen Lebensphasen von der Geburt über Kindergarten und Schule bis zur Berufsausbildung, einen Shop mit vorwiegend kostenlos zu beziehenden Broschüren und Ratgebern sowie den Service Recht.
  
Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Modellprojekt mit initiierte Angebot ist nun fester Bestandteil der Aufklärungsarbeit von Aktion Mensch.
  
ots Originaltext: Aktion Mensch

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Bundesregierung übersieht Diskriminierung der Behinderten an Fahrkartenautomaten -
Barrierefreie Fahrscheinautomaten nicht vorhanden - Fahrgastverband legt Denkschrift vor

14.06.2004 - Nach inzwischen amtlich bestätigten Plänen will die Bundesregierung Behinderte zur Sanierung des Bundeshaushalts diskriminieren. Behinderte sollen künftig Fahrkarten für U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse kaufen, wenn sie den näheren Umkreis ihres Wohnorts verlassen. "Dadurch werden Behinderte von der Teilhabe am normalen Leben ausgeschlossen. Sie werden gezwungen, entweder schwarz zu fahren oder zu Hause zu bleiben," erklärt Rainer Engel, Rechtsreferent des Fahrgastverbandes PRO BAHN. "In ganz Deutschland gibt es nämlich keine behindertengerechten Fahrscheinautomaten. Uns wundert, dass die Diskriminierung der Behinderten beim Fahrscheinkauf völlig übersehen wurde. Während Fahrzeuge und Stationen von Bahnen und Bussen immer barrierefreier werden und Behinderte daher immer leichter selbständig reisen können wie normale Bürger, will die Bundesregierung die Behinderten kriminalisieren, wenn sie den Umkreis ihres Wohnorts verlassen."

Die Verkehrsunternehmen in Deutschland waren bisher nicht genötigt, barrierefreie Fahrkartenautomaten aufzustellen, weil alle Behinderten, die Automaten nicht bedienen können, den öffentlichen Verkehr gegen eine pauschale Zahlung von 5 Euro monatlich barrierefrei benutzen können. "Es ist auch völlig unsinnig, barrierefreie Fahrkartenautomaten zu entwickeln," erklärt Engel. "Das kostet viel mehr als die wenigen Millionen, die die Regierung jetzt einsparen will. Blinde brauchen eine Sprachausgabe, Sehbehinderte eine vergrößerte Schrift, Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige benötigen alle Elemente tief angeordnet. Elektronische Displays können nur unter optimalen Bedingungen von den Betroffenen erkannt werden. Zehntausende von Automaten müssten ersetzt werden. Lernbehinderte verstehen den Inhalt der komplizierten Tarife dennoch nicht und landen als notorische Schwarzfahrer vor dem Strafrichter," befürchtet Engel.

 "Wir sind gerne bereit, vor laufender Kamera zu demonstrieren, wie die beabsichtigte Diskriminierung Behinderter am Fahrkartenautomaten aussieht," erklärt Engel. "Wir haben  Sozialministerin Ulla Schmidt daher um ein persönliches Gespräch und Gelegenheit zur Demonstration gebeten."

Der Fahrgastverband PRO BAHN hat der Sozialministerin eine Denkschrift zum barrierefreien Zugang Behinderter zum Vertriebssystem des öffentlichen Verkehrs zugeleitet. Diese ist auch im Internet verfügbar. Darin zeigt der Verbraucherverband der Fahrgäste auf, wie umfangreich die Barrieren sind, die Blinde, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und andere Behinderte überwinden müssen, um einen Fahrschein kaufen zu können. Bekanntlich werden Bahnen und Busse, in denen Fahrscheine durch Personal verkauft werden, immer seltener.

Denkschrift "Diskriminierung Behinderter durch das Vertriebssystem des öffentlichen Verkehrs" unter www.fahrgast-rechte.de > Aktuell.

ots Originaltext: PRO BAHN e.V. Bundesverband
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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Pflege sind kein Kavaliersdelikt

03.06.2004 - Bundestag beschließt schärfere Bekämpfung der Schwarzarbeit/ bpa fordert konsequentes Vorgehen und eine Greencard für qualifizierte Pflegekräfte.

Nun hat der Bundestag das Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit in 2. und 3. Lesung beschlossen; der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Auch in der Pflege ist organisierte Schwarzarbeit mittlerweile zu einem gravierenden Problem geworden.

Nach Recherchen von "Spiegel TV" arbeiten gegenwärtig allein mindestens 30.000 Polinnen illegal und darüber hinaus diverse weitere Personen "schwarz" in Haushalten von deutschen Pflegebedürftigen.

Insbesondere in Ballungsräumen greifen Pflegebedürftige und deren Angehörige teils aus Notsituationen, überwiegend aber aus Kostengründen auf diese billigen Schwarzarbeiter zurück.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt: "Problematisch ist vor allem, dass in der großen Mehrzahl der Fälle die Schwarzarbeit stillschweigend geduldet und wohlwollend als Kavaliersdelikt dargestellt wird.

