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Modellprojekt zur Berufsförderung behinderter Jugendlicher erfolgreich abgeschlossen

06.07.2004 - Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes, fordert die Arbeitgeber auf: "Geben Sie auch behinderten Jugendlichen eine Chance auf Ausbildung."

Kurz vor dem Beginn des Ausbildungsjahres 2004/2005 wurde das Modellprojekt "Regionale Netzwerke zur beruflichen Rehabilitation (lern-)behinderter Jugendlicher" (REGINE) erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung finanziert. Lernbehinderten Jugendlichen werden Leistungen angeboten, die es ihnen ermöglichen, eine Ausbildung im allgemeinen Arbeitsmarkt zu absolvieren.

Franz Thönnes lobte das erfolgreiche Projekt: "So normal wie möglich, so speziell wie erforderlich - die REGINE-Konzeption der BAR leistet einen hervorragenden Beitrag zur Fortentwicklung der beruflichen Erstausbildung und Integration junger behinderter Menschen im Rahmen des dualen Ausbildungssystems. Ich erwarte, dass REGINE ein fester Bestandteil des Maßnahmenspektrums der Arbeitsagenturen wird."

Der Erfolg des Projekts verdeutlicht: Der 1998 von der Bundesregierung eingeschlagene Weg zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft und insbesondere im Arbeitsleben wird fortgesetzt. Die Initiativen und Maßnahmen ergänzen und verstärken sich. Die im Rahmen des Modellprojektes gesammelten Erfahrungen wurden etwa bei der Erarbeitung des Gesetzes zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, das am 1. Mai in Kraft getreten ist, berücksichtigt. Beispielsweise wurde für behinderte Jugendliche, die überbetrieblich ausgebildet werden, die Möglichkeit geschaffen, bestimmte Abschnitte ihrer Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren. Die Berufsbildungswerke sollen die Arbeitgeber bei der Ausbildung unterstützen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) gab im Jahre 1998 den Anstoß für das Modellprojekt REGINE. Das Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat das Projekt wissenschaftlich begleitet. Mehr als die Hälfte aller Rehabilitanden des ersten Jahrganges haben die Abschlussprüfung bestanden. Von diesen wurden 40% in ihren Ausbildungsbetrieb übernommen. Hier kam es tatsächlich zu dem sogenannten "Klebeeffekt", den sich die Initiatoren dieses Ausbildungsmodells versprochen hatten. Weitere 13% fanden eine Stelle in einem anderen Betrieb. Im 2. Modelljahr waren sogar knapp 80% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach bestandener Prüfung ausbildungsadäquat beschäftigt. Die behinderungsspezifische Förderung durch einen Bildungsträger in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung stellt eine wichtige wohnortnahe und kostengünstige Ergänzung des bisherigen gestuften Berufsförderungskonzepts der Bundesagentur für Arbeit dar.

Franz Thönnes zieht das Fazit: "Bei intensiver Förderung des Jugendlichen und Kooperation mit allen an der Ausbildung Beteiligten bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss und eine anschließende berufliche Integration."

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung



Einigung im Vermittlungsausschuss über Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Bundesregierung fördert die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Anlässlich der Einigung im Vermittlungsausschuss über das „ Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen “ erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium Franz Thönnes : „Es ist gut, dass es jetzt zu den Verbesserungen bei der Beschäftigung und Ausbildung kommen kann. Das Gesetz soll Arbeitgeber motivieren, mehr behinderte und schwerbehinderte Arbeitnehmer einzustellen.“

Ein wichtiger Schwerpunkt des Gesetzes ist die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten. So sieht das Gesetz vor, betriebliche und überbetriebliche Ausbildung besser miteinander zu verzahnen: Möglichst viele Jugendliche, die sich in überbetrieblicher Ausbildung befinden - zum Beispiel in einem Berufsbildungswerk - sollen in Zukunft Teile ihrer Ausbildung im Betrieb absolvieren. Im Vermittlungsausschuss haben wir uns zur Verbesserung der Ausbildungssituation in den Betrieben außerdem darauf geeinigt, dass die Arbeitgeber mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung über die Fragen der Besetzung von Ausbildungsstellen mit schwerbehinderten jungen Menschen beraten müssen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes sind Maßnahmen zur Beseitigung von Einstellungshemmnissen und zur Sicherung von Beschäftigung.
Staatssekretär Thönnes betonte hierzu: „Vielen Betrieben sind die Förderinstrumente nicht hinreichend bekannt. Viele wissen nicht, welcher Träger für welche Leistung zuständig ist.“ Deshalb werden die Aufgaben der Integrationsfachdienste weiter ausgebaut. Sie sollen künftig als Hauptansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung stehen, ihnen helfen, sie beraten und informieren. Dabei sollen sie stärker als bisher mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern zusammenarbeiten.

Zu Verbesserungen kommt es auch bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Wir haben durchgesetzt, dass es bei den von uns neu festgelegten Grenzen für die Heranziehung des Vertreters der Schwerbehinderten-Vertrauensperson bleibt. Auch die Klarstellung, dass sich die Vertrauenspersonen und die stellvertretenden Mitglieder untereinander beraten dürfen und die Vertrauenspersonen auch an Betriebsversammlungen teilnehmen können, bleiben erhalten. Dies war und ist in der Praxis keineswegs selbstverständlich.“

Im Vermittlungsausschuss wurde erreicht, dass es keine „Lex-Lufthansa“ geben wird, also keine Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht und der Zahlung der Ausgleichsabgabe für Luftfahrtunternehmen.

