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Modellprojekt zur Berufsförderung behinderter Jugendlicher erfolgreich abgeschlossen
06.07.2004 - Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes, fordert die Arbeitgeber auf: "Geben Sie auch behinderten Jugendlichen eine Chance auf Ausbildung."
Kurz vor dem Beginn des Ausbildungsjahres 2004/2005 wurde das Modellprojekt "Regionale Netzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher" (REGINE) erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziert. Lernbehinderten Jugendlichen werden Leistungen angeboten, die es ihnen ermöglichen, eine Ausbildung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren.
Franz Thönnes lobte das erfolgreiche Projekt: "So normal wie möglich, so speziell wie erforderlich - die REGINE-Konzeption der BAR leistet einen hervorragenden Beitrag zur Fortentwicklung der beruflichen Erstausbildung und Integration junger behinderter Menschen im Rahmen des dualen Ausbildungssystems. Ich erwarte, dass REGINE ein fester Bestandteil des Maßnahmenspektrums der Arbeitsagenturen wird."
Der Erfolg des Projekts verdeutlicht: Der 1998 von der Bundesregierung eingeschlagene Weg zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft und insbesondere im Arbeitsleben wird fortgesetzt. Die Initiativen und Maßnahmen ergänzen und verstärken sich. Die im Rahmen des Modellprojektes gesammelten Erfahrungen wurden etwa bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das am 1. Mai in Kraft getreten ist, berücksichtigt. Beispielsweise wurde für behinderte Jugendliche, die überbetrieblich ausgebildet werden, die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Abschnitte ihrer Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Die Berufsbildungswerke sollen die Arbeitgeber bei der Ausbildung unterstützen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gab im Jahre 1998 den Anstoß für das Modellprojekt REGINE. Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat das Projekt wissenschaftlich begleitet. Mehr als die Hälfte aller Rehabilitanden des ersten Jahrganges haben die Abschlussprüfung bestanden. Von diesen wurden 40% in ihren Ausbildungsbetrieb übernommen. Hier kam es tatsächlich zu dem sogenannten "Klebeeffekt", den sich die Initiatoren dieses Ausbildungsmodells versprochen hatten. Weitere 13% fanden eine Stelle in einem anderen Betrieb. Im 2. Modelljahr waren sogar knapp 80% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach bestandener Prüfung ausbildungsadäquat beschäftigt. Die behinderungsspezifische Förderung durch einen Bildungsträger in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung stellt eine wichtige wohnortnahe und kostengünstige Ergänzung des bisherigen gestuften Berufsförderungskonzepts der Bundesagentur für Arbeit dar.
Franz Thönnes zieht das Fazit: "Bei intensiver Förderung des Jugendlichen und Kooperation mit allen an der Ausbildung Beteiligten bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss und eine anschließende berufliche Integration."
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
Einigung im Vermittlungsausschuss über Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Die Bundesregierung fördert die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Anlässlich der Einigung im Vermittlungsausschuss über das „ Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen “ erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium Franz Thönnes : „Es ist gut, dass es jetzt zu den Verbesserungen bei der Beschäftigung und Ausbildung kommen kann. Das Gesetz soll Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen.“
Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. So sieht das Gesetz vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Im Vermittlungsausschuss haben wir uns zur Verbesserung der Ausbildungssituation in den Betrieben außerdem darauf geeinigt, dass die Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung über die Fragen der Besetzung von Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten jungen Menschen beraten müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sind Maßnahmen zur Beseitigung von Einstellungshemmnissen und zur Sicherung von Beschäftigung.
Staatssekretär Thönnes betonte hierzu: „Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist.“ Deshalb werden die Aufgaben der Integrationsfachdienste weiter ausgebaut. Sie sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten.
Zu Verbesserungen kommt es auch bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Wir haben durchgesetzt, dass es bei den von uns neu festgelegten Grenzen für die Heranziehung des Vertreters der Schwerbehinderten-Vertrauensperson bleibt. Auch die Klarstellung, dass sich die Vertrauenspersonen und die stellvertretenden Mitglieder untereinander beraten dürfen und die Vertrauenspersonen auch an Betriebsversammlungen teilnehmen können, bleiben erhalten. Dies war und ist in der Praxis keineswegs selbstverständlich.“
Im Vermittlungsausschuss wurde erreicht, dass es keine „Lex-Lufthansa“ geben wird, also keine Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und der Zahlung der Ausgleichsabgabe für Luftfahrtunternehmen.
Entschieden wurde auch, Erleichterungen bei den Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung festzulegen. So können künftig Schwerbehindertenausweise in bestimmten Fällen auch unbefristet und nicht mehr nur für eine Dauer von längstens 15 Jahren ausgestellt werden. Künftig werden die Länder auch die Möglichkeit haben, für die Durchführung der Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft selbst Behörden in den Ländern bestimmen zu können. Die ursprüngliche Absicht, den Länderbehörden Fristen für die Bearbeitung der Anträge vorzugeben, wurde auf die Bearbeitung der Anträge von erwerbstätigen behinderten Menschen beschränkt. Diese Menschen haben wegen der im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Fragen wie dem Zusatzurlaub oder auch dem besonderen Kündigungsschutz ein herausragendes Interesse an einer schnellen und kurzfristigen Bearbeitung ihrer Anträge.
