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Herzlich willkommen zur handicap:jobbörse


Hier finden Sie Tipps rund um die Jobsuche für Menschen mit Handicap. Es ist geplant, ein Forum zum Gedanken- und Informationsaustausch einzurichten und Arbeitnehmer wie Arbeitgeber
erhalten die Möglichkeit, auf diesen Seiten Jobangebote und Jobgesuche zu schalten.

Wir
informieren Sie über Arbeitsmodelle sowie Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen, nennen Zahlen und Fakten und geben Tipps zur Führung schwerbehinderter Menschen.

Hier die News:




  
Die Newsübersicht

-
Modelle für "Altersgerechte Arbeitsbedingungen" gesucht
-
Behinderten Menschen eine Chance geben
Thönnes: "Unternehmen müssen noch mehr behinderten Menschen eine Chance geben"

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Barrierefrei vom Studium in den Beruf
-
Arbeitsagenturen blockieren Arbeitsplätze für
behinderte Menschen
-
Fast zwei Drittel erleben Mobbing am Arbeitsplatz
-
RKI unterstützt den Zugang schwerbehinderter Arbeitnehmer in Wissenschaft und Forschung
-
Der Sozialverband Deutschland zieht eine erste Bilanz der Einführung des Arbeitslosengeldes II
-
Was Hänschen nicht lernt? - IAT untersuchte Zusammenhänge zwischen Qualifikation und Lebensarbeitszeit Gute Aus- und Weiterbildung sichert auch die Beschäftigungschancen Älterer
-
Hüppe: Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf Rekordhoch
-
Wissenschaftliche Weiterbildung für Leiterinnen und Leiter von Pflege- und Behindertenheimen
- Junge Behinderte häufiger erwerbslos
- Hüppe: Regierung hat wenig Wissen
über Probleme bei beruflicher Eingliederung behinderter Menschen
-
„Humankapital entscheidet über Zukunft“
- Depression wird zur Volkskrankheit Nr. 1
Unternehmen müssen Erfolgsfaktor
Gesundheit stärker beachten
- Eine neue Richtlinie soll Arbeitnehmer vor den Gefahren
durch mechanische Schwingungen schützen
- Ist die zunehmende Belastung am Arbeitsplatz den Unternehmern gleichgültig?
- Behinderten Menschen den Berufsabschluss ermöglichen...
- Jobs ohne Barrieren
- Die Seele im Geschäftsleben - Kräfte freisetzen lernen / Ohne ausgeglichene Work-Life-Balance ist Mitarbeitermotivation nicht zu haben
-
Gesundheitsbelastung durch falsche Gesprächsführung
- Neue Peer Counseling Weiterbildung
- Infosystem zur beruflichen Rehabilitation immer häufiger genutzt
- Ab Herbst 2004 MitarbeiterIN gesucht
- Neuer EDV-Kurs in Augsburg: T.R.A.I.N.
T
raining - Anpassung - Integration
- Bundesregierung fördert Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- BfA: Barrierefreies Internetangebot für behinderte Menschen
- Türkischsprachiges Lexikon Behinderung und Beruf in NRW
- Jeder sechste EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter von Behinderung betroffen
- Online-Service für behinderte Menschen
zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

- Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
-
REHADAT-Elan berechnet Ausgleichsabgabe


 

Modelle für "Altersgerechte Arbeitsbedingungen" gesucht

19.06.2006 - Der demografische Wandel in Deutschland wird sich in den nächsten Jahren auch in den betrieblichen Altersstrukturen niederschlagen. Das von der Bundesregierung geförderte und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begleitete Modellprogramm soll neue Wege erschließen, um die Herausforderungen des demografischen Wandels in der Arbeitswelt zu bewältigen. Ziel des Modellprogramms ist es Betrieben und Beschäftigten Vorbilder und Entwürfe zum Thema ältere Beschäftigte an die Hand zu geben.


Bild: Pixelquelle

Im Rahmen der Ausschreibung werden Modellvorhaben gefördert, die für Betriebe mit altersgemischter oder einer durchschnittlich älteren Belegschaft Konzepte zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit entwickeln und in der Praxis erproben. Bedarf für Modellvorhaben besteht insbesondere für Berufe mit hoher spezifischer Belastung und vermeintlich "begrenzter Tätigkeitsdauer". Auch Aspekte der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen bei den Modellvorhaben eine Rolle spielen.

Prävention und Gesundheitsförderung bei älteren Arbeitnehmern können dazu beitragen, Krankheiten sowie krankheitsbedingte Frühverrentungen zu vermeiden; dies bringt nicht nur dem Einzelnen Gewinn, sondern unserer Gesellschaft insgesamt.

Die Modelle sollen zur sukzessiven Weiterentwicklung geeignet und dabei auch auf die späteren Beschäftigtenjahrgänge anwendbar sein. Erprobte Ansätze für die altersgerechte Gestaltung der Arbeit sollen in einem Handbuch zusammengefasst werden.

Projektanträge müssen bis zum 19. Juli 2006 eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie in der PDF-Datei, die Sie hier downloaden können.

Quelle: bmas


Behinderten Menschen eine Chance geben
Thönnes: "Unternehmen müssen noch mehr behinderten Menschen eine Chance geben"


12.06.2006 - Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, MdB, sprach auf der Veranstaltung der Initiative "job ? Jobs ohne Barrieren" in Wiesbaden zum Thema "Verbesserung der Beschäftigungschancen".

Thönnes erklärte vor rund 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, darunter zahlreichen Personalverantwortlichen aus Unternehmen:
"Soziale Verantwortung, etwa wenn es um die Einstellung von Menschen mit Behinderung geht, gehört auch zu einer guten Unternehmenskultur. Und sie ist Teil einer gewinnorientierten Unternehmensstrategie. Denn die allermeisten Arbeitgeber, die behinderte Menschen in ihrer Belegschaft haben, wollen auf diese hoch motivierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aus unternehmerischen Gründen nicht mehr verzichten."

Der Parlamentarische Staatssekretär bezeichnete es als ermutigend, dass im Jahr 2004 die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit auf 4,1 Prozent gestiegen und der Anteil der beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die überhaupt keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen auf 28 Prozent zurückgegangen ist. Im Jahr 2002 betrug dieser Anteil nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit noch über 38 Prozent.

Thönnes: "Trotz dieser erkennbaren Fortschritte:

Es warten immer noch zu viele behinderte und schwerbehinderte Menschen auf ihre Chance, am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Für ein Gemeinwesen, das sich auf Grundwerten wie Solidarität, Chancengleichheit, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit gründet, ist es völlig unakzeptabel, dass weiterhin über 35.000 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen."

Thönnes erklärte, die im Rahmen der Initiative "Jobs ohne Barrieren" koordinierten Aktivitäten und Projekte seien Modelle einer gelungen Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, die für eine Verbesserung der Beschäftigungssituation behinderter Menschen geschaffen worden sind. Hier verwies er insbesondere auf die zahlreichen positiven Beispiele, die im Rahmen der Initiative und der Schwerpunktveranstaltung vorgestellt werden.

Thönnes: "Diese Beispiele zeigen eines ganz deutlich:

Durch die gemeinsame Anstrengung aller Akteure aus Wirtschaft, Verbänden und Behindertenorganisationen kann Arbeit für Menschen mit Behinderungen geschaffen und gesichert werden. Wirtschaftliche Strategien und soziale Verantwortung müssen kein Widerspruch sein!"

In zwei Praxisrunden wurden sowohl Projekte der Initiative (wie "Motiviert integriert", "Jobbrücke" vom Sozialverband

VdK Deutschland, "Schulabgängerinnen" vom Jenaer Zentrum für selbstbestimmtes Leben, "ABBA" von RE-INTEGRA und "Die Jobbrücke" vom Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz) vorgestellt, als auch von Unternehmen (wie die Union Investment Service Bank, der Westdeutsche Rundfunk, die Nassauische Sparkasse und die Frort AG) dargestellt, wie sie die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben verwirklichen. 

Die Veranstaltung in Wiesbaden wurde von dem Integrationsunternehmen DBS gGmBH und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales organisiert.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Barrierefrei vom Studium in den Beruf

Internationale Praktikumsbörse für behinderte Studierende und Studienabsolventen beginnt die Arbeit / das EU-Projekt sucht Kooperationspartner 

29.03.2006 - Für behinderte Studienabsolventen ist es schwer einen geeigneten Praktikumsplatz im eigenen Land zu finden, im Ausland - nahezu unmöglich. Hier schafft das EU-Projekt "Übergang vom Studium zum Beruf für behinderte Menschen" Hilfe. Auf der Projekt-Homepage ( www.independentliving.org/studyworkabroad ) finden behinderte Studierende und Studienabsolventen Praktikums-, Ausbildungs- und Traineestellen in ganz Europa, die barrierefrei sind. Um diese Datenbank zu erstellen und aktuell zu halten, haben sich Institutionen aus 10 europäischen Länder unter der Leitung des „Independent Living Institut“ in Schweden zusammengeschlossen.

Für Deutschland hat das „Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Bad Kreuznach e.V.“ (ZSL Bad Kreuznach e.V.) die Koordination übernommen. Ziel ist es zunächst, eine Datenbank für den deutschsprachigen Raum zu erstellen, die barrierefreie Praktikums- und Ausbildungsmöglichkeiten auflistet. Darüber hinaus soll ein nationales Netzwerk geschaffen werden, das die Vertreter öffentlicher Stellen, Gewerkschaften und Behindertenorganisationen, so wie die Behinderten selbst einbindet. „Wir sind auf die Kooperationsbereitschaft und Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen und Einrichtungen, wie auch mit Arbeitgebern angewiesen.“ so Hubert Bernard, Projektleiter. Die Institution sucht Kooperationspartner, die barrierefreie Praktikumsplätze anbieten können und helfen wollen behinderten Studienabgängern eine echte Chance auf Weiterqualifizierung zu bieten.

„Ohne Berufserfahrung ist es trotz Studium schwer einen angemessenen Beruf zu finden“, das weiß Hubert Bernard aus eigener Erfahrung. „Wir wollen helfen, diese Hürde zu überwinden.“ Auf der Homepage des ZSL Bad Kreuznach e.V. werden alle Daten und Informationen zu Praktikums- und Traineestellen in Deutschland abrufbar sein. Diese werden dann in das europäische Netz eingespeist und sind somit europaweit verfügbar. Im zweiten Schritt informiert die gemeinnützige Einrichtung über Finanzierungsmöglichkeiten eines Praktikums in und außerhalb Deutschlands, barrierefreies Wohnen, Mobilität und persönliche Assistenz. Dies geschieht in persönlichen Beratungsgesprächen nach dem Modell des Peer Counseling, der Beratung von Behinderten durch Behinderte. Ob schnelle Info oder persönlichen Betreuung, hier finden behinderte Studierende und Studienabsolventen Hilfe und Unterstützung für einen guten Start ins Berufsleben.

Quelle: ZSL Bad Kreuznach e.V.


Arbeitsagenturen blockieren Arbeitsplätze für behinderte Menschen

12.05.2005 – In einer gemeinsamen Pressemitteilung fordern SoVD und BAGI die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit auf, die Anstrengungen zur beruflichen Eingliederung behinderter und schwerbehinderter Menschen zu verstärken. Behinderte und schwerbehinderte Menschen sind in besonderer Weise von Arbeitslosigkeit bedroht bzw. betroffen. Im März 2005 hat die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser mit 195 090 einen neuen Höchststand erreicht. Die spezifische Arbeitslosenquote Schwerbehinderter liegt mit rund 17 % weit über der allgemeinen Arbeitslosenquote.

Diese Entwicklung läuft der Zielsetzung der Bundesregierung zuwider, die umfassende berufliche und gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen sicherzustellen. Deshalb müssen alle Fördermöglichkeiten offensiv genutzt werden, um auch und gerade für behinderte Menschen berufliche Chancen zu erhalten bzw. zu eröffnen. Mit Sorge wird die zögerliche und restriktive Bewilligungspraxis der Arbeitsagenturen bei der beruflichen Eingliederung von behinderten Arbeitslosen beobachtet. Die Bundesagentur für Arbeit wird davor gewarnt, sich aus ihrem gesetzlichen Vermittlungsauftrag für diesen Personenkreis zurückzuziehen oder notwendige Förderleistungen nicht oder nur zögerlich zu gewähren.

Dies betrifft auch innovative Beschäftigungsmöglichkeiten wie Integrationsprojekte. Die im Sozialgesetzbuch Rehabilitation verankerten Integrationsprojekte haben sich bewährt und müssen weiter ausgebaut und fortentwickelt werden. Integrationsunternehmen, die mindestens 25 % schwerbehinderte Menschen beschäftigen, erfüllen eine überaus wichtige integrative Aufgabe.

Derzeit gibt es 500 Integrationsprojekte mit 15.000 Arbeitsplätzen, die wirtschaftliche Entwicklung ist positiv. Zurzeit werden viele Neugründungen, insbesondere in den Bereichen Supermärkte, Gastronomie und Hotels, vorbereitet. Die Neugründung von Integrationsfirmen droht aber vielerorts an der zögerlichen Bewilligung von Fördermitteln durch die Arbeitsagenturen zu scheitern. Diese zögerliche Bewilligungspraxis verhindert, dass neue Arbeitsplätze für behinderte Menschen entstehen. SoVD und BAGI fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, hier unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement soll sich einschalten und für die Belange behinderter Arbeitsloser einsetzen.

Quelle: SoVD und BAGI


Fast zwei Drittel erleben Mobbing am Arbeitsplatz

München - 12.04.2005 (ots) - Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht die Ausnahme, sondern leider nach wie vor die Regel in Deutschland. Das ist die Quintessenz einer aktuellen Umfrage des Online- Stellenportals stellenanzeigen.de unter 4.500 Beschäftigten. Demnach fühlen sich 61 Prozent der Arbeitnehmer gemobbt. Bei 34 Prozent sind es die „lieben Kollegen“, die ständig hänseln, in 30 Prozent der Fälle ist es der Chef höchstpersönlich. Gut ein Viertel (26 Prozent) der Beschäftigten kennen eigenen Angaben zufolge Mobbing am Arbeitsplatz gar nicht. 12 Prozent outeten sich in der Umfrage selbst als „aktive Mobber“.