Entschieden wurde auch, Erleichterungen bei den Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung festzulegen. So können künftig Schwerbehindertenausweise in bestimmten Fällen auch unbefristet und nicht mehr nur für eine Dauer von längstens 15 Jahren ausgestellt werden. Künftig werden die Länder auch die Möglichkeit haben, für die Durchführung der Verfahren zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft selbst Behörden in den Ländern bestimmen zu können. Die ursprüngliche Absicht, den Länderbehörden Fristen für die Bearbeitung der Anträge vorzugeben, wurde auf die Bearbeitung der Anträge von erwerbstätigen behinderten Menschen beschränkt. Diese Menschen haben wegen der im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Fragen wie dem Zusatzurlaub oder auch dem besonderen Kündigungsschutz ein herausragendes Interesse an einer schnellen und kurzfristigen Bearbeitung ihrer Anträge.

Fest steht nunmehr auch, dass es auch über den 31. Dezember 2003 hinaus bei einer Beschäftigungspflichtquote von 5 Prozent bleibt. Wäre eine Einigung im Vermittlungsausschuss nicht zustande gekommen, hätte dies ein Ansteigen der Beschäftigungspflichtquote rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf 6 Prozent bedeutet, wodurch die Arbeitgeber jährlich mit etwa 320 Mio. Euro an Ausgleichsabgabe zusätzlich belastet worden wären.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung




EU-Informationspaket gegen Diskriminierung auf der Konferenz zur irischen EU-Ratspräsidentschaft in Limerick vorgestellt


Limerick (ots) 27.05.2004 - Ein neues Informationspaket, das Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Schaffung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfelds unterstützen soll, wurde heute auf Konferenz zur irischen EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto "Closing the Gap" in Limerick vorgestellt. Die Informationen wurden im Rahmen der fünfjährigen EU-Informationskampagne " Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." erstellt und sollen in den kommenden Monaten kostenlos an Unternehmen in der EU verteilt werden.
  
Das Informationspaket wurden in elf Sprach- versionen erstellt und basiert auf den neuen europäischen Rechtsvorschriften, die eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Alters, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder Religion bzw. Weltanschauung verbieten.
  
Nach Aussage von Barbara Nolan, Leiterin des Referats Bekämpfung von Diskriminierungen der Europäischen Kommission, eignen sich die neuen Informationspakete ausgezeichnet für die Sensibilisierung für Aspekte der Vielfalt und Diskriminierung an Arbeitsstätten überall in der EU. Sie enthalten Informationen zu praktischen Maßnahmen zur Vermeidung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Opfer von Diskriminierungen finden Hinweise, wie sie auf Diskriminierungen reagieren und in welcher Form sie bei der Geschäftsleitung Beschwerde einreichen können. Darüber hinaus enthält das Paket Informationen für Arbeitgeber, wie sie den Arbeitsplatz diskriminierungsfrei gestalten können.
  
Die Informationen wurden von Gewerkschaften, Arbeitgeberorganisationen, Nichtregierungs-organisationen und Ministerien der EU-Mitgliedstaaten zusammengestellt. Sie enthalten mehrere Informationstools, darunter eine Reihe von Fact Sheets zur Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie einen achtminütigen Film über die neuen Rechtsvorschriften.
  
Die Informationskampagne der EU "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung." liefert Informationen über
Antidiskriminierungsmaßnahmen in der EU mit speziellem Augenmerk auf Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.stop-discrimination.info.
  
ots Originaltext: Europäische Kommission



Weg zum Job besonders gefährlich: Wissenschaftler entwickeln Präventionsmaßnahmen

Institut für Arbeits-, Sozial-, und Umweltmedizin forscht nach Ursachen und Präventionsmaßnahmen bei Arbeitswegeunfällen

Mainz, 27. Mai 2004 - Jeder Berufstätige - ausgenommen bei Heimarbeit - hat einen Arbeitsweg, den er täglich zurücklegt, um den Arbeitsplatz zu erreichen und nach Arbeitsschluss wieder zum Wohnort zurückzukommen. Die Wenigsten wissen, dass dieser Weg unsicherer ist als alle anderen Wege, die sie täglich zurücklegen. Laut Statistik des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereigneten sich in den letzten fünf Jahren durchschnittlich 160.000 Wegeunfälle pro Jahr. Das bedeutet alle drei Minuten ereignet sich bei den Versicherten der gewerblichen Berufsgenossenschaften ein Wegeunfall in Deutschland. Berücksichtigt man zusätzlich die Wegeunfälle u.a. bei den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie den Gemeindeunfallversicherungsverbänden bzw. Unfallkassen, ist von über 200.000 Wegeunfällen in Deutschland pro Jahr auszugehen.

"Wegeunfälle sind oft schwere Unfälle, die ein tragisches Schicksaal für die Betroffenen und deren Familien durch Arbeitsunfähigkeit und Behinderung nach sich ziehen oder sogar tödlich enden können", warnt Dr. Luis Carlos Escobar Pinzón, Leiter des Forschungsprojektes "Zielgruppenorientierte Einflussfaktoren und Präventionsstrategien zum Risiko Arbeitsweg" (ZEPRA) am Institut für Arbeits-, Sozial-, und Umweltmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Dabei übernehmen die Berufsgenossenschaften und damit auch die Arbeitgeber durch ihre Beiträge 100 Prozent der Leistungen u.a. für Heilbehandlung und Entschädigung des Arbeitnehmers.

