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+++Tipps für Wanderungen im Grünen Herzen Deutschlands+++

Für alle mobilitätseingeschränkten Wanderfreunde ist der „Landschaftsführer für Körperbehinderte – Der Landkreis Saalfeld – Rudolstadt“ in einer aktualisierten Ausgabe erschienen. Mit dem Redaktionsschluss vom Mai 2003 enthält die Broschüre Vorschläge für Rundgänge durch die Städte Bad Blankenburg, Rudolstadt und Saalfeld sowie viele Tipps für Wanderungen durch die schöne Landschaft entlang der Saale und der Schwarza.

Die fast 60seitige Broschüre ist erhältlich von:

Tourismusverein „Thüringer Saalebogen“ e.V.
Feengrottenweg 2
07318 Saalfeld

Tel. 03671 55 040 / Fax 03671 55 04 40
E-Mail: kontakt@saalebogen.info


+++Wheelchair Gateway nun auch an der Golfküste+++

Wheelchair Gateway bietet seine Dienste bereits in 450 Städten der USA, auf Hawaii und Puerto Rico an. Nach Eröffnung einer Geschäftsstelle in Gulfport, US-Bundesstaat Mississippi, ist nun Wheelchair Gateway auch and er Golfküste von Louisiana, Mississippi and Alabama vertreten. Es bietet dort Dodge Grand Caravans an, die für einen Tag, eine Woche, einen Monat oder länger gemietet werden können. Die Fahrzeuge verfügen über automatische Türen, Rollstuhlrückhaltesysteme, Seitenairbags für fordere und hintere Sitzreihe sowie über vorn und hinten separat regelbare Klimaanlage und Servolenkung. Ein Kneeling System und faltbare Rampen ermöglichen einen bequemen Ein- und Ausstieg. Weiter Information zu dem Unternehmen und seinen Angeboten sind im Internet unter www.wheelchairgetaways.com oder über
die Rufnummer 1-800-536-5518 erhältlich.


+++„Wandern im Rollstuhl“ +++

Der Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V. und die Ersatzkassen im Land haben im Rahmen eines einmaligen Gemeinschaftsprojektes einen Wanderführer für Menschen mit Behinderung erstellt, der auf 68 Seiten 42 Touren im gesamten Land beschreibt. „Wir freuen uns, dass auf Grund der hervorragenden Zusammenarbeit der Ersatzkassen in Baden-Württemberg und des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte die bundesweit einmalige Broschüre ‚Wandern mit dem Rollstuhl’ herausgegeben werden konnte“, betonten der Landtagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V., Dr. Ulrich Noll, und Roger Jaeckel, der Leiter der Landesvertretung Baden-Württemberg des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. und der Arbeiter-Ersatzkassen e. V. (VdAK/AEV) übereinstimmend im Rahmen einer öffentlichen Präsentation des Führers.

Die Wanderrouten wurden mit Hilfe von Gemeinden und Mitgliedern des Schwarzwald- und des Schwäbischen Albvereins zusammengestellt und allesamt auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Sie sind unterschiedlich lang und gliedern sich in drei Schwierigkeitsstufen von nahezu mühelos allein zu bewältigenden Touren bis hin zu Wanderungen, die auf Grund der Topographie eine Begleitperson erfordern. Die Wege sind mindestens einen Meter breit und auf Grund ihrer Bodenbeschaffenheit grundsätzlich für Rollstuhlfahrer geeignet. Die beschriebenen Touren gliedern sich nach touristischen Gebieten und enthalten teilweise auch Hinweise auf Einkehrmöglichkeiten.

Die Broschüre „Wandern mit dem Rollstuhl“ ist gegen Einsendung eines mit 1,53 € frankierten DIN A5 Rückumschlages erhältlich über den

Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e. V.
Haußmannstraße 6
70188 Stuttgart,.

Quelle: www.vdk.de



+++ Wirbelkörper-Fraktur: Kyphoplastie mindert Schmerze +++

07.07.03
Mit der neuen Kyphoplastie-Methode können eingebrochene Rückenwirbelkörper aufgerichtet und stabilisiert werden. Danach haben 94 % der so behandelten Patienten erheblich weniger Schmerzen oder sind schmerzfrei.