Bild: photoCase

Offenbar greifen aber viel mehr Arbeitnehmer zu unfairen Methoden, um ihr eigenes berufliches Fortkommen zu beschleunigen. So gaben in der Umfrage von stellenanzeigen.de über die Hälfte (51 Prozent) zu, ihre körperlichen Reize einzusetzen, um „mit Busen und Po“ die Karriereleiter zu erklimmen. 29 Prozent greifen eigenen Angaben zufolge systematisch auf „vollen Körpereinsatz“ zu, um beruflich nach oben zu kommen. Ein Fünftel (20 Prozent) haben schon mindestens einmal die Idee einer Kollegin oder eines Kollegen gestohlen, um sich selbst damit zu brüsten. 14 Prozent bedienen sich nach eigenem Eingeständnis regelmäßig des „Ideen-Klaus“.

Der menschlich zweifelhaften Situation am Arbeitsplatz zum Trotz arbeiten mehr als die Hälfte (52 Prozent) der Arbeitnehmer in Deutschland länger als sie müssten, hat die Umfrage von stellenanzeigen.de zutage gefördert. 40 Prozent arbeiten nach eigenem Bekenntnis „so viel wie nötig“, ein knappes Zehntel (9 Prozent) weniger.


Quelle: stellenanzeigen.de



RKI unterstützt den Zugang schwerbehinderter Arbeitnehmer in Wissenschaft und Forschung

24.02.2005 - Schwerbehinderte Menschen sind im Berufsleben entgegen manchen Vorurteilen meist überaus engagiert, loyal, kompetent und kreativ. In der Forschung sind Menschen mit Handicaps bislang unterrepräsentiert. "Das Robert Koch-Institut engagiert sich daher im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL für eine Verbesserung des Zugangs von schwerbehinderten Arbeitnehmern in Forschung und Wissenschaft", sagt Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts. Der vom Paul-Ehrlich-Institut in Langen koordinierte Projektverbund "Vieles ist möglich - Tandempartner in der Wissenschaft" soll zum 1.7.2005 beginnen; die Laufzeit ist zweieinhalb Jahre. Die RKI-Projekte umfassen den gesamten beruflichen Werdegang, vom Ausbildungsberuf über Studium und Promotion bis hin zur Weiterqualifikation von Wissenschaftlern.


Bild: PhotoCase

Der Projektverbund wird aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert, außerdem durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn und dem Beauftragen der Bundesregierung für die Belange der behinderten Menschen. Die EU-Gemeinschaftsinitiative EQUAL zielt darauf ab, neue Wege zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheiten von Arbeitenden und Arbeitsuchenden auf dem Arbeitsmarkt zu erproben.

Im Mittelpunkt des Projektverbundes und der RKI-Projekte steht die Erprobung und Verbreitung des so genannten Tandem-Modells: Arbeitssuchende schwerbehinderte Wissenschaftler bilden mit nicht behinderten Wissenschaftlern oder technischen Assistenten ein kleines, sich ergänzendes Arbeitsteam, das die Handicaps des behinderten Partners ausgleicht. Im Robert Koch-Institut sollen im Rahmen des Projektes mehrere behinderte Wissenschaftler zusätzlich eingestellt werden.

Den Ansatz der Tandempartnerschaft integriert das Robert Koch-Institut auch in seine enge Zusammenarbeit mit den Berliner Hochschulen. Ein Projekt soll Informationsmöglichkeiten für behinderte Studierende und Mitarbeiter im universitären Bereich verbessern. Vorgesehen sind z.B. die Einrichtung von Promotionsstellen mit barrierefreien Laborarbeitsplätzen im Robert Koch-Institut und die Betreuung der Promotionsstudenten durch die Universität. Darüber hinaus hat das Robert Koch-Institut ein Projekt entwickelt, in dem gemeinsam mit einem Unternehmen der Chemiebranche Ausbildungsangebote für schwerbehinderte Jugendliche im dualen System vernetzt und erprobt werden sollen.

Alle Projekte werden zur Qualitätssicherung extern evaluiert. Ziel des Projektverbundes ist zum einen die Verbreitung der Möglichkeiten und neuen Konzepte in Hochschulen, Instituten und Betrieben. Außerdem sollen die Projekterfahrungen Ansätze für mögliche Novellierungen von Rechtsvorschriften liefern. So reicht etwa das bestehende Instrument der Arbeitsassistenz nicht aus, um für schwerbehinderte Menschen in der Wissenschaft tatsächlich qualifizierte Arbeitsplätze im Labor zugänglich zu machen. "Letztlich gilt es auch das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass von der Norm abweichende Eigenschaften wie eine Schwerbehinderung nicht als Beeinträchtigung empfunden werden", sagt Silvia Schuckert, Projektverantwortliche im Robert Koch-Institut und Leiterin des Personalreferates.

Quelle: Robert-Koch Institut



Der Sozialverband Deutschland zieht eine erste Bilanz der Einführung des Arbeitslosengeldes II

22.02.2005 -
Wir stellen fest: Hartz IV führt zu erheblichen sozialen Härten. Besonders hart trifft es diejenigen, die auf dem Arbeitsmarkt derzeit kaum eine Chance haben – die Älteren, Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und behinderte Menschen. Sie werden durch das Arbeitslosengeld II unter das Existenzminimum gedrückt.


Wir stellen fest: Hartz IV führt zu erheblichen sozialen Härten.
Foto: Pixelquelle

Bei der Umsetzung von Hartz IV treten eine Reihe von Problemen auf. Den dringlichsten Nachbesserungsbedarf sehen wir in den folgenden acht Punkten:

1. Vor allem in Optionskommunen werden Empfänger von Arbeitslosengeld II ohne Einzelfallprüfung zum Umzug aufgefordert. Solche Formschreiben sind rechtswidrig. Wir fordern die Kommunen auf, diese rechtswidrige Praxis einzustellen. Die Kommunen sind verpflichtet, eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Hierbei muss das soziale Augenmaß gewahrt werden. Geringfügige Überschreitungen der Angemessenheitsgrenze rechtfertigen eine Umzugsaufforderung nicht. Umzüge müssen die Ausnahme bleiben.

2. Trotz Härtefallregelung bei der Krankenversicherung bleiben noch Regelungslücken: Vielen früheren Sozialhilfeempfängern bleibt der Weg zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse trotz Härtefallzuschuss versperrt, weil sie die notwendigen Vorversicherungszeiten nicht erfüllen. Für diese Menschen muss dringend eine Lösung gefunden werden. Bislang fehlt auch noch die gesetzliche Absicherung des Härtefallzuschusses. Wir fordern Wirtschaftsminister Clement auf, dies umgehend auf den Weg zu bringen.

3. Für erwerbsfähige behinderte Menschen entstehen durch Hartz IV Rechtsunsicherheiten, die beseitigt werden müssen. Einige Optionskommunen sind fälschlicherweise der Ansicht, dass sie nicht für die berufliche Wiedereingliederung behinderter Menschen zuständig sind. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.

4. Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II sind zu niedrig bemessen. Sie sichern nicht das Existenzminimum. Wir fordern daher eine unverzügliche Neubemessung der Regelsätze. Unterschiedliche Regelsätze in Ost- und Westdeutschland sind nicht mehr zu rechtfertigen. Wir fordern gleiche Regelsätze für Ost und West.

5. Die niedrigen Zuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld II-Bezieher sind kontraproduktiv. Anstatt einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu bieten, wird das Gegenteil erreicht. Wir fordern einen Grundfreibetrag von mindestens 240 Euro. Damit können auch Fehlanreize gegenüber Ein-Euro-Jobs vermieden werden.

6. Der Kinderzuschlag, der Familien mit geringem Einkommen vor der Bedürftigkeit schützen soll, führt in vielen Fällen zu einer massiven Ungleichbehandlung von Familien. Der Kinderzuschlag blockiert den Bezug von Arbeitslosengeld II, mit dem sich viele der Betroffenen besser stellen würden. Wir fordern, den Kinderzuschlag so zu gestalten, dass die jeweils günstigere Regelung greift.

7. Das Schonvermögen für die Altersvorsorge ist zu gering. Wir fordern daher, den Grundfreibetrag wieder zu erhöhen.

8. Bereits abgeschlossene Vereinbarungen der Arbeitsagenturen mit Arbeitslosen über 58 Jahren, die den Bezug von Arbeitslosenhilfe bis zum Renteneintritt vorsahen, müssen eingehalten werden. Entgegen der Vereinbarung erhalten sie jetzt das niedrigere Arbeitslosengeld II. Das ist Vertragsbruch. Drei Musterklagen von SoVD-Mitgliedern sind bereits anhängig.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Einführung von Hartz IV sorgfältig zu prüfen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und unsere Vorschläge für Nachbesserungen aufzugreifen. Das ausführliche Pressestatement von SoVD-Präsident Bauer können Sie auf der Internetseite www.sovd.de abrufen.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Quelle: ots / Dorothee Winden - SoVD-Bundesverband



Was Hänschen nicht lernt? - IAT untersuchte Zusammenhänge zwischen Qualifikation und Lebensarbeitszeit

Gute Aus- und Weiterbildung sichert auch die Beschäftigungschancen Älterer

14.02.05 Wer besser qualifiziert ist findet nicht nur leichter eine Stelle, sondern hat auch später größere Chancen nach dem 55. Lebensjahr beschäftigt zu bleiben. Eine gute schulische und berufliche Bildung ist mittlerweile nicht nur "Eintrittsticket" für den Arbeitsmarkt sondern längst auch Voraussetzung für die Verlängerung der "Aufenthaltsberechtigung" im Beschäftigungssystem. Wie Untersuchungen des Instituts Arbeit und Technik (IAT /Gelsenkirchen) zeigen, steigen in allen 15 Ländern der alten EU die Beschäftigungsquoten sowohl der 25- bis 44-jährigen als auch der 55- bis 64-jährigen Männer und Frauen mit dem Qualifikationsniveau. "Die Qualifikation ist in den letzten Jahren zur neuen zentralen Dimension sozialer Ungleichheit in unserer Gesellschaft geworden!" stellt IAT-
Vizepräsident Prof. Dr. Gerhard Bosch fest.

Nicht zuletzt die langjährige Vorruhestandspraxis hat dazu beigetragen, dass in Deutschland, aber auch Österreich, Frankreich, den Niederlanden und Belgien vor allem geringer Qualifizierte über 55 Jahre keiner Beschäftigung mehr nachgehen. "Allerdings hat sich die Kultur des vorzeitigen Ruhestandes in diesen Ländern auch auf die Personen mit mittlerer Qualifikation ausgebreitet, während die hoch Qualifizierten zwischen 55 und 64 Jahren zumeist noch sehr hohe Beschäftigungsquoten aufweisen", so der IAT-
Arbeitsmarktforscher Dr. Sebastian Schief.

Gerade in Deutschland zeigt sich dieses Muster besonders stark. Bei den gering Qualifizierten, aber auch bei Frauen und Männern mit mittlerer Qualifikation liegt die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-Jährigen in Deutschland um mehr als die Hälfte unter der der 45- bis 54-Jährigen. Das EU-Ziel einer Beschäftigungsquote für Ältere von 50 Prozent wird in Deutschland nur bei der relativ kleinen Gruppe der hoch qualifizierten Männer zwischen 55 und 64 Jahren erreicht. Zum Vergleich: Schweden erreicht diese Quote für Männer und Frauen in allen Qualifikationsgruppen und neben Portugal als einziges EU-Land auch bei den gering qualifizierten Frauen (52,3 Prozent).

Dass gering Qualifizierte früher in Rente gehen bedeutet im Übrigen nicht unbedingt, dass diese Gruppe eine kürzere Lebensarbeitszeit aufweist. Die gering qualifizierten 55- bis 64-Jährigen haben in Deutschland im Durchschnitt 3,3 Jahre früher als hoch Qualifizierte eine Erwerbstätigkeit aufgenommen.

Die Erwerbsbeteiligung einiger Gruppen von Ausländern liegt erheblich unter dem ohnehin schon niedrigen Niveau der Deutschen. So sind in Deutschland etwa nur noch 20 Prozent aller türkischen Männer zwischen 50 und 64 Jahren und kaum mehr als 10 Prozent der türkischen Frauen beschäftigt. Bei ihnen häufen sich verschiedene Risiken wie niedrige Qualifikation, vorherige Beschäftigung in Krisenbranchen und auf einfachen Arbeitsplätzen, die besonders von Rationalisierungen oder Verlagerungen betroffen sind. Hinzu kommt bei diesen Gruppen eine "starke Erwartenshaltung" vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können.


Das Qualifikationsproblem bei der Beschäftigung Älterer erstreckt sich auch auf die Weiterbildung. Es sind vor allem die gering qualifizierten Älteren, die von Weiterbildung ausgeschlossen sind. Arbeitsmarktpolitisch war das bislang kein Problem, da gerade diese Gruppe von Beschäftigten vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausschied. Es gibt aber auch große Gruppen von Personen mit mittlerer Qualifikation, die in arbeitsorganisatorisch und technisch wenig innovativen Betrieben gearbeitet haben und damit den Anschluss verloren haben. "Die Rentenreform muss bildungspolitisch, also durch Lernangebote vor allem für die geringer Qualifizierten unterfüttert werden, damit sie nicht nur die Arbeitslosigkeit Älterer ansteigen lässt", so Prof. Bosch.

Quelle: Institut Arbeit und Technik


Hüppe: Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter auf Rekordhoch

Berlin (ots) 19.01.2005 - Anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitslosenzahlen für Dezember 2004 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter hat im vergangenen Dezember mit 178.410 Menschen den höchsten Stand seit Anfang des Jahres 2002 erreicht – diese Steigerung ergibt sich trotz der neuen Berechnungsgrundlage für die Arbeitslosenzahlen seit dem 1. Januar 2004, nach der die Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten.

Damit ist ein Großteil des vermeintlichen Erfolgs, den die Bundesregierung mit ihrer Kampagne „50.000 Jobs für Schwerbehinderte“ erreicht hat, wieder aufgezehrt worden. Am Ende der Kampagne, im Oktober 2002, betrug die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen noch knapp 145.000.