Betriebe und Firmen wissen, dass Wegeunfälle ein großes Risiko für die Angestellten darstellen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung stark belasten. "Es gibt Studien, die Wegeunfälle mit personenbezogenen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Tageszeit, an der sich der Unfall ereignet, in Verbindung bringen. Studien, die Arbeitsbelastung, Arbeitsumfeld und Arbeitsart in Zusammenhang mit Wegeunfällen beleuchten, gibt es so gut wie nicht", sagt Escobar. Hier setzt ZEPRA ein. Die Ergebnisse bisheriger Studien legen die Annahme nahe, dass einzelne Berufsgruppen, z.B. Beschäftigte in der Metallindustrie besonders häufig Wegeunfälle haben. Deswegen baut die ZEPRA-Projektgruppe ihr Studienkollektiv beim Automobilhersteller AUDI AG auf. Ab Anfang Juni 2004 werden ca. 1.600 von 40.000 Mitarbeitern an den Standorten Ingolstadt und Neckarsulm per Telefoninterview zu Wegeunfällen befragt.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, berufliche Faktoren zu sichern, die Wegeunfälle beeinflussen. Möglicherweise kann eine besonders gefährdete Zielgruppe eingegrenzt werden. Danach sollen in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften, die diese wissenschaftliche Studie finanziell unterstützen, geeignete Präventionsstrategien entwickelt und in betriebliche Maßnahmen übersetzt werden. Die Studie endet voraussichtlich in Mai 2006.

Quelle: Johannes Gutenberg Universität Mainz


Keine Angst vor der
Beschäftigung Behinderter!

Von Daniel Hütter

Häufig scheuen sich Arbeitgeber davor, einen behinderten Menschen einzustellen. Sie haben die Meinung, Behinderte (z. B. Blinde wie ich) würden nicht die erforderlichen Leistungen erbringen und finanzielle Mehraufwendungen verursachen. Dass mit der richtigen Arbeitsplatzausstattung genau das Gegenteil erreicht wird, will ich im Folgenden schildern.

Seit Januar 2003 bin ich bei der Firma O & S Online & Service GmbH beschäftigt. Zuvor absolvierte ich hier eine dreimonatige Trainingsmaßnahme. Beim Vorstellungsgespräch im Herbst war man noch skeptisch, denn niemand konnte sich vorstellen, wie ein Blinder Bürotätigkeiten verrichten soll. Ich erklärte, dass ich mittels Sprachausgabe (Software, die den Bildschirm ausliest) alle Arbeiten ausführen könne, die am PC zu machen sind.

Online & Service sagte mir zu, und während der Trainingsmaßnahme konnte ich die Firma von meinen Fähigkeiten überzeugen, so dass ich ab Januar diesen Jahres eine feste Anstellung bekam. In diesem Zusammenhang ist es vielleicht wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitsamt für behinderte Arbeitnehmer eine dreijährige finanzielle Förderung bekommt.

Außerdem übernimmt das Arbeitsamt die Kosten der zusätzlichen Arbeitsplatz- Erstausstattung eines Behinderten. In meinem Fall ist dies die Sprachausgabe und die Braillezeile (Gerät, das den Bildschirminhalt zeilenweise in Blindenschrift überträgt).

Einer der Anbieter für eine solche Ausstattung ist Herr Pientka von der Firma Pie-Soft aus Nürnberg. Sein Angebot wurde dem Arbeitsamt vorgelegt und etwa acht Wochen später wurden die Hilfsmittel bewilligt.

Herr Pientka lieferte einige Wochen später die Ausstattung und richtete mir den Arbeitsplatz ein. Darüber hinaus erhielt ich von der Firma Pie-Soft eine fünftägige individuelle Schulung, deren Kosten das Arbeitsamt ebenfalls übernahm.

Durch die Arbeitsplatzausstattung bin ich nun in der Lage, am PC dieselben Aufgaben zu erledigen wie die sehenden Kollegen. Und: Meiner Firma sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.

Liebe Arbeitgeber,

geratet also nicht gleich in Panik, wenn sich ein behinderter Mensch bei euch bewirbt. Denn er wird euch gewiss nicht belasten.

Barrierefreie Grüße

Redaktion Handicap Network


Unternehmer und ihre schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten über ihre gemeinsamen Erfahrungen aus dem Berufsalltag.

 Im Herbst 2000 startete die Bundesregierung eine breit angelegte Öffentlichkeits-kampagne. Ihr Ziel: Auf das neue Gesetz aufmerksam machen, das die Integration von schwerbehinderten Menschen in Unternehmen vereinfacht. Zum Beispiel durch deutlich mehr finanzielle und praktische Unterstützung bei der Einstellung und intensivere Beratung. Vor allem aber soll die Kampagne, ebenso wie diese Broschüre, eins: die Einstellung zur Einstellung von schwerbehinderten Menschen verändern. Lernen Sie auf den nachfolgenden Seiten fünf Unternehmer und ihre schwerbehinderten Angestellten kennen. Sie berichten aus der Praxis: Wie sie zueinander gefunden haben, wie sie Anfangsschwierigkeiten überwunden haben und wie sie sich ihre gemeinsame Zukunft vorstellen. Und vor allem, wie sie voneinander profitieren. Fünf Einstellungen, die stellvertretend für den Erfolg der Kampagne im ersten Jahr stehen! Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen sank in den letzten zweieinhalb Jahren um mehr als 2o.ooo. Aber wir wollen mehr, und die Chancen stehen gut. Denn durch das neue Gesetz ist es für schwerbehinderte Menschen einfacher geworden, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Und für Arbeitgeber, qualifizierte schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen. Auch für Sie!