Fest steht nunmehr auch, dass es auch über den 31. Dezember 2003 hinaus bei einer Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent bleibt. Wäre eine Einigung im Vermittlungsausschuss nicht zustande gekommen, hätte dies ein Ansteigen der Beschäftigungspflichtquote rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf 6 Prozent bedeutet, wodurch die Arbeitgeber jährlich mit etwa 320 Mio. Euro an Ausgleichsabgabe zusätzlich belastet worden wären.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung
Limerick (ots) 27.05.2004 - Ein neues Informationspaket, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds unterstützen soll, wurde heute auf Konferenz zur irischen EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto "Closing the Gap" in Limerick vorgestellt. Die Informationen wurden im Rahmen der fünfjährigen EU-Informationskampagne " Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." erstellt und sollen in den kommenden Monaten kostenlos an Unternehmen in der EU verteilt werden.
Das Informationspaket wurden in elf Sprach- versionen erstellt und basiert auf den neuen europäischen Rechtsvorschriften, die eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder Religion bzw. Weltanschauung verbieten.
Nach Aussage von Barbara Nolan, Leiterin des Referats Bekämpfung von Diskriminierungen der Europäischen Kommission, eignen sich die neuen Informationspakete ausgezeichnet für die Sensibilisierung für Aspekte der Vielfalt und Diskriminierung an Arbeitsstätten überall in der EU. Sie enthalten Informationen zu praktischen Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Opfer von Diskriminierungen finden Hinweise, wie sie auf Diskriminierungen reagieren und in welcher Form sie bei der Geschäftsleitung Beschwerde einreichen können. Darüber hinaus enthält das Paket Informationen für Arbeitgeber, wie sie den Arbeitsplatz diskriminierungsfrei gestalten können.
Die Informationen wurden von Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen, Nichtregierungs-organisationen und Ministerien der EU-Mitgliedstaaten zusammengestellt. Sie enthalten mehrere Informationstools, darunter eine Reihe von Fact Sheets zur Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie einen achtminütigen Film über die neuen Rechtsvorschriften.
Die Informationskampagne der EU "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." liefert Informationen über
Antidiskriminierungsmaßnahmen in der EU mit speziellem Augenmerk auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.stop-discrimination.info.
ots Originaltext: Europäische Kommission
Weg zum Job besonders gefährlich: Wissenschaftler entwickeln Präventionsmaßnahmen
Institut für Arbeits-, Sozial-, und Umweltmedizin forscht nach Ursachen und Präventionsmaßnahmen bei Arbeitswegeunfällen
Mainz, 27. Mai 2004 - Jeder Berufstätige - ausgenommen bei Heimarbeit - hat einen Arbeitsweg, den er täglich zurücklegt, um den Arbeitsplatz zu erreichen und nach Arbeitsschluss wieder zum Wohnort zurückzukommen. Die Wenigsten wissen, dass dieser Weg unsicherer ist als alle anderen Wege, die sie täglich zurücklegen. Laut Statistik des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereigneten sich in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 160.000 Wegeunfälle pro Jahr. Das bedeutet alle drei Minuten ereignet sich bei den Versicherten der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein Wegeunfall in Deutschland. Berücksichtigt man zusätzlich die Wegeunfälle u.a. bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie den Gemeindeunfallversicherungsverbänden bzw. Unfallkassen, ist von über 200.000 Wegeunfällen in Deutschland pro Jahr auszugehen.
"Wegeunfälle sind oft schwere Unfälle, die ein tragisches Schicksaal für die Betroffenen und deren Familien durch Arbeitsunfähigkeit und Behinderung nach sich ziehen oder sogar tödlich enden können", warnt Dr. Luis Carlos Escobar Pinzón, Leiter des Forschungsprojektes "Zielgruppenorientierte Einflussfaktoren und Präventionsstrategien zum Risiko Arbeitsweg" (ZEPRA) am Institut für Arbeits-, Sozial-, und Umweltmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Dabei übernehmen die Berufsgenossenschaften und damit auch die Arbeitgeber durch ihre Beiträge 100 Prozent der Leistungen u.a. für Heilbehandlung und Entschädigung des Arbeitnehmers.
Betriebe und Firmen wissen, dass Wegeunfälle ein großes Risiko für die Angestellten darstellen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung stark belasten. "Es gibt Studien, die Wegeunfälle mit personenbezogenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Tageszeit, an der sich der Unfall ereignet, in Verbindung bringen. Studien, die Arbeitsbelastung, Arbeitsumfeld und Arbeitsart in Zusammenhang mit Wegeunfällen beleuchten, gibt es so gut wie nicht", sagt Escobar. Hier setzt ZEPRA ein. Die Ergebnisse bisheriger Studien legen die Annahme nahe, dass einzelne Berufsgruppen, z.B. Beschäftigte in der Metallindustrie besonders häufig Wegeunfälle haben. Deswegen baut die ZEPRA-Projektgruppe ihr Studienkollektiv beim Automobilhersteller AUDI AG auf. Ab Anfang Juni 2004 werden ca. 1.600 von 40.000 Mitarbeitern an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm per Telefoninterview zu Wegeunfällen befragt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, berufliche Faktoren zu sichern, die Wegeunfälle beeinflussen. Möglicherweise kann eine besonders gefährdete Zielgruppe eingegrenzt werden. Danach sollen in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften, die diese wissenschaftliche Studie finanziell unterstützen, geeignete Präventionsstrategien entwickelt und in betriebliche Maßnahmen übersetzt werden. Die Studie endet voraussichtlich in Mai 2006.