Die Bundesregierung hatte nach Abschluss der Kampagne viel Lob für sich selber übrig. Auch im letzten Dezember erschienenen „Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ bescheinigt sich die Regierung, „sehr erfolgreich“ beim Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter zu sein. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache:

Bei näherem Hinsehen stellt sich heraus, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit zum größten Teil den Abgängen in die Nichterwerbstätigkeit zu verdanken ist, und das durchgängig seit 1998. Das bedeutet, dass schwerbehinderte Menschen aus der Arbeitslosigkeit beispielsweise in die Rente oder die stille Reserve wechseln, nicht jedoch in die Erwerbstätigkeit. Der Anteil dieser Menschen an den Abgängen aus der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter betrug 1998 noch knapp 50 %, und hat sich bis zum Jahr 2003 auf über 60 % gesteigert. Hier wird eine Augenwischerei sondergleichen betrieben. Von einem Erfolg kann keine Rede sein.

Auffällig ist weiterhin, dass die Zahl der Eingliederungszuschüsse zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen seit 2002 rückläufig ist. Dieser Zuschuss, der bis zur Höhe von 70 % des Arbeitgeberbruttos bewilligt werden kann, bei Ausbildungen bis zu 100 %, haben im Jahr 2003 rund 2.000 Schwerbehinderte weniger erhalten als 2002. Um Lösungen für die sicher nicht einfachen Probleme behinderter Menschen am Arbeitsmarkt zu finden, muss man den Tatsachen ins Auge sehen, anstatt sich selber in die Tasche zu lügen. Der konsequente Ausbau der Integrationsfachdienste kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wieder mehr Menschen mit Behinderung auch tatsächlich in Beschäftigung vermittelt, anstatt aufs Abstellgleis geschoben werden. Die vorhandenen Förderinstrumente müssen weitestmöglich ausgeschöpft werden, um die Bereitschaft der Arbeitgeber aufrecht zu erhalten, behinderte Menschen zu beschäftigen. Weiterhin muss sichergestellt werden, dass die Kommunen, die sich auf Grund von Hartz IV für die Übernahme der Aufgaben der Agenturen für Arbeit entschieden haben, den komplexen Aufgaben bei der Vermittlung behinderter Arbeitsloser gerecht werden können.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion



Wissenschaftliche Weiterbildung für Leiterinnen und Leiter von Pflege- und Behindertenheimen

20.12.04 - Der Fachbereich Pflege und Gesundheit der Fachhochschule Fulda bietet ab April 2005 eine wissenschaftliche Weiterbildung für Leiterinnen und Leiter von Pflege- und Behindertenheimen an.
Die fachlichen und humanen Anforderungen an die Betreuung und Pflege alter und behinderter Menschen steigen ständig. Das Bildungsangebot soll die Heimleiterinnen und Heimleiter befähigen, eine an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte und zugleich ökonomische Gestaltung der Pflege und Betreuung zu gewährleisten. Dies setzt eine erweiterte Qualifikation insbesondere im Management voraus.
Das Angebot richtet sich an bereits tätige Heimleiterinnen und Heimleiter ohne entsprechende Weiterbildung, Heimleiter/innen mit entsprechender Weiterbildung zur Vertiefung und Verbreiterung ihrer Qualifikationen, geeignete Fachkräfte, die eine solche Position anstreben (z.B. Altenpfleger/in, Gesundheits-/Krankenpfleger/in, Heilerziehungpfleger/in) aber auch an Personen mit kaufmännischer Berufsausbildung und Hochschulabsolventen der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Gerontologie, Sozialarbeit und -pädagogik, Betriebs- und Volkswirtschaftslehre etc.).

Die vom Hessischen Sozialministerium anerkannte Bildungsmaßnahme dauert eineinhalb Jahre (3 Semester). Es sind Präsenzveranstaltungen (i.d.R. an 2 Tagen in der Woche, bevorzugt freitags und samstags) sowie E-Learning- und Distance-Learning-Elemente vorgesehen, die die Präsenzphasen zeitlich verringern.
Das Angebot ist in sechs Module eingeteilt und umfasst insgesamt 45 sogenannte Credits, das sind 1.125 Stunden Lernarbeit (Veranstaltungen, Nacharbeit, Selbststudium).
Folgende Module sind vorgesehen: Wirtschaftliche Grundlagen des Managements, Theoretische und konzeptionelle Grundlagen aus pflege- und gesundheitswissenschaftlicher Sicht, Arbeitswissenschaftliche und rechtliche Grundlagen, Anforderungen an die Umsetzung von Betreuungskonzepten einschließlich der pflegerischen Betreuung, Personalmanagement sowie Unternehmens- und Qualitätsmanagement.
Jedes Modul wird mit einer Prüfung (mündlich oder schriftlich) abgeschlossen. Für bestandene Module wird eine Bescheinigung über Ziele, Inhalte, erreichte Credits und Note ausgestellt. Der Abschluss der gesamten Bildungsmaßnahme wird mit einem Zertifikat "Wissenschaftliche Weiterbildung zum/zur Heimeiter/in" der Fachhochschule Fulda bestätigt.

Für Personen, die noch nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, schafft sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige.
Für Personen, die bereits zu Beginn der Bildungsmaßnahme die Hochschulzugangsberechtigung haben, können erfolgreich abgeschlossene Module bei der Aufnahme eines Bachelor-Studiums "Gesundheits- oder Pflegemanagement" bis zur Höhe von 40 Credits anerkannt werden.
Der Weiterbildungsabschluss wird mit einem Jahr auf die hauptberufliche Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 HeimPersV grundsätzlich angerechnet.

Der Besuch der Bildungsmaßnahme ist kostenpflichtig. Es wird ein schriftlicher Studienvertrag abgeschlossen. Die Studiengebühren betragen insgesamt 5.300 Euro inclusive der Prüfungs- und Verwaltungskosten. Hinzu kommen ggf. noch Kosten für Unterkunft und Verpflegung während der Präsenzphasen. Der Fachbereich ist ggf. bei der Zimmersuche behilflich.

Eine Anmeldung ist nur für die gesamte Weiterbildungsmaßnahme möglich. Anmeldungen bitte bis 15. Februar 2005 mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnissen und Berufsnachweisen an:
Fachhochschule Fulda, Fachbereich Pflege und Gesundheit, Leipziger Straße 119, 36039 Fulda. Tel: 0661 9640-600, Fax: 0661 9640-649

Weitere Informationen durch Prof. Dr. Hans-Jürgen Brückner
(Telefon: 0661 9640-624, E-Mail: h-j.brueckner@pg.fh-fulda.de,
Internet: http://www.fh-fulda.de/fb/pg/index.htm)



Junge Behinderte häufiger erwerbslos

Wiesbaden 02.12.2004 - Nach heute veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten im Mai 2003 in Deutschland 8,4 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung.Im Durchschnitt war somit jeder zehnte Einwohner behindert. Gegenüber 1999 ist die Zahl der behinderten Menschen um 3% bzw. 273.000 Personen gestiegen.

Menschen gelten entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Normale Alterserscheinungen sind somit keine Behinderungen im Sinne des SGB IX.

Die statistische Erhebung unter dem Titel «Lebenslagen der behinderten Menschen», die nach dem Mikrozensus durchgeführt wurde, ergab, dass rund 6,7 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert sind und 1,7 Millionen Personen leichter behindert. Mehr als die Hälfte der Behinderten (54%) sind Männer, 72% der behinderten Menschen waren im Erhebungszeitraum 55 Jahre oder älter. Der entsprechende Anteil dieser Altersgruppe bei den nichtbehinderten Personen betrug demgegenüber nur 28%. Von den 8,22 Mill. Behinderten, die in privaten Haushalten lebten, wohnten und wirtschafteten 29% allein.

Junge behinderte Menschen im Alter von 25 bis 44 Jahren leben häufig unter ganz anderen Umständen als nichtbehinderte Menschen gleichen Alters:
  • Behinderte Menschen zwischen 25 und 44 Jahren sind häufiger ledig und leben öfter allein als Nichtbehinderte in dieser Altersklasse. Der Anteil der Ledigen unter den behinderten Menschen beträgt in diesem Alter 49%; der entsprechende Anteil bei den Nichtbehinderten 34%. Der Anteil der in privaten Haushalten allein Lebenden bei den 25- bis 44-jährigen behinderten Menschen liegt bei 25%; bei den Nichtbehinderten bei 17%.
  • 15% der behinderten Menschen im Alter von 25 bis 44 Jahren hatten keinen Schulabschluss; bei den Nichtbehinderten waren deutlich weniger in diesem Alter (2%) ohne Abschluss. Abitur hatten hingegen 11% der behinderten und 24% der nichtbehinderten Menschen in dieser Altersklasse.
  • Am Arbeitsmarkt zeigt sich eine geringere Teilhabe der jungen behinderten Menschen: 72% der behinderten Menschen im Alter von 25 bis 44 Jahren waren erwerbstätig oder suchten nach einer Tätigkeit; bei den Nichtbehinderten waren es in diesem Alter 88%. Die behinderten Menschen zwischen 25 und 44 waren auch häufiger erwerbslos. Die Erwerbslosenquote beträgt bei ihnen 14%, die entsprechende Quote bei den Nichtbehinderten 10%.
  • Junge behinderte Menschen verdienen häufig weniger als Nichtbehinderte: So hatten z. B. bei den 25- bis 44-jährigen behinderten Menschen in 2-Personenhaushalten 36% ein Haushaltsnettoeinkommen von unter 1.700 Euro. Dieser Anteil beträgt bei den Nichtbehinderten hingegen 24%.
  • Behinderte Menschen von 25 bis 44 Jahren waren öfter krank als nichtbehinderte Menschen diesen Alters: Der Anteil der Kranken beträgt bei den behinderten Menschen in diesem Alter (einschließlich der Unfallverletzten) 32%; bei den Nichtbehinderten 6%.
Mit zunehmendem Alter nähern sich die Lebensumstände zwischen der Gruppe der behinderten und nichtbehinderten Menschen häufig an. 6% der behinderten Menschen gaben an, dass sie rund um die Uhr Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung benötigen.

Diese und weitere ausführliche Daten sind dem Beitrag «Lebenslagen der behinderten Menschen» in: «Wirtschaft und Statistik», Heft 10/2004, S. 1181 - 1194 zu entnehmen. Eine elektronische Fassung kann kostenlos unter der Internet-Adresse www.destatis.de/allg/d/veroe/d_wistasoz.htm abgerufen werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt


Hüppe: Regierung hat wenig Wissen über Probleme bei beruflicher Eingliederung behinderter Menschen

23.11.2004 - Zur Antwort auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU zur beruflichen Ersteingliederung und Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter und behinderter Menschen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der CDU/CSU-Fraktion nach der Zukunft der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen lässt zwar den guten Willen der Bundesregierung erkennen, hat vor allem aber Informationsdefizite und erhebliche Mängel in der Umsetzung.

Die Anzahl der für den Rehabilitationsbereich zuständigen Mitarbeiter in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich im Vergleich zum Jahr 2003 mehr als halbiert. Dies trifft sowohl auf die Regionaldirektionen als auch auf die Zentrale der BA zu. Zudem ist nicht bekannt, wie viele Planstellen in der Zentrale der BA auf den Bereich Rehabilitation entfallen. Wie bei einer solch desolaten Personalplanung sichergestellt werden soll, dass behinderte Menschen weiterhin adäquate Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung erhalten, bleibt schleierhaft. Denn der Bereich der Rehabilitation ist ein Spezialgebiet, das nicht ohne weiteres von anderen Bereichen mit bearbeitet werden kann.

Weiterhin wird nicht klar, wie das Bundesgesundheitsministerium durch die Fachaufsicht über die BA darauf hinwirkt, dass die Ansprüche behinderter Menschen adäquat berücksichtigt werden. Die in der Anfrage angesprochenen Probleme der regional unterschiedlichen Bewilligungspraxis bei Eingliederungsmaßnahmen und die Problematik, dass vielerorts die Rechtsansprüche Behinderter auf berufliche Rehabilitation nur noch zögernd erfüllt werden, sind dem Ministerium nicht bekannt. Es geht vielmehr davon aus, dass die Agenturen für Arbeit ihre Aufgaben sachgerecht erfüllen, ohne dies überzeugend untermauern zu können.

Fraglich bleibt auch, wie die Bedürfnisse stark lernbehinderter Jugendlicher im Fachkonzept für Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen zukünftig berücksichtigt werden sollen. Es bleibt zu befürchten, dass diese besonders betroffenen Jugendlichen durch das Raster der vorgeschalteten Eignungsanalyse fallen und so perspektivlos bleiben. Die Bundesregierung kann auf diese Frage keine überzeugende Antwort geben.

Bedenklich stimmt, dass die Anzahl der bewilligten Maßnahmen, die zu einem qualifizierten Abschluss führen, bei allen Trägern seit 2002 rückläufig waren. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage ist es gerade wichtig, benachteiligten Menschen eine hochwertige Ausbildung zu ermöglichen, damit sie im Konkurrenzkampf um Arbeitsstellen möglichst gute Startvoraussetzungen haben.

Zu den Integrationserfolgen behinderter Menschen nach Rehabilitationsmaßnahmen verfügt die BA über keine empirisch gesicherten Daten. Wie soll aber ohne solche Informationen die Effektivität und Sinnhaftigkeit von Maßnahmen beurteilt werden? Die Bundesregierung betont selber, dass ein wirtschaftlicher und sparsamer Umgang mit den vorhandenen Mitteln betrieben werden muss. Nachhaltig wirtschaftlich kann aber nur die Förderung von Maßnahmen sein, die in höchstmöglichem Maße zur Vermittlung auf den Arbeitsmarkt führen.

Eine engagierte Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung und Behinderung muss sich mit den Realitäten auseinandersetzen, mit denen die Menschen konfrontiert sind. Das Engagement darf sich nicht in der Durchführung von Kampagnen erschöpfen. Das Programm „50.000 Jobs für Schwerbehinderte“, das von 2000 bis Ende 2002 lief, war ein gigantisches Strohfeuer, das keine nachhaltigen Erfolge verzeichnen konnte.

ots-Originaltext: CDU/CSU – Bundestagsfraktion


„Humankapital entscheidet über Zukunft“

[BMWA] 12.11.2004 "Die heutigen Investitionen in das Humankapital entscheiden über die Zukunft der Unternehmen und die Zukunft unseres Landes im globalen Wettbewerb", so Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit am 11. November auf dem INQA-Personalforum in Berlin.

