Behinderte MitarbeiterInnen / Informationen für Arbeitgeber
von A - Z
A
Agentur für Arbeit
Zuständig
für Beratung und finanzielle Förderung für
behindertengerechte Arbeitsplätze oder Lohnkostenzuschüsse
für schwerbehinderte MitarbeiterInnen
Arbeitsassistent
Schwerbehinderte Mitarbeiter haben die Möglichkeit,
einen Arbeitsassistenten zu erhalten. Diese Person ist
während der Arbeitszeit als Hilfsperson für
den behinderten Mitarbeiter zuständig.
Arbeitsplatzausstattung
Förderung der behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung
über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter
Ausbildungszuschüsse
Zuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen.
Anträge über die Arbeitsämter
Ausgleichsabgaben
Ausgleichsabgaben sind zu zahlen, wenn Betriebe die gesetzliche Beschäftigungsquote für scherbehinderte Menschen nicht erfüllen
B
Begleitende
Hilfen
Individuelle Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle
Hilfsangebote im Arbeits- und Berufsleben über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter
Behinderungsgrad
Ab einem Grad von 50 % gilt der Mitarbeiter als Schwerbehindert.
Beratungsdienst
Kostenlose Beratung für behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
und Förderung der Ausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter
Betriebliche
Trainingsmaßnahme
Möglichkeit zur Eignungsfeststellung evtl. zukünftiger
MitarbeiterInnen. Anträge über die Arbeitsämter
Bildschirme
Für Sehbehinderte können größere
Bildschirme (17“, 19“ usw.) gefördert
werden.
Bildschirmlesegeräte
Hochgradig Sehbehinderte haben eine Fördermöglichkeit
für Bildschirmlesegeräte, um Schriftmaterial
u.ö. lesen zu können.
Blindheit
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Braille-Tastatur
•
Software mit Sprach- und Brailleausgabe
•
Scanner mit Sprachausgabe
•
Lesegeräte mir Sprachausgabe
•
Spracherkennungssysteme für PC
Braille-Tastatur
Spezial-Tastatur für Blinde
Brillen
Spezielle Brille (z.B. Lupenbrillen oder Fernrohrbrillen)
als Fördermöglichkeit für Sehbehinderte
E
Eingliederungszuschüsse
Zuschüsse zu den Lohnkosten. Die Zuschüsse können bis zu 70 % des Arbeitslohns einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers betragen. Die Förderdauer ist auf 3 Jahre beschränkt.
F
Finanzielle
Hilfen
Förderung der technischen ?Arbeitsplatzausstattung
über:
- Arbeitsämter
-
Integrationsämter
Förderung
Arbeitgeber können folgende Förderungen erhalten:
- Eingliederungszuschüsse
- Ausbildungszuschüsse
- Zuschüsse für befristete Probebeschäftigung
G
GebärdendolmetscherIn
Gebärdendolmetscher können, insbesondere für
die Einarbeitungszeit und für regelmäßige
Mitarbeiterbesprechungen gefördert werden.
Gehörlos
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Sprachausgabegeräte
• GebärdendolmetscherIn
Gleichgestellt
Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und
50 % können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt
werden.
H
Hardware
Verschiedene Fördermöglichkeiten für div.
Behinderungsarten.
• Scanner für Sehbehinderte und Blinde
• Sprachausgabe für Sehbehinderte und Blinde
• Lesegeräte für Sehbehinderte und Blinde
• PC mit Braille- und Sprachausgabe
• Spezialtastaturen für vielfältige Behinderungsarten
Hörbehinderung
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Telefon mit Lauthöreinrichtung
• Grenzflächenmikrophon
• Telefonverstärker
• Headsets mit Otoplastiken
I
Integrationsamt
Zuständig für Beratung und finanzielle Förderung
für behindertengerechte Arbeitsplätze
In Augsburg bei der Regierung von Schwaben angesiedelt.
Integrationsprojekte
Betriebsabteilungen, die mindestens 25 – max. 50% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen, können finanziell gefördert werden.