Quelle: Johannes Gutenberg Universität Mainz
Keine Angst vor der
Beschäftigung Behinderter! |
 |
Von
Daniel Hütter
Häufig
scheuen sich Arbeitgeber davor, einen behinderten Menschen
einzustellen. Sie haben die Meinung, Behinderte (z. B.
Blinde wie ich) würden nicht die erforderlichen Leistungen
erbringen und finanzielle Mehraufwendungen verursachen.
Dass mit der richtigen Arbeitsplatzausstattung genau das
Gegenteil erreicht wird, will ich im Folgenden schildern.
Seit
Januar 2003 bin ich bei der Firma O & S Online &
Service GmbH beschäftigt. Zuvor absolvierte ich hier
eine dreimonatige Trainingsmaßnahme. Beim Vorstellungsgespräch
im Herbst war man noch skeptisch, denn niemand konnte
sich vorstellen, wie ein Blinder Bürotätigkeiten
verrichten soll. Ich erklärte, dass ich mittels Sprachausgabe
(Software, die den Bildschirm ausliest) alle Arbeiten
ausführen könne, die am PC zu machen sind.
Online
& Service sagte mir zu, und während der Trainingsmaßnahme
konnte ich die Firma von meinen Fähigkeiten überzeugen,
so dass ich ab Januar diesen Jahres eine feste Anstellung
bekam. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht wichtig
zu wissen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitsamt für
behinderte Arbeitnehmer eine dreijährige finanzielle
Förderung bekommt.
Außerdem
übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der zusätzlichen
Arbeitsplatz- Erstausstattung eines Behinderten. In meinem
Fall ist dies die Sprachausgabe und die Braillezeile (Gerät,
das den Bildschirminhalt zeilenweise in Blindenschrift
überträgt).
Einer
der Anbieter für eine solche Ausstattung ist Herr
Pientka von der Firma Pie-Soft aus Nürnberg. Sein
Angebot wurde dem Arbeitsamt vorgelegt und etwa acht Wochen
später wurden die Hilfsmittel bewilligt.
Herr
Pientka lieferte einige Wochen später die Ausstattung
und richtete mir den Arbeitsplatz ein. Darüber hinaus
erhielt ich von der Firma Pie-Soft eine fünftägige
individuelle Schulung, deren Kosten das Arbeitsamt ebenfalls
übernahm.
Durch
die Arbeitsplatzausstattung bin ich nun in der Lage, am
PC dieselben Aufgaben zu erledigen wie die sehenden Kollegen.
Und: Meiner Firma sind keine zusätzlichen Kosten
entstanden.
Liebe
Arbeitgeber,
geratet
also nicht gleich in Panik, wenn sich ein behinderter
Mensch bei euch bewirbt. Denn er wird euch gewiss nicht
belasten.
Barrierefreie
Grüße
Redaktion
Handicap Network
Unternehmer
und ihre schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter berichten über ihre gemeinsamen
Erfahrungen aus dem Berufsalltag. |
Im
Herbst 2000 startete die Bundesregierung eine breit angelegte
Öffentlichkeits-kampagne. Ihr Ziel: Auf das neue
Gesetz aufmerksam machen, das die Integration von schwerbehinderten
Menschen in Unternehmen vereinfacht. Zum Beispiel durch
deutlich mehr finanzielle und praktische Unterstützung
bei der Einstellung und intensivere Beratung. Vor allem
aber soll die Kampagne, ebenso wie diese Broschüre,
eins: die Einstellung zur Einstellung von schwerbehinderten
Menschen verändern. Lernen Sie auf den nachfolgenden
Seiten fünf Unternehmer und ihre schwerbehinderten
Angestellten kennen. Sie berichten aus der Praxis: Wie
sie zueinander gefunden haben, wie sie Anfangsschwierigkeiten
überwunden haben und wie sie sich ihre gemeinsame
Zukunft vorstellen. Und vor allem, wie sie voneinander
profitieren. Fünf Einstellungen, die stellvertretend
für den Erfolg der Kampagne im ersten Jahr stehen!
Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sank
in den letzten zweieinhalb Jahren um mehr als 2o.ooo.
Aber wir wollen mehr, und die Chancen stehen gut. Denn
durch das neue Gesetz ist es für schwerbehinderte
Menschen einfacher geworden, einen geeigneten Arbeitsplatz
zu finden. Und für Arbeitgeber, qualifizierte schwerbehinderte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Auch für
Sie!
| Halloren
Schokoladenfabrik |
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"Die
Beschäftigung von Schwerbehinderten gehört
zu meiner sozialen Verantwortung als Unternehmer.
Und zwar genauso wie die Schaffung von Arbeitsplätzen
oder die Steigerung des Shareholder-Values."
Klaus Lelle, geschäftsführender Gesellschafter,
Halloren Schokoladenfabrik
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1804
gegründet, ist sie die älteste produzierende
Schokoladenfabrik in Deutschland - die Halloren GmbH in
Halle/Saale. Nach wechselvoller Geschichte segelt sie
heute stärker auf Erfolgskurs denn je. Mit 100 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, davon acht schwerbehindert, die in allen
Unternehmensbereichen eingesetzt sind: in der Produktion,
in der Verwaltung und im Service. Seit 1997 hat Halloren
seinen Umsatz trotz rückläufiger Marktentwicklung
um 65% steigern können. Ein Erfolg, der nach Aussage
des geschäftsführenden Gesellschafters Klaus
Lelle auf zwei Säulen basiert: erstens auf einer
kostengünstigen Produktion dank Inbetriebnahme von
Europas modernster Produktionsstraße 1995. Zweitens
auf einer äußerst schmackhaften Mischung aus
nostalgischen Ost-Produkten und zeitgemäßen
Leckereien. Vor allem die berühmter Halloren-Kugeln,
die in den neuen Bundesländern 1950 in den Markt
eingeführt wurden und inzwischen einen Bekanntheitsgrad
von 95% besitzen, sind der Renner. Die von zarter Schokolade
umhüllte Sahne-Cacao-Creme verzückt selbst verwöhnte
Gaumen - und schickt sich als Nischenprodukt an, langsam
aber sicher auch den Westen Deutschlands zu versüßen.