Leidtragende sind jedoch in erster Linie die unqualifiziert versorgten pflegebedürftigen Menschen und die zugelassenen örtlichen Pflegeeinrichtungen, die dem ungleichen Wettbewerb nicht unbegrenzt standhalten können."

Zwischenzeitlich hat das Problem in einigen Regionen, z. B. in Hessen und Rheinland-Pfalz, sowohl für ambulante als auch stationäre Pflegeeinrichtungen zu Existenz bedrohenden Ausmaßen geführt. Darüber hinaus besteht Unsicherheit, ob seit 1. Mai 2004 Pflegedienste aus den EU-Beitrittsstaaten auf dem deutschen Pflegemarkt ihre Leistungen unbeschränkt anbieten können.

Die EU-Osterweiterung ermöglicht aber nur unter engen Auflagen Pflegeunternehmen aus den Beitrittsstaaten, und auch nur im Rahmen der befristeten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit Pflegekräfte nach Deutschland zu entsenden. Dabei sind weiterhin die in Deutschland geltenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Arbeits-, Berufs-, Steuer- und Gewerberechts, einzuhalten.

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung dürfen Dienstleister aus den Beitrittsstaaten in Deutschland nicht tätig werden. Hier gelten die im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen, die Deutschland erlauben für maximal sieben Jahre die Dienstleistungsfreiheit in einigen Wirtschaftssektoren einzuschränken.

Die Überlassung von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten im Rahmen von Leiharbeitsverträgen ist sowohl in Privathaushalten als auch in Pflegeeinrichtungen nach wie vor verboten.

"Es ist uns wichtig zu betonen, dass uns ausländische Pflegekräfte selbstverständlich willkommen sind. Allerdings unter der Voraussetzung, dass diese in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und keine Wettbewerbsverzerrungen für inländische Pflegekräfte und Pflegeanbieter entstehen", so Bernd Meurer weiter.

Dies hat der bpa mit der Unterstützung der Greencard-Initiative stets deutlich gemacht.

Schwarzarbeit schadet dem Gemeinwohl und insbesondere den sozialen Sicherungssystemen. Sie gefährdet Arbeitsplätze und sie wird als Ordnungswidrigkeit - und nach dem Willen des Bundestages auch verschärft als Straftat - geahndet.

Quelle: ots Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
www.bpa.de


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Schwerbehindertenausweise künftig unbefristet

29.05.2004 - Schwerbehindertenausweise werden künftig unbefristet ausgestellt, wenn keine wesentlichen Änderungen des Gesundheitszustands zu erwarten sind. Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat diesem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Schwerbehindertengesetz zu. Bislang galten die Ausweise maximal 15 Jahre.

Außerdem sollen Arbeitgeber über die Besetzung von Ausbildungsplätzen mit schwerbehinderten Menschen mit deren Interessenvertretung und dem Betriebsrat verhandeln. Diese Regelung tritt an die Stelle der ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehenen Ausbildungsquote von fünf Prozent in Betrieben über 100 Mitarbeiter. Danach hätte erst ab 20 Ausbildungsplätzen einer mit einem Schwerbehinderten besetzt werden müssen.

Auch wird es keine "Lex-Lufthansa" geben - also keine Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und der Zahlung der Ausgleichsabgabe für Luftfahrtunternehmen. Fest steht nunmehr außerdem, dass es auch über den 31. Dezember 2003 hinaus bei einer Beschäftigungspflichtquote von fünf Prozent bleibt.

Das Bundessozialministerium wies darauf hin, dass ohne eine Einigung im Vermittlungsausschuss die Beschäftigungspflichtquote rückwirkend zum 1. Januar auf sechs Prozent gestiegen wäre. Dadurch wären die Arbeitgeber jährlich mit etwa 320 Millionen Euro an Ausgleichsabgabe zusätzlich belastet worden.

Quelle: VdK

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Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Pflege sind keine Kavaliersdelik
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Bundestag beschließt schärfere Bekämpfung der Schwarzarbeit/ bpa fordert konsequentes Vorgehen und eine Greencard für qualifizierte Pflegekräfte.

28.05.2004 -
Der Bundestag hat das Gesetz zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit in 2. und 3. Lesung beschlossen; der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Auch in der Pflege ist organisierte Schwarzarbeit mittlerweile zu einem gravierenden Problem geworden.

Nach Recherchen von "Spiegel TV" arbeiten gegenwärtig allein mindestens 30.000 Polinnen illegal und darüber hinaus diverse weitere Personen "schwarz" in Haushalten von deutschen Pflegebedürftigen.

Insbesondere in Ballungsräumen greifen Pflegebedürftige und deren Angehörige teils aus Notsituationen, überwiegend aber aus Kostengründen auf diese billigen Schwarzarbeiter zurück.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 4.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt: "Problematisch ist vor allem, dass in der großen Mehrzahl der Fälle die Schwarzarbeit stillschweigend geduldet und wohlwollend als Kavaliersdelikt dargestellt wird.