Integrationsfachdienst
Projekt zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung
Schwerbehinderter. Arbeitet eng mit den Arbeitsämtern
zusammen. In Augsburg im Förderwerk St. Elisabeth
angesiedelt.
K
Kündigung
Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers
muss das Integrationsamt informiert werden.
L
Lesegeräte
Für Sehbehinderte und Blinde gibt es spezielle Lesegeräte
(z.B. mit Sprachausgabe)
Lohnkostenzuschüsse
Erhältlich für schwerbehinderte MitarbeiterInnen.
Anträge über die Arbeitsämter.
M
Minderleistung
Zuschüsse zu den Lohnkosten können ggf. auch länger als 3 Jahre gewährt werden, wenn eine ständige Minderleistung aufgrund der Behinderung nachgewiesen wird.
P
Personenbezogene
Förderung
Ein Großteil der Förderungsarten fallen unter
die personenbezogene Förderung. D.h., der behinderte
Mitarbeiter wird gefördert, nicht das Unternehmen.
Verlässt der Mitarbeiter die Firma, stehen die technischen
Hilfsmittel dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.
Probearbeitsverhältnis
Maximal über 3 Monate mit voller Erstattung der Lohnkosten
inkl. Arbeitgeberanteile.
Anträge über die Arbeitsämter
R
Regale
Höhenverstellbare Regale als Fördermöglichkeit
für gehbehinderte und Rollstuhlfahrer
Reha-Team
Zuständige Stelle bei den Arbeitsagenturen
Rehabilitationsträger
z.B.:
• Krankenkassen
• Bundesanstalt für Arbeit
• Sozialhilfeverwaltungen
• Versicherungen
Rollstuhlfahrer
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Behinderten WC
• Rampen
• Höhenverstellbare Tische
• Höhenverstellbare Regale oder Schränke
S
Schränke
Höhenverstellbare Schränke als Fördermöglichkeit
für gehbehinderte und Rollstuhlfahrer
Sehbehinderung
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Vergrößerungssysteme
• Bildschirme (17“, 19“ usw.)
• Lupenbrillen
• Bildschirmlesegeräte
• Vergrößerungssoftware
• Telefonapparate mit Großfeldtastatur
• Spracherkennungssysteme für PC
Software
Als Hilfsmittelförderung für verschiedene Behinderungsarten:
• Vergrößerungssoftware für Sehbehinderte
• Sprach- und Brailleausgabe für Blinde
• Internetnutzung für Sehbehinderte
• Interaktionsprogramme für handschriftliche
Texte
• ISDN-Displayausgabe zur Teefonnutzung über
den PC
• Spracherkennungsprogramme für PC
• Braille- Drucker
Sozialgesetzbuch
Das SGB IX ist die Grundlage beinhaltet die Regelungen
für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
Spastik
Beispiele für Fördermöglichkeit:
• Spezialtastaturen
• Spracherkennungs-Software
• Spezial-Maus
Spracherkennungssysteme
Für verschiedene Behinderungsarten können Spracherkennungssysteme
ein selbständiges Arbeiten ermöglichen
Stühle
Spezielle Bürodrehstühle können z. B.:
für Gehbehinderte oder Arthrosekranke gefördert
werden.
T
Technischer
Beratungsdienst
Kostenlose Beratung für behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung
und Förderung der Ausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter
Technische Arbeitshilfen
Arbeitshilfen und die behindertengerechte Ausstattung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes werden finanziell bezuschusst. Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden und/oder wird von einem technischen Berater geprüft.
Telefon
• Bedienungserleichterung für unterschiedliche
Behinderungsarten
• Telefonapparat mit Großfeldtasten für
Sehbehinderte
• Telefonapparat mit Sprachwahl für Blinde
• Spezialtelefone für Hörgeschädigte
Tische
Ergonomische
Arbeitstische können z. B. für Gehbehinderte
oder Rollstuhlfahrer gefördert werden.
U
Urlaub
Schwerbehinderte MitarbeiterInnen haben einen Anspruch
auf 5 Tage zusätzlichen Urlaub