Immer für eine Hallorenkugel zu haben sind natürlich
auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Führungskräfte
und Auszubildende, Facharbeiter und Angestellte, behindert
oder nicht behindert. Da ist man sich einig - genau wie
über den Umgang miteinander. "Auch wenn die
Ellenbogen-Gesellschaft auf dem Vormarsch ist, geht man
hier netter und pfleglicher miteinander um. Der Zusammenhalt
ist einfach größer. Und entsprechend geringer
sind die Vorbehalte gegenüber schwerbehinderten Menschen.
Sie gehören einfach dazu!" So Klaus Lelle. Gefragt
nach der Arbeitsleistung erläutert er: "Wir
haben die Erfahrung gemacht, dass Leistung vor allem vom
persönlichen Willen jedes Einzelnen abhängt
- ob gehandikapt oder nicht." Entsprechend wird von
allen Beschäftigten das Gleiche erwartet - Ehrlichkeit,
Leistung und Identifikation mit dem Unternehmen - und
allen das Gleiche geboten: Standardarbeitsverträge.
Selbst in puncto Krankenstand kann Herr Lelle keine Unter-schiede
ausmachen.
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ANDREAS
PÖLITZ, PRODUKTIONSHELFER: "PRO SCHICHT
PRODUZIEREN WIR SECHS TONNEN HALLORENKUGELN. UND
ICH SORGE DAFÜR, DASS SIE ALLE SAUBER VERPACKT
UND RICHTIG AUSGEZEICHNET UNSER HAUS VERLASSEN.
DARAUF KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN.
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Seit
über 11 Jahren ist der 28-jährige Andreas Pölitz
bei Halloren beschäftigt. Eine Zeit, in der er sich
hervorragend entwickelt hat: vom anfänglich schwer
integrierbaren Einzelgänger zum unentbehrlichen "Mann
für alles". Das bestätigt auch Christa
Mickmann, die langjährige Produktionsleiterin bei:
Halloren. Sie war es auch, die Andreas 1989 den Einstieg
ins Berufsleben erleichterte und den geistig behinderten
und stotternden jungen Mann bereits vor seinem ersten
Arbeitstag aufsuchte. So konnte er die große Scheu
verlieren, die er damals noch vor fremden Menschen hatte.
Um sich dann in der Firma einleben und Routine erlangen
zu können, arbeitete er zunächst an einem Einzelarbeitsplatz.
Außerdem gestand man ihm zu, Fehler zu machen. Kolleginnen
und Kollegen waren informiert und nahmen Rücksicht
auf ihn. Ein Entgegenkommen, das sich für sie lohnen
sollte: Schon nach kurzer Zeit forderte er zusätzliche,
verantwortungs-vollere Aufgaben ein; die ihm übertragene
Sichtkontrolle der Füllmengen sei ihm auf Dauer zu
eintönig. Und auch die Integration ins Team war rasch
vollzogen. Mittlerweile ist Andreas mit allen Abläufen
und Arbeiten in der Produktion so vertraut, dass er zwischenzeitlich
sogar zu einem Außeneinsatz in die 1999 erworbene
Confiserie Dreher in Bad Reichenhall entsandt wurde. Dort
war man von ihm und seiner Erfahrung, Zuverlässigkeit
und seinem Know-how ebenso angetan wie in Halle: Man hätte
ihn am liebsten direkt dabehalten. Aber da hatten Frau
Mickmann und Herr Lelle auch noch ein Wörtchen mitzureden.
| DaimlerChrysler
AG, Werk Düsseldorf |
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"Wir
kümmern uns intensiv um die Integration von
schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das ist der Teil unseres Auftrags als Personalbetreuer."
Dieter Meder (r), Leiter Personalabteilung, -entwicklung
und -abrechnung; Mario Genovese (l), Personalbetreuung
und -abrechnung; DaimlerChrysler AG, Werk Düsseldorf
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Wie
intensiv sich im Daimler-Chrysler-Werk in Düsseldorf
gekümmert wird, zeigt das tragische Schicksal des
33-jährigen Schweißers, der durch Krankheit
100% Gehbehinderung davontrug. Von heute auf morgen wurde
für ihn ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet, an dem
er behinderungsgerecht weiter beschäftigt werden
konnte. Fürsorge, die am Werkstor nicht endete: DaimlerChrysler
unterstützte ihn darüber hinaus in Zusammenarbeit
mit der Schwerbehindertenvertretung bei der Organisation
eines Aufzugs für den Privathaushalt und dem Umbau
seines Fahrzeugs. Vorbildliches Engagement, das nicht
zuletzt aus der auf höchster Ebene unterzeichneten
Erklärung zur Förderung der Integration von
schwerbehinderten Menschen resultiert. Sie verpflichtet,
die Personalleiter bundesweit, Maßnahmen und Wege
zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu identifizieren.