Leidtragende sind jedoch in erster Linie die unqualifiziert versorgten pflegebedürftigen Menschen und die zugelassenen örtlichen Pflegeeinrichtungen, die dem ungleichen Wettbewerb nicht unbegrenzt standhalten können."

Zwischenzeitlich hat das Problem in einigen Regionen, z. B. in Hessen und Rheinland-Pfalz, sowohl für ambulante als auch stationäre Pflegeeinrichtungen zu Existenz bedrohenden Ausmaßen geführt. Darüber hinaus besteht Unsicherheit, ob seit 1. Mai 2004 Pflegedienste aus den EU-Beitrittsstaaten auf dem deutschen Pflegemarkt ihre Leistungen unbeschränkt anbieten können.

Die EU-Osterweiterung ermöglicht aber nur unter engen Auflagen Pflegeunternehmen aus den Beitrittsstaaten, und auch nur im Rahmen der befristeten grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit Pflegekräfte nach Deutschland zu entsenden. Dabei sind weiterhin die in Deutschland geltenden Vorschriften, insbesondere die Regelungen des Arbeits-, Berufs-, Steuer- und Gewerberechts, einzuhalten.

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung dürfen Dienstleister aus den Beitrittsstaaten in Deutschland nicht tätig werden. Hier gelten die im Beitrittsvertrag vereinbarten Übergangsregelungen, die Deutschland erlauben für maximal sieben Jahre die Dienstleistungsfreiheit in einigen Wirtschaftssektoren einzuschränken.

Die Überlassung von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten im Rahmen von Leiharbeitsverträgen ist sowohl in Privathaushalten als auch in Pflegeeinrichtungen nach wie vor verboten.

"Es ist uns wichtig zu betonen, dass uns ausländische Pflegekräfte selbstverständlich willkommen sind. Allerdings unter der Voraussetzung, dass diese in regulären Arbeitsverhältnissen beschäftigt sind und keine Wettbewerbsverzerrungen für inländische Pflegekräfte und Pflegeanbieter entstehen", so Bernd Meurer weiter.

Dies hat der bpa mit der Unterstützung der Greencard-Initiative stets deutlich gemacht.

Schwarzarbeit schadet dem Gemeinwohl und insbesondere den sozialen Sicherungssystemen. Sie gefährdet Arbeitsplätze und sie wird als Ordnungswidrigkeit - und nach dem Willen des Bundestages auch verschärft als Straftat - geahndet.

Quelle: ots Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
www.bpa.de

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Persönliche Budgets für mehr Selbstbestimmung

27.05.2004 - Pünktlich zum 1. Juli 2004 tritt neben dem Anspruch auf ein Persönliches Budget nach § 17 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) auch die weiterführende Budgetverordnung in Kraft

Der Bundesrat hat der Verordnung heute zugestimmt. Mit den Verfahrensregelungen für trägerübergreifende Persönliche Budgets wird der durch das SGB IX vollzogene Paradigmenwechsel in der Politik für behinderte Menschen fortgesetzt. „Kranke, behinderte und pflegebedürftige Menschen sollen stärker als bisher dabei unterstützt werden, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie können durch Persönliche Budgets selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen wollen. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets hilft, den Grundsatz ambulant vor stationär umzusetzen“, betonte Franz Thönnes, Staatssekretär im Bundessozialministerium. Die Budgetverordnung regelt insbesondere – das Antragsverfahren, – die Zuständigkeit und Zusammenarbeit der Leistungsträger, – die Bedarfsfeststellung und – den Abschluss einer Zielvereinbarung. Die Einführung trägerübergreifender Persönlicher Budgets wird in Modellen bis Ende 2007 erprobt. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wird in sechs bis acht Modellregionen (Großstädte, Ballungszentren und ländliche Bereiche) mit jeweils 50 Budgetnehmern die Einführung trägerübergreifender Persönlicher Budgets wissenschaftlich begleiten und auswerten. Anträge auf Leistungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter in Form Persönlicher Budgets können bei diesen Leistungsträgern oder bei den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger gestellt werden.

Quelle: www.bmgs.bund.de

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IKK-Bundesverband warnt vor unseriösen Anbietern von Arzneimitteln im Internet

27.05.2004 - Der IKK-Bundesverband warnt alle Versicherten vor unseriösen Anbietern beim Arzneimittelhandel. Immer häufiger gäbe es Angebote von Medikamenten, die über das Internet bezogen werden können, die den deutschen gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprechen. So würden Medikamente aus dem EU-Ausland angeboten, die in Deutschland überhaupt nicht zugelassen seien. Darüber hinaus lägen diesen Medikamenten die ausländischen Beipackzettel in der jeweiligen Sprache bei, die zwar mit einer deutschen Übersetzung ergänzt würden - für die Richtigkeit der deutschen Übersetzung werde aber vom Anbieter keinerlei Haftung übernommen. Eine qualifizierte Beratung wird ebenfalls nicht angeboten. "Von solchen Angeboten sollten die Versicherten die Finger weg lassen", erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvor-sitzender des IKK-Bundesverbandes. "Der Versicherte sollte am besten seine Kasse fragen, ob ein Anbieter seriös ist. Wir haben einen Vertrag mit einer Versandapotheke geschlossen, so dass unsere Versicherten sich auf Preis und Leistung verlassen können."