"Schon heute ist sicher, dass sich der Wettbewerb der Zukunft auf den Personalmärkten entscheidet. Der nationale und internationale Wettstreit um die besten, qualifiziertesten und motiviertesten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat längst begonnen. Emotion, Motivation, Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter sind wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit und Ertragskraft eines Unternehmens. Eine hoch ausprägte Arbeitsplatzqualität ist auch angesichts der demographischen Entwicklung unerlässlich", so Andres weiter.

Foto: Gerd Andres
Gerd Andres

Des weiteren wies Andres darauf hin, dass bei der Kreditvergabe in Folge von Basel II vermehrt soziale Faktoren beim Rating und bei der Bewertung von Firmen herangezogen würden. All das verdeutliche, warum dem Thema Gesundheit gerade auch im Bereich des Personalmanagements stärkere Beachtung zukommen müsse, betonte Andres.

Eine klare Absage erteilte Andres an sämtliche Frühverrentungspläne, "die immer wieder an uns herangetragen werden" und forderte stattdessen eine stärkere Investition in Humankapital. Andres: "Es gibt keinen Mangel an Erkenntnis, sondern einen Mangel an Umsetzung."

Mit dem Thema "Erfolgsfaktor Gesundheit" beschäftigten sich auf der Veranstaltung in Berlin 160 Personalverantwortliche aus Unternehmen und Institutionen. Zu den Themen zählten alle Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements von innovativen Arbeitszeitmodellen, über die Problematik von Work-Life-Balance bis hin zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Veranstaltet wurde das Forum von der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). Kooperationspartner des Forums waren: BKK, Management Circle, das Netzwerk Unternehmen für Gesundheit und die psychonomics AG.

Quelle: BMWA-Pressemitteilung


Depression wird zur Volkskrankheit Nr. 1
Unternehmen müssen Erfolgsfaktor Gesundheit stärker beachten

Berlin (ots) 11.11. 2004 - Die Depression wird zur Volkskrankheit des 21. Jahrhunderts. Dies sagte Professor Michael Kastner in Berlin auf dem INQA-Personalforum. Kastner, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Uni Dortmund: "Unternehmen, die im Wettbewerb bestehen wollen, müssen sich darauf einstellen, dass künftig immer mehr Mitarbeiter psychische Probleme haben werden. Gesundheit im Betrieb wird damit zunehmend zu einem Erfolgsfaktor, der als Kernprozess der Unternehmung zu betrachten und zu managen ist."

Nach Meinung des Dortmunder Experten ist der Zuwachs psychischer Erkrankungen auf die  zunehmende Dynaxität (Komplexität plus Dynamik) moderner Lebens- und Arbeitsprozesse zurückzuführen. Damit könne das Entwicklungstempo des Menschen oftmals nicht mithalten. Es komme zu wiederholten Erfahrungen persönlicher Überforderung  und dem krankmachenden Schluss, den Anforderungen modernen Lebens dauerhaft nicht gewachsen zu sein.

Kastner: "Unternehmen müssen daher dem Thema Gesundheit künftig eine größere Bedeutung beimessen. Gesundheit in der Organisation - das ist nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern  gehört zum Kern des Managementprozesses."

Mit dem Thema "Erfolgsfaktor Gesundheit" beschäftigten sich auf der in Berlin stattfindenden Veranstaltung 160 Personalverantwortliche aus Unternehmen und Institutionen. Zu den
Themen zählten alle Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements - von innovativen Arbeitszeitmodellen, über die Problematik von Work-Life-Balance bis hin zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Veranstaltet wurde das Forum von der Initiative Neue Qualität der
Arbeit (INQA), einer gemeinsamen Initiative von Sozialpartnern, Sozialversicherungsträgern, Bund, Ländern, Stiftungen und Unternehmen. Kooperationspartner des Forums waren: BKK, Management
Circle, das Netzwerk Unternehmen für Gesundheit und die psychonomics AG.

Quelle: Initiative Neue Qualität der Arbeit

 


Good Vibrations aus Brüssel
Eine neue Richtlinie soll Arbeitnehmer vor den Gefahren durch mechanische Schwingungen schützen

15.09.04 - Unterschätztes Brüssel. Die bescheidene Wahlbeteiligung bei den Europawahlen Mitte Juni hat einmal mehr deutlich gemacht, dass den meisten Bürgern die Tragweite von Entscheidungen der EU noch immer nicht bewusst ist. Zu den wichtigsten Themen gehören nicht zuletzt die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer im geeinten Europa.
  
Wer bei der Arbeit ständig mechanischen Schwingungen ausgesetzt ist, für den besteht eine erhöhte Gefahr von Muskel- und Skelettschädigungen, neurologischen Erkrankungen und Durchblutungsstörungen, die unter Umständen chronisch werden können. Immerhin 1,6 Millionen Arbeitnehmer dürften allein in Deutschland solchen Ganzkörperschwingungen ausgesetzt sein, besonders betroffen sind beispielsweise die Fahrer von Erdbaumaschinen.
  
Schon vor zwei Jahren hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die diese Arbeitnehmer besser schützen soll. Geregelt wird insbesondere, in welchem Umfang ein Arbeitnehmer täglich maximal diesen Schwingungen ausgesetzt sein darf. Schon ab dem kommenden Jahr gilt die Richtlinie, ab 2011 werden die Vorschriften dann verbindlich. Spätestens jetzt drohen Firmen, die sich nicht daran halten, harte Sanktionen. Noch wichtiger: Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber unzulässig langen Schwingungen ausgesetzt wird, kann diesen - und nicht etwa die Berufsgenossenschaft - belangen, falls gesundheitliche Schäden auftreten.
  
Vor allem die Hersteller von Sitzen sind also gefordert, die jeweiligen Schwingungsklassen technologisch zu erfüllen. Auf größtmöglichen Schwingungskomfort setzt der bayerische Sitzhersteller Grammer mit seiner Neuheit "Primo" für Stapler und kompakte Baumaschinen. Der Markt- und Technologieführer aus Amberg präsentiert damit einen Sitz, der als erstes Produkt seiner Art mit einer niedrigaufbauenden Luftfederung oder alternativ einer mechanischen Federung mit Gewichtsschnelleinstellung ausgestattet ist. Mit dem neuen Produkt ist der renommierte Hersteller aus Bayern bereits jetzt für die strengen EU-Normen bestens gerüstet.

ots Originaltext: djd Deutsche Journalisten Dienste


Ist die zunehmende Belastung am Arbeitsplatz den Unternehmern gleichgültig?

13.08.2004 - Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz nehmen zu. Vor allem psychische Belastungen wie Terminhetze, Arbeitsintensität und Verantwortungsdruck in den Betrieben sind in den letzten fünf Jahren in rund 90 Prozent aller Betriebe gewachsen. Doch dagegen unternommen wird in den Betrieben zu wenig - in erstaunlich vielen Betrieben noch nicht einmal das gesetzlich Vorgeschriebene.

Dies ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung bei mehreren tausend Betriebs- und Personalräten in allen Branchen Deutschlands. Die Befragung galt der faktischen Gesundheitsbelastung und der betriebenen Belastungsprävention am Arbeitsplatz.

Schon seit 1996 fordert das damals veränderte Arbeitsschutzgesetz die Arbeitgeber auf, die körperlichen und physischen Arbeitsbelastungen am Arbeitsplatz mit einer so genannten Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und so gering wie möglich zu halten. Doch mit der praktischen Umsetzung des Gesetzes scheint es zu hapern: Nur die Hälfte aller befragten Betriebe hat in den letzten acht Jahren die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt; von den kleineren Betrieben bis zu 50 Beschäftigten sogar nur jeder dritte. Psychische Belastungen werden dabei kaum berücksichtigt. Trotz der gesetzlichen Vorgaben werden sie nur in 23 Prozent der Gefährdungsbeurteilungen ausdrücklich berücksichtigt.

Und was folgt in der betrieblichen Praxis aus den erkannten Problemen der Gefährdungsbeurteilung? Zu wenig: nach Auskunft der Betriebsräte werden nur in jedem dritten Betrieb die empfohlenen Maßnahmen auch umgesetzt. Bezogen auf alle Betriebe praktizieren also nur rund 16 Prozent von ihnen so etwas wie eine vorbeugende betriebliche Gesundheitspolitik.

Der geringe und teilweise gesetzeswidrige Stellenwert von betrieblicher Gesundheitsprävention geht nach den WSI-Befragungsergebnissen überwiegend auf die Scheu der Arbeitgeber vor entsprechenden Kosten zurück. Aber auch Gleichgültigkeit gegenüber betrieblichen Gesundheitsgefahren spielt eine große Rolle.

Die Befragungsergebnisse legen insgesamt die Frage nahe, ob das Arbeitsschutzgesetz von 1996 in der jetzigen Ausprägung mit einer Betonung auf Freiwilligkeit der Betriebe seinen Zweck erfüllen kann.

Quelle: Arbeit und Gesundheit - Das Portal der Berufsgenossenschaften



Behinderten Menschen den Berufsabschluss ermöglichen...

...durch Nachteilsausgleich in Prüfungen!
- BIBB veröffentlicht Handbuch mit Fallbeispielen für die Prüfungspraxis -

06.08.2004 - Behinderte Menschen haben bei beruflichen Zwischen- und Abschlussprüfungen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf besondere Berücksichtigung ihrer Behinderung. Prüfungen in den neuen bzw. modernisierten Berufen müssen daher ebenso wie in den traditionellen Berufen den spezifischen Behinderungen der Prüfungsteilnehmer/innen angepasst werden. Mehr Zeit für die Bewältigung der Prüfungsaufgaben, Durchführung der Prüfung am Arbeitsplatz, psychische Unterstützung durch eine Begleitperson während des Prüfungsverlaufs, häufigere Pausen oder auch der Einsatz von Lese- und Schreibhilfen sowie des Computers haben kompensatorische Wirkung und können behinderungsbedingte Nachteile im Prüfungsgeschehen ausgleichen.

Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in seinem Forschungsprojekt "Analyse der Prüfungsmodalitäten für Menschen mit Behinderungen". 1985 hatte der Hauptausschuss des BIBB eine grundlegende Empfehlung "zur Berücksichtigung besonderer Belange behinderter Menschen bei Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfung" ausgesprochen. In dem Forschungsprojekt wurde der Frage nachgegangen, wie diese Empfehlung heute in der Praxis umgesetzt wird. Untersucht wurde u.a., welche Auswirkungen die neuen und modernisierten Berufsbilder bzw. die veränderten beruflichen Anforderungen sowie die neuen handlungsorientierten Prüfungsvorschriften auf die Prüfungsmodifikationen haben und welche Kompensationswege die Praxis bei der Prüfungsgestaltung verschieden behinderter Menschen geht.

Im Rahmen der Untersuchung, in die sämtliche Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke einbezogen waren, wurden die befragten Institutionen um Beispiele für die von ihnen gewählten Prüfungsmodifikationen und um die Darstellung konkreter Praxisfälle in ihrer Einrichtung gebeten. Die jetzt vom BIBB herausgegebene Veröffentlichung "Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer. Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis"

stellt in ca. 90 Einzelfällen aus der Praxis Prüfungsmodifikationen für Menschen mit Körperbehinderung, Lernbehinderung, Mehrfachbehinderung, psychischer Behinderung (einschließlich Autismus) und Sinnesbehinderung (Hör-/Sprachbehinderung, Sehbehinderung) vor. Das Berufsspektrum, in denen dabei die behinderten Menschen ihre Prüfung ablegten, reicht u.a. vom Beruf Bauzeichner/in über den/die Bürokaufmann/frau, Tischler/in, Raumausstatter/in und Gärtner/in bis hin zu den Industrie-, Feingeräte- und Informationselektroniker/innen,

fasst die vorgelegten Beispiele zu Modifikationsarten zusammen und ordnet sie den verschiedenen Behinderungsformen zu, bei denen sie angewendet wurden,

gibt allgemeine Informationen zu Prüfungsmodifikationen für blinde und sehgeschädigte sowie hörgeschädigte Menschen,

stellt Formblätter zur Beantragung der Gewährung besonderer Hilfen zur Verfügung,

informiert umfassend über die Ergebnisse des Forschungsprojekts "Analyse der Prüfungsmodalitäten für Menschen mit Behinderung".

Intention des umfangreichen Handbuchs ist, das Wissen der Bildungsträger, Beratungsstellen, der Prüfungspraxis und nicht zuletzt der Menschen mit Behinderung selbst um das große Spektrum möglicher Prüfungsmodifikation zu verbreitern und erprobte Wege aufzuzeigen, wie behinderungsbedingte Benachteiligungen im Prüfungsgeschehen auf geeignete Weise ausgeglichen werden können.

Die Veröffentlichung von Saskia Keune und Claudia Frohnenberg, "Nachteilsausgleich für behinderte Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer. Handbuch mit Fallbeispielen und Erläuterungen für die Prüfungspraxis", ist zum Preis von 19,90 Euro zu beziehen beim W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG, Postfach 10 06 33, 33506 Bielefeld, Tel. 0521/911 01-11, Fax: 0521/911 01-19, E-Mail: service@wbv.de

Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)



Jobs ohne Barrieren

05.08.2004 - Zusammen mit seinen Partnern - Integrationsämtern, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Behindertenverbänden und -organisationen, der Bundesagentur für Arbeit, Rehabilitationsträgern sowie Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen, dem Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen und weiteren Organisationen - führt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Initiative "Jobs ohne Barrieren" durch. Mit der Initiative "job" soll - auch in wirtschaftlich und konjunkturell schwierigen Zeiten - erreicht werden, dass behinderte und schwerbehinderte Menschen die Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besser realisieren können.

Obwohl sich die berufliche Integration behinderter und schwerbehinderter Menschen in den letzten Jahren in Deutschland deutlich verbessert hat, ist die Situation nach wie vor unbefriedigend.