In Düsseldorf sind da vor allem Dietmar Meder, Leiter
der Personalbetreuung und -entwicklung und seine rechte
Hand, Mario Genovese, gefordert. "Wir arbeiten sehr
eng und gut mit Josef-Franz Krettek zusammen. Er ist hier
seit 1984 Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen,
Als ihr Sprachrohr macht er uns ganz schön Druck
- und zwar im allerbesten Sinne!" erzählt Meder
lachend. Ebenfalls sehr der Sache zu Gute kommt ihr vertrauensvolles
Verhältnis zu den Mitgliedern des Betriebsrats. Denn
sie haben in Personalangelegenheiten ein Mitspracherecht
und müssen nicht nur der Einstellung eines Schwerbehinderten
Menschen zustimmen, sondern haben auch ein Beratungs-
und Initiativrecht.
MARIO
GENOVESE: "WICHTIG IST UNS EINE 1 : 1 BEHANDLUNG.
WIR ERWARTEN VON ALLEN DAS GLEICHE - UND WIR BIETEN ALLEN
DAS GLEICHE. OB GEHANDIKAPT ODER NICHT!"
Bei der Besetzung von vakanten Stellen werden
die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die dem
Anforderungsprofil am besten entsprechen. Haben Herr Meder
und seine Kollegen die Wahl zwischen mehreren gleich starken
Bewerberinnen oder Bewerbern, wird dem behinderten Menschen
im Sinne der Personalpolitik der Vorzug gegeben: Ziel
ist es, die aktuell um 0,2% übererfüllte Pflichtquote
von 5% in absehbarer Zukunft möglichst weiter zu
steigern. Im Dezember 2001 arbeiteten im Werk Düsseldorf
insgesamt über 5510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
direkt oder indirekt in der Sprinter-Produktion sowie
in der Verwaltung - darunter 245 schwerbehinderte Menschen.
Im Januar 1996 waren es gerade mal 3,3% aller Beschäftigten.
Eingestellt werden vor allem behinderte Facharbeiter aus
den Bereichen Metall, Elektronik oder Montage. Ihre Integration
in die Produktion stellt laut Herrn Meder kein Problem
dar: "Unsere Mitarbeiter sind in Gruppen organisiert.
Diese verpflichten sich nicht nur zu einer bestimmten
Leistung, sondern auch zur Integration von schwerbehinderten
Kollegen. Beides fördert den Teamgeist: Die Kollegen
springen füreinander ein und motivieren sich gegenseitig.
Die dauerhafte Minderleistung eines Gruppenmitglieds würde
aber keinesfalls toleriert. Selbstwertgefühl und
Leistung aller Beschäftigten sind auf einem Niveau."
Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass stets
die gesamte Gruppe von Qualifizierungsmaßnahmen
profitiert und zum Beispiel für gehörlose Teammitglieder
ein Gebärdensprachdolmetscher übersetzt. Unternehmern
ohne Erfahrung in der Beschäftigung von schwerbehinderten
Menschen gibt Dietmar Meder folgenden Tipp: "Der
Teufel steckt oft im Verwaltungsdetail - nicht in der
Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ich kann nur empfehlen, über die Arbeitgeberverbände
Kontakt zu erfahrenen Unternehmen wie DaimlerChrysler
aufzunehmen und den Austausch zu suchen. Es lohnt sich!"
MARCUS FREIBERGER, AUSZUBILDENDER TEILEZURICHTER: "JA,
ICH FÜHLE MICH VOLL INTEGRIERT. WEIL MEINE KOLLEGEN
SO SIND, WIE SIE SIND. UND WEIL TECHNISCHE HILFSMITTEL
MEINE BEHINDERUNG AUSGLEICHEN."
Seit 2000 bildet das DaimlerChrysler Werk
Düsseldorf schwerbehinderte Jugendliche aus. Einer
von ihnen ist der 2o-jährige gehörlose Marcus
Freiberger. Wie selbstverständlich erlernt er den
Beruf des Teilezurichters - neben 50 anderen gewerblichen
Auszubildenden ohne Handikap! Möglich machen dies
vor allem sehr aufgeschlossene, hilfsbereite Kolleginnen
und Kollegen. Allen voran sein Ausbildungsmeister Jürgen
Wiese. "Von ihm lernen zu können - was Besseres
hätte mir gar nicht passieren können",
erzählt Marcus stolz. Seine Ausbildungsstelle fand
er nach langer Suche - und mit Unterstützung des
Bildungszentrums für Hörgeschädigte in
Essen. Da er sich rundum wohlfühlt und ihm seine
Arbeit Spaß macht, möchte er gerne nach der
Ausbildung in eine Festanstellung übernommen werden.
Und jetzt die Gelegenheit für ein paar persönliche
Worte nutzen: "Herzlichen Dank allen, die mich bei
meiner Ausbildung unterstützen und begleiten. Insbesondere
meinem Meister, Herrn Wiese, und der Jugend-Ausbildungs-vertretung
hier im Werk." Erfreuliches Feedback, das nicht zuletzt
auch Dietmar Meder und Mario Genovese motiviert, mit gutem
Beispiel voranzugehen und künftig verstärkt
Schwerbehinderte Jugendliche im Werk Düsseldorf auszubilden.