Mit der deutschen Versandapotheke Sanicare haben die Innungskrankenkassen einen Partner gefunden, der neben dem Preisvorteil und dem einfachen, kundenorientierten und sicheren Bezug des Arzneimittels auch eine qualitätsgesicherte Beratung anbietet. Hier gibt es eine kostenlose Beratungshotline mit pharmazeutischem Personal, die rund um die Uhr für die Versicherten da ist. Diese Versandapotheke konnte auch bei unabhängigen Tests überzeugen und wurde in Veröffentlichungen als Qualitätsführer dargestellt. Der IKK-Bundesverband wird die zuständige Aufsichtsbehörde über unseriöse Anbieter informieren. Denn: "Es ist von großer Bedeutung, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln auf höchstem Qualitätsniveau abläuft", so Rolf Stuppardt.

Die Haltung des IKK-Bundesverbandes wird auch bestätigt durch das jüngst ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Mai 2004 (Az. B 1 KR 21/02 R). Danach dürfen die Kosten für ein im EU-Ausland zugelassenes Arzneimittel, welches aber in Deutschland keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, nicht von den Kassen übernommen werden.

ots-Originaltext: IKK Bundesverb. d. Innungskrankenkassen

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Termin versäumt: Patient haftet / Arzt kann angemessene Vergütung verlangen

12.05.2004 - Erscheint ein Patient unentschuldigt nicht zu einem vereinbarten Behandlungstermin in der Praxis, kann er trotzdem zur Kasse gebeten werden, berichtet die Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Meldorf. Der Arzt kann für den versäumten Termin eine „angemessene Vergütung“ in Rechnung stellen. (Aktenzeichen 83 C 1404/02)

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ots-Originaltext: Wort und Bild - Apotheken Umschau
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Versorgung von chronisch Hautkranken und Allergikern in Gefahr / Scharfer Protest von Patienten- und Ärzteverbänden gegen Gesundheitsreform: Medikamente nicht aus eigener Tasche zahlen!

30.04.04 - Patienten mit chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Schuppenflechte sowie Allergien gehören zu den großen Verlierern der Gesundheitsreform. Sie müssen dringend benötigte Medikamente seit Jahresbeginn aus eigener Tasche zahlen.
Für viele bedeutet dies eine jährliche finanzielle Zusatzbelastung im vierstelligen Euro-Bereich. "Das ist unzumutbar", protestieren medizinische Fachgesellschaften und Patientenverbände unisono. In
einer gemeinsamen Resolution fordern sie die Bundesregierung auf, den leidgeprüften Patienten weiterhin eine medizinische Standardtherapie
zu ermöglichen, die den wissenschaftlichen Leitlinien entsprechen.
  
Nicht verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke werden seit dem 1. Januar nicht mehr von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Weil diese Neuregelung auch die Versorgung vieler Schwerkranker betrifft, hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (GBA) am 16. März 2004 mit Wirkung zum 1. April eine Liste mit Ausnahmeregelungen verabschiedet. Diese enthält jedoch entgegen ersten Ankündigungen wichtige dermatologische oder
antiallergische Präparate nicht. "Wir wurden von der Entscheidung des GBA völlig überrascht", erklärt Prof. Harald Gollnick, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). "Vor allem die
Tatsache, dass mit den Harnstoff-Präparaten und den Basistherapeutika für schwere Verlaufsformen chronischer Dermatosen zwei Therapien gestrichen wurden, die in der Entwurfsliste sogar noch verzeichnet waren, können wir so nicht hinnehmen."
  
Übermäßige soziale Härte für Patienten
  
Die DDG und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) sind federführend bei der Protestaktion gegen die Neuregelung, an der
sich auch Patientenorganisationen und weitere Ärztegesellschaften beteiligen. "Im dermatologischen Bereich sind von dieser Regelung über 50 Prozent aller Verordnungen betroffen. Für deren Kosten müssen
die Versicherten jetzt selbst aufkommen", beklagt BVDD-Präsident Dr. Erich Schubert. Der Ausschluss aus der Erstattungsfähigkeit betrifft praktisch sämtliche dermatologische Diagnosen und somit fast alle
hautkranken Patienten. Nach Schätzungen sind dies etwa 15 bis 20 Millionen Menschen in Deutschland. Besonders problematisch sei, dass vergleichsweise risikoarme Medikamente von der Erstattung ausgeschlossen wurden, während risikoträchtige und deswegen rezeptpflichtige Präparate weiterhin erstattet werden. So müssten
Patienten mit Heuschnupfen die Behandlung mit bewährten Antihistaminika selbst bezahlen, wohingegen die Therapie mit Kortisonpräparaten trotz möglicher Nebenwirkungen von den Kassen getragen wird. Dr. Schubert: "Dafür haben weder die Patienten noch
wir Ärzte Verständnis."
  