Dies ist das vorläufige Ergebnis einer kontrollierten Fünfjahres-Studie, die 2002 an der Universität Heidelberg und weiteren Kliniken gestartet wurde. Nach Angaben von Privatdozent Dr. Christian Kasperk von der Sektion Osteologie in Heidelberg sind bislang 89 Patienten behandelt worden (Dtsch Ärztebl 100, 2003, A1748).

Bei der Kyphoplastie wird in Vollnarkose und unter Röntgenkontrolle ein Kanal in den gebrochenen Wirbelkörper gebohrt und ein Ballon eingeführt. Dieser wird mit Kontrastmittel gefüllt. Durch den Druck richtet sich der Wirbel wieder auf. In den entstandenen Hohlraum wird ein neuartiger Knochenzement gefüllt, der schon bei Körpertemperatur aushärtet und resorbierbar ist.

Damit hat die Kyphoplastie Vorteile im Vergleich zu einer anderen Methode, der Vertebroplastie. Bei dieser wird in den gebrochenen Wirbelkörper mit Druck Knochenzement gespritzt, um ihn wieder aufzurichten. Hierbei tritt oft Zement in die Umgebung aus. Der herkömmliche Zement entwickelt zudem beim Abbinden Hitze. Sie kann die Knochenzellen schädigen.

Kasperk zufolge eignen sich jedoch nur etwa 10 % der in der Klinik vorgestellten Patienten mit Wirbelfrakturen auch tatsächlich für den Eingriff. So sollte die Fraktur der Brust- oder Lendenwirbelsäule, etwa bei Unfallpatienten, nicht länger als drei Monate zurückliegen. Indiziert ist die Kyphoplastie auch bei Osteoporose-bedingten Wirbeleinbrüchen. Allerdings werde die Anwendung eingeschränkt durch die Operations- und Narkosefähigkeit der Patienten, durch Gerinnungsprobleme oder Infekte sowie durch hochgradige Osteoporose.

Ob die behandelten Patienten auch langfristig von der Kyphoplastie profitieren, könne erst nach Studienabschluss in 2005 beurteilt werden, teilt die Universität mit. Dann werde sich zeigen, ob Einbrüche anderer Wirbel verhindert oder sogar begünstigt werden und ob sich das Knochengewebe im aufgerichteten Wirbelkörper regenerieren kann.

Die jetzt beobachteten akuten Verbesserungen wie Schmerzfreiheit und gesteigerte Mobilität sollen den Schmerzmittelverbrauch und die Pflegebedürftigkeit mindern.

Quelle: www.aerztezeitung.de


+++ Gegründet: „Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte“ +++

27.05.03
Gestern (am 26.05.2003) wurde in der Evangelischen Akademie Bad Boll eine „Landesarbeitsgemeinschaft Werkstatträte“ (LAG-WR) gegründet. Für mehr als 20 000 behinderte Frauen und Männer, deren Interessen gegenüber der Politik vertreten und die Arbeit der örtlichen Werkstatträte unterstützen, will die LAG eine Lobby sein.

An der Gründungsversammlung nahmen rund 140 behinderte Menschen teil. Die gesetzliche Mitwirkung in Werkstätten für behinderte Menschen wurde schon 1996 eingeführt. 2001 wurde sie im Sozialgesetzbuch IX detailliert geregelt. Eine Arbeitsgruppe von Werkstatträten aus ganz Baden-Württemberg hatte in den letzten Monaten eine Satzung für eine Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene erarbeitet, die in Bad Boll mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. In einer Erklärung hierzu heißt es: „Die LAG-WR eröffnet nun eine Form der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, wie es auch der Zielsetzung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 entspricht.“

Bei der Versammlung in Bad Boll wurde ein dreiköpfiger Geschäftsführender Vorstand gewählt, der ehrenamtlich tätig ist. Als Vorsitzende wurde Gudrun Stoss (Offenburg) gewählt, als Stellvertreter Andreas Bollmer (Mannheim) und Hans Joachim Ruschke (Nagold). Durch Vertreter der Regionen, die in den nächsten Monaten gewählt werden, wird der Vorstand ergänzt.