Halloren Schokoladenfabrik



"Die Beschäftigung von Schwerbehinderten gehört zu meiner sozialen Verantwortung als Unternehmer. Und zwar genauso wie die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Steigerung des Shareholder-Values."
Klaus Lelle, geschäftsführender Gesellschafter, Halloren Schokoladenfabrik

  1804 gegründet, ist sie die älteste produzierende Schokoladenfabrik in Deutschland - die Halloren GmbH in Halle/Saale. Nach wechselvoller Geschichte segelt sie heute stärker auf Erfolgskurs denn je. Mit 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon acht schwerbehindert, die in allen Unternehmensbereichen eingesetzt sind: in der Produktion, in der Verwaltung und im Service. Seit 1997 hat Halloren seinen Umsatz trotz rückläufiger Marktentwicklung um 65% steigern können. Ein Erfolg, der nach Aussage des geschäftsführenden Gesellschafters Klaus Lelle auf zwei Säulen basiert: erstens auf einer kostengünstigen Produktion dank Inbetriebnahme von Europas modernster Produktionsstraße 1995. Zweitens auf einer äußerst schmackhaften Mischung aus nostalgischen Ost-Produkten und zeitgemäßen Leckereien. Vor allem die berühmter Halloren-Kugeln, die in den neuen Bundesländern 1950 in den Markt eingeführt wurden und inzwischen einen Bekanntheitsgrad von 95% besitzen, sind der Renner. Die von zarter Schokolade umhüllte Sahne-Cacao-Creme verzückt selbst verwöhnte Gaumen - und schickt sich als Nischenprodukt an, langsam aber sicher auch den Westen Deutschlands zu versüßen. Immer für eine Hallorenkugel zu haben sind natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Führungskräfte und Auszubildende, Facharbeiter und Angestellte, behindert oder nicht behindert. Da ist man sich einig - genau wie über den Umgang miteinander. "Auch wenn die Ellenbogen-Gesellschaft auf dem Vormarsch ist, geht man hier netter und pfleglicher miteinander um. Der Zusammenhalt ist einfach größer. Und entsprechend geringer sind die Vorbehalte gegenüber schwerbehinderten Menschen. Sie gehören einfach dazu!" So Klaus Lelle. Gefragt nach der Arbeitsleistung erläutert er: "Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Leistung vor allem vom persönlichen Willen jedes Einzelnen abhängt - ob gehandikapt oder nicht." Entsprechend wird von allen Beschäftigten das Gleiche erwartet - Ehrlichkeit, Leistung und Identifikation mit dem Unternehmen - und allen das Gleiche geboten: Standardarbeitsverträge. Selbst in puncto Krankenstand kann Herr Lelle keine Unter-schiede ausmachen.





ANDREAS PÖLITZ, PRODUKTIONSHELFER: "PRO SCHICHT PRODUZIEREN WIR SECHS TONNEN HALLORENKUGELN. UND ICH SORGE DAFÜR, DASS SIE ALLE SAUBER VERPACKT UND RICHTIG AUSGEZEICHNET UNSER HAUS VERLASSEN. DARAUF KÖNNEN SIE SICH VERLASSEN.

  Seit über 11 Jahren ist der 28-jährige Andreas Pölitz bei Halloren beschäftigt. Eine Zeit, in der er sich hervorragend entwickelt hat: vom anfänglich schwer integrierbaren Einzelgänger zum unentbehrlichen "Mann für alles". Das bestätigt auch Christa Mickmann, die langjährige Produktionsleiterin bei: Halloren. Sie war es auch, die Andreas 1989 den Einstieg ins Berufsleben erleichterte und den geistig behinderten und stotternden jungen Mann bereits vor seinem ersten Arbeitstag aufsuchte. So konnte er die große Scheu verlieren, die er damals noch vor fremden Menschen hatte. Um sich dann in der Firma einleben und Routine erlangen zu können, arbeitete er zunächst an einem Einzelarbeitsplatz. Außerdem gestand man ihm zu, Fehler zu machen. Kolleginnen und Kollegen waren informiert und nahmen Rücksicht auf ihn. Ein Entgegenkommen, das sich für sie lohnen sollte: Schon nach kurzer Zeit forderte er zusätzliche, verantwortungs-vollere Aufgaben ein; die ihm übertragene Sichtkontrolle der Füllmengen sei ihm auf Dauer zu eintönig. Und auch die Integration ins Team war rasch vollzogen. Mittlerweile ist Andreas mit allen Abläufen und Arbeiten in der Produktion so vertraut, dass er zwischenzeitlich sogar zu einem Außeneinsatz in die 1999 erworbene Confiserie Dreher in Bad Reichenhall entsandt wurde. Dort war man von ihm und seiner Erfahrung, Zuverlässigkeit und seinem Know-how ebenso angetan wie in Halle: Man hätte ihn am liebsten direkt dabehalten. Aber da hatten Frau Mickmann und Herr Lelle auch noch ein Wörtchen mitzureden.