Welche finanziellen Belastungen auf die Patienten zukommen, zeigt das Beispiel Schuppenflechte: Im ersten Quartal mussten Psoriasis-Patienten einer Würzburger Hautarzt-Praxis zwischen 78 und
461,74 Euro für die von der Erstattung ausgeschlossenen Präparate selbst zahlen. Der Freiburger Experte für Pharma-Ökonomie Priv.-Doz. Dr. Matthias Augustin: "Nach unseren Berechnungen entsteht für chronisch Hautkranke eine jährliche Zusatzbelastung im vierstelligen Eurobereich. Diese zusätzlichen finanziellen Bürden müssen von den Betroffenen ohne Obergrenze selbst aufgebracht werden, weil rezeptfreie Arzneimittel nicht auf die sogenannte 1-Prozent-Chroniker-Regelung angerechnet werden dürfen." Angesichts der Tatsache, dass z.B. Neurodermitispatienten bisher schon
durchschnittliche Kosten in Höhe von 1200,- Euro jährlich für spezielle Pflegemittel, Ernährung und Zuzahlungen für Therapien aufbringen mussten, bedeutet dies für viele eine nicht zu bewältigende zusätzliche Belastung: "Diesen Patienten werden soziale Härten auferlegt, wie sie bislang im bundesdeutschen Sozialsystem
beispiellos sind", bilanziert Augustin.
  
Therapieabbrüche drohen
  
Wegen der erheblichen Kostenbelastung drohen jetzt immer häufiger Therapieabbrüche und Behandlungs- einschränkungen, weil ein Teil der chronisch Kranken die notwendigen Medikamente nicht mehr bezahlen
kann. "Dies führt unweigerlich zu einer erheblichen Verschlimmerung des Krankheitsbildes und damit mittel- und langfristig zu deutlich höheren Kosten in der medizinischen Versorgung", beklagt
DDG-Präsident Prof. Gollnick. "Damit werden alle Bestrebungen einer pharmakoökonomischen Gestaltung der Therapie konterkariert."
  
Gleiches Recht für alle Krankenversicherten
  
Die ab 1. April wirksame Ausgrenzung medizinisch notwendiger Standardtherapeutika bei schwerwiegenden Hauterkrankungen und Allergien aus dem Leistungskatalog der GKV stellt für drei Millionen Neurodermitiker und Schuppenflechtekranke, mehrere Millionen an
Heuschnupfen, Asthma oder einem allergischen Kontaktekzem Leidende, Menschen mit chronischen Wunden und viele andere schwer Hautkranke
eine erhebliche Diskriminierung gegenüber anderen gesetzlich Krankenversicherten dar. Nach geltender höchst richterlicher Rechtsprechung ist der GKV verpflichtet, die Kosten zu übernehmen,
wenn ohne die von einem Vertragsarzt verordnete fachgerechte Behandlung "eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu erwarten ist. Diesem
Rechtsgrundsatz hat der GBA in der so genannten "Chronikerregelung" vom Januar 2004 ausdrücklich Rechnung getragen und ihn auch bei der
Festlegung von Ausnahmen noch einmal bekräftigt. Tatsächlich aber begrenzt die ab 1. April geltende Regelung Ausnahmen sachwidrig und
willkürlich auf 40 Wirkstoffe. Die damit verbundene Ausgrenzung von Standardtherapeutika bei schweren Hauterkrankungen und Allergien ist rechtswidrig.
  
Die Unterzeichner der Resolution fordern daher gleiches Recht für alle Versicherten und eine Korrektur der GBA-Entscheidung.
  
    
ots Originaltext: Dialogpartner Öffentlichkeitsarbeit der Hautärzte in Klinik und Praxis


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SoVD: Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben

SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz erklärt:Der Bundesrat hat am 13. Februar 2004 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Verfahren an Sozialgerichten künftig eine allgemeine Verfahrensgebühr erhoben werden soll. Vorgesehen sind 75 für Verfahren vor Sozialgerichten, 150 für Verfahren vor Landessozialgerichten und 225 für Verfahren vor dem Bundessozialgericht.

Der SoVD lehnt Gebühren für Sozialgerichte entschieden ab. Dies gefährdet die Durchsetzung der berechtigten Interessen sozial schwacher Bürger.Eine solche Regelung ist unverantwortlich, bürokratisch und führt nur zu einer Verschiebung von Kosten.Ein Viertel der Menschen, die sich an die Sozialgerichte wenden, leben am Rande des Existenzminimums. Sie können eine solche Gebühr nicht aufbringen und müssten Prozesskostenhilfe beantragen.