DIE CHECKLISTE FÜR UNTERNEHMER |
STEP
1: WELCHE JOBS SIND FREI, WAS SOLL DIE NEUE MITARBEITERIN/DER
NEUE MITARBEITER KÖNNEN?
- Analysieren Sie den bestehenden Arbeitsplatz.
- Definieren Sie die Stelle und die entsprechenden Anforderungen.
STEP 2: DAS ARBEITSAMT ANRUFEN.
- Nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitsamt auf und beschreiben
Sie die freie Stelle möglichst genau.
- Geben Sie an, was Sie von Ihrem potenziellen Beschäftigten
erwarten. Je präziser Ihre Angaben zu Qualifikation
und sonstigen Anforderungen sind, umso schneller kann
Ihnen das Arbeitsamt eine geeignete Bewerberin oder einen
geeigneten Bewerber vorschlagen.
STEP 3: DIE VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE DES ARBEITSAMTES
LIEGEN AUF DEM TISCH. UND JETZT?
- Sprechen Sie jetzt mit den Fachkräften des Arbeitsamtes.
Denn manches, worauf es ankommt, bedarf zusätzlicher
Erläuterung und Beratung. Die Vermittler in den Arbeitsämtern
arbeiten intern mit ärztlichem und psychologischem
Fachpersonal zusammen, das bei Bedarf hinzugezogen werden
kann. Geht es um die behinderungsgerechte Ausstattung
des Arbeitsplatzes, sind die Technischen Berater der Arbeitsämter
kompetente Gesprächspartner.
Im Ergebnis wird das Arbeitsamt oder der von ihm beauftragte
Integrationsfachdienst zu der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter
raten, die/ der Ihren Vorstellungen am besten entspricht.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, jemanden
zur Probe einzustellen, etwa in Form eines Praktikums.
Das Arbeitsamt berät Sie über die verschiedenen
Möglichkeiten.
STEP 4: FINANZIELLE FÖRDERUNG BEANTRAGEN, WENN MÖGLICH.
Das Förderungsrecht ist vereinfacht worden - es muss
nur noch ein Antrag gestellt werden. Für besonders
betroffene schwerbehinderte Menschen, z. B. wegen des
Grades ihrer Behinderung oder wegen Langzeitarbeitslosigkeit,
kann beim Arbeitsamt ein Eingliederungszuschuss beantragt
werden.
STEP 5: UBERPRÜFEN, OB QUALIFIZIERUNG GEFÖRDERT
WIRD.
Eine notwendige berufliche Qualifizierung kann gefördert
werden. Die Gelder können, je nach Fördermaßnahme,
beim Arbeitsamt oder Integrationsamt beantragt werden.
STEP 6: BEHINDERUNGSGERECHTEN ARBEITSPLATZ EINRICHTEN.
Bei der Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes
kann Sie auch der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes
unterstützen. Er hat das spezifische Know-how und
berät Sie auch über Finanzierungsmöglichkeiten.
Bei Vor-Ort-Terminen entwickeln die beratenden Ingenieure
zusammen mit Ihnen und den behinderten Kolleginnen und
Kollegen konkrete Lösungsvorschläge Wenn es
in Ihrem Unternehmen einen Betriebs- oder Personalrat
oder eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten diese
an den Gesprächen beteiligt sein. Eine aktuelle Übersicht
"ZB-Info & Arbeitshilfen für Behinderte
im Beruf" können Sie bei den Integrationsämtern
anfordern oder im Internet unter www.zb-net.de
downloaden. Hier finden Sie auch die Telefonnummer und
Adresse des für Sie zuständigen Integrationsamtes.
STEP 7: DIE INTEGRATION IN IHREM UNTERNEHMEN
UNTERSTÜTZEN.
Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter muss
in den Betrieb hineinwachsen. Das Gesetz bietet zur problemlosen
Integration schwerbehinderter Menschen die Hilfe und Unterstützung
von Integrationsfachdiensten ah, die in jedem Arbeitsamtsbezirk
zur Verfügung stehen.
Mit den übrigen Beschäftigten Ihres Unternehmens
sollten Sie alle Fragen und Unsicherheiten ansprechen,
sofern der Umgang mit schwerbehinderten Kolleginnen und
Kollegen ungewohnt ist. Denn Offenheit ist das beste Mittel,
um Befürchtungen gar nicht erst entstehen tu lassen.
Das Arbeitsamt und das Integrationsamt unterstützen
Sie gerne mit speziell geschultem ärztlichen, psychologischen
oder sozialpädagogischen Personal.
Die Integrationsfachdienste sind im Auftrag des Arbeitsamtes,
des Integrationsamtes oder eines Rehabilitationsträgers
beteiligt bei der Integration schwerbehinderter Menschen,
die einen besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender
Beratung haben.
Die Integrationsfachdienste
- erarbeiten dazu mit den schwerbehinderten Menschen ein
individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil,
- erschließen geeignete Arbeitsplätze,
- unterstützen das Unternehmen, damit schwerbehinderte
Kolleginnen und Kollegen problemlos eingegliedert werden
können,
- helfen auch dann, wenn es nach der Einstellung Probleme
geben sollte.
Die Integrationsfachdienste sind somit nicht nur ein Partner
der Arbeitsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger
und schwerbehinderten Menschen, sondern in allen Fragen
im Zusammenhang mit der Beschäftigung 'schwerbehinderter
Menschen auch der Ansprechpartner für die Betriebe.
Die Checkliste für Unternehmer |
KLEINER LEITFADEN FÜR UNTERNEHMER. WER FÖRDERT
WAS?