DaimlerChrysler AG, Werk Düsseldorf



"Wir kümmern uns intensiv um die Integration von schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist der Teil unseres Auftrags als Personalbetreuer." Dieter Meder (r), Leiter Personalabteilung, -entwicklung und -abrechnung; Mario Genovese (l), Personalbetreuung und -abrechnung; DaimlerChrysler AG, Werk Düsseldorf

  Wie intensiv sich im Daimler-Chrysler-Werk in Düsseldorf gekümmert wird, zeigt das tragische Schicksal des 33-jährigen Schweißers, der durch Krankheit 100% Gehbehinderung davontrug. Von heute auf morgen wurde für ihn ein neuer Arbeitsplatz eingerichtet, an dem er behinderungsgerecht weiter beschäftigt werden konnte. Fürsorge, die am Werkstor nicht endete: DaimlerChrysler unterstützte ihn darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung bei der Organisation eines Aufzugs für den Privathaushalt und dem Umbau seines Fahrzeugs. Vorbildliches Engagement, das nicht zuletzt aus der auf höchster Ebene unterzeichneten Erklärung zur Förderung der Integration von schwerbehinderten Menschen resultiert. Sie verpflichtet, die Personalleiter bundesweit, Maßnahmen und Wege zur Erfüllung dieser Verpflichtung zu identifizieren. In Düsseldorf sind da vor allem Dietmar Meder, Leiter der Personalbetreuung und -entwicklung und seine rechte Hand, Mario Genovese, gefordert. "Wir arbeiten sehr eng und gut mit Josef-Franz Krettek zusammen. Er ist hier seit 1984 Vertrauensperson der Schwerbehinderten Menschen, Als ihr Sprachrohr macht er uns ganz schön Druck - und zwar im allerbesten Sinne!" erzählt Meder lachend. Ebenfalls sehr der Sache zu Gute kommt ihr vertrauensvolles Verhältnis zu den Mitgliedern des Betriebsrats. Denn sie haben in Personalangelegenheiten ein Mitspracherecht und müssen nicht nur der Einstellung eines Schwerbehinderten Menschen zustimmen, sondern haben auch ein Beratungs- und Initiativrecht.

MARIO GENOVESE: "WICHTIG IST UNS EINE 1 : 1 BEHANDLUNG. WIR ERWARTEN VON ALLEN DAS GLEICHE - UND WIR BIETEN ALLEN DAS GLEICHE. OB GEHANDIKAPT ODER NICHT!"

  Bei der Besetzung von vakanten Stellen werden die Bewerberinnen und Bewerber ausgewählt, die dem Anforderungsprofil am besten entsprechen. Haben Herr Meder und seine Kollegen die Wahl zwischen mehreren gleich starken Bewerberinnen oder Bewerbern, wird dem behinderten Menschen im Sinne der Personalpolitik der Vorzug gegeben: Ziel ist es, die aktuell um 0,2% übererfüllte Pflichtquote von 5% in absehbarer Zukunft möglichst weiter zu steigern. Im Dezember 2001 arbeiteten im Werk Düsseldorf insgesamt über 5510 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt oder indirekt in der Sprinter-Produktion sowie in der Verwaltung - darunter 245 schwerbehinderte Menschen. Im Januar 1996 waren es gerade mal 3,3% aller Beschäftigten. Eingestellt werden vor allem behinderte Facharbeiter aus den Bereichen Metall, Elektronik oder Montage. Ihre Integration in die Produktion stellt laut Herrn Meder kein Problem dar: "Unsere Mitarbeiter sind in Gruppen organisiert. Diese verpflichten sich nicht nur zu einer bestimmten Leistung, sondern auch zur Integration von schwerbehinderten Kollegen. Beides fördert den Teamgeist: Die Kollegen springen füreinander ein und motivieren sich gegenseitig. Die dauerhafte Minderleistung eines Gruppenmitglieds würde aber keinesfalls toleriert. Selbstwertgefühl und Leistung aller Beschäftigten sind auf einem Niveau." Deshalb ist es auch selbstverständlich, dass stets die gesamte Gruppe von Qualifizierungsmaßnahmen profitiert und zum Beispiel für gehörlose Teammitglieder ein Gebärdensprachdolmetscher übersetzt. Unternehmern ohne Erfahrung in der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen gibt Dietmar Meder folgenden Tipp: "Der Teufel steckt oft im Verwaltungsdetail - nicht in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ich kann nur empfehlen, über die Arbeitgeberverbände Kontakt zu erfahrenen Unternehmen wie DaimlerChrysler aufzunehmen und den Austausch zu suchen. Es lohnt sich!"

MARCUS FREIBERGER, AUSZUBILDENDER TEILEZURICHTER: "JA, ICH FÜHLE MICH VOLL INTEGRIERT. WEIL MEINE KOLLEGEN SO SIND, WIE SIE SIND. UND WEIL TECHNISCHE HILFSMITTEL MEINE BEHINDERUNG AUSGLEICHEN."