Dafür muss der Staat und damit letztendlich der Steuerzahler aufkommen. Mehreinnahmen werden nicht erzielt.Der SoVD fordert die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag auf, den vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf mit den Stimmen von Rot-Grün zurückzuweisen.Prozesse an Sozialgerichten müssen gebührenfrei bleiben. Der SoVD warnt auch vor einer Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten, wie sie derzeit in einer Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und -minister der Länder diskutiert wird. Die Arbeit der Sozialgerichte hat sich bewährt. Die Verfahrensdauer ist dort wesentlich kürzer und kostengünstiger als an Verwaltungsgerichten.

Zudem sieht der SoVD die Gefahr, dass durch eine Zusammenlegung der beiden Gerichtsstränge die Qualität der Rechtssprechung abnehmen wird. Eine Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten wäre daher fatal.

Quelle: SoVD

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Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die Dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erlassen. Sie ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 77) verkündet worden. Damit ist zum 1. Januar 2004 die Förderung von Integrationsprojekten, Werkstätten und Wohnstätten für behinderte Menschen bei den Ländern gebündelt worden. Durch Übergangsregelungen wird sichergestellt, dass bereits abschließend koordinierte Werk- und Wohnstättenprojekte, die von den Ländern nicht übernommen werden, noch aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert werden können.

Ab dem Jahr 2005 wird der Ausgleichsfonds 30 v. H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten. Die Bundesagentur für Arbeit wird zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben aus dem Anteil des Ausgleichsfonds 26 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe erhalten.
70 v.H. des Aufkommens an Ausgleichsabgabe werden bei den Integrationsämtern der Länder verbleiben für Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben und für Projektförderung.

Vorausfassung der 3. Verordnung (PDF)

Quelle: BMGS

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Antidiskriminierungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Bundesjustizministerin spricht sich für den verstärkten Schutz geistig behinderter Menschen im Rechtsverkehr aus.

Lebenshilfe fordert ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz auch für Menschen mit Behinderungen Die Verabschiedung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) steht seit der vergangenen Legislaturperiode auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Eine im Jahr 2000 in Kraft getretene Antirassismus-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet Deutschland, Menschen im Rechtsverkehr davor zu schützen, dass sie aufgrund ihrer Rasse oder ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert werden.

Das Bundesministerium der Justiz bereitet deshalb einen Gesetzentwurf vor, der sicherstellen soll, dass Sinti und Roma, Menschen "mit anderer Hautfarbe" usw. beim Abschluss von privatrechtlichen Verträgen, die den Zugang zu Waren und Dienstleistungen oder die Anmietung von Wohnraum zum Ziel haben, nicht benachteiligt werden dürfen. Ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot darf sich nicht darauf beschränken, ein Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

Diese Auffassung vertrat Robert Antretter, Vorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, in einem Gespräch mit der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries. Vielmehr verpflichte Artikel 13 des EU-Vertrags dazu, auch die Benachteiligungen von Bürgern zu bekämpfen, die in der Religion oder Weltanschauung ihre Ursache haben oder auf die Behinderung oder das Alter eines Menschen zurückzuführen sind. Die Bundesjustizministerin wies auf die Schwierigkeiten hin, ein Benachteiligungsverbot im Zivilrecht zu verankern, das einerseits Menschen vor Diskriminierungen schützt, andererseits aber auch die Prinzipien der Vertragsfreiheit und Sicherheit des Rechtsverkehrs beachtet. Ein sehr allgemein formuliertes Benachteiligungsverbot helfe keinem. Es bestehe aber die Bereitschaft, sich kontroversen Auseinandersetzungen zu stellen. Zypries sagte zu, dass bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigt würden.

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.

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Aufklärungskampagne für ein Assistenzgesetz


Der Rat der Europäischen Union hat das Jahr 2003 zum „Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen“ (EJMB) erklärt. Ein Schwerpunkt des EJMB in Deutschland ist die persönliche Assistenz.

Wir wollen mit unserer Aufklärungskampagne zur Schaffung eines Assistenzgesetzes das EJMB auf Landesebene aktiv mitgestalten, indem wir über einige, uns besonders wichtig erscheinende Aspekte persönlicher Assistenz informieren und mit allen Menschen, die dieses Thema auf ganz unterschiedliche Weise betrifft. d.h. mit Landes- und Bezirkssozialpolitikern, Mitarbeitern der Landes- und Bezirkssozialverwaltungen, den Anbietern persönlicher Assistenz und den auf Assistenz angewiesenen Menschen, und zwar sowohl mit denjenigen, die in Einrichtungen oder bei ihren Familien, als auch mit denjenigen, die mit und ohne persönliche Assistenz in einer eigenen Wohnung leben.

