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Behinderte MitarbeiterInnen / Informationen für Arbeitgeber von A - Z

Behinderte MitarbeiterInnen / Informationen für Arbeitgeber von A - Z


A

Agentur für Arbeit
Zuständig für Beratung und finanzielle Förderung für behindertengerechte Arbeitsplätze oder Lohnkostenzuschüsse für schwerbehinderte MitarbeiterInnen


Arbeitsassistent
Schwerbehinderte Mitarbeiter haben die Möglichkeit, einen Arbeitsassistenten zu erhalten. Diese Person ist während der Arbeitszeit als Hilfsperson für den behinderten Mitarbeiter zuständig.


Arbeitsplatzausstattung

Förderung der behindertengerechten Arbeitsplatzausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter


Ausbildungszuschüsse
Zuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen. Anträge über die Arbeitsämter

Ausgleichsabgaben
Ausgleichsabgaben sind zu zahlen, wenn Betriebe die gesetzliche Beschäftigungsquote für scherbehinderte Menschen nicht erfüllen


B

Begleitende Hilfen
Individuelle Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle Hilfsangebote im Arbeits- und Berufsleben über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter


Behinderungsgrad
Ab einem Grad von 50 % gilt der Mitarbeiter als Schwerbehindert.


Beratungsdienst
Kostenlose Beratung für behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Förderung der Ausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter

Betriebliche Trainingsmaßnahme
Möglichkeit zur Eignungsfeststellung evtl. zukünftiger MitarbeiterInnen. Anträge über die Arbeitsämter

Bildschirme
Für Sehbehinderte können größere Bildschirme (17“, 19“ usw.) gefördert werden.

Bildschirmlesegeräte
Hochgradig Sehbehinderte haben eine Fördermöglichkeit für Bildschirmlesegeräte, um Schriftmaterial u.ö. lesen zu können.

Blindheit
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Braille-Tastatur

• Software mit Sprach- und Brailleausgabe

• Scanner mit Sprachausgabe

• Lesegeräte mir Sprachausgabe

• Spracherkennungssysteme für PC

Braille-Tastatur
Spezial-Tastatur für Blinde

Brillen
Spezielle Brille (z.B. Lupenbrillen oder Fernrohrbrillen) als Fördermöglichkeit für Sehbehinderte


E

Eingliederungszuschüsse
Zuschüsse zu den Lohnkosten. Die Zuschüsse können bis zu 70 % des Arbeitslohns einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers betragen. Die Förderdauer ist auf 3 Jahre beschränkt.

F

Finanzielle Hilfen
Förderung der technischen ?Arbeitsplatzausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter

Förderung
Arbeitgeber können folgende Förderungen erhalten:

- Eingliederungszuschüsse
- Ausbildungszuschüsse
- Zuschüsse für befristete Probebeschäftigung

G

GebärdendolmetscherIn
Gebärdendolmetscher können, insbesondere für die Einarbeitungszeit und für regelmäßige Mitarbeiterbesprechungen gefördert werden.

Gehörlos
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Sprachausgabegeräte
• GebärdendolmetscherIn

Gleichgestellt
Mitarbeiter mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50 % können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.


H

Hardware
Verschiedene Fördermöglichkeiten für div. Behinderungsarten.
• Scanner für Sehbehinderte und Blinde
• Sprachausgabe für Sehbehinderte und Blinde
• Lesegeräte für Sehbehinderte und Blinde
• PC mit Braille- und Sprachausgabe
• Spezialtastaturen für vielfältige Behinderungsarten

Hörbehinderung
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Telefon mit Lauthöreinrichtung
• Grenzflächenmikrophon
• Telefonverstärker
• Headsets mit Otoplastiken


I

Integrationsamt
Zuständig für Beratung und finanzielle Förderung für behindertengerechte Arbeitsplätze
In Augsburg bei der Regierung von Schwaben angesiedelt.

Integrationsprojekte
Betriebsabteilungen, die mindestens 25 – max. 50% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen, können finanziell gefördert werden.