  Seit 2000 bildet das DaimlerChrysler Werk Düsseldorf schwerbehinderte Jugendliche aus. Einer von ihnen ist der 2o-jährige gehörlose Marcus Freiberger. Wie selbstverständlich erlernt er den Beruf des Teilezurichters - neben 50 anderen gewerblichen Auszubildenden ohne Handikap! Möglich machen dies vor allem sehr aufgeschlossene, hilfsbereite Kolleginnen und Kollegen. Allen voran sein Ausbildungsmeister Jürgen Wiese. "Von ihm lernen zu können - was Besseres hätte mir gar nicht passieren können", erzählt Marcus stolz. Seine Ausbildungsstelle fand er nach langer Suche - und mit Unterstützung des Bildungszentrums für Hörgeschädigte in Essen. Da er sich rundum wohlfühlt und ihm seine Arbeit Spaß macht, möchte er gerne nach der Ausbildung in eine Festanstellung übernommen werden. Und jetzt die Gelegenheit für ein paar persönliche Worte nutzen: "Herzlichen Dank allen, die mich bei meiner Ausbildung unterstützen und begleiten. Insbesondere meinem Meister, Herrn Wiese, und der Jugend-Ausbildungs-vertretung hier im Werk." Erfreuliches Feedback, das nicht zuletzt auch Dietmar Meder und Mario Genovese motiviert, mit gutem Beispiel voranzugehen und künftig verstärkt Schwerbehinderte Jugendliche im Werk Düsseldorf auszubilden.


DIE CHECKLISTE FÜR UNTERNEHMER

STEP 1: WELCHE JOBS SIND FREI, WAS SOLL DIE NEUE MITARBEITERIN/DER NEUE MITARBEITER KÖNNEN?

- Analysieren Sie den bestehenden Arbeitsplatz.
- Definieren Sie die Stelle und die entsprechenden Anforderungen.

STEP 2: DAS ARBEITSAMT ANRUFEN.

- Nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitsamt auf und beschreiben Sie die freie Stelle möglichst genau.
- Geben Sie an, was Sie von Ihrem potenziellen Beschäftigten erwarten. Je präziser Ihre Angaben zu Qualifikation und sonstigen Anforderungen sind, umso schneller kann Ihnen das Arbeitsamt eine geeignete Bewerberin oder einen geeigneten Bewerber vorschlagen.

STEP 3: DIE VERMITTLUNGSVORSCHLÄGE DES ARBEITSAMTES LIEGEN AUF DEM TISCH. UND JETZT?

- Sprechen Sie jetzt mit den Fachkräften des Arbeitsamtes. Denn manches, worauf es ankommt, bedarf zusätzlicher Erläuterung und Beratung. Die Vermittler in den Arbeitsämtern arbeiten intern mit ärztlichem und psychologischem Fachpersonal zusammen, das bei Bedarf hinzugezogen werden kann. Geht es um die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes, sind die Technischen Berater der Arbeitsämter kompetente Gesprächspartner.

Im Ergebnis wird das Arbeitsamt oder der von ihm beauftragte Integrationsfachdienst zu der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter raten, die/ der Ihren Vorstellungen am besten entspricht.

Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, jemanden zur Probe einzustellen, etwa in Form eines Praktikums. Das Arbeitsamt berät Sie über die verschiedenen Möglichkeiten.

STEP 4: FINANZIELLE FÖRDERUNG BEANTRAGEN, WENN MÖGLICH.


Das Förderungsrecht ist vereinfacht worden - es muss nur noch ein Antrag gestellt werden. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, z. B. wegen des Grades ihrer Behinderung oder wegen Langzeitarbeitslosigkeit, kann beim Arbeitsamt ein Eingliederungszuschuss beantragt werden.

STEP 5: UBERPRÜFEN, OB QUALIFIZIERUNG GEFÖRDERT WIRD.

Eine notwendige berufliche Qualifizierung kann gefördert werden. Die Gelder können, je nach Fördermaßnahme, beim Arbeitsamt oder Integrationsamt beantragt werden.

STEP 6: BEHINDERUNGSGERECHTEN ARBEITSPLATZ EINRICHTEN.


Bei der Einrichtung eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes kann Sie auch der Technische Beratungsdienst des Integrationsamtes unterstützen. Er hat das spezifische Know-how und berät Sie auch über Finanzierungsmöglichkeiten. Bei Vor-Ort-Terminen entwickeln die beratenden Ingenieure zusammen mit Ihnen und den behinderten Kolleginnen und Kollegen konkrete Lösungsvorschläge Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebs- oder Personalrat oder eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten diese an den Gesprächen beteiligt sein. Eine aktuelle Übersicht "ZB-Info & Arbeitshilfen für Behinderte im Beruf" können Sie bei den Integrationsämtern anfordern oder im Internet unter www.zb-net.de downloaden. Hier finden Sie auch die Telefonnummer und Adresse des für Sie zuständigen Integrationsamtes.

STEP 7: DIE INTEGRATION IN IHREM UNTERNEHMEN UNTERSTÜTZEN.

Jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter muss in den Betrieb hineinwachsen. Das Gesetz bietet zur problemlosen Integration schwerbehinderter Menschen die Hilfe und Unterstützung von Integrationsfachdiensten ah, die in jedem Arbeitsamtsbezirk zur Verfügung stehen.

Mit den übrigen Beschäftigten Ihres Unternehmens sollten Sie alle Fragen und Unsicherheiten ansprechen, sofern der Umgang mit schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen ungewohnt ist. Denn Offenheit ist das beste Mittel, um Befürchtungen gar nicht erst entstehen tu lassen. Das Arbeitsamt und das Integrationsamt unterstützen Sie gerne mit speziell geschultem ärztlichen, psychologischen oder sozialpädagogischen Personal.

Die Integrationsfachdienste sind im Auftrag des Arbeitsamtes, des Integrationsamtes oder eines Rehabilitationsträgers beteiligt bei der Integration schwerbehinderter Menschen, die einen besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Beratung haben.