1. Öffentliche Einrichtungen
Rehabilitationsträger:
Die Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen können
von verschiedenen Trägern erbracht werden. Rehabilitationsträger
sind: Krankenkassen, Arbeitsamt, Unfall- und Rentenversicherungsträger
sowie Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger und
Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge.
Sie erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen.
Arbeitsamt: Das örtliche
Arbeitsamt registriert offene Stellen von Unternehmen, die
sich für Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eignen und unterstützt die Suche nach der/dem geeigneten
Kandidatin/Kandidaten. Gegebenenfalls werden diese betriebsnah
qualifiziert. Darüber hinaus ist es zuständig
für Eingliederungszu-schüsse. Außerdem können
auch Maßnahmen zur Arbeitsplatzeinrichtung und -anpassung
vom Arbeitsamt finanziert werden.
Integrationsamt
(ehemals Hauptfürsorgestelle): Die Aufgaben des Integrationsamtes
umfassen: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
Kündigungsschutz, begleitende Hilfe im Arbeitsleben.
Zur begleitenden Hilfe gehören unter anderem Geldleistungen
an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Ausstattung von
Arbeitsplätzen. Das Integrationsamt führt auch
die Arbeitsassistenz durch, wenn Anspruch auf diese Leistung
besteht. Darüber hinaus kann es Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
für Personen durchführen, die in den Unternehmen
mit der Integration schwerbehinderter Menschen befasst sind.
Integrationsfachdienste: Die Integrationsfachdienste
richten sich an schwerbehinderte Menschen, die aufgrund
ihrer Behinderung besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender
Betreuung haben, um einen Arbeitsplatz zu finden und zu
erhalten. Menschen also, die nur mit intensiver Begleitung
in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert und dauerhaft
beschäftigt werden können. Die Aufgaben reichen
von der Vorbereitung der Bewerberinnen und Bewerber, Akquise
von Praktikumstellen und Arbeitsplätzen, Beratung der
Arbeitgeber bis zur Begleitung bei der Einarbeitung und
gegebenenfalls darüber hinaus. Die dort tätigen
ärztlichen, psychologischen und sozialpädagogischen
Fachkräfte erleichtern die Integration in das Unternehmen
und den Kreis der Kolleginnen und Kollegen. Bundesweit gibt
es derzeit 172 Integrationsfach-dienste, sodass jedem Arbeitsamtsbezirk
ein Integrationsfachdienst zur Verfügung steht. Die
Integrationsfachdienste werden im Auftrag des Arbeitsamtes
(oder des Integrationsamtes oder eines Rehabilitationsträgers)
tätig. Derzeit werden bundesweit 12500 schwerbehinderte
Menschen betreut, im Jahr 2002 sollen es 18000 sein.
2. FÖRDERMITTEL UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Ausgleichsabgabe: Das
gestaffelte System der Ausgleichsabgabe entlastet Unternehmen
im Vergleich zur früher geltenden Regelung spürbar,
wenn die geforderte Beschäftigungsquote in möglichst
großem Umfang erfüllt wird. Für Unternehmen
mit weniger als 6o Arbeitsplätzen ergeben sich noch
zusätzliche Erleichterungen.
Ausbildungsvergütung:
Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung gibt es
Zuschüsse von bis zu 80 %, wenn diese sonst nicht zu
erreichen ist. In Ausnahmefällen werden auch 100 Prozent
Übernommen.
Arbeitsplatzeinrichtung:
Maßnahmen zur Arbeitsplatzeinrichtung und -anpassung
können von unterschiedlichen Kostenträgern, in
der Regel Arbeits- und Integrationsamt, finanziert werden.
Der Technische Beratungsdienst der Arbeitsämter und
Integrationsämter unterstützt Unternehmen auch
bei der Einrichtung, eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes.
Bei Vor-Ort-Terminen entwickeln die beratenden Ingenieure
gemeinsam mit Arbeitgebern, schwerbehinderten Menschen und
betrieblichen Interessenvertretungen konkrete Lösungsvorschläge.
Eine aktuelle Übersicht "ZB-Info & Arbeitshilfen
für Behinderte im Beruf" kann bei den Integrationsämter
angefordert werden und steht im 'Internet unter www.zb-net.de
zum Download bereit. Hier gibt es auch einen Überblick
über Telefonnummern und Adressen der zuständigen
Integrationsämter. Diese Leistungen können auch
von Rehabilitationsträgern, insbesondere den Unfallversicherungsträgern,
erbracht werden.
Ausgleich außergewöhnlicher
Belastungen des Arbeitgebers: Manchmal entstehen
durch die Beschäftigung eines besonders betroffenen
schwerbehinderten Menschen für den Arbeitgeber außergewöhnliche
Belastungen. Das Integrationsamt kann in solchen Fällen
den Aufwand für die Betreuung schwerbehinderten Menschen
durch Fachpersonal finanzieren oder einen Ausgleich für
Minderleistung zahlen.
Eingliederungszuschuss: Diese Unterstützung
beträgt im Regelfall 50% des berücksichtigungsfähigen
Arbeitsentgelts (inkl. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag)
und wird im Allgemeinen nicht länger als zwölf
Monate gezahlt. In besonderen wird der Zuschuss höher
festgelegt und/oder einen längeren Zeitraum gezahlt.