Sofern Menschen mit hohem Hilfebedarf nicht über erhebliche Eigenmittel verfügen, müssen sie in der Regel Hilfe zur Pflege gemäß §§ 68, 69 BSHG beantragen. Mit Assistenz lebende Menschen und ihre Angehörigen werden auf diese Weise, selbst wenn sie höhere Einkommen erzielen, zu Sozialhilfeempfängern. Daraus ergibt sich die Forderung nach einem einkommens- und vermögensunabhängigen Assistenzgesetz.

Das Land Berlin hat als einziges Bundesland mit dem Leistungskomplex 32 der Vergütungsvereinbarung die rechtliche Grundlage für die Gewährung persönlicher Assistenz geschaffen. Dennoch stellt sich die Situation der auf Assistenz angewiesenen Menschen in Berlin nicht anders dar als in anderen Bundesländern.

Assistenzbedürftige Menschen werden häufig von den Sozialämtern der Bezirke auf die ausschließliche Inanspruchnahme der Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen, wenn sie vom Elternhaus oder aus einer stationären Einrichtung in eine eigene Wohnung ziehen wollen. Die Landespolitiker und die Bezirkssozialstadträte, die ihre Mitarbeiter zu einer restriktiven, d.h. auf die Leistungen der Pflegeversicherung reduzierten Gewährung der benötigten Assistenz auffordern, ignorieren, dass die Leistungen der Pflegeversicherung weder den tatsächlichen Bedarf noch den tatsächlichen Umfang an persönlicher Assistenz abdecken.

Daraus ergibt sich unsere Forderung nach einem bedarfsdeckenden Assistenzgesetz.Immer wieder werden Menschen, die auf umfangreiche Hilfe angewiesen sind und in einer eigenen Wohnung leben, vom Sozialhilfeträger aufgefordert, sich einen Heimplatz zu suchen, wenn ihr Hilfebedarf und damit die Kosten steigen. §3a BSHG wird, entgegen dem Wortlaut des Gesetzes, häufig so ausgelegt, dass die Kosten der persönlichen Assistenz die eines Heimplatzes nicht überschreiten dürfen.

Einigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Sozialhilfeträger scheint nicht bewusst zu sein, dass Assistenz mehr ist als die bloße Erbringung von Pflegeleistungen. Sie versetzt behinderte Menschen in die Lage, ihr Leben selbstbestimmt zu führen und am öffentlichen Leben teilzuhaben. Dies ist Menschen in Heimen nicht möglich. Daraus ergibt sich unsere Forderung: Niemand darf aus Kostengründen in ein Heim abgeschoben werden. Auf Assistenz angewiesene Menschen müssen unabhängig von ihrem Wohnort wählen können zwischen Formen der Pflege und Assistenz.Für berufstätige Menschen, die auf Assistenz am Arbeitsplatz angewiesen sind, bieten die Empfehlungen der Integrationsämter eine völlig unzureichende Anspruchsgrundlage für die Finanzierung der so genannten Arbeitsassistenz.

Der Gesetzgeber fordert die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Arbeitsassistenten. Dies ist jedoch mit den aufgrund der Empfehlungen der Integrationsämter gewährten Leistungen nicht möglich bzw. nur zu einem inakzeptablen Stundenlohn. Daraus ergibt sich unsere Forderung nach einer Anerkennung der Arbeitsassistenz als eine Form der persönlichen Assistenz. Die Umsetzung der Regelung der Arbeitsassistenz im SBG IX macht deutlich, dass die Assistenztätigkeit nicht gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt wird. Daraus ergibt sich unsere Forderung nach der Schaffung eines Berufsbildes „persönlicher Assistent bzw. persönliche Assistentin“. E) Berufsbild „persönlicher
Assistent bzw. persönliche Assistentin“
Datum: 26.02.04
Uhrzeit: 17 – 20 Uhr
Ort: wird bei der Anmeldung mitgeteilt
Referenten/Referentinnen: Assistenten- und Assistentinnen-vertretung der
ambulanten Dienste e.V.

Es wird darum gebeten, sich eine Woche vor dem jeweiligen Termin telefonisch, per Fax oder e-mail anzumelden : Tel.: (030) 61 40 14 00
Fax: (030) 61 65 89 51
asl-berlin@t-online.de Sollten Sie einen Gebärdendolmetscher benötigen, teilen Sie das bitte mit.

Arbeitsgemeinschaft für ein selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen, Oranienstr. 189
10999 Berlin

Ansprechpartnerin:
Birgit Stenger (Projektleiterin)

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Arbeitgeber sollen Vorurteile aufgeben

Die Deutsche Bundesregierung und alle Verantwortlichen sollen die Anstrengungen zur beruflichen Integration junger Menschen mit Behinderungen verstärken. Führende Vertreterinnen und Vertreter des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), des Berufsbildungswerkes Bremen und der Jugendorganisation integ im SoVD appellierten anlässlich einer gemeinsamen behindertenpolitischen Fachtagung heute in Bremen auch an die privaten und öffentlichen Arbeitgeber, ihrer sozialen Verantwortung zur Ausbildung und Beschäftigung junger behinderter Menschen mehr als bisher gerecht zu werden. «Junge behinderte Menschen sind beruflich stark motiviert und leistungsbereit. Wir rufen die Arbeitgeber auf, ihre Vorurteile aufzugeben und betriebliche Ausbildungsplätze in ausreichendem Umfang bereitzustellen», sagte Brigitte Pathe, Vizepräsidentin des SoVD.