Die Integrationsfachdienste

- erarbeiten dazu mit den schwerbehinderten Menschen ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil,
- erschließen geeignete Arbeitsplätze,
- unterstützen das Unternehmen, damit schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen problemlos eingegliedert werden können,
- helfen auch dann, wenn es nach der Einstellung Probleme geben sollte.

Die Integrationsfachdienste sind somit nicht nur ein Partner der Arbeitsämter, Integrationsämter, Rehabilitationsträger und schwerbehinderten Menschen, sondern in allen Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung 'schwerbehinderter Menschen auch der Ansprechpartner für die Betriebe.



Die Checkliste für Unternehmer

KLEINER LEITFADEN FÜR UNTERNEHMER. WER FÖRDERT WAS?


1. Öffentliche Einrichtungen

Rehabilitationsträger: Die Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen können von verschiedenen Trägern erbracht werden. Rehabilitationsträger sind: Krankenkassen, Arbeitsamt, Unfall- und Rentenversicherungsträger sowie Sozialhilfeträger, Jugendhilfeträger und Träger der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge. Sie erbringen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie ergänzende Leistungen.

Arbeitsamt: Das örtliche Arbeitsamt registriert offene Stellen von Unternehmen, die sich für Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eignen und unterstützt die Suche nach der/dem geeigneten Kandidatin/Kandidaten. Gegebenenfalls werden diese betriebsnah qualifiziert. Darüber hinaus ist es zuständig für Eingliederungszu-schüsse. Außerdem können auch Maßnahmen zur Arbeitsplatzeinrichtung und -anpassung vom Arbeitsamt finanziert werden.

Integrationsamt
(ehemals Hauptfürsorgestelle): Die Aufgaben des Integrationsamtes umfassen: Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz, begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Zur begleitenden Hilfe gehören unter anderem Geldleistungen an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Ausstattung von Arbeitsplätzen. Das Integrationsamt führt auch die Arbeitsassistenz durch, wenn Anspruch auf diese Leistung besteht. Darüber hinaus kann es Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Personen durchführen, die in den Unternehmen mit der Integration schwerbehinderter Menschen befasst sind.

Integrationsfachdienste:
Die Integrationsfachdienste richten sich an schwerbehinderte Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung haben, um einen Arbeitsplatz zu finden und zu erhalten. Menschen also, die nur mit intensiver Begleitung in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert und dauerhaft beschäftigt werden können. Die Aufgaben reichen von der Vorbereitung der Bewerberinnen und Bewerber, Akquise von Praktikumstellen und Arbeitsplätzen, Beratung der Arbeitgeber bis zur Begleitung bei der Einarbeitung und gegebenenfalls darüber hinaus. Die dort tätigen ärztlichen, psychologischen und sozialpädagogischen Fachkräfte erleichtern die Integration in das Unternehmen und den Kreis der Kolleginnen und Kollegen. Bundesweit gibt es derzeit 172 Integrationsfach-dienste, sodass jedem Arbeitsamtsbezirk ein Integrationsfachdienst zur Verfügung steht. Die Integrationsfachdienste werden im Auftrag des Arbeitsamtes (oder des Integrationsamtes oder eines Rehabilitationsträgers) tätig. Derzeit werden bundesweit 12500 schwerbehinderte Menschen betreut, im Jahr 2002 sollen es 18000 sein.

2. FÖRDERMITTEL UND FÖRDERMÖGLICHKEITEN


Ausgleichsabgabe: Das gestaffelte System der Ausgleichsabgabe entlastet Unternehmen im Vergleich zur früher geltenden Regelung spürbar, wenn die geforderte Beschäftigungsquote in möglichst großem Umfang erfüllt wird. Für Unternehmen mit weniger als 6o Arbeitsplätzen ergeben sich noch zusätzliche Erleichterungen.

Ausbildungsvergütung: Für die betriebliche Aus- und Weiterbildung gibt es Zuschüsse von bis zu 80 %, wenn diese sonst nicht zu erreichen ist. In Ausnahmefällen werden auch 100 Prozent Übernommen.

Arbeitsplatzeinrichtung: Maßnahmen zur Arbeitsplatzeinrichtung und -anpassung können von unterschiedlichen Kostenträgern, in der Regel Arbeits- und Integrationsamt, finanziert werden. Der Technische Beratungsdienst der Arbeitsämter und Integrationsämter unterstützt Unternehmen auch bei der Einrichtung, eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes. Bei Vor-Ort-Terminen entwickeln die beratenden Ingenieure gemeinsam mit Arbeitgebern, schwerbehinderten Menschen und betrieblichen Interessenvertretungen konkrete Lösungsvorschläge. Eine aktuelle Übersicht "ZB-Info & Arbeitshilfen für Behinderte im Beruf" kann bei den Integrationsämter angefordert werden und steht im 'Internet unter www.zb-net.de zum Download bereit. Hier gibt es auch einen Überblick über Telefonnummern und Adressen der zuständigen Integrationsämter. Diese Leistungen können auch von Rehabilitationsträgern, insbesondere den Unfallversicherungsträgern, erbracht werden.

Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen des Arbeitgebers: Manchmal entstehen durch die Beschäftigung eines besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen für den Arbeitgeber außergewöhnliche Belastungen. Das Integrationsamt kann in solchen Fällen den Aufwand für die Betreuung schwerbehinderten Menschen durch Fachpersonal finanzieren oder einen Ausgleich für Minderleistung zahlen.