Unbefriedigend nicht nur für die Betroffenen, sondern für uns alle. Auch in Anbetracht des demographischen Wandels und des sich bereits jetzt immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, auf die Fähigkeiten und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen zu verzichten.

Schon heute beweisen rd. 800.000 schwerbehinderte Menschen, dass sie, im Arbeitsleben an der richtigen Stelle tätig, voll leistungsfähig sind. Trotzdem warten immer noch zu viele behinderte und schwerbehinderte Menschen auf "ihre" Gelegenheit, am Arbeitsleben (wieder) teilnehmen zu können. Immer wichtiger wird es auch, mit gezielten Maßnahmen die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dauerhaft zu erhalten. Allein die volkswirtschaftlichen Kosten der Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit in Deutschland werden auf jährlich über 40 Milliarden Euro geschätzt.


"Jobs ohne Barrieren" hat deshalb drei Ziele, die in Betrieben und Dienststellen öffentlicher und privater Arbeitgeber realisiert werden sollen:

- Förderung der Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher mit dem Ziel, möglichst vielen ausbildungsplatzsuchenden (schwer-)behinderten jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anbieten zu können;

- Verbesserung der Beschäftigungschancen schwerbehinderter Menschen, insbesondere in kleinen und mittelständischen Betrieben, mit dem Ziel, dass möglichst alle beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber auch schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen und
Stärkung der betrieblichen Prävention, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten langfristig zu erhalten und zu fördern.

- "Jobs ohne Barrieren" will in Betrieben und Dienststellen Arbeitgeber/Personalverantwortliche und Interessenvertretungen der Beschäftigten, insbesondere Schwerbehindertenvertretungen, zu Partnern machen, die in gemeinsamer Verantwortung und unterstützt durch Aktivitäten der an der Initiative Beteiligten die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation behinderter Menschen und die betriebliche Prävention nachhaltig verbessern.

Interessierte können sich unter der Rubrik Beteiligen Sie sich informieren.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung


Die Seele im Geschäftsleben - Kräfte freisetzen lernen / Ohne ausgeglichene Work-Life-Balance ist Mitarbeitermotivation nicht zu haben

Schweinfurt (ots) - 12.07.2004 - "Ich habe keine Energie mehr", "Ich bin ganz ausgebrannt", "Ich fühle mich leer" - drei Ausdrücke für das immer gleiche Phänomen: Man hat das Gefühl, ständig zu geben, ohne etwas zurückzubekommen. Dann werden Meetings zur Tortur, und beim Brainstorming kommen die Ideen immer von den anderen.

Im Rahmen der InnergieAkademie hat sich die Unternehmensberaterin Gabriele Böhm auf solche Energieengpässe spezialisiert. Seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit der "Innergie" einer Firma, also der Gesamtheit aller Denk-, Gefühls-, Instinkt- und Intuitionsprozesse. In ihrer Wechsel-wirkung sind sie für ein gutes Betriebsklima ausschlaggebend. Oftmals wird Gabriele Böhm aber erst dann als "Feuerwehr" gerufen, wenn nichts mehr geht, wenn eine regelrechte energetische Austrocknung eines Unternehmensbereiches stattgefunden hat - meist verdeckt von Alltagsroutinen und -ritualen und deshalb unbemerkt.

"Voraussetzung für vollen Arbeitseinsatz ist mehr als eine reine Arbeitszufriedenheit", erläutert Gabriele Böhm. "Zwar kann man die Motivation durch Anreize wie Lohnerhöhung oder die Befriedigung arbeitsplatzbezogener Bedürfnisse für eine Weile steigern, auf lange Sicht aber reicht dies nicht aus." Ein intaktes Umfeld und ein stabiler Lebensraum seien die Basis für mentale, emotionale und physische Stabilität. "Work-Life-Balance" nennt sie diese innerliche Zentriertheit und Ausgeglichenheit, ohne die niemand in seinem Job erfolgreich sein kann.

Gelingt Chefs und Angestellten eine ausgeglichene Work-Life-Balance, dann verändere sich auch rasch ihr gesamtes Umfeld zum Positiven, dann komme "BusinessInnergy" zum Tragen. Diese
Anwendung der Wirkungen von Innergie im Geschäftsleben anerkennt den Menschen als beseeltes, bewusstes Wesen und reduziert ihn nicht zum belanglosen und austauschbaren Rädchen in der freien Marktwirtschaft. Böhm: "Der Unternehmer, der sich um das körperliche und seelische Wohl seiner Mitarbeiter kümmert, legt den Grundstock für personelle Höchstleistungen und steigert damit auf lange Sicht seinen Gewinn."


Gesundheitsbelastung durch falsche Gesprächsführung

Krankenrückkehrgespräche als Mittel zur Fehlzeitenreduzierung

06.07.2004 - Krankenrückkehrgespräche nach Ende einer krankheitsbedingten Fehlzeit fallen bei chronisch Kranken und ausländischen Mitarbeitern belastender aus als bei deutschen Mitarbeitern und nicht chronisch Kranken. Aus Angst vor dem mit einer Fehlzeit zwangsläufig verbundenen Gespräch gehen Mitarbeiter - so die Meinung der Mehrheit der befragten Mitarbeiter - sogar krank zur Arbeit. Zu diesem Ergebnis kommt eine Forschungsgruppe unter der Leitung von Prof. Holger Pfaff vom Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität zu Köln jetzt in einer Untersuchung.

Die Kölner Mediziner stellten fest, dass allein die Teilnahme an einem Krankenrückkehrgespräch keine gesundheitlichen Folgen für die Mitarbeiter hat. Anders ist es jedoch, wenn Mitarbeiter die Gespräche als belastend empfunden haben. Je belastender diese Gespräche waren, desto mehr Ängstlichkeit und körperliche Allgemeinbeschwerden traten zum Zeitpunkt der erneuten Befragung auf.

Ein Erklärungsansatz für die stärkere Belastung ausländischer Mitarbeiter basiert auf dem Umstand, dass diese statistisch gesehen häufiger krankheitsbedingt fehlen als ihre deutschen Kollegen und deshalb ihre Rückkehrgespräche möglicherweise konsequenzträchtiger und unangenehmer ablaufen. Für chronisch Kranke stellen die Gespräche eine besondere Belastung dar, da sie aufgrund ihrer Erkrankung häufiger fehlen und deshalb ein solches Gespräch negative Konsequenzen bis hin zur Einleitung arbeitsrechtlicher Schritte haben kann. Alter, Geschlecht und Berufsgruppe spielen für die wahrgenommene Belastung hingegen keine Rolle

Krankenrückkehrgespräche können jedoch auch gesundheitsfördernde Wirkung haben, wenn sie von geschultem Personal durchgeführt werden. Um belastende Gesprächssituationen zu vermeiden, ist ein schriftliches Konzept für das Führen des Gespräches Voraussetzung. In problematischen Fällen sollte außerdem ein Gesundheitsexperte wie der Betriebsarzt hinzugezogen werden, um eine Lösung zu finden. Wichtig ist außerdem die Qualifizierung von Führungskräften für diese Art von Gesprächen und die Vermeidung einer autoritären Führungskultur. Bei Vorliegen dieser Bedingungen kann das Gespräch dem Informationsaustausch und der Motivation der Mitarbeiter dienen und gesundheitsbelastende Arbeitsbedingungen minimieren.

Quelle: Universität zu Köln

Neue Peer Counseling Weiterbildung

21.06.2004 - Mit einer neuen Weiterbildung zum Peer Counseling will das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter - bifos e.V. - weitere behinderte Menschen zur Beratung von anderen Behinderten schulen

«Peer Counseling (Beratung von Betroffenen für Betroffene) wird häufig als die pädagogische Methode der Selbstbestimmt Leben Bewegung behinderter Menschen bezeichnet. Grundgedanke des Peer Counseling ist, behinderte Ratsuchende zu unterstützen, eigene Problemlösungen zu entwickeln, und sie in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Dadurch dass der Berater/ die Beraterin selbst behindert ist, kann sich eine größere Vertrauensbasis entwickeln und eine Vorbildrolle wahrgenommen werden. Diese Modellrolle kann sich bei den behinderten Ratsuchenden sehr motivierend auf die Inangriffnahme der eigenen Probleme auswirken. Durch den Kontakt mit behinderten BeraterInnen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie sie selbst, ist es behinderten Ratsuchenden möglich, ihre Probleme nicht nur als individuelle Schwierigkeiten, sondern als gesellschaftliche Probleme zu betrachten, die auch auf politischer Ebene angegangen werden müssen», heißt es im Ausschreibungstext für diese Weiterbildung.

Mit der Durchführung der Weiterbildung in Peer Counseling sollen die Grundsätze dieser Beratungsmethode vertieft werden. Das bifos bietet seit 1994 regelmäßig Weiterbildungen im Peer Counseling an. Die Weiterbildung besteht aus sechs Basismodulen mit je vier Tagen Dauer, die sich wie folgt zusammensetzen:

1. Geschichte und Idee von Peer Counseling, Selbstbestimmt Leben Bewegung und persönliche Geschichte
2. Selbsterfahrung – Auseinandersetzung mit der eigenen Behinderung bzw. chronischen Erkrankung
3. Beratungsmethoden A: Kommunikation und klientenzentrierte Gesprächsführung
4. Beratungsmethoden B: Systemische Beratung und Konfliktlösungsstrategien
5. Beratungsmethoden C: Persönliche Zukunftsplanung
6. Persönliche und Arbeitsassistenz – Strukturen und Vernetzung

Weiterbildungsbegleitend sind 10 Einzelberatungsstunden zu nehmen, eine Hausarbeit zu erstellen, ein Rollenspiel aktiv zu gestalten und an selbst organisierten Treffen der Weiterbildungsteilnehmer/innen mit zu wirken. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat, welches berechtigt, die Zusatzbezeichnung «Peer Counselor/in ISL» zu führen (ISL ist die Dachorganisation der Selbstbestimmt-Leben-Initiativen, der auch bifos angehört).

Die Weiterbildung wendet sich an Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen. Die Bewerber/innen sollten sich bereits mit ihrer Behinderung bzw. Erkrankung auseinandergesetzt haben und über ein gewisses Maß an Authentizität und Offenheit verfügen. Eine Ausbildung in einem Grundberuf ist nicht erforderlich. Von Vorteil für die Bewerbung sind außerdem grundlegende Erfahrungen aus einer Tätigkeit als BeraterIn, wobei diese auch in ehrenamtlicher Arbeit erworben sein können.

Die Weiterbildung findet im barrierefreien Gästehaus Inndependence in Mainz statt. Als Termine sind vorgesehen:

9.12 - 12.12.2004
17.2. - 20.2.2005
7.4. - 10.4.2005
16.6. - 19.6.2005
15.9. - 18.9.2005
10.11.-13.11.2005

Der Weiterbildungsbetrag pro Person beträgt 900,00 Euro. Unterkunft und Verpflegung sind in diesen Kosten enthalten. Die Einzelberatungsstunde kostet 25,00 Euro zusätzlich. (Änderungen vorbehalten).

Die schriftliche Bewerbung kann bis zum 15.08.04 an den fab. e.V. c./o. Anita Grießer, Kölnische Str. 99, 34119 Kassel, geschickt werden. Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen: Ein formloses Anschreiben, aus dem Motivation und angestrebte berufliche und/oder persönliche Perspektive hinsichtlich der Weiterbildung ersichtlich wird. Ein ausführlicher Lebenslauf, aus dem auch die Behinderung und ihre lebenspraktischen Einschränkungen hervorgehen.




Infosystem zur beruflichen Rehabilitation immer häufiger genutzt:

Über eine halbe Million Zugriffe auf www.rehadat.de

Ob in den zehn REHADAT-Datenbanken nach Hilfsmitteln zur Kommunikation recherchiert wird oder nach einer erfolgreichen Arbeitsplatzgestaltung: die REHADAT-Suche im Internet wird bei den Nutzern immer beliebter. Mit mehr als 500.000 Zugriffen (Pageviews) im März 2004 konnten die Zugriffe im Vergleich zum Vorjahresmonat um mehr als 50% gesteigert werden. Das Interesse der Nutzer kommt nicht von ungefähr, denn das Informationssystem REHADAT wird ständig erweitert und verbessert. Mehr als 80.000 Dokumente stehen im Internet und auf CD-ROM kostenlos zur Verfügung. Die komfortable Anwendung ist barrierefrei und bietet zahlreiche Funktionen und Serviceleistungen an.

Besonders häufig wird die Globale Suche genutzt, bei der mit einem Klick der gesamte Datenbestand durchsucht wird. Aber auch die Demo-Tour, die Schritt für Schritt erklärt, wie eine effektive Suche am besten durchzuführen ist, wird gerne in Anspruch genommen. Auch Nutzer, die nicht mit Windows-Rechnern arbeiten, werden bedient: REHADAT funktioniert auch auf Linux- und Mac OSX-Betriebssystemen.Im Vordergrund stehen jedoch die ständig aktualisierten und erweiterten Inhalte von REHADAT. Davon hier nur eine kleine Auswahl:

· Links auf über 500 Online-Publikationen

· 2.000 Fallbeispiele für gelungene berufliche Rehabilitation

· die Neufassungen der Gesetzestexte des SGB III und SGB V
· 20.000 aktuelle Adressen aus dem gesamten Rehabilitationsbereich

· mehr als 90 betriebliche Integrationsvereinbarungen im Volltext.