Eingliederungszuschuss für besonders
betroffene schwerbehinderte Menschen:
Für besonders betroffene Schwerbehinderte Menschen,
zum Beispiel wegen des Grades ihrer Behinderung oder wegen
Langzeitarbeitslosigkeit, kann beim Arbeitsamt ein Eingliederungszuschuss
beantragt werden. Dieser Eingliederungszuschuss kann bis
zu 70% des Arbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils
am Gesamtsozial-versicherungsbeitrag betragen. Er wird in
der Regel für bis zu 36 Monate gezahlt, kann bei älteren
Schwerbehinderten Menschen (über 55-jährige) bis
zu acht Jahre lang gezahlt werden und nimmt regelmäßig
nach jeweils einem Jahr bzw. bei älteren Schwerbehinderten
nach jeweils zwei Jahren um zehn Prozent ab.
Investitionshilfen:
Bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte
Menschen kommen neben den Eingliederungszuschüssen
der Arbeitsämter auch Investitionshilfen der Integrationsämter
und der Rehabilitationsträger für die Ausstattung
der behinderungsgerechten Arbeitsplätze in Betracht.
3. Neue Regelungen in Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen:
- Das Antragsverfahren ist jetzt unbürokratischer.
Nur noch ein Antrag muss gestellt werden.
- Über direkte Lohnkostenzuschüsse hinaus werden
erstmals auch Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeträgen
übernommen.
- Die Förderung gibt es jetzt auch für Arbeitgeber,
die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen
oder nicht beschäftigungspflichtig sind (weniger ais
20 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt).
-
Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden gefördert.
-
Ebenso Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten
Menschen, die bei diesem Arbeitgeber bereits beschäftigt
waren.
Sonderrechte:
Folgende Sonderrechte stehen Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern zu:
- Eine Woche Zusatzurlaub pro Jahr.
- Die Möglichkeit, Mehrarbeit abzulehnen.
- Anspruch auf Teilzeitarbeit aus Gründen der Behinderung.
Vermittlung:
Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen erfolgt durch
speziell geschultes Personal der Arbeitsämter. Die
Vermittlung besonders betroffener schwerbehinderter Arbeitskräfte
erfolgt nun auch durch speziell geschulte Kräfte
der Integrationsfachdienste. Sie unterstützen Unternehmen
bei Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen.
Integrationsprojekte:
Dies sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige
Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen.
Sie beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte
Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben sonst - trotz
Ausschöpfens der Fördermöglichkeiten und
des Einsatzes von Integrationsfach-diensten - auf besondere
Schwierigkeiten stößt. Sie können Mittel
für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und
Ausstattung einschließlich einer betriebswirt-schaftlichen
Beratung sowie für besonderen Aufwand erhalten.
Verwaltungsaufwand:
Für den Eingliederungszuschuss, den die Arbeitsämter
zahlen, muss nur noch ein Antragsformular ausgefüllt
werden.
Prävention: Bei
Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schaltet der
Arbeitgeber möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung
und den Betriebsrat sowie das Integrationsamt ein. Mit
diesen werden alle Möglichkeiten,
die zur Verfügung stehenden Beratungshilfen und mögliche
finanzielle Leistungen erörtert. Damit sollen die
Schwierigkeiten möglichst beseitigt und auch Kündigungen
des Arbeitsverhältnisses vermieden werden.
Kündigungsschutz:
Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten schwerbehinderter
Menschen stellen sicher, dass es möglichst zu einvernehmlichen
Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt.
Das heißt, es ist möglich, ein Arbeitsverhältnis
aus "guten Gründen" zu beenden. Vermittelnd
wirken hierbei die Schwerbehindertenvertretung sowie das
Integrationsamt. Dieses muss Kündigungen zustimmen.
Integrationsvereinbarung:
Der Arbeitgeber trifft mit der Schwerbehindertenvertretung
und dem Betriebsrat eine verbindliche Vereinbarung. An
den Verhandlungen über diese kann auch das Integrationsamt
beteiligt werden. Vereinbart werden Regelungen in Zusammenhang
mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den
Betrieb. Diese betreffen insbesondere Personalplanung,
Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes,
Arbeitsorganisation und -zeit sowie Durchführungsregelungen.
Bei der Personalplanung werden Regelungen zur Beschäftigung
eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen vorgesehen.
| Informationen
und Adressen: |
INTEGRATIONSÄMTER:
Adressen von Integrationsämtern in Ihrer Nähe
finden Sie unter: www.zb-net.de
ARBEITSÄMTER:
Die Adresse Ihres zuständigen Arbeitsamtes finden
Sie im örtlichen Telefonbuch oder im Internet unter:
www.arbeitsamt.de
INTEGRATIONSFACHDIENSTE:
Ihr Arbeitsamt vermittelt Sie an den zuständigen
Integrationsfachdienst.
DER
BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE BELANGE DER
BEHINDERTEN: www.behindertenbeauftragter.de
INFORMATIONSSYSTEM:
REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation
www.rehadat.de
REHADAT ist weltweit das umfassendste Informationssystem
zur beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen (mehrsprachig
recherchierbar). Es bietet kostenlos
Informationen zu technischen Hilfsmitteln, Praxisbeispiele,
Adressen, Ausbildung, Literatur, Seminare, Medien, Recht,
Werkstätten für Behinderte und Forschung.
INFO-TELEFON: 0800 -1515152
HIER FINDEN SIE WEITERE ANLAUFSTELLEN UND INTERESSANTE
ADRESSEN: WWW.JOBS-FUER-SCHWERBEHINDERTE.
DE
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