In Stuttgart soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, sobald die Finanzierung sicher gestellt ist. „Wir fühlen uns stark genug, unsere Interessen selbst zu vertreten“, meinte Gudrun Stoss, die neu gewählte Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft. Die Leitungen der Werkstätten wollen die Arbeit der LAG der Werkstatträte fördern. „Es ist mehr denn je nötig, dass Menschen mit Behinderungen sich selbst zu Wort melden und für ihre Rechte eintreten“, sagt Pfarrer Rainer Hinzen aus Heilbronn, Vorstand des Zusammenschlusses der Werkstattleitungen.

Quelle: www.kobinet-nachrichten.de


+++ Haus mit barrierefreier Wohnung am Rande Berlins zu verkaufen +++

25.04.2003
Ein Haus mit einer behindertengerechten Wohnung bietet Simone Gerlach in Mahlow, im Randbereich von Berlin, zum Verkauf an. Wer Interesse hat, kann sich direkt an Simone Gerlach, E-Mail: sgerlach@florida24.info wenden oder sich die Sache im Internet unter www.jgerlach.de anschauen.



+++ Einladung: Europäisches Workcamp +++

Vom 18. bis 27. August 2003 lädt eine Theaterpädagogin im Rolli zu einem Europäischen Workcamp nach München ein. Der Workshop zu Tanz-Theater-Rollstuhltanz- Ausdruckstheater wird mit verschiedenen Ausflügen, Stadterlebnissen der anderen Art und Stadterkundungen zum Thema Barrierefreiheit verbunden.

In der Einladung des Veranstalters Verbund behinderter Arbeitgeber/innen heißt es: „Teilnehmen können junge Leute ab 18 Jahren (bis etwa 30 Jahre), mit oder ohne Behinderung, allein oder mit Freund/in, mit Assistenz oder ohne (aber unbedingt Fragen dazu im Anmeldeformular beachten!), die neugierig geworden sind. Englischkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht unbedingt notwendig, da genügend Leute als Dolmetscher/innen greifbar sind, zudem übernimmt ein Rollifahrer bei Bedarf den Übersetzerpart.“

Die Unterbringung ist einfach, Schlafsack und Isomatte sind notwendig, bei Bedarf finden sich evtl. andere Möglichkeiten der Unterkunft, wenn das aufgrund der Behinderung erforderlich ist – allerdings nur bei rechtzeitiger Anmeldung mindestens drei Monate vor Beginn des Camps.

Anmeldung und weitere Infos beim
Verbund behinderter ArbeitgeberInnen e.V.

z.H. R. Wank
Westendstraße 93
80339 München
Fax: 089-54 03 46 85
E-Mail:
ricardatoday@gmx.de

Quelle: www.kobinet-nachrichten.de


+++ Wettbewerb: Barrierfreies Internet +++

Einen Wettbewerb für das barrierefreie Internet in Deutschland bereitet die Stiftung Digitale Chancen vor. Ein Beirat für die Jury hat sich in Bremen zusammengefunden. In dem Gremium sind alle vertreten, die Rang und Namen auf diesem Gebiet haben. „Für die Kooperation Behinderter im Internet (kobinet) wird ermöglicht, den Wettbewerb journalistisch zu begleiten“, teilte heute Hubertus Thomasius aus Berlin mit. Die Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgt am 5. Mai. Das Wettbewerbsergebnis soll am 3. Dezember in Berlin von einer prominenten Jury auf einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung mitgeteilt werden.

www.digitale-chancen.de

Quelle: www.kobinet-nachrichten.de


+++ Wettbewerb für behinderte Maler/innen: "Malen mit
Handicap-für die kleine Galerie 2004" +++

Unter diesem Motto veröffentlicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) auch im nächsten Jahr wieder einen Kalender mit den Bildern behinderter Künstler/innen. Die Maltechnik ist freigestellt. Die Bilder sollten möglichst im Hochformat sein. Von einer Jury werden die 12 Monatsbilder und das Titelbild ausgewählt. Jedes veröffentlichte Gemälde wird mit Freiexemplaren und 100 Euro honoriert. Eine Kurzvorstellung des Künstlers und des Gemäldes sowie Name und Maltechnik des Bildes sollte den Einsendungen beiliegen. Einsendeschluss ist der 25. April 2003.

