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Europas größtes Krebsregister ab 1. Mai 2005 in NRW
18.03.2005 - In Nordrhein-Westfalen werden Krebserkrankungen ab dem 1. Mai 2005 in einem landesweiten Krebsregister erfasst. Der nordrhein-westfälische Landtag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf von NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer am 17. März 2005 zugestimmt. Das flächendeckende, bevölkerungsbezogene Krebsregister wird das europaweit größte Register dieser Art sein und in den Anfangsjahren maßgeblich durch die Deutsche Krebshilfe mitfinanziert.

Bild: photoCase
„Der Aufbau eines Krebsregisters für ganz Nordrhein-Westfalen ist ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik des Landes“, sagte die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Birgit Fischer in Düsseldorf. „Eine detaillierte Datenerhebung aller Krebsarten kann bereits in wenigen Jahren die Basis sein für neue Erkenntnisse über Krebserkrankungen und neue Wege in Früherkennung, Behandlung und Nachsorge.“
„Die Aussagen der Krebs-Epidemiologie sind wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Krebsbekämpfung und Krebs-Ursachenforschung“, erläuterte Friedrich Carl Janssen, Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Krebshilfe. Doch während in zahlreichen anderen Ländern Europas flächendeckende Krebsregister existierten, sei Deutschland in dieser Beziehung immer noch ein Entwicklungsland. Das wolle die Deutsche Krebshilfe ändern. Die Organisation hat daher alle Bundesländer aufgerufen, vollzählig erfassende Krebsregister aufzubauen. „Wir freuen uns, dass der nordrhein-westfälische Landtag dem Krebsregistergesetz zugestimmt hat und das europaweit größte Krebsregister am 1. Mai starten kann“, so Janssen.
Das geplante Krebsregister soll unter anderem folgende Merkmale haben: alle gesichert diagnostizierten Krebserkrankungen in Nordrhein-Westfalen werden flächendeckend erfasst; das Krebsregister wird in kooperativer Trägerschaft der für die Krebsversorgung zuständigen Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens betrieben, um schnell die Vollständigkeit der Meldungen und eine intensive Nutzung der vorhandenen Daten zu erreichen; Patientenorganisationen wirken in den zuständigen Gremien mit; Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gesetzlich verpflichtet, bösartige Tumorbildungen zu melden; durch Nutzung des Internets wird ein Meldesystem eingerichtet, das innovativ, kostengünstig und mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden ist; der Datenschutz wird durch Verschlüsselung der Meldungen – die so genannte Pseudonymisierung – sichergestellt.
Krebs zu bekämpfen ist eins der zehn vorrangigen Gesundheitsziele des Landes Nordrhein-Westfalen. So sind Früherkennung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge bei Krebskrankheiten in den vergangenen Jahren bereits deutlich verbessert worden. Das Krebsregister ist ein wichtiges Instrument, um weitere Fortschritte zu machen.
Die Deutsche Krebshilfe stellt für das Krebsregister Nordrhein-Westfalen insgesamt 3,2 Millionen Euro bereit, auch mit dem Ziel, die zwingend notwendige Verbesserung der Krebs-Epidemiologie in der gesamten Bundesrepublik zu erreichen.
Beim Aufbau des landesweiten Krebsregisters kann auf die guten Erfahrungen im Regierungsbezirk Münster zurückgegriffen werden. Münster wird auch Standort für das Krebsregister NRW sein. Dort besteht bereits seit 1985 ein – regional begrenztes – bevölkerungsbezogenes Register, in dem mittlerweile 90 Prozent aller dortigen Krebsfälle erfasst werden.
Quelle: Deutsche Krebshilfe e. V.
Rachen- und Kehlkopfkrebs
In
den letzten zehn Jahren haben Krebserkrankungen im Mundhöhlen-
Rachen- und Kehlkopfbereich in der Bundesrepublik deutlich
zugenommen: Die Zahl der Neuerkrankungen betrug 1997 etwa
13.000.
Am
häufigsten tritt Rachen- und Kehlkopfkrebs jenseits
des 5. Lebensjahrzehnts auf, doch werden gerade in den letzen
Jahren zunehmend auch jüngere Menschen davon betroffen.