REHADAT wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung angeboten.

www.rehadat.de




Bundesregierung fördert Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

19.01.2004 - Anlässlich der zweiten und dritten Lesung des „Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium Franz Thönnes: „Die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen an Arbeit und Ausbildung muss oberstes Ziel in der Behindertenpolitik sein. Dieses Ziel können wir nur gemeinsam - mit den Behinderten und den Unternehmen - erreichen. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter“ haben wir in der letzten Legislatur-periode einen Grundstein dafür gelegt. Dank gemeinsamer Anstrengungen von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften, Arbeitsämtern und Integrationsdiensten sowie Verbänden und den Belegschaftsvertretungen in den Betrieben ist es gelungen, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen innerhalb von nur drei Jahren um rund 24 % zu senken.“

„Mit dem neuen „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“, so Staatssekretär Thönnes, wollen wir Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen. Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. Der Gesetzentwurf sieht vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Außerdem haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Beschäftigung behinderter Menschen in kleinen und mittleren Betrieben zu verbessern.“

Franz Thönnes: „Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist. Die Integrationsfachdienste sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten.“


Konkrete Verbesserungen durch das „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ sind:

Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung
Arbeitgeber mit Stellen zur beruflichen Bildung, die über wenigstens 100 Arbeitsplätze verfügen, sollen wenigstens 5 Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Bildung mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen
Gewährung von Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung
Anreize zur besseren Verzahnung von betrieblicher und überbetrieblicher Berufsausbildung

Verbesserte Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung
Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von „Rehabilitation statt Entlassung“.
Fortentwicklung der bisherigen Verfahrensregelungen im SGB IX zu einem wirksamen Eingliederungsmanagement
Ausbau des Instruments der Integrationsvereinbarungen

Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretungen:

Zusätzliche Klarstellungen im Hinblick auf die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen
Erweiterte Einbeziehung stellvertretender Mitglieder der Vertretungen in größeren Betrieben

Beibehaltung der mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Jahre 2000 verbesserten Rahmenbedingungen für die Arbeitgeber durch Festhalten an der auf 5 Prozent abgesenkten Beschäftigungspflichtquote

Ausbau der Integrationsfachdienste:
Übertragung der Strukturverantwortung von der Bundesagentur für Arbeit auf die Integrationsämter
Aufgabe der Integrationsfachdienste als zentrale Ansprechpartner für die Arbeitgeber

Zusätzliche Klarstellungen zur Dauer der Förderung der beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen

Weitere Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs aus Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Gewährung besonderer Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich von Minderleistungen und Mehraufwand

Mehrfachanrechnung von Werkstattbeschäftigten auf Zahl der Pflichtarbeitsplätze des Arbeitgebers


Quelle: BMGS



BfA: Barrierefreies Internetangebot für behinderte Menschen

Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihr Medienangebot für behinderte Menschen barrierefrei im Internet zur Verfügung. Das Online-Angebot ist so gestaltet, dass es für behinderte Menschen uneingeschränkt zugänglich ist.

Unter der Adresse www.AusbildungBerufChancen.de stehen Medien bereit für behinderte Menschen, für Arbeitgeber und für alle, die an der Integration behinderter Menschen in Ausbildung und Beruf beteiligt sind. Die Internetseiten bieten Orientierungshilfen und die Möglichkeiten, sich selbst gezielt zu informieren. Sie bereiten vor auf den Service der Arbeitsämter zur individuellen Beratung und Vermittlung behinderter Menschen in Ausbildung und Beruf.

"Ausbildung Beruf Chancen" informiert junge Menschen vor der Berufswahl und Erwachsene, die neue Perspektiven im Beruf suchen. Alle wichtigen Fragen der Berufswahl, der Fördermöglichkeiten und der finanziellen Leistungen werden durch Beispiele, interaktive Checklisten und weitergehende Informationen erklärt. Dies gilt auch für den Ablauf auf dem Weg der Förderung, die notwendigen Formulare und Unterlagen. In der Info-Börse bietet ein Glossar kurze Erklärungen.

Unter Kontakt finden sich alle relevanten Ansprechpartner. Von Ausbildung Beruf Chancen gibt es - neben einer Basisversion - auch spezielle Ausgaben zu Lernförderung, Hörschädigung und Sehschädigung - mit jeweils spezifischen Informationen. Für einen kurzen Überblick steht eine Informationsserie über einzelne Behinderungsarten zur Verfügung.

"Gewinn durch Einstellung", ein Online-Service des Arbeitsamtes für Arbeitgeber, soll dazu beitragen, behinderte Menschen in betriebliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu vermitteln. Beispiele und Argumente von Unternehmern zeigen, wie eine erfolgreiche Integration am Arbeitsplatz gelingt. Der Service zur Beratung und Vermittlung und gezielte Fördermöglichkeiten werden vorgestellt.

"Gewinn durch Einstellung" gibt es in zwei Ausgaben: Schwerbehinderte Menschen beschäftigen und Qualifizierter Neustart nach beruflicher Rehabilitation.

Das "Online-Handbuch: Teilhabe durch berufliche Rehabilitation" bietet umfassende Fachinformationen für alle, die an der Integration behinderter Menschen in Ausbildung und Beruf beteiligt sind.

Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesanstalt für Arbeit steht im Internet unter www.arbeitsamt.de/hst/services/presseinfo/index.html

Quelle: VdK



Türkischsprachiges Lexikon Behinderung und Beruf


Münster - 07.01.04 - Das bundesweit erste Fachlexikon in türkischer Sprache zu Hilfen im Beruf für schwerbehinderte Menschen hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) herausgegeben. Die 198-seitige Broschüre «Behinderung und Beruf» informiert nach Informationen des Integrationsamtes in Münster über Kündigungsschutz und finanzielle Hilfen für Schwerbehinderte. In
Nordrhein-Westfalen lebten mehr als 638 000 türkische Mitbürger, davon seien knapp 22.800 schwerbehindert.

«Es ist für uns ein Experiment», sagte der Leiter des Integrationsamtes in Münster, Hartmut Elsner. «Wir hoffen, dass es gut ankommt.» Für türkische Arbeitnehmer, die das Werk als «gut gelungen» beurteilt hätten, gebe es in ihrer Sprache bislang keine Informationen.

Das zunächst in einer Probe-Auflage von 3.000 Stück erschienene Lexikon kann unter der Internetadresse www.lwl.org/LWL/Soziales/Integrationsamt oder telefonisch unter 0251/5913773 kostenfrei angefordert werden. Die Nachfrage sei groß.


REHADAT-Elan berechnet Ausgleichsabgabe: Aktuelle Arbeitgeber-Software für das Anzeigejahr 2003

01.12.03 - REHADAT, das Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, stellt die aktualisierte Fassung der Software REHADAT-Elan03 für das Jahr 2003 vor. Das Programm unterstützt Arbeitgeber bei der Erstellung der Anzeige und der Berechnung der Ausgleichsabgabe nach §80 SGB IX.

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verpflichtet. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht oder nicht ausreichend nach, wird eine Augleichsabgabe fällig. Für das Anzeigejahr 2003 müssen Arbeitgeber die Anzeige über die Erfüllung der Beschäftigungspflicht und die Berechnung der Ausgleichsabgabe bis zum 31.03.2004 abgeben. Nützliche Hilfestellung bietet dabei die Software REHADAT-Elan, die die Arbeitgeber ab Dezember zusammen mit den Formularen der Bundesanstalt für Arbeit zugeschickt bekommen.

REHADAT-Elan03 berücksichtigt die Aktualisierungen im SGB IX und die Änderungen der Vorschriften bei der Anzeigenerstellung. Wenn Arbeitgeber schon im Vorjahr mit der Software gearbeitet haben, ist eine Datenübernahme für die neuen Berechnungen möglich. Die Anzeige kann, wie im letzten Jahr auch, per Internet oder per Post abgegeben werden. Neu ist die Möglichkeit, die Daten auf CD-ROM beim zuständigen Arbeitsamt abzuliefern.

Aktuelle Informationen zum Programm und den Download der Software finden Sie im Internet unter http://www.rehadat.de/elan.

Unterstützung zum Programm bekommen Sie bei der REHADAT-Elan-Hotline Tel. 0221/4981-804 bzw. per E-Mail unter REHADAT-Elan@iwkoeln.de


Arbeitslosigkeit bei schwerbehinderten Menschen gestiegen
Absenkung der Pflichtquote auf 5 Prozent nicht vertretbar

Die Bundesregierung sieht in dem derzeitigen Arbeitslosenstand schwerbehinderter Menschen einen Erfolg der Kampagne "50.000 Jobs für Schwerbehinderte", dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter aus Oktober 2000 und dem Sozialgesetzbuch IX (9) "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 21.07.2001.

Die von der Bundesregierung angeführte Verringerung von arbeitslosen, behinderten Menschen ist auf den zweiten Blick eher auf eine Bereinigung der Arbeitslosenstatistik zurück zu führen. Die Frühverrentung spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Zwischen 1999 und 2002 fand bei schwerbehinderten Jugendlichen unter 25 Jahren ein Anstieg der Arbeitslosigkeit statt. Innerhalb der letzten 11 Monate ist die allgemeine Arbeitslosigkeit um rund sieben Prozent gestiegen - jedoch war ein fast doppelt so hoher Anstieg der Arbeitslosigkeit bei den Schwerbehinderten auf ca. 16 % zu verzeichnen. Mit 167.561 lag die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen im September 2003 um 23.269 höher als im Oktober 2002. Gegenüber Oktober 2001 steigerte sich die Zahl sogar nochmals um 3.639 Schwerbehinderte ohne Arbeit. Das noch im Gesetz anvisierte Ziel, die Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter um rund 25% gegenüber 1999 zu senken, wurde mit gerade 11,7% um mehr als die Hälfte verfehlt. Die Absenkung der Pflichtquote auf 5% festzusetzen kann nicht mit den Erfolgen auf dem Arbeitsmarkt begründet werden . Allenfalls in Bezug auf die derzeitige Wirtschaftslage, so der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe der CDU/CSU während der Reden im Bundestag zur Beratung des Entwurfs eines Gesetztes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Von einer wirklichen Verbesserung der Beschäftigung von beeinträchtigten, behinderten und schwerbehinderten Menschen kann keine Rede sein. Nicht nur die schlechte Wirtschaftslage ist ein Faktor der hohen Arbeitslosigkeit. Die Einstellung vieler Arbeitgeber verhindert grösstenteils eine reale Absenkung von Arbeitslosigkeit beeinträchtigter Menschen. Pflichtquoten und Ausgleichsabgaben reichen insgesamt nicht aus. Ebenso "sanft" ist der Entwurf zur Ergänzung des Sozialgesetzbuch IX 9 in Bezug auf die Beschäftigungsquote bei der beruflichen Ausbildung Behinderter und Schwerbehinderter einzustufen. 5 Prozent und mehr ab hundert Ausbildungsplätze sollen die Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Zwischen Sollen und Müssen liegen Welten und die Zukunft vieler junger Menschen. Solange die Barrieren in den Köpfen der Arbeitgeber nicht fallen, bleibt der Bundesregierung keine andere Alternative, als die Soll Bestimmungen in eine Muss Bestimmungen zu wandeln. Besser wäre jedoch eine freiwillige Aktion der Arbeitgeber zur Verminderung der desolaten Lage von beeinträchtigten Menschen jeglichen Alters. Wer von sich aus etwas tut - steht innerlich dahinter und betreibt sein Wirken kontinuierlich und wirkungsvoll. Viel Zeit zum Nachdenken bleibt den Arbeitgebern nicht mehr. Die Zeichen stehen auf Sturm.

Quelle: zsbm.de



Wettbewerbsvorteile durch präventive Arbeitsgestaltung

Weil Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtige Faktoren für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sind, sollten Arbeitssysteme und Arbeitsprozesse detailliert und vorausschauend geplant werden. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet Unternehmern dabei persönliche Beratung, ein umfangreiches Seminarprogramm und konkrete Handlungshilfen, um den Betrieb und seine Mitarbeiter auf die veränderten Bedingungen in der modernen Bürowelt einzustellen.

Durch die Technisierung von Kommunikation und Information hat sich die Arbeitswelt in den vergangenen Jahren rasant gewandelt. An die Stelle traditioneller Beschäftigungsformen treten zunehmend neue Modelle wie Telearbeit, Subunternehmertum, Zeitarbeit und virtuelle Netzwerke. Mit dieser Entwicklung haben aber nicht nur trendige Anglizismen wie "Home office" oder "Desk sharing" Einzug in unseren Arbeitsalltag gehalten. Auch die Anforderungen an die Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind kontinuierlich gewachsen.

"Parallel zu den neuen Arbeits- und Organisationsformen nehmen Wettbewerb und Zeitdruck immer mehr zu", sagt Dr. Manfred Fischer, Direktor Prävention bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). "Gleichzeitig hängen Produktivität und Erfolg immer stärker von der Qualität der Arbeitsgestaltung und der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter ab. Vor diesem Hintergrund haben viele Unternehmen die Prävention als elementaren Wettbewerbsvorteil erkannt. Sie wissen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtige Garanten für produktive Arbeitsprozesse und motivierte Mitarbeiter sind."

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung begleitet die VGB die Entwicklungen in der Arbeitswelt und stellt den Arbeitsschutz auf die veränderten Bedingungen ein. So ist sie in der Lage, ihren Mitgliedern zeitgemäße Konzepte für präventive Maßnahmen anzubieten. Das Service-Spektrum der VBG setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen: Beratung, Qualifizierungsprogramm und Handlungshilfen.

In der persönlichen Beratung wird zum Beispiel gezeigt, wie durch die Gestaltung von Büroräumen und Arbeitsplätzen Mitarbeiter motiviert und die Arbeitsbelastungen angepasst werden. Besonders gefragt sind derzeit auch die Seminare der VBG zum Zeitmanagement, zur Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und zum Umgang mit Stress. Abgerundet wird das Angebot durch konkrete Handlungshilfen für die Praxis, mit denen Unternehmen Schwachstellen und Risiken im Arbeitsprozess analysieren können. Dazu gehören diverse CD-ROMs, Info-Mappen, Broschüren und Servicehefte, die für Unternehmer, Planer, Organisatoren und Freiberufler hilfreich sind, um Büro- und Bildschirmarbeit ganzheitlich und systematisch gestalten zu können.

"Wir haben den Arbeitschutz zu einer Präventionsdienstleistung gemacht, die Unternehmen und Mitarbeitern helfen soll, unter den neuen Arbeitsbedingungen qualitativ hochwertige Produkte und Leistungen zu erbringen", so Fischer. "Präventive Arbeitsgestaltung hat - richtig eingesetzt - ein großes Potenzial, um die Wirtschaftsleistung der Unternehmen zu stärken."