Einsendungen bitte an den BSK, Kennwort „Kalender“, Altkrautheimer Straße 20, 74238 Krautheim.


+++ Wettbewerb: "Zusammen leben: Integration und Vielfalt" +++

So lautet die vierte Ausschreibung des Transatlantischen Ideenwettbewerbs USable, die seit 1. Januar 2003 läuft. Ideen und Initiativen aus den USA, die für ein besseres Miteinander von Mehr- und Minderheiten in Deutschland nützlich (= usable) sind, können prämiert und bei ihrer Erprobung in Deutschland von der Körber-Stiftung unterstützt werden. Für Preise und Fördermittel vergibt sie insgesamt 150.000 Euro.

im Ausschreibungstext der Körber-Stiftung heißt es: „Zwei Teilnahme-Chancen hält USable für Sie bereit: Im USable-Ideenwettbewerb beschreiben Sie eine amerikanische Idee und reichen ein Umsetzungskonzept für Deutschland ein. An Journalisten und Schreibtalente wendet sich der USable-Textwettbewerb. In dieser Kategorie sind Texte gesucht, die sich journalistisch mit dem Thema ‚Miteinander leben: Integration und Vielfalt' auseinandersetzen. Der Einsendeschluss in beiden Wettbewerbskategorien ist der 31. Oktober 2003.“

Bei diesem transatlantischen Ideenwettbewerb gerät ganz jenseits aller Tagespolitik ein Amerika ins Bewusstsein, das in viel stärkerem Maße als die deutsche Gesellschaft von Einwanderung und vom Nebeneinander unterschiedlichster Menschen geprägt ist - und vom Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Da werden Flüchtlinge durch Gartenarbeit eingegliedert, Behindertensportler gehen als Rollenvorbilder in Schulen, Jazzkonzerte holen sozial gefährdete Jugendliche von der Straße. In der Bundesrepublik werden solche Ideen made in USA bereits erfolgreich umgesetzt - gefördert durch den Wettbewerb der Körber-Stiftung.

„Wir möchten auch Sie dazu einladen, das zivile Amerika, das Land des Bürgersinns und der Eigenverantwortung, in den Blick zu nehmen - und Ihre usable Idee bei uns einzureichen“, so Karin Haist von der Körber-Stiftung.

Mehr Informationen gibt es direkt bei der Körber-Stiftung unter Tel. 040-72 50 44 75 oder im Internet unter http://www.usable.de.

Quelle: http://www.kobinet-nachrichten.de

+++ Warm durch den Winter +++

In Anbetracht der jetzigen Temperaturen benötigt so mancher Rollifahrer einen Schlupfsack mit Fellauskleidung. Dieses Hilfsmittel ist mit ca. 175,-€ nicht gerade billig. Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Krankenkasse dafür aufkommen muss. Grundsätzlich muss die Krankenkasse nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gemäß §33 SGB V auch für Zubehör, ohne das der Rollstuhl nicht zweckentsprechend genutzt werden kann aufkommen, dazu gehören auch z.B. Schlupfsack und Regenschutz für einen Rollstuhl.
Häufig werden die Krankenkassen versuchen, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie behaupten, es handle sich bei dem Zubehör um Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, oder es wird der Antrag mit der Begründung abgelehnt, die Produkte seien im Hilfsmittelverzeichnis nicht gelistet.

Hierzu hat das Bundessozialgericht (BSG-Sozialrecht 3-2500 §33 SGBV Nr5) entschieden, dass ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens nur vorliegt, wenn eine Sache üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt wird und dabei nicht entscheidend ist, ob eine Sache nach ihrer Zweckbestimmung (hier Warmhaltung des Körpers in der kalten Jahreszeit) von einer Vielzahl von Personen genutzt wird.

Unerheblich ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl BSG vom 17.7.96 3RK 39/94) auch, ob ein Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der Krankenkassen aufgeführt ist, da es sich dabei nicht um eine rechtlich verbindliche Regelung handelt.
Die Krankenkassen müssen also für Rollstuhlschlupfsäcke aufkommen. Mit diesem Thema beschäftigt sich ein Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 1.12.1999, Aktenzeichen  S 18 KN 11/98 KR.


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