Die Gleichstellung behinderter junger Menschen bei der beruflichen Eingliederung dürfe nicht zu einer «leeren Worthülse» verkommen. Gerd Meyer-Rockstedt, Geschäftsführer des Berufsbildungswerkes Bremen, wies darauf hin, dass eine qualifizierte, zukunftsorientierte Berufsausbildung, wie sie in den Berufsbildungswerken angeboten würde, für eine wachsende Zahl junger behinderter Menschen unverzichtbar und nicht zum Nulltarif zu haben sei. Meyer-Rockstedt und Pathe forderten Planungssicherheit für die Berufsbildungswerke auf der Grundlage einer langfristigen verlässlichen Finanzierung.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.org

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Rückenwind für Antidiskriminierungskampagne

Bonn – 12.08.03 - Mit der Unterstützung der Nationalen Koordinierungsstelle für das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen für die Bremer Erklärung hat die Kampagne für die Aufnahme Behinderter in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz neuen Rückenwind bekommen. Horst Frehe, der Leiter der Nationalen Koordinierungsstelle, erklärte dazu, dass die Koordinierungsstelle diese Erklärung selbstverständlich unterstütze, denn sie sei ja ein Ergebnis einer von der Koordinierungsstelle mitveranstalteten Tagung und ausdrücklicher Wunsch der TeilnehmerInnen gewesen. Damit unterstützen mittlerweile über 40 Organisationen die Kampagne, so dass der Druck auf Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die Regierungskoalition stetig zunimmt, auch behinderte Menschen in das Gesetz mit aufzunehmen. «Neben der regen Unterstützung der Kampagne durch Organisationen, unterstützen mittlerweile auch eine Vielzahl von Einzelpersonen die Kampagne. Allein in den letzten 24 Stunden sind über unsere erst am Sonntag eingerichtete Kampagnenhomepage ca. 100 neue UnterstützerInnen eingegangen», erklärte der Koordinator der Kampagne, Ottmar Miles-Paul.

Quelle: kobinet-nachrichten.org

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Arbeitgeber haben kein Widerspruchsrecht

Ämter dürfen Arbeitnehmer ohne Rückfrage als Minder- oder als Schwerbehinderte einstufen. Arbeitgeber haben kein Widerspruchs- oder Klagerecht, wenn leicht Behinderte Mitarbeiter die Gleichstellung mit Schwerbehinderten beantragen.

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel mit einem Grundsatzurteil klargestellt. Die obersten Sozialrichter verwarfen damit ihre eigene frühere Ansicht.In einem konkreten Fall hatte das Versorgungsamt in Dortmund wegen Schäden an der Wirbelsäule, Bandscheiben sowie der rechten Hand bei einem Bauzeichner einen Grad der Behinderung von 30 Prozent festgesetzt. Auf seinen Antrag stellte später das Arbeitsamt ihn den Schwerbehinderten gleich. Auf den Widerspruch des Arbeitgebers, eines Architekten, nahm das Arbeitsamt dies aber wieder zurück.Doch dieser Widerspruch des Architekten war unzulässig, urteilte das Bundessozialgericht: Die Gleichstellung sei ein Verfahren zwischen Behindertem und Behörde, mit dem Nachteile auf dem Arbeitsmarkt ausgeglichen werden sollten. Der Arbeitgeber sei wegen des stärkeren Kündigungsschutzes zwar indirekt betroffen und müsse daher angehört werden. Ein Widerspruchsrecht könne es aber nur bei direkter Betroffenheit geben.Im Jahr 1986 hatte das Bundessozialgericht entsprechend für Anträge auf Anerkennung als Schwerbehinderter entschieden, dabei aber erklärt, für Anträge Minderbehinderter auf Gleichstellung würde wohl doch ein Widerspruchsrecht des Arbeitgebers bestehen. Weite Teile der juristischen Literatur waren dem gefolgt. In seinem neuen Urteil verwarf das Bundessozialgericht diese frühere Ansicht als nicht überzeugend.

Urteil des Bundessozialgerichts, Aktenzeichen:
B 11 AL 57/01 R


Krankenversicherung - Gesetzliche und private Krankenkassen / Entnommen aus: ASbH-Ratgeber "Recht so!" S. 22-28
Mitgliedschaft
Bei den Hilfen und Leistungen der Krankenkassen muß zwischen Ansprüchen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterschiede
n werden. mehr...


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