Integrationsfachdienst
Projekt zur Verbesserung der beruflichen Eingliederung Schwerbehinderter. Arbeitet eng mit den Arbeitsämtern zusammen. In Augsburg im Förderwerk St. Elisabeth angesiedelt.

K

Kündigung
Bei der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers muss das Integrationsamt informiert werden.

L

Lesegeräte
Für Sehbehinderte und Blinde gibt es spezielle Lesegeräte (z.B. mit Sprachausgabe)

Lohnkostenzuschüsse
Erhältlich für schwerbehinderte MitarbeiterInnen. Anträge über die Arbeitsämter.


M

Minderleistung
Zuschüsse zu den Lohnkosten können ggf. auch länger als 3 Jahre gewährt werden, wenn eine ständige Minderleistung aufgrund der Behinderung nachgewiesen wird.

P

Personenbezogene Förderung
Ein Großteil der Förderungsarten fallen unter die personenbezogene Förderung. D.h., der behinderte Mitarbeiter wird gefördert, nicht das Unternehmen. Verlässt der Mitarbeiter die Firma, stehen die technischen Hilfsmittel dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.

Probearbeitsverhältnis
Maximal über 3 Monate mit voller Erstattung der Lohnkosten inkl. Arbeitgeberanteile.
Anträge über die Arbeitsämter

R

Regale
Höhenverstellbare Regale als Fördermöglichkeit für gehbehinderte und Rollstuhlfahrer

Reha-Team
Zuständige Stelle bei den Arbeitsagenturen

Rehabilitationsträger
z.B.:
• Krankenkassen
• Bundesanstalt für Arbeit
• Sozialhilfeverwaltungen
• Versicherungen

Rollstuhlfahrer
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Behinderten WC
• Rampen
• Höhenverstellbare Tische
• Höhenverstellbare Regale oder Schränke


S

Schränke
Höhenverstellbare Schränke als Fördermöglichkeit für gehbehinderte und Rollstuhlfahrer

Sehbehinderung
Beispiele für Fördermöglichkeiten:
• Vergrößerungssysteme
• Bildschirme (17“, 19“ usw.)
• Lupenbrillen
• Bildschirmlesegeräte
• Vergrößerungssoftware
• Telefonapparate mit Großfeldtastatur
• Spracherkennungssysteme für PC

Software
Als Hilfsmittelförderung für verschiedene Behinderungsarten:
• Vergrößerungssoftware für Sehbehinderte
• Sprach- und Brailleausgabe für Blinde
• Internetnutzung für Sehbehinderte
• Interaktionsprogramme für handschriftliche Texte
• ISDN-Displayausgabe zur Teefonnutzung über den PC
• Spracherkennungsprogramme für PC
• Braille- Drucker

Sozialgesetzbuch
Das SGB IX ist die Grundlage beinhaltet die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen

Spastik
Beispiele für Fördermöglichkeit:
• Spezialtastaturen
• Spracherkennungs-Software
• Spezial-Maus

Spracherkennungssysteme
Für verschiedene Behinderungsarten können Spracherkennungssysteme ein selbständiges Arbeiten ermöglichen

Stühle
Spezielle Bürodrehstühle können z. B.: für Gehbehinderte oder Arthrosekranke gefördert werden.


T

Technischer Beratungsdienst
Kostenlose Beratung für behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Förderung der Ausstattung über:
- Arbeitsämter
- Integrationsämter

Technische Arbeitshilfen
Arbeitshilfen und die behindertengerechte Ausstattung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes werden finanziell bezuschusst. Die Notwendigkeit muss nachgewiesen werden und/oder wird von einem technischen Berater geprüft.

Telefon
• Bedienungserleichterung für unterschiedliche Behinderungsarten
• Telefonapparat mit Großfeldtasten für Sehbehinderte
• Telefonapparat mit Sprachwahl für Blinde
• Spezialtelefone für Hörgeschädigte

Tische
Ergonomische Arbeitstische können z. B. für Gehbehinderte oder Rollstuhlfahrer gefördert werden.

U

Urlaub
Schwerbehinderte MitarbeiterInnen haben einen Anspruch auf 5 Tage zusätzlichen Urlaub

 



 
 

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