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Die Auswirkungen

 
 

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Die Auswirkungen

Anfangs kommt es bei plötzlichem Auftreten des Q. zum spinalen Schock: Unterhalb des erkrankten Rückenmarksabschnittes bestehen eine schlaffe Lähmung, Sensibilitätsausfälle, Ausfall der normalen Reflexe, Verlust von Gefäß- und Wärmeregulation sowie eine Lähmung von Blase und Mastdarm. Bei hoher Rückenmarksverletzung kann die Atemmuskulatur versagen und die Betroffenen müssen beatmet werden. Nach ca. ein bis sechs Wochen verändern sich die Symptome, da die Nervenzellen des Rückenmarks einen Teil ihrer Funktionen wiedererlangen. Die anfangs schlaffe Lähmung wandelt sich in eine spastische Lähmung mit erhöhter Muskelspannung und gesteigerten Muskeleigenreflexen um. Die Sensibilität ist unterhalb der Rückenmarkszer-störung weiterhin ausgefallen. Zusätzlich kommt es zu Störungen im Hautwachstum und zu Blasenentleerungsstörungen (Reflexblase, Blasenautonomie) und Darmentleerungsstörungen (z.B. Stuhlinkontinenz). Daneben bestehen sexuelle Funktionsstörungen. Auf Schmerzreize hin kann es zur automatischen Beugung von Hüft-, Knie- und Sprunggelenken kommen. Die Diagnose wird mit Kernspintomographie und Computertomographie gesichert.

Behandlung

Neben der Behandlung der Grunderkrankung ist eine fachgerechte Krankenpflege erforderlich. Außerdem werden Kranken- und Atemgymnastik durchgeführt, um Muskelverkürzungen und Lungenentzündungen zu vermeiden. Bei Blasenentleerungsstörungen kann die Situation medikamentös oder durch die intermittierende Selbstkatheterisierung (Blasenkatheter) gebessert werden. Später ist u.a. die adäquate Versorgung mit Hilfsmitteln (z.B. Rollstuhl) erforderlich, um dem Betroffenen eine größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Bei einem Unfall mit Verdacht auf Rückenmarksverletzung darf der Betroffene nur unter ständigem Längszug umgelagert werden. Auf einer Vakuummatratze ist eine stabile Lagerung möglich. Bei Motorradunfällen darf der Schutzhelm nur äußerst vorsichtig entfernt werden, um bei einer Halswirbelverletzung kein Q. zu produzieren.

Unabhängig von der Art und Schwere einer Körperbehinderung lassen sich allgemein drei Arten von Auswirkungen körperlicher und geistiger Schädigungen unterscheiden:

  1. Die primären Funktionsausfälle und Funktionsstörungen, z. B. Gehunfähigkeit durch Querschnittslähmung.
  2. Die sekundären Folgewirkungen, z.B. Verlangsamung der geistigen Entwicklung als Folge mangelnder Umwelterfahrung oder Beeinträchtigung des Spracherwerbs infolge cerebral bedingter Störungen im Sprechapparat.
  3. Die tertiären Verhaltens- und Leistungsstörungen als Folge (pädagogisch) unangemessener Reaktionen der sozialen Umwelt, z.B. störendes Verhalten im Schulunterricht.


Die Faltblätter sind in der Printversion auch bei der Berufsberatung im Arbeitsamt erhältlich.


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