Wie sich Unternehmen und Mitarbeiter mit präventiver Arbeitsgestaltung optimal auf die sich stetig wandelnde Bürowelt einstellen können, zeigt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vom 27. bis zum 30. Oktober 2003 auf der A+A in Düsseldorf, der weltweit größten Messe zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Interessierte finden die VBG an Stand D 30 in Halle 9. Weitere Informationen gibt es unter 01805-8247728 oder im Internet unter www.vbg.de.

Die VBG ist als gesetzliche Unfallversicherung unter anderem zuständig für Architekten, Ingenieure, Grafik- und Werbeagenturen, Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnologie, Unternehmens- und Steuerberater, Versicherungsvertreter, Wach- und Sicherungsdienste, Reisebüros und Zeitarbeitunternehmen.


Bessere Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sowie den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung beschlossen.

„Der Gesetzentwurf hat das Ziel, die Ausbildung behinderter und schwerbehinderter Jugendlicher zu verbessern, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen insbesondere bei kleineren und mittleren Betrieben deutlich zu erhöhen und Kündigungen schwerbehinderter Beschäftigter durch frühzeitige betriebliche Prävention möglichst zu vermeiden“, betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Um diese Ziele zu erreichen, sind unter anderem vorgesehen:

>Verbesserung der Möglichkeiten für eine betriebliche Ausbildung behinderter junger Menschen
>Verbesserung der Beratung, Information und Unterstützung der Arbeitgeber zur Beseitigung von   Einstellungshindernissen und zur Sicherung der Beschäftigung
>Ausbau betrieblicher Prävention im Sinne von „Rehabilitation statt Entlassung“
>Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
>Beibehaltung der auf 5 v.H. abgesenkten Beschäftigungspflichtquote
>Fortentwicklung der Integrationsfachdienste
>Verbesserung der Instrumente zur Förderung des Übergangs schwerbehinderter Menschen aus den   Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung werden der Bundesanstalt für Arbeit für die Förderung der Eingliederung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt wie bisher Mittel aus dem Ausgleichsfonds zugewiesen. Entsprechend einem Beschluss des Bundesrates vom 20. Juni 2003 wird die Förderzuständigkeit für Integrationsprojekte sowie für Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen bei den Ländern gebündelt.

Ab 2005 sollen die Integrationsämter für die Förderung der Integrationsfachdienste zuständig sein. Entsprechend wird in der Verordnung die Aufteilung des Aufkommens an Ausgleichsabgabe zwischen Integrationsämter und Ausgleichsfonds sowie die Verwendung der Mittel aus dem Ausgleichsfonds neu geregelt.

Quelle: www.bmgs.bund.de


SoVD: Beschäftigung für junge behinderte Menschen schaffen!

22.09.03
Führende Vertreterinnen und Vertreter des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), des Berufsbildungswerkes Bremen und der Jugendorganisation integ im SoVD haben anlässlich einer gemeinsam durchgeführten behindertenpolitischen Fachtagung heute in Bremen die Bundesregierung und alle Verantwortlichen aufgefordert, die Anstrengungen zur beruflichen Integration junger Menschen mit Behinderungen weiter zu verstärken.

Sie appellierten insbesondere an die privaten und öffentlichen Arbeitgeber, ihrer sozialen Verantwortung zur Ausbildung und Beschäftigung junger behinderter Menschen mehr als bisher gerecht zu werden.

Brigitte Pathe, Vizepräsidentin des SoVD, betonte, dass eine dauerhafte berufliche Tätigkeit gerade für junge behinderte Menschen Voraussetzung sei für soziale Anerkennung und ein selbstbestimmtes Leben. Pathe: "Junge behinderte Menschen sind beruflich stark motiviert und leistungsbereit. Wir rufen die Arbeitgeber auf, ihre Vorurteile aufzugeben und betriebliche Ausbildungsplätze in ausreichendem Umfang bereitzustellen." Angesichts des immer härteren Verdrängungswettbewerbs am Arbeitsmarkt warnte Pathe davor, dass die von Staat und Gesellschaft zu Recht geforderte Chancengleichheit und Gleichstellung behinderter junger Menschen bei der beruflichen Eingliederung nicht zu einer "leeren Worthülse" verkommen dürfe.

Gerd Meyer-Rockstedt, Geschäftsführer des Berufsbildungswerkes Bremen, wies darauf hin, dass eine qualifizierte, zukunftsorientierte Berufsausbildung, wie sie in den Berufsbildungswerken angeboten würde, für eine wachsende Zahl junger behinderter Menschen unverzichtbar sei. Meyer-Rockstedt: "Die Berufsbildungswerke erfüllen mit ihrer Ausbildungstätigkeit eine gesellschaftliche Verpflichtung ersten Ranges. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist jedoch nicht zum Nulltarif zu haben." Meyer-Rockstedt und Pathe forderten Planungssicherheit für die Berufsbildungswerke auf der Grundlage einer langfristigen verlässlichen Finanzierung.

Quelle: ots Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland

Pressekontakt: Hans-Jürgen Leutloff SoVD-Bundesverband Abteilung Sozialpolitik Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel.: 030/72 62 22 120 Fax: 030/72 62 22 328 E-Mail: hans-juergen.leutloff@sovd.de


Neues Video zum Thema Behinderung und Arbeitswelt

15.09.03 - Das BMGS hat einen zweiteiligen Videofilm mit je zwei Beiträgen a 15
Minuten zum Thema Behinderung und Arbeitswelt erstellt. Jeder Beitrag kann
einzeln wie auch alle vier Beiträge hintereinander gesehen werden, es gibt
keine Doppelungen.

Die behandelten vier Themen sind:
Das SGB IX - hier wird auf die Änderungen des neuen SGB IX eingegangen.
Behindert - suche Arbeitsplatz - hier geht es vor allem um die Chancen
junger Menschen.
Berufliche Chancen für behinderte Menschen - Hier geht es um die Situation
behinderter Arbeitnehmer.
Förderung behinderter Jugendlicher - Hier wird anhand konkreter Beispiele
die Situation jugendlicher Auszubildender mit Behinderung dargestellt.
Produktionspartner sind das Europäischen Jahr für Menschen mit
Behinderung, der Hauptverband der Berufsgenossenschaften und die
Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg).

Der kostenlose Videofilm kann unter dem folgenden Link bestellt werden:
http://www.bmgs.bund.de/publ/index2.cfm?gruppe=21&lang=deu&z=654

Er eignet sich für jede Altersklasse, kann somit auch z. B. in Schulen gezeigt werden aber
auch in Betrieben zur ersten Information.



"Behinderte mit Kompetenzen beraten Behinderte"

Der Berufsverband Peer Counseling
Die Kombination aus eigener Betroffenheit und professioneller Ausbildung ergibt das neue Berufsbild "Peer Counseling". Hier ist Behinderung Voraussetzung, nicht Hindernis! Der BVP organisiert: Fortbildungen, Supervision, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Lobbyarbeit zur Berufsanerkennung.
Er gibt Orientierung für die Beratung durch die Berufsordnung.

Peer Counseling heißt:
Parteiliche Unterstützung!
Selbstbestimmung fördern!
Keine Diskriminierung dulden!
Selbstachtung und Achtung anderer!
Vertrauen schaffen durch Vertraut-sein!
Kenntnis der eigenen Stärken und Schwächen!
Das Interesse am Peer (d.h. Gleichbetroffenen)!
Emanzipation von traditionellen Rollenerwartungen!

Aus dem Bestreben heraus eine Idee lebendig zu gestalten hat sich ein kleines Städtchen rund um eine Fernakademie entwickelt. In dieser hat sich alles angesiedelt was so zum Leben gehört:
ein Akademie-Viertel
das BVP- und VFbI-Quartier
eine Shopping-Meile
ein Wohnviertel
verschiedene Organisationen
ein Vergnügungsviertel und
ein Sportplatz

Die sehr unterschiedlichen Viertel laden zur Nutzung oder zum Genießen ein. Allerdings muß man sich um einige Bereiche nutzen zu können erst anmelden. Wenn Sie an Bildung und berufliche Weiterentwicklung interessiert sind, schauen Sie bei der Akademie vorbei. Lesen Sie die neuesten Nachrichten am Zeitungskiosk oder in der Stadtzeitung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.peercity.de


Internet als Berufschance für gehörlose Menschen

Klagenfurt - 04.08.03 - Häufig bleibt vielen gehörlosen Menschen eine höhere Bildung verwehrt, da sie oft große Schwierigkeiten beim Lesen oder Verfassen von Texten haben. Die durchschnittliche Lesefähigkeit eines gehörlosen Menschen entspricht oft nur der eines Viert- oder Fünftklässlers, was dazu führt, dass ihm fast nur die "klassischen" handwerklichen Gehörlosenberufe wie Tischler, Schuster, Schneiderin etc. offen stehen.

Diese Bildungsdefizite entstehen meist dadurch, dass gehörlosen Kindern von ihrer hörenden Umgebung nicht bzw. zu spät eine Gebärdensprache angeboten wird. Der Wunsch vieler Eltern nach «Normalität» führt zu der irrigen Annahme, man könne gehörlosen Kindern Zugang zur Lautsprache über den optischen Kanal der Schrift verschaffen.

Was dabei übersehen wird: Keine hörende Person lernt seine Muttersprache über die Schrift, ebenso wenig kann dies eine gehörlose Person. Diese bestehenden Bildungsdefizite zu beseitigen und Berufschancen von gehörlosen und schwer hörgeschädigten Menschen zu verbessern, war nun das Ziel des Projektes «Internet als Berufschance für gehörlose Menschen» (Leonardo da Vinci Educational Programme), an welchem sich sieben Partner aus drei EU-Ländern (Tschechische Republik, Österreich, Belgien) beteiligten. Als österreichischer Partner fungierte das Forschungszentrum für Gebärdensprache und Hörgeschädigtenkommunikation (FZGS) der Universität Klagenfurt.

In praxisorientierten Wochenendkursen wurde konkretes Wissen aus den Bereichen «schriftliches Deutsch», «Computerkenntnisse» und «Berufsorientierung» vermittelt.
Der Unterricht wurde ganz auf die Bedürfnisse der gehörlosen TeilnehmerInnen abgestimmt. So wurden die Kurse durchwegs in Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) abgehalten, bzw. standen für nicht gebärdensprachkompetente Kursleiter DolmetscherInnen zur Verfügung.
Ein erfreulicher Nebeneffekt war der Beginn einer Standardisierung der ÖGS-Gebärden für Computerterminologie bzw. Fachbegriffe für die deutsche Grammatik. Damit wurde ein erster Schritt in Richtung eines einheitlichen Gebärdeninventars gesetzt, das in weiteren Kursen für gehörlose und hörgeschädigte TeilnehmerInnen oder auch in der DolmetscherInnenweiterbildung verwendet werden kann.

Die Multimendianwendung stellt einen Schwerpunkt der Lehr- und Forschungstätigkeit des FZGS der Universität Klagenfurt dar. So entstand bereits ein «Vokabeltrainer» für Gebärdensprache auf CD-ROM und im Herbst 2003 wird ein Österreichischer Gebärdensprach-Kurs auf CD-ROM erscheinen (Lektion 1-6). Der zweite Kurs (Lektion 7-12) befindet sich in Arbeit.
Die Ergebnisse des Projektes zeigen, dass auch gehörlose Erwachsene die durch eine mangelhafte Bildungspolitik verursachten Bildungsdefizite wettmachen können, wenn man ihnen die Möglichkeit gibt, Versäumtes nachzuholen bzw. neue Angebote in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet nicht nur eine Verbesserung der Berufs-, sondern ganz allgemein der Lebenschancen.
Dieses Projekt zeigt aber vor allem auch die Notwendigkeit der Verankerung der ÖGS als Kommunikationsmedium und Unterrichtsfach in der österreichischen Bildungspolitik. Jedes Kind muß das Recht auf eine seinen Fähigkeiten adäquate Ausbildung haben, und eine bilinguale Erziehung (Lautsprache und Gebärdensprache) stellt die angemessene Erziehungs- und Bildungsmethode für gehörlose Kinder dar.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.org

 


kostenloser online-Stellenmarkt

Patrick Öffner ist selbst behinderter Arbeitgeber für seine Assistentinnen und Assistenten. Er weiß, dass es von großer Bedeutung ist, bei Bedarf schnell zuverlässige Assistenzpersonen zu finden. Viele Stellenangebote laufen ins Leere, da viele Arbeitsämter nicht gerade durch besondere Flexibilität glänzen und mit dem Begriff Persönliche Assistentz nicht viel anfangen können.

Vor gut einem Jahr hat sich Patrick Öffner daher entschieden, einen kostenlosen online-Stellenmarkt für Assistenzgebende und Assistenznehmende einzurichten. „Der Stellenmarkt für selbstbestimmte Assistenz wurde sehr gut angenommen und freut sich mittlerweile über regen Besuch. Für uns Assistenznehmer/innen besteht kein Zweifel an der Zweckmäßigkeit einer solchen Plattform. Dadurch können wir, ohne nennenswerten Aufwand, ein Stellenangebot für sehr viele potenzielle Bewerber/innen zugänglich machen“, so Öffner.

Es gelte jedoch,diese möglichen Bewerber/innen auf ihn aufmerksam zu machen, da der Assistenzjob sich in unserer Gesellschaft noch nicht etabliert habe. Öffner bittet deshalb, Links auf seine Seite zu setzen. Außerdem würden ihn „Fallbeispiele“, eventuell mit Fotos interessieren, um die Seiten noch informativer und ansprechender zu gestalten, sowie das Image der Persönlichen Assistenz zu verbessern.

Beiträge, Erfahrungsberichte mit dem sba-stellenmarkt, usw. bitte an kontakt@stellenmarkt-sba.de schicken.

Internetadresse: www.stellenmarkt-sba.de

Quelle: www.kobinet-nachrichten.de

 


Weiterbildungsangebot für Hörgeschädigte: „PR-Assistenz“

In Zusammenarbeit mit e.d.pfau know how führt die Stiftung Blindenanstalt Frankfurt am Main in München ein Weiterbildungsangebot durch, das speziell an schwerhörige und gehörlose Menschen gerichtet ist. Diese Personengruppe bekommt somit erstmals die Möglichkeit, sich für einen Beruf im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu qualifizieren.