Eingliederungszuschuss:
Diese Unterstützung beträgt im Regelfall 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts (inkl. des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) und wird im Allgemeinen nicht länger als zwölf Monate gezahlt. In besonderen wird der Zuschuss höher festgelegt und/oder einen längeren Zeitraum gezahlt.


Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen:

Für besonders betroffene Schwerbehinderte Menschen, zum Beispiel wegen des Grades ihrer Behinderung oder wegen Langzeitarbeitslosigkeit, kann beim Arbeitsamt ein Eingliederungszuschuss beantragt werden. Dieser Eingliederungszuschuss kann bis zu 70% des Arbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils am Gesamtsozial-versicherungsbeitrag betragen. Er wird in der Regel für bis zu 36 Monate gezahlt, kann bei älteren Schwerbehinderten Menschen (über 55-jährige) bis zu acht Jahre lang gezahlt werden und nimmt regelmäßig nach jeweils einem Jahr bzw. bei älteren Schwerbehinderten nach jeweils zwei Jahren um zehn Prozent ab.

Investitionshilfen: Bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen für Schwerbehinderte Menschen kommen neben den Eingliederungszuschüssen der Arbeitsämter auch Investitionshilfen der Integrationsämter und der Rehabilitationsträger für die Ausstattung der behinderungsgerechten Arbeitsplätze in Betracht.

3. Neue Regelungen in Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen:

- Das Antragsverfahren ist jetzt unbürokratischer. Nur noch ein Antrag muss gestellt werden.

- Über direkte Lohnkostenzuschüsse hinaus werden erstmals auch Arbeitgeberanteile an den Sozialversicherungsbeträgen übernommen.

- Die Förderung gibt es jetzt auch für Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen oder nicht beschäftigungspflichtig sind (weniger ais 20 Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt).

- Auch befristete Arbeitsverhältnisse werden gefördert.

- Ebenso Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen, die bei diesem Arbeitgeber bereits beschäftigt waren.

Sonderrechte: Folgende Sonderrechte stehen Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu:
- Eine Woche Zusatzurlaub pro Jahr.
- Die Möglichkeit, Mehrarbeit abzulehnen.
- Anspruch auf Teilzeitarbeit aus Gründen der Behinderung.

Vermittlung: Die Vermittlung schwerbehinderter Menschen erfolgt durch speziell geschultes Personal der Arbeitsämter. Die Vermittlung besonders betroffener schwerbehinderter Arbeitskräfte erfolgt nun auch durch speziell geschulte Kräfte der Integrationsfachdienste. Sie unterstützen Unternehmen bei Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Integrationsprojekte: Dies sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen oder unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen. Sie beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe am Arbeitsleben sonst - trotz Ausschöpfens der Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfach-diensten - auf besondere Schwierigkeiten stößt. Sie können Mittel für den Aufbau, die Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirt-schaftlichen Beratung sowie für besonderen Aufwand erhalten.

Verwaltungsaufwand: Für den Eingliederungszuschuss, den die Arbeitsämter zahlen, muss nur noch ein Antragsformular ausgefüllt werden.

Prävention: Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schaltet der Arbeitgeber möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat sowie das Integrationsamt ein. Mit diesen werden alle Möglichkeiten,
die zur Verfügung stehenden Beratungshilfen und mögliche finanzielle Leistungen erörtert. Damit sollen die Schwierigkeiten möglichst beseitigt und auch Kündigungen des Arbeitsverhältnisses vermieden werden.

Kündigungsschutz: Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten schwerbehinderter Menschen stellen sicher, dass es möglichst zu einvernehmlichen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt. Das heißt, es ist möglich, ein Arbeitsverhältnis aus "guten Gründen" zu beenden. Vermittelnd wirken hierbei die Schwerbehindertenvertretung sowie das Integrationsamt. Dieses muss Kündigungen zustimmen.

Integrationsvereinbarung: Der Arbeitgeber trifft mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebsrat eine verbindliche Vereinbarung. An den Verhandlungen über diese kann auch das Integrationsamt beteiligt werden. Vereinbart werden Regelungen in Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb. Diese betreffen insbesondere Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation und -zeit sowie Durchführungsregelungen. Bei der Personalplanung werden Regelungen zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils schwerbehinderter Frauen vorgesehen.



Informationen und Adressen:


INTEGRATIONSÄMTER: Adressen von Integrationsämtern in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.zb-net.de

ARBEITSÄMTER: Die Adresse Ihres zuständigen Arbeitsamtes finden Sie im örtlichen Telefonbuch oder im Internet unter: www.arbeitsamt.de

INTEGRATIONSFACHDIENSTE: Ihr Arbeitsamt vermittelt Sie an den zuständigen Integrationsfachdienst.

DER BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE BELANGE DER BEHINDERTEN: www.behindertenbeauftragter.de

INFORMATIONSSYSTEM: REHADAT - Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation www.rehadat.de
REHADAT ist weltweit das umfassendste Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation behinderter Menschen (mehrsprachig recherchierbar). Es bietet kostenlos
Informationen zu technischen Hilfsmitteln, Praxisbeispiele, Adressen, Ausbildung, Literatur, Seminare, Medien, Recht, Werkstätten für Behinderte und Forschung.

INFO-TELEFON: 0800 -1515152
HIER FINDEN SIE WEITERE ANLAUFSTELLEN UND INTERESSANTE ADRESSEN: WWW.JOBS-FUER-SCHWERBEHINDERTE. DE

 

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