Hauptrisikofaktoren
Rauchen und Alkohol
Wie
bei den meisten Krebsarten ist die eigentliche Ursache im
Rachen- und Kehlkopfbereich noch nicht gesichert. Doch wissen
wir heute, dass mehrer Faktoren zur Entstehung von Rachen-
und Kehlkopfkrebs beitragen. Hauptursachen sind Rauchen
und Alkohol. Daher sind vor allem Raucher über 35 Jahre
sowie starke Trinker von diesen Krebsarten bedroht.
Für
sie besteht ein Risiko, an Rachen- und Kehlkopfkrebs zu
erkranken,
- wenn sie regelmäßig und viel Rauchen und früh
damit begonnen haben;
- wenn sie regelmäßig besonders in Verbindung
mit Nikotin größere Mengen Alkohol zu
sich nehmen;
- wenn der Arzt bei ihnen das Vorstadium einer Krebserkrankung,
eine sogenannte Dysplasie, bereits festgestellt hat
Nur
langjähriger, intensiver Kontakt gefährlich
Die
Gefährdung am Arbeitsplatz durch das Einatmen krebserzeugender
Dämpfe und Gase spielt heute nur noch eine untergeordnete
Rolle. zu den wichtigsten Schadstoffen, die Rachen- und
Kehlkopfkrebs hervorrufen können, zählen Asbest,
Arsen, Nickel und Chrom sowie Benzyprene. Die Einwirkung
muss jedoch über lange Jahre in einer hohen Konzentration
erfolgen.
Es
wird daher dringend empfohlen, die technischen und medizinischen
Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.
Chronische
Schleimhautentzündungen nicht verharmlosen
Heilen
chronische Entzündungen nicht aus, begünstigt
dies die Entstehung von Krebs, wenn Zigaretten und Alkohol
mit ihren krebsfördernden Substanzen hinzutreten, aber:
Durchaus
nicht jeder Mensch, der durch diese Risiken gefährdet
ist, erkrankt an Kehlkopfkrebs. Jeder, auf den einzelne
Merkmale zutreffen, sollte jedoch wissen, dass sein persönliches
Risiko, daran zu erkranken deutlich erhöht ist.
Wie
bei anderen Krebsarten so gibt es auch bei Rachen- und Kehlkopfkrebs
Warnsignale für die Erkrankung. Wer einer Risikogruppe
angehört, sollte ganz besonders auf solche Warnzeichen
achten und gegebenenfalls nicht zögern, einen Arzt
aufzusuchen.
Ein
Arztbesuch ist vor allem bei folgenden Anzeichen zwingend
notwendig:
· Schluckbeschwerden;
· ein Fremdkörper- und Kloßgefühl
im Hals;
· ins Ohr ausstrahlende Schmerzen;
· Husten, manchmal mit Blutauswurf verbunden;
· Heiserkeit;
· Schmerzen oder Kratzen im Hals;
· Knotenbildung am Hals.
Warnzeichen
ernst nehmen!
Treten
Warnzeichen auf werden diese häufig bagatellisiert,
fehlinterpretiert oder verdrängt. Der klinische Alltag
zeigt, dass zahlreiche Patienten erst dann ihren Arzt aufsuchen,
wenn der Tumor so groß geworden ist, dass sie nicht
mehr schlucken oder atmen können. Lassen sie es nicht
so weit kommen.
Wenn
die oben angeführten Symptome bestehen und nach drei
Wochen trotz Behandlung nicht abgeklungen sind, ist eine
Klärung durch den Hals- Nasen- Ohrenarzt unbedingt
notwendig.
In
den allermeisten Fällen wird sich ergeben, dass es
sich nicht um Kehlkopfkrebs handelt. Doch kann diese Gewissheit
nur der Arzt geben.
Rechtzeitig
behandelter Kehlkopfkrebs kann heute in über 90% der
Fälle geheilt werden, ohne das der Kehlkopf entfernt
werden muss. Der Arztbesuch sollte deshalb nicht verschoben
werden. Im Ernstfall könnte andernfalls wertvolle Zeit
verloren gehen.
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