Nähere Informationen gibt’s hier:
http://www.taubenschlag.de/lernen/fortbildung/blindenanstalt/blindenanstalt.pdf


Quelle: www.taubenschlag.de

 

Bewerbung: Schwerbehinderte genießen keine Sonderrechte

Ein Schwerbehinderter, der sich bei Ihnen bewirbt, darf genauso behandelt werden wie seine nicht behinderten Konkurrenten. Das entschied das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil.

Geklagt hatte ein Schwerbehinderter, der sich erfolglos bei einem Sportverband um einen Sachbearbeiter-Posten beworben hatte und deshalb Schadenersatz wegen Diskriminierung forderte: Obwohl er in seiner Bewerbung auf die schwere Behinderung hingewiesen habe, sei er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden und habe kurze Zeit später die Absage erhalten.

Das Arbeitsgericht wies jedoch die Klage zurück. Kein Bewerber – behindert oder nicht – habe Anspruch auf die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch. Überdies müsse der Mann belegen, dass die Absage unmittelbar mit seiner Behinderung zusammenhänge. Nur dann könne er Schadenersatz wegen Diskriminierung geltend machen (Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 4 Ca 7444/02).

 

Infos zur beruflichen Rehabilitation in komplett neuer Version:

REHADAT-CD-ROM mit mehr Funktionalitäten und klarem Design

Köln. REHADAT, das weltweit größte Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation, gibt ab Mai 2003 seine komplett überarbeitete CD-ROM heraus. Die Suche ist jetzt noch einfacher und komfortabler und bietet zahlreiche neue, praxisbezogene Funktionen.

REHADAT hilft allen Interessierten bei der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen. Hier sind häufig eine Vielzahl an Informationen
gefragt: Was ist ergonomisch erforderlich, was muss organisatorisch geregelt werden? Welche Hilfsmittel gibt es? Und welche Fördermöglichkeiten? Diese und viele andere Fragen werden auf der neuen CD-ROM jetzt noch einfacher beantwortet.

Die wichtigste Änderung auf der CD-ROM ist das neue Suchfeld "Globale Suche", mit dessen Hilfe der gesamte REHADAT-Datenbestand durchsucht wird. Mit einem Klick werden mehr als 77.000 Dokumente in 10 Datenbanken unter die Lupe genommen. Der Nutzer erhält ein umfassendes Ergebnis - vom technischen Hilfsmittel bis zur Anschrift von Beratungsstellen - aufgeschlüsselt nach Datenbanken.

Weitere Neuheiten sind die Themensuche, mit der auch ungeübte Nutzer einen schnellen und aktuellen Einstieg in das Informationssystem finden, individuelle Speicher- und Druck-Optionen sowie eine browser-basierte Anwendung, die plattformunabhängig arbeitet. Außerdem steht eine komfortable Demo-Tour zur Verfügung, die dem Nutzer Schritt für Schritt erklärt, wie er seine Suche in den 10 Datenbanken am effektivsten durchführen kann.

Die CD-ROM kann unter der Telefonnr. (0221) 4981-844, per E-Mail gall@iwkoeln.de oder per Formular im Internet (www.rehadat.de) kostenlos bei REHADAT bestellt werden.

Das Informationssystem REHADAT wird vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung angeboten.

Ansprechpartnerin: Anja Brockhagen, Tel. (0221) 4981-845, brockhagen@iwkoeln.de

 

MitarbeiterInnen der Gemeinsamen Servicestellen bilden sich fort

Mainz - Mit Einführung des SGB IX verpflichtete der Gesetzgeber die Träger der Rehabilitation sogenannte trägerübergreifende Gemeinsame Servicestellen einzurichten. Angesiedelt sind die Servicestellen in der Regel bei den Landesversicherungsanstalten (LVA). Ihre Aufgabe ist es, behinderte und behinderten gleichgestellte Menschen dabei zu unterstützen, schneller und umkomplizierte die notwendigen Rehamaßnahmen zu erhalten. An die Mitarbeiterinnen der Servicestellen werden hohe Anforderungen gestellt. Sie müssen wesentlich häufiger als zuvor persönlich beraten und sich in einer wesentlich umfangreicheren Gesetzgebung auskennen, da sie gegebenenfalls an die jeweils zuständigen Rehaträger weiter vermitteln müssen.

Die Persönliche Assistenz und das Arbeitgebermodell ist vielen BeraterInnen noch nicht bekannt. Doch werden sie in der Zukunft in der Beratung häufiger damit konfrontiert werden. Im baden-württembergischen Schwäbisch Hall fand im November eine entsprechende Schulung statt.

Auch in Rheinland-Pfalz sollen die BeraterInnen in diesem Bereich für eine adäquate Beratung qualifiziert werden. Aus diesem Grund findet am 4. Juni eine Fortbildung mit den Schwerpunktthemen «Persönlicher Umgang mit Menschen, die mit unterschiedlichen Behinderungen leben» und «Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell» statt. Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen, ForseA, führt diese Schulung durch. «Für uns ist das ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Servicestellen ihre Aufgabe ernst nehmen und wir es mit immer besser ausgebildeten Beraterinnen zu tun haben werden.» meint sie.

 

"In die Pflege? Nein danke!"

Bei Jugendlichen rangiert der Pflegeberuf auf der Ausbildungswunschliste ganz hinten.
Mit einem Aktionsprogramm will das baden-württembergische Sozialministerium die Pflegeberufe attraktiver machen.
Zentrales Medium dieser Kampagne für Pflegeberufe ist ein neues Web-Portal http://www.berufe-mit-sinn.de mit einer Job- und Ausbildungsbörse, jedoch ausschliesslich von Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime in Baden-Württemberg.
In der Rubrik Pflegeberufe von A-Z erfährt der Leser mehr über die Vielfalt der verschiedenen Betätigungsfelder in der Pflege.

Jedoch nach den Gründen des Pflegemangels sucht man logischerweise auf der Site vergeblich, denn das negative Image soll ja verbessert werden, um neue Kräfte in die Pflege zu bringen.

Kein Wort davon, dass die "alten Kräfte" verbraucht sind durch Stress, ungünstige Arbeitszeiten wie Nachtarbeit, Wechselschicht, Bereitschaftsdienst, aus denen immer mehr psychische Probleme beim Pflegepersonal erwachsen. Die heutige Pflege bietet keine Zeit mehr, die Nähe zum Patienten zu finden oder sich länger mit Patienten zu unterhalten. Krankenhäuser müssen ja wirtschaftlich arbeiten, d.h. gewinnorientiert.

Dazu kommt noch das Gehalt, das für diese Berufsgruppe wirklich nicht berauschend ist. Leistungsgerechte Bezahlung in Zusammenhang mit der zu tragenden Verantwortung über Menschenleben ist in diesem Bereich unserer Marktwirtschaft schon lange ein Fremdwort. Facharbeiter in Großfirmen verdienen mehr....oder was verdient nur mal zur Überlegung ein angelernter Arbeiter am Fließband bei Akkordarbeit, oder ein Müllwerker, oder...

Bliebe noch die seit Jahrzehnten propagierte Sicherheit des Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst. "Kind, geh in den öffentlichen Dienst, dann verdienst du zwar weniger, aber du hast einen sicheren Arbeitsplatz". An diese Worte können sich viele noch gut erinnern. Jedoch das Blatt hat sich auch hier gewendet. Städte und Gemeinden nagen am Hungertuch, defizitäre Bereiche wie Krankenhäuser und Altenheime werden durch Privatisierung abgestoßen oder ganz geschlossen. Die hoheitliche staatliche Verpflichtung der Sicherung der Gesundheitsversorgung ist nicht mehr gegeben, wenn Krankenhäuser und Altenheime in GmbH's umgewandelt werden dürfen und somit den Gesetzen der freien Marktwirtschaft unterliegen.

Also, wo liegt denn das Übel am Mangel von Pflegekräften bzw. dass sich immer weniger Menschen finden, die einen Pflegeberuf ergreifen wollen??

Von Jürgen Schmitt
Redaktion Sozialportal


Berufsbegleitender Lehrgang für Schwerbehinderte: "Empowerment und Netzwerksicherung für schwerbehinderte Arbeitnehmer und Führungskräfte"

Im zweiten Quartal 2003 startet ein zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang für schwerbehinderte Berufstätige. Der Lehrgang mit dem Titel "Empowerment und Netzwerksicherung für schwerbehinderte Arbeitnehmer und Führungskräfte" hat das Ziel, deren Karrierechancen erheblich zu verbessern. Das Konzept beinhaltet - im Gegensatz zu sonstigen Führungslehrgängen - einen hohen individuellen Anteil.

Neben einigen Workshops und Seminaren zu Themen wie Mitarbeiterführung, Teamarbeit und Konfliktmanagement finden vor allem Einzel-Coachings statt, in denen jeder Teilnehmer an Schritten zu seiner eigenen Karriere arbeitet. Unterstützung erhält hierbei jeder aus dem Teilnehmer-Netzwerk, das auch über den Lehrgang hinaus weiterbestehen wird.

Die Durchführung der Lehrgangsbausteine erfolgt an Wochenenden oder zu individuellen Terminen. Von neutralen Institutionen wurden Gutachten zu dem Lehrgang erstellt und können auf Wunsch eingesehen werden.

Da der Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen und die Herstellung von Chancengleichheit besonders wichtig sind, besteht für Interessierte die Möglichkeit, Anträge zur Förderung zu stellen. Diese erhalten hierzu nach Vorgesprächen einen individuellen Kostenvoranschlag, bei dem der behinderungsbedingte Mehraufwand berücksichtigt wird.

Schon während ihrer Beantragung bekommen Interessenten Unterstützung aus dem Teilnehmer-Netzwerk als "Hilfe zur Selbsthilfe". Allein für diesen Zweck wurde eine Mailingliste eingerichtet, in die sich Interessierte eintragen können, um sich zu Fragen auszutauschen wie:

"Wie formuliere ich einen Antrag?"
"Welche Informationen muss ich vorab beschaffen?"
"Was muss ich prüfen?"
"Welche Chancen bestehen auf eine Karriere?"
"Was kann ich vorab tun, um den größtmöglichen Nutzen aus dem Lehrgang zu  ziehen?"

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter http://www.karriere-mit-handicap.de.

 

Weiterbildung: Beratung für barrierefreies Reisen

Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bietet das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos e.V.) eine neue "Weiterbildung zur/zum TourismusberaterIn für barrierefreies Reisen" an. Durch die Weiterbildung sollen sich behinderte Menschen in den nächsten anderthalb Jahren in sieben Seminarblöcken dazu qualifizieren, beispielsweise Tourismusunternehmen, Hotels, Gaststätten oder Kommunen dabei zu beraten, wie diese ihre Angebote so gestalten, dass sie von allen genutzt werden können und auch für behinderte und ältere Menschen attraktiv sind.

  Außerdem sollen sie dazu ausgebildet werden, andere behinderte Menschen bei ihrer Urlaubsplanung zu unterstützen. Ottmar Miles-Paul vom bifos e.V., der diese Weiterbildung gemeinsam mit Stephanie Hertha koordiniert, meint: "Obwohl in Deutschland etwa zehn Millionen Menschen behindert sind, sind viele der Angebote im Tourismus- und Freizeitbereich für behinderte und ältere Menschen nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Um diesem Misstand zu begegnen, bieten wir eine Weiterbildung für TourismusberaterInnen zum barrierefreien Reisen für Behinderte an, damit diese die Tourismusbranche bei der barrierefreien Planung und Gestaltung ihrer Angebote unterstützen können."
Die 15 behinderten TeilnehmerInnen bekommen in insgesamt sieben Seminarblöcken das know how vermittelt, das sie als kompetente BeraterInnen brauchen. Hierbei stehen eine barrierefreie Planung und Gestaltung von Einrichtungen und Angeboten und die Durchführung von Stärken-Schwächen-Analysen für eine barrierefreie Region genauso im Vordergrund, wie die Öffentlichkeitsarbeit und die Beherrschung von Beratungs- und Gesprächsführungstechniken.

  Da ein erster modellhafter Weiterbildungskurs bereits interessante neue Beschäftigungsfelder für die behinderten TeilnehmerInnen gebracht habe, seien die Plätze für diese Weiterbildung bereits sehr begehrt, so Stephanie Hertha. Noch bis zum 31. Dezember 2002 können sich Interessenten mit einem Lebenslauf beim
bifos e.V., Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561/72885-25 bewerben.


Quelle:Kobinet-Nachrichten

Bayerischer Frauenförderpreis geht auch nach Augsburg

Bereits zum 4. Mal erhielt die Augsburger Firma EDV Konkret Schulungs- und Weiterbildungs GmbH eine Urkunde vom Bayerischen Staatsministerium.

Der Preis geht an Unternehmen, die ihre Personalpolitik familienfreundlich gestalten und wurde am 29. November zum 5. Mal verliehen.
EDV Konkret erhielt 1996, 1998, 2000 und 2002 eine Anerkennung, die insbesondere für folgende Bereiche ausgesprochen wurde:
· Frauen in Führungspositionen
· eigene Kinderbetreuung
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Österreich: Wirtschaftskammer plant elektronische Jobbörse für behinderte Menschen

Wien - Dass ein Arbeitsamt behinderten Menschen einen Arbeitsplatz vermitteln will, ist vertraut. Dass durch Arbeitsassistenz behinderte Menschen in den ersten Arbeitsmarkt gebracht werden sollen auch.

Überraschend aber kam der Vorstoß der Österreichischen Wirtschaftkammer, im Internet eine Jobbörse für behinderte Menschen erreichten zu wollen.

Als persönliches Anliegen bezeichnet Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, die Beschäftigung von behinderten Menschen.

Gerade diese Gruppe habe es im Erwerbsleben sehr schwer und die Arbeitslosigkeit unter behinderten Menschen sehr hoch.In den kommenden Monaten würde daher gemeinsam mit dem Institut für humanistisches Management als Unterstützungsmaßnahme eine Jobbörse für behinderte Menschen auf der Homepage der Wirtschaftskammer eingerichtet.

Diese Internetdatenbank soll helfen, Betriebe und arbeitssuchende behinderte Menschen besser und effizienter zusammenzubringen.

 

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Unternehmer und ihre schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten über ihre gemeinsamen Erfahrungen aus dem Berufsalltag